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1959 Nr. 10

Kategorie:

Neues Testament

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Neuerscheinungen

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Theologische Literaturzeitung 1959 Nr. 10

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persönlichen Dank für eine vielfältige Anregung und Bereicherung
ab.

Leipzig Walter Nagel

Bauer, Johannes: Ut Quid Perditio Ista? - zu Mk. 14, 4 f. und Parr.

Novum Testamentum III. 1959 S. 54-56.
B u s e, Ivor: St. John and „The first Synoptic Pericope".

Novum Testamentum III. 1959 S. 57—61.
Ceroke, Christian P.: The Problem of Ambiguity in John 2,4.

The Catholic Biblical Quarterly XXI, 19 59 S. 316—340.
Charlicr. Jcan-Pierre: La notion de signe ( arificiov) dans le lVe

fivangile.

Revue des Sciences Philosophiques et Thcologiques XLIII, 1959
S. 434—448.

Delling, Gerhard: Zum gottesdienstlichen Stil der Johannes-Apokalypse
.

Novum Testamentum III, 1959 S. 107—137.
F u t r e I 1, John Carrol: Myth and Message. A Study of the Biblical
Theology of Rudolf Bultmann.

The Catholic Biblical Quarterly XXI, 1959 S. 283-315.
G I o m b i t z a, Otto: Mit Furcht und Zittern - zum Verständnis von
Phil. II, 12.

Novum Testamentum III, 1959 S. 100—106.
G r un dm a n n, Walthcr: Das Wort von Jesu Freunden (Joh. XV,

13—16) und das Herrcnmahl.

Novum Testamentum III, 1959 S. 62-69.
K 1 i j n, A. F. J.: A Survey of the Rcsearches into the Western Text of

the Gospels and Acts.

Novum Testamentum III. 1959 S. 1—27.
K r i e g e r, Norbert: Zum Römerbrief.

Novum Testamentum III, 1959 S. 146—148.
Krinetzki, Leo: Der Einfluß von Is 52, 13 - 53, 12 par auf Phil.

2, 6—11.

Theologische Quartalschrift 139, 1959 S. 157—193.

M o e h r i n g, Horst R.: The Verb axovsiv in Acts IX 7 and XXII 9.
Novum Testamentum III, 19 59 S. 80—99.

P e t r i e, Stewart: 'Q' is only what You make it.
Novum Testamentum III, 1959 S. 28—33.

Schneider, Gerhard: Die Idee der Neuschöpfung beim Apostel Paulus
und ihr rcligionsgcschichtlidicr Hintergrund.
Trierer Theologische Zeitschrift 1959 S. 257—270.

S t e i n b e c k, Joh.: Das Abendmahl Jesu unter Berücksichtigung moderner
Forschung.

Novum Tc6tamcntum III, 1959 S. 70—79.
Turner, Nigel: The Prcposition en in the New Testament.

The Bible Translator 10, 1959 S. 113—120.
Zimmermann, Heinrich: „Mit Feuer gesalzen werden". Eine Studie

zu Mk. 9, 49.

Theologische Quartalschrift 139, 1959 S. 28—3».

KIRCHEN GESCHICHTE: ALTE KIRCHE

Schöpf, Bernhard, Prof. Dr.: Das Tötungsrecht bei den frühchristl.
Schriftstellern bis zur Zeit Konstantins. Regensburg: Pustet 1958.
XVI, 270 S. 8° = Studien z Gesch. d. kath. Moraltheologie, hrsg. v.
Michael Müller. Bd. 5. Kart. DM 18.-.

Dieses Werk wurde vom gegenwärtigen Professor für
Moraltheologie an der phil.-thcol. Hochschule Dillingen der
Würzburger theologischen Fakultät als Habilitationsschrift vorgelegt
. Es handelt sich um eine solide Arbeit, die die einschlägigen
Texte, meist in deutscher Übersetzung, vollständig zu behandeln
6ucht und sorgsam und umsichtig auslegt. Die Auseinandersetzung
mit der Literatur beschränkt sich auf das Notwendigste
und könnte ausführlicher sein. Der Verfasser ist sich der
Aktualität mehrerer der hier behandelten Fragen bewußt und
bleibt eben darum streng im Rahmen rein wisscnschaftlich-
Pn'lologischer Erörterung. Den Maßstab zur theologischen Bewertung
gibt die heutige am NaturrechtsbegTiff orientierte ka-
thol1Sc}lc Morallchrc ab.

Der Kreis der einbezogenen Probleme ist denkbar weit ge-
ZC^en ..^nter dem umfassenden, modernen Betriff des „Tötungsrc
es werden die disparatesten Gegenstände behandelt: nicht
d"r Fl 7°desstrafc- KrieS und Mord- sondern auch die Fragen
I °ri n Verfolgungszeitcn, Vernichtung lebensunwerten
Lebens, Abtreibung, Notwehr, Todesgefahr bei übertriebener Askese
, Verzicht auf einen Arzt in Krankheitsfällen — überhaupt
alle irgendwie mit „Tötung" zusammenhängenden Fragen, sofern
6ie irgendwie von den Vätern behandelt oder auch nur gestreift
werden. Dabei wird die einschlägige Meinung der heidnischen
Antike jeweils kurz skizziert und mit Recht betont, daß die meisten
Probleme für die christlichen Autoren des in Betracht
kommenden Zeitraums noch gar nicht zu klar erfaßten Themen
theologischer Überlegung geworden waren, sondern nur mehr
oder weniger zufällig und ad hoc aufgegriffen wurden. Doch beeinflußt
diese Erkenntnis leider nicht den Gang der Untersuchung,
die nach dem bekannten systematischen Schubfächersystem alle
erreichbaren Texte der Reihe nach abhandelt. Im Bestreben, den
Stoff möglichst zu erweitern, werden auch solche Sätze herangezogen
und ausgewertet, „die wenigstens als entfernte Prämissen
einer grundsätzlichen Antwort gewertet werden dürfen" (S. 174).

Obgleich sich der Verfasser der hierbei drohenden Gefahren wohl
bewußt ist und ihnen auch Rechnung tragen möchte, kann er ihnen
doch nicht immer entgehen. Es bedeutet für mein Gefühl eine nahezu
komische Verkennung der Gesetze antiker Rhetorik, wenn zur bekannten
Äußerung des Ignatios (Rom. 5,2), er wolle in froher Leidensbereitschaft
die Tiere der Arena notfalls sogar selbst an sich locken
und zum Sprunge reizen, die „objektive" Frage gestellt wird, „ob es
sich hier nicht um die Herbeiführung des eigenen Todes" handele
w- 60). Oder: Origenes meint in der Polemik gegen die Wunder-
neilungen des Asklepios, hier würden oft so unwürdige Subjekte gesund
*-cmacht, „daß ein verständiger Arzt Bedenken getragen hätte, sie zu
heilen" (Cels. III 25). „Ist es also," fragt unser Autor, „nach Origenes
Aufgabe des Arztes zu prüfen, wer zu leben verdiene?. . . Und wer
wollte sich . . . dieses Urteil anmaßen?" (S. 68 f.). Auf diese Weise häufen
sich natürlich die vermeintlichen „Widersprüche" bei den Vätern,
wenn beispielsweise Laktanz (S. 156) oder Tertullian (S. 211), die eindeutigen
Gegner jeder christlichen Gewaltanwendung, in einem ganz
anderen Zusammenhang u. U. doch von gerechter Strafe oder vom gerechten
Ruhm des Krieg6Schwertes reden. Andererseits stellt es zweifel-
los eine Überinterpretation dar, wenn man Didasc. IV 6, wo die Opfergaben
„ungerechter" Ankläger und der mit Ansehen der Person urteilenden
Richter und „aller Beamten des römischen Reiches", die im
Kr'ege ohne Urteil unschuldiges Blut vergossen haben, bedingungslos
zurückgewiesen werden, dahin auslegt, daß Ankläger und Richter also
„nicht als solche" und auch nicht um des Todesurteils willen, „sondern
nur" dann ausgeschlossen würden, „wenn sie sich Ungerechtigkeit zuschulden
kommen lassen" (S. 154).

Der Schwerpunkt der Erörterung liegt naturgemäß bei den
zuletzt behandelten Problemen der Blutjustiz, (des Tyrannentnordes
und) des Krieges. M. E. ist das Ergebnis auch hier durch
die Häufung des unwesentlichen Materials zu unbestimmt ausgefallen
. Es liegt doch nicht auf derselben Ebene, wenn Klemens
v°n Alexandrien, der Theologe und Philosoph, in der Fortführung
philosophischer Diskussionen die Todesstrafe (S. 156 f.)
und angeblich (e6 handelt sich in Wirklichkeit um eine konstruktive
Schlußfolgerung) auch den Soldatenberuf (S. 219 ff.) „bejaht",
oder wenn noch Basilios den Soldaten, der in Ausübung seines
Bemfes Blut vergossen hat, für wenigstens drei Jahre von der
Kommunion ausschließt — eine Stellungnahme, die der Verfasser
vorzüglich aus dem „instinktiven Grauen vor dem Blutvergießen
", dem horror sanguinis, also nicht eigentlich theologisch zu
erklären wünscht (S. 238; vgl. 246). Gewiß ist es richtig, daß die
volkstümliche Meinung und Praxis vielfach militärfreudiger
waren als die prinzipiellere Stellungnahme der Theologen; entscheidend
sind aber die bestimmten Aussagen, die über die kirchliche
Behandlung christlicher Beamten und Soldaten gemacht
werden und die hier bestehende, ganz überwiegend militärfeindliche
Tradition. Weil konkrete kirchliche Forderungen immer
wieder durch den Hinweis auf irgendwelche, praktisch belanglose
Theorien abgeschwächt werden, tritt die entscheidende Differenz
zwischen „an sich" theoretisch und philosophisch möglichen Sätzen
und dem, was Christen möglich und erlaubt war, nicht so
klar hervor, wie es für eine Erörterung des sachlichen Problems
m-E- geboten wäre; vgl. „Offener Horizont" (Jaspers-Festschrift
•953) 255 ff. Ich könnte mein Bedenken auch so formulieren:
Wieder einmal ist die Erfassung einer historischen Entwicklung
und eines darin lebendigen theologischen Problems durch das
schematische Sammeln der Texte und „Meinungen" ersetzt worden
. Der Väterbeweis wird — wie der protestantische Schriftbeweis
- heute mit philologischer Sorgfalt geführt; aber volle
geschichtliche Erkenntnis ist erst dort zu gewinnen, wo die