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1959 Nr. 4

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Kirchengeschichte: Reformationszeit

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Theologische Literaturzeitung 1959 Nr. 4

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auch in ereter Linie von der Rechtshistorie her bestimmt, eine
vorzügliche Zusammenstellung der gesamten Vorgänge, die um
diese berühmt-berüchtigte Ehescheidung kreisen. Nicht, daß er
nunmehr, nachdem so viel über die Ehescheidung Heinrichs VIII.
geschrieben worden ist, die endgültige Lösung noch offenstehender
Fragen bringen wollte: er will nur berichten, zum ersten, um
welche Fragestellungen, etwa hinsichtlich der Gültigkeit der sogenannten
Leviratsehe, es dabei im einzelnen ging, um die rechtlichen
vor allem, aber auch um die theologischen, und in welcher
Weise sie immer wieder von der Politik her beeinflußt worden
sind, von Seiten des Königs wie auch seiner Gegner, — zum andern
, wie sich die zur Stellungnahme aufgerufenen europäischen
Universitäten zu diesen Fragen gestellt haben. Das alles wird,
unter Berücksichtigung alles Wesentlichen doch mit lobenswerter
Knappheit, auf dem Hintergrunde der Lebensgeschichte des Königs
in anschaulicher Weise dargeboten. Der Verfasser hat es
verstanden, die Spannung, die dem Stoff aus seiner Zwiespältigkeit
heraus von Anfang an mit auf dem Weg gegeben war, auch
den heutigen Lesern noch mitzuteilen.

Wenn diesen das Hin und Her in dieser Eheangelegenheit,
die umkämpften rechtlichen Grundlagen, die politischen Wirkungen
und die religionspolitische Zuspitzung in großen Zügen
audi bekannt gewesen sein dürfte, Neues wird vielen die sehr
nützliche Zusammenstellung des zweiten Teiles bringen. Die
Autorität der Universitäten wollte Heinrich, angeregt durch seinen
Hauskaplan Thomas Cranmcr, den Erzbischof von Canter-
bury, der nach dem Sturze und Tode Wolseys zum ausschlaggebenden
Berater des Königs aufgerückt war, der Autorität des
Papstes entgegensetzen. Was da entfacht wurde, das würden wir
nach heutigen Begriffen einen „Propagandafeldzug" nennen, mit
allen Auswüchsen, die wir mit der Anwendung einer solchen Bezeichnung
verbinden. Großen Gewinn hat der König nicht davon
gehabt, auch kaum erwarten können, da die Gegenseite natürlich
nicht schlief und die Fronten von vornherein abgesteckt waren.
Von Paris bis Wittenberg und von Oxford bis Bologna erstreckten
sich des Königs Bemühungen; aber was nützte das, wenn auf
der Gegenseite die kaiserlichen und die spanischen Hochschulen
und andere gelehrte Körperschaften bereitstanden, für das Recht
Katharinas zu zeugen! Von manchem recht Menschlichen ist in
der darüber gegebenen Darstellung die Rede; aber die ernsten
Töne herrschen vor, vor allem in der Mitteilung der Stellungnahme
von einzelnen hervorragenden, von aller Welt geschätzten
Gelehrten: des als Völkerrechtslehrer bekannten spanischen
Dominikaners Franciscus de Vitoria, des Erasmus von Rotterdam
, der es am liebsten mit keiner Seite verdorben hätte, und
seines Baseler Freundes Bonifacius Amerbach, der Schweizer
Reformatoren und der in Wittenberg, von deren Meinung oben
bereits berichtet wurde.

An den Tatsachen geändert wurde durch diese über die
europäische Kulturwelt gespannte „Propaganda" gar nichts. Der
Verfasser unserer Schrift hat dabei nebeneinander Zeugen menschlichen
Versagens wie höchster Bewährung gefunden, „Zeugen
einer ersten weltweiten Instrumentalisierung des Rechts für
politische und persönliche Zwecke, aber auch seiner Verteidigung
ungeachtet aller Nützlichkeit und bis zum Einsatz des Lebens".
Und das war ihm das Erhebende, daß sich in einer so sehr von
Stürmen erfüllten Zeit, wie es die der Glaubensspaltung war,
der Rechtsgedanke als so mächtig erwies, daß Männer verschiedensten
Volkstums und verschiedensten Bekenntnisses unverbrüchlich
an ihm festhielten. „Die Einheit abendländischer Rechtsvorstellungen
und Gesittung bewährte sich über alle Unterschiede
hinweg". Das ist ein sehr tröstlicher Schluß für eine Schrift, die
über viel Widerwärtiges berichten mußte, — ein Gedanke, der,
über die Zeiten dauernd, auch uns erheben kann.

B remen Fried ridiPrilser

R a v t e n b e r g, Werner, Dr.: Johann Bugenhagen. Beiträge zu seinem
400. Todestag, hrsg. Berlin: Evangelisdie Verlagsanstalt 119581
139 S., 18 Abb. 8°. Kart. DM 5.20.

Johannes Bugenhagen ist am 20. April 1558 gestorben, so
daß sich sein Todestag am 20. April 1958 zum 400. Male gejährt
hat. Da Bugenhagen von unbestreitbarer Bedeutung für die Geschichte
der deutschen Reformation ist, und wäre es nur dadurch,
daß er das Kirchenwesen in weiten Teilen Norddeutschlands aufgebaut
und die entsprechenden Kirchenordnungen geschaffen oder
angeregt hat, durfte an dem Jubiläum nicht vorbeigegangen werden
. Eine neue Biographie Bugenhagens nach denen von Hermann
Hering und (vorher) Vogt und deren Vorgängern ist nicht erschienen
und wohl auch nicht zu erwarten. Es bedürfte einer sehr
gründlichen Beschäftigung mit dem Exegeten Bugenhagen und
einer sorgfältigen Untersuchung von dessen Selbständigkeit bzw.
Abhängigkeiten, um etwas zu schaffen, das wirklich mehr bedeutete
als die weithin noch recht brauchbare Biographie Herings.
Die Pommersche Landeskirche, die sich um der Herkunft Bugenhagens
aus Pommern und um der Verdienste Bugenhagens um
die pommersche Reformation willen gegenüber Bugenhagen in
besonderer Weise verpflichtet fühlt, hat eine sehr anständige
Bugenhagen-Festschrift herausgebracht, die äußerlich freilich bescheiden
aufgemacht, aber, was den Inhalt der Beiträge betrifft,
doch recht respektabel ist. Nach einem kurzen Vorwort lesen wir
Aufsätze über Bugenhagen als Reformator und Visitator (Sup.
D. Hellmuth Heyden) und über Bugenhagen als Schöpfer der
Kirchenordnung (Dr. Kurd Schulz). Über Bugenhagen im Schrifttum
Luthers schreibt Pf. Lic. Klaus Harms und über Bugenhagen
und Luther Professor D. Ernst Kähler. Sonderthemen sind behandelt
von Dr. Friedrich Wilhelm Biermann (Der erste Druck von
Bugenhagens Passionsgeschichte), Prof. D. Thulin (Das Bugen-
hagenbildnis im Zeitalter der Reformation) und Dr. Roderich
Schmidt (Der Croy-Tcppich der Universität Greifswald, ein
Denkmal der Reformation in Pommern). Der letztgenannte Artikel
trägt am stärksten den Charakter einer gelehrten Abhandlung
, während alle anderen Beiträge gut fundiert, aber auf einen
weiteren Leserkreis zugeschnitten sind. Bugenhagen als Prediger,
Professor, Exeget, Seelsorger, Beichtvater, Organisator, in seiner
Verbundenheit mit, aber auch in seiner Eigenständigkeit gegenüber
Luther wird durch die Beiträge, die sich gut ergänzen, recht
anschaulich. Überschneidungen ergeben sich nur gelegentlich bei
den Aufsätzen von Harms und Kähler. Verdienstlich ist, daß am
Schluß eine Bugenhagen-Bibliographie aus der Feder von Hans-
Günter Leder gebracht ist. Sie ist fleißig gearbeitet und wird
vielen sehr willkommen sein. Wirklich vollständig ist sie freilich
nicht. Es gibt eine Menge LIntersuchungen zur Reformationsgeschichte
etwa norddeutscher Städte, in denen allerhand über
Bugenhagen steht und die nicht mit berücksichtigt sind (nur zur
Probe: Die bekannten Darstellungen der Reformationsgeschichte
Hamburgs von Sillem 1886 und Bcckey 1929 sind nicht mit aufgeführt
). Dem Herausgeber, dem gegenwärtigen pommerschen
Bischof, der ein Vorwort geschrieben hat, den Mitarbeitern und
der ganzen pommerschen Landeskirche gebührt Dank dafür, daß
sie für die lutherische Kirche Deutschlands die Ehrenpflicht gegenüber
einem ihrer Väter erfüllt haben.

Morkklceberg/Lcipzig Franz Lau

Bauer, Clemens: Melanchthons Wirtschaftsethik.

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Bornkamm, Heinrich: Luthers Lehre von den zwei Reichen im Zusammenhang
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Franz. Günther: Glaube und Recht im politischen Denken Kaiser

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Hassinger, Erich: Wirtschaftliche Motive und Argumente für religiöse
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Hatzfeld, Lutz: Staatsraison und Reputation bei Kaiser Karl V.

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