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Ausgabe:

1959 Nr. 5

Spalte:

357-358

Kategorie:

Kirchengeschichte: Allgemeines

Autor/Hrsg.:

Kansanaho, Erkki

Titel/Untertitel:

Suomen Evankelisluterilaisen Kirkon Itsehallinto 1959

Rezensent:

Schmidt, Martin

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Seite 1

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3^7 Theologische Literaturzeitung 1959 Nr. 5

358

Neuhäusler, E.: Ruf Gottes und Stand des Christen. Bemerkungen
zu 1. Kor. 7.

Biblische Zeitschrift 3, 1959 S. 43—60.
Nineham, D. E.: Eye-Witncss Testimony and the Gospel Tradition. I.

The Journal of Theological Studics IX, 1958 S. 13-25.
Reumann, John: "Stewards of God" — pre-christian religious appli-

cation of "oikonomos" in Greek.

Journal of Biblical Literature 77, 1958 S. 339—349.

Schmithals, Walter: Zwei gnostische Glossen im zweiten Korin-
therbrief.

Evangelische Theologie 18, 1958 S. 5 52—573.

Schnackenburg, Rudolf: Die „Anbetung in Geist und Wahrheit'
(Joh. 4, 23) im Lichte von Qumrän-Texten.
Biblische Zeitschrift 3, 1959 S. 88—94.

Schürmann, Heinz: Die Eucharistie als Repräsentation und Applikation
des Heilsgeschchcns nach Joh. 6, 53—58.
Trierer Theologische Zeitschrift 1959 S. 30—45.

— Zur Traditions- und Redaktionsgeschichte von Mt. 10,23.
Biblische Zeitschrift 3, 1959 S. 82—88.

Schulz, Siegfried: Die Anklage in Rom. 1, 18—32.

Theologische Zeitschrift 14, 1958 S. 161—173.
S k e h a n, Patrick W.: The Date of the Last Supper.

The Catholic Biblical Quarterly XX, 1958 S. 192-199.
Stanley, David M.: „Carmcnque Christo Quasi Deo Dicere . . ."

The Catholic Biblical Quarterly XX, 1958 S. 173-191.

— Liturgical Influenccs on the Formation of the Four Gospels.
The Catholic Biblical Quarterly XXI, 19 59 S. 24-38.

Torrance, T. F.: Consecration and Ordination.

Scottish Journal of Theology 1 1, 1958 S. 225—252.
V i a, Dan O.: The Church as the Body of Christ in the Gospel of

Matthew.

Scottish Journal of Theology 1 1, 1958 S. 271-286.
Wiles, M. F.: Early Exegesis of the Parables.
Scottish Journal of Theology 1 1, 1958 S. 287-301.

KIRCHEN GESCHICHTE: ALLGEMEINES
UND TERRITORIALKIRCHENGESCHICHTE

K a n s a n a h cfErkki (Dr. theol.): Suomcn Evankclisluterilaisen Kir-
kon Itschallinto. Kirkon lainsäädännön ja hallinnon kehitys Ruotsin
vallan ajoista nykypäiviin. (Die Selbstverwaltung der ev.-luth. Kirche
Finnlands). Helsinki: Suomcn Kirkkohistoriallinen Seura 1954. 302 S.
gr. 8° = Suomen Kirkkohistoriallisen Seuran Toimituksia/Finska
Kyrkohistoriska Samfundetl Handlingar 55. ^V^'/, cf"°

Die Inhaltsangabe und Beurteilung muß sich auf das S. 279
bis 292 gegebene Referat in schwedischer Sprache beschränken, da
der Rezensent des Finnischen nicht mächtig ist. Der Verf. schildert
unter offenbar sorgfältiger, vollständiger Verwertung der
(überwiegend schwedischen) Literatur zusammenfassend das Werden
der kirchlichen Selbständigkeit Finnlands mit seinen verschiedenen
Schwankungen und Gegenkräften. Den gewichtigsten
Beitrag billigt er dem KirchenbegTiff der lutherischen Reformation
zu, der sowohl den Institutionalismus des römisch-katholischen
Systems als auch den Demokratismus der reformierten
Vereinskirche beiseiteschiebe und als „Kirche des Wortes" — mit
Beschränkung auf das Wesentliche und Unabdingbare - soviel
Gestaltungsfreiheit lasse wie kein anderer. Er zeigt dann das
Ringen zwischen dem königlichen Zentralismus und dem bischöflichen
Regionalismus, wobei dem ersteren der Römerbriefkommentar
des David Pareus von 1608 (zu Rom. 13) entscheidend
Vorschub leistete. Zum Siege kam die bischöfliche Linie,
wenn auch nicht uneingeschränkt, vielmehr mit staatsabsolutistischen
Elementen versetzt, besonders deutlich in der Kirchenverfassung
bzw. Kirchengesetz (kyrkolagen) von 1686. In der
Folgezeit lockerte sich die theokratische Struktur, schon durch
die Mitbeteiligung der Stände an der Regierung. Sowohl die
naturrechtliche Auffassung vom Verhältnis zwischen Kirche und
Staat als auch das pietistische Prinzip des allgemeinen Priester-
tums trugen das Ihre dazu bei. Den Höhepunkt erreichten diese
1 jZe? in dcn kirchenpolitischen Diskussionen auf den
schwedischen Reichstagen 1726 und 1727. Trotz der Bestätigung
der Privilegien für den PfarTerstand von 1723 und dem anti-
pietistiscnen Konventikelgcsetz von 1726 wurden damals die
Grundlagen für die Religionsfreiheit in Schweden gelegt Die

Auswirkungen aufklärerischer Anschauungen über die Freiheit
und Selbstverwaltung der Kirche, insbesondere die stärkere Bedeutung
des synodalen gegenüber dem staatsabsolutistischen und
episkopalen Element, fielen bereits in die neue Epoche seit 1809,
die durch die LoslÖ6ung Finnlands von Schweden und den Übergang
an Rußland als selbständiges Großfürstentum bestimmt
wurde. Immerhin zeigen die Vorlesungen von Mathias Calonius
über Kirchenrecht (deren genaue Datierung, die hier wichtig
wäre, im schwedischen Referat unterlassen ist und dem finnischen
Haupttext vom Rezensenten nicht mit Sicherheit entnommen
werden kann — 1784? —) den Niederschlag aller dieser Erörterungen
und ihreT wesentlichen Gesichtspunkte. Calonius definiert
die Kirche als Gemeinschaft, die von ihren Mitgliedern gebildet
wird, eine gewisse Selbständigkeit besitzt, gleichwohl aber nicht
ohne ein genau geordnetes Verhältnis zum Staate bestehen kann.
Mit andern Worten: Der Einfluß kollegialistischer Theorien pietistischer
Herkunft und derjenige etatistischer Prinzipien aufklärerischen
Ursprungs ist hier deutlich abzulesen.

Daß der Regent seit 1809 einer fremden Kirche angehörte
und sich im Lande auch eine orthodox-anatolische Bevölkerungsgruppe
befand, mußte der kirchlichen Selbständigkeit zugutekommen
.

In der Folgezeit nahmen einerseits die Selbständigkeits-
bestrebungen zu, andrerseits hatten sie mit vielen Widerständen
der traditionalistischen Kreise zu kämpfen. Überall wurde der
Einfluß der deutschen und der schwedischen kirchenrechtlichen
Literatur wirksam. Der der Aufklärung zuneigende Erzbischof
Jakob Tengström vermochte seine moderne synodale Auffassung
im Kirchenverfassungsausschuß von 1818 nicht durchzusetzen,
sein Entwurf blieb in den Aktenschränken liegen. J. J. Nordström
, der im Selbständigkeitsdrang für die Kirche dem schwedischen
Kirchenrechtslehrer J. H. Thomander folgte, schloß sich
in der Repräsentationsfrage dem antidemokratischen Friedridi
Julius Stahl an und machte sich dessen Prinzip zu eigen: nicht
Majorität, sondern Autorität! Sein Episkopalismus trieb die
pietistischen Pfarrer zu dem Ausruf, - sein Vorschlag sei eine
schlimmere klerikal-hierarchische Tyrannei als die althergebrachte
bischöfliche Verfassung der Orthodoxie. Alle Theoretiker und
Praktiker überragte im 19. Jahrhundert Frans Ludvig Schauman,
Professor der praktischen Theologie in Helsinki, später Bischof.
Er führte das Synodalprinzip rein durch und ging in der Trennung
vom Staate, Johann Caspar Bluntschli folgend, soweit wie
möglich. Die Vorgänge im Auslande verfolgte er aufmerksam,
neben den schwedischen und deutschen Entwicklungen vor allem
die Entstehung der schottischen Freikirche. Theologisch wies er
sowohl das Lundenser als auch das deutsche neulutheri6che Hoch-
kirchentum zurück und bewegte sich einerseits in den Bahnen
der Upsalenser Theologie, andrerseits des deutschen Vermittlungstheologen
Karl Immanuel Nitzsch. Das von ihm geschaffene Kirchengesetz
vom 6. Dezember 1869 gab das Ständeprinzip zugunsten
einer zulänglichen Laienrepräsentation preis und schied kirchliche
und staatliche Gesetzgebung weitgehend voneinander. Auch
die Trennung von Kirche und Schule (1872) und die erst 1923
erreichte volle Religionsfreiheit lag in seinem Sinne. Im 20. Jahrhundert
setzte vor allem J. Gummerus seine Bestrebungen fort.
In den viels chichtioen Verhandlungen wurde für die finnische
evangelisch-Iutherisdie Kirche ein so hohes Maß an Freiheit vom
Staate erreicht, wie es in einer Volkskirche einzig dastehen
dürfte.

Diesen gewichtigen Inhalt und die vielverschlungenen Wege,
die zu dem bedeutungsvollen Ergebnis führten, die einzelnen
Phasen und den Widerstreit der Tendenzen hat der Verfasser
kundig vorgeführt. Sein Buch macht einen klaren, geschlossenen,
gut fundierten Eindruck. Um so mehr muß man bedauern, daß
die Abfäs^uTijpn einer nahezu unzugänglichen Sprache die wissenschaftliche
Wirkung und Verwendbarkeit beeinträchtigt — ganz
besonders, weil Fragestellung und Inhalt überall nicht nur Beziehungen
sichtbar werden lassen, sondern nach dem Vergleich
mit andern Ländern und Kirchen rufen.

Berlin Martin Sch m i (11