Recherche – Detailansicht

Ausgabe:

1959 Nr. 8

Kategorie:

Religionswissenschaft

Titel/Untertitel:

Neuerscheinungen

Ansicht Scan:

Seite 1

Download Scan:

PDF

591

Theologische Literaturzeitung 1959 Nr. 8

592

will, muß sich auch an dieses Buch halten. Leider muß er sich
die praktische Anweisung anderswo besorgen. Dazu war auch auf
den beiden Tagungen keine Zeit, kein Raum, keine Möglichkeit.

Die katholischen Ordensleute schöpfen aus einer reichen
Fülle ihrer eigenen Ordensüberlieferung. Ihnen gegenüber empfinden
wir Evangelischen unsere Armseligkeit. Sollte nicht auch
im Verfahren evangelischen Glaubensdenkens die Meditation
endlich ihren Ort erhalten? Wollen wir noch länger intellektua-
listiöch gerichtet bleiben? Rosenberg hat das bedeutsame Kapitel
über die Meditation des Kreuzes in seinem Buche „Die christliche
Bildmeditation" (S. 54—113) in dem Beitrag des vorliegenden
Bandes fortgesetzt und ergänzt. Prof. Lötz hat seinen Vortrag
in die erweiterte Neuauflage seines Meditationsbuches aufgenommen
, das eine ausgezeichnete Klärung auch gedanklicher
Art über die Meditation, wie er sie versteht, bietet.

Unter den ev. Beiträgen empfindet der Leser vor allem Prof.
Haendlers Ausführungen als praktisch hilfreich. Hier wird dem
Anfänger Mut gemacht, das, was er unbewußt schon oft getan,
nun endlich auch einmal methodisch zu probieren. Mancher wird
gut daran tun, die Lektüre des Buches mit diesem Stück zu beginnen
. Wer sich verwirrt fragt, wie er durch die verschiedenen
Arten der Meditation hindurchfinden könne, der mag des Rezensenten
Beitrag durchdenken, in dem mancherlei Unterscheidungen
bis hin in den Sprachgebrauch vorgeschlagen werden. Meditation
ist und bleibt ein vieldeutiges Wort, das jeweils genau definiert
werden muß.

Von besonderem Wert sind uns jedoch stets die zahlreichen
Beiträge der Ärzte, weil sie Beispiele über Beispiele aus
ihrer Praxis beibringen — Träume und Traumbilder, dazu die
Bemühungen, das Geschaute zu deuten und persönlich fruchtbar
zu machen. Prof. Schmaltz hat wahr gesprochen, wenn er in und
hinter allen diesen Bildern, die aus dem Unbewußten aufsteigen,
eine verborgene, aber deutlich wirksame Macht erkennt, die er
„das Waltende" nennt. Christlich wäre sie deutlicher als Gott,
als verborgener Gott, zu bezeichnen. Hier treten Seelenführung
und Seelsorge miteinander in Berührung. Daß sie in fruchtbarem
Gespräch bleiben, dazu bedarf es praktischer Erfahrungen auch
auf Seiten des Theologen. Bloßes Behaupten gilt hier nicht.

Nun schreiten wir noch durch den reichen Band, um einige
besondere Einsichten herauszuheben:

„Meditative Übungen, die nicht in eine gewisse Krise
hineinführen, sind m. E. nicht fruchtbar" (v. Dürckheim,
S. 56). „Nur der Mensch ist irdisch gesund, der jenseitig heil
ist" (Prof. Rahner, S. 8 3). „Die Ohnmacht des Christentums in
unserer Zeit beruht darauf, daß es diesem gottgewollten Drängen
des Menschen über sich selbst hinaus nicht die wegweisenden
und nährenden Bilder vermittelt, nach denen es als der ihm
allein gemäßen Speise verlangt, weil es diese Bilder zu sekundären
, zu historischen oder dogmatisch-systematischen Begriffen
hat erstarren lassen" (Ritter, S. 160). Der Theologe, der gern
formuliert und meint, im Begriff habe er die Wirklichkeit, muß
sich — zu recht — von Prof. v. Dürckheim vor der Gefahr warnen
lassen, „daß der vom Göttlichen heimgesuchte Mensch
in dem Augenblick, in dem er ihm begegnet und finden könnte,
was er von jeher gesucht, es verliert, weil er es vorzeitig benennt
" (S. 176).

Es bewegt wohl jeden Leser, zu sehen, wie ein Atheist
religiöse Träume hat, die ihm zu schaffen machen, die er als Anruf
versteht. Und dann wieder eine Patientin, die unter
der Spaltung der Christenheit leidet und die Möglichkeit einer
höheren Einheit in einer Ecclesia spiritualis schaut (S. 271-290).

Was diese Veröffentlichungen der Arbeitsgemeinschaft „Arzt
und Seelsorger" durch Dr. Bitter vor dem gesamten Schrifttum
des psychotherapeutischen Bereichs auszeichnet, ist nicht zuletzt
die Tatsache, daß die Aussprachen mitgedruckt werden. Überhaupt
bedeuten diese Aussprachen einen Wesenszug der Tagungen
: die Vortragenden befragen sich miteinander, und die
Teilnehmer der Tagung dürfen, gleichfalls fragend oder ergänzend,
auch widersprechend, am Gespräch teilhaben. Man hört aufeinander
und ringt miteinander. Wo hat man so etwas heutzutage
sonst noch? Solches Hören und Antworten in Ehrfurcht nimmt

die Hörer bereits in einen Strom gesunden Geisteslebens hinein
und regt sie zu eigenem Bemühen an. Nannten wir den Eranos-
Band von 1933 den ersten Meilenstein auf dem Wege der Wiederentdeckung
der Meditation und ihrer Verwirklichung, so möchten
wir den vorliegenden Band von 1959 als den zweiten Meilenstein
bezeichnen. Beide Bände sind Zeichen eines Weges,
den wir nun aber auch beschreiten müssen, denn von Meditation
versteht und hat man nur soviel, wie man durch eigenes Üben
erfährt.

Heidelberg FrisoMelzor

A u b i n e a u, Michael: Le theme du „Bourbier" dans la litterature
grecque profane et chretienne.

Redierches de science religicuse XLVII, 1959 S. 185—214.
Best, Ernest: Prophets and Preachers.

Scottish Journal of Theology 12, 1959 S. 129—150.
B 1 e e k e r, C. J.: Zelfportret van de fenomenologie van de godsdienst.

Nederlands Theologisch Tijdschrift 13, 1959 S. 321—344.
— Een godsdienstig gesprek tussen oost en west.

Nederlands Theologisch Tijdschrift 13, 1959 S. 161—172.
Leeuwen, A. van: Enige aantekeningen Over het symbool.

Bijdragen — Tijdschrift voor Filosofie en Theologie 20, 1959 S. 1 — 14.
Places, Edouard des: Bulletin de Ia philosophie religieuse des Grecs.

Recherches de science religieuse XLVII, 1959 S. 242—278.
Vi dal, Maurice: La .Theophilia' dans la pensee religicuse des Grecs.

Recherches de science religieuse XLVII, 1959 S. 161—184.

ALTES TESTAMENT

Mendenhall, George E.: Law and Covcnant in Israel and the An-
cient Near East. Pittsburgh'Pennsylv.: The Biblical Colloquium 1955.
50 S., 13 Abb. gr. 8° = S.-A. a. The Biblical Archacologist XVII. 2.
$ 1.-.

Das vorliegende Buch ist eine Sonderausgabe zweier zuerst
in der Zeitschrift „The Biblical Archaeologist" (XVII, 2-3) erschienenen
Aufsätze über „Gesetz" und „Bund" im AT und im
alten Orient. Diese zwei Themata, mit denen in der neueren Zeit
besonders Pedersen, Alt und Noth in hervorragender Weise sich
beschäftigt haben, werden vom Verf., der Professor an der Universität
Michigans in USA ist, mit den Bundes- und Rechtstraditionen
des alten Orients verglichen, wodurch die Sonderstellung
der biblischen Traditionen erhellt wird.

Der erste Teil des Buches hat die Überschrift „Ancient
Oriental and Biblical Law" (S. 3—23). Der Verf. untersucht das
Verhältnis zwischen Recht und Religion und betont dabei mit
Recht, daß „weltliche" Jurisprudenz und religiös-moralische Verpflichtungen
viel stärker auseinandergehalten worden sind im AT
als im übrigen alten Orient. Außer dem AT finden sich nur leise
Spuren einer selbständigen religiösen Tradition, die stark genug
war, um gegen die Staatsmacht opponieren zu können.

In dem Bund findet der Verf. die Grundlage für die israel''
tische religiöse und moralische Tradition. Seine Anschauung^11
fußen u. a. auf den Forschungen Noths, wobei doch zu bemerke"
ist, daß er mit Rücksicht auf die mosaische Überlieferung v'e'
konservativer ist. So will er z. B. den Dekalog aus der geschieh*'
liehen Situation nach der Flucht aus Ägypten herleiten. P'e
Unterscheidung zwischen apodiktischem und kasuistischem Recht,
die u. a. Alt vorgenommen hat, wird vom Verf. aufrecht erhalte"1'
aber gegen Alt will er das erstgenannte nicht für speziell-isr30'1'
tisch halten (m. E. mit Recht). Was die altorienralischcn kW'
istischen Gesetzessammlungen angeht, behauptet der Verf. ,n1
Anschluß an Landsberger und gegen die allgemeine Auffnssl'n£
daß diese nie offizielle Staatsgesetze, sondern vielmehr A '
Spiegelungen lokaler Rechtstraditionen und Rechtspraxis °hn^
absolute Gültigkeit gewesen sind. Promulgiert wurden sie in
ten, wenn politische Umwälzungen stattgefunden hatten, 11
einige Stabilisierung zu schaffen. So war es auch, meint dc
Verf., im alten Israel. Das älteste Rechtsbuch im AT, das Bundes'
buch, vertritt die Rechtstraditionen in den kleinen israelitischen
Bauerngemeinden auf dem Boden Kanaans vor der Zeit der Könige
, aber das Buch als solches muß nach dem Verf. als eine Abwehr
gegen die unheilvolle Institution des neugegründeten Konig'