Recherche – Detailansicht
Ausgabe: | 1959 Nr. 3 |
Kategorie: | Kirchengeschichte: Reformationszeit |
Titel/Untertitel: | Neuerscheinungen |
Ansicht Scan: | |
Download Scan: |
197
Theologische Literaturzeitung 1959 Nr. 3
198
Mayer, Eberhard: Die rechtliche Behandlung der Empörer von 1525
im Herzogtum Württemberg. Ein Beitrag zur Rechtsgesdiichte des sogenannten
„deutschen Bauernkriegs". Mit archivalischen Beilagen. Mit
einem Einführungswort von H. E. Feine und einem Geleitwort de6
Herausgebers. Tübingen: Fabian-Verlag 1957. 88 S. 8° = Schriften
zur Kirchen- und Rechtsgeschichte, hrsg. von E. Fabian, H. 3. DM 6.80.
Es ist gewiß richtig, daß die meisten rechts- und kirchen-
rechtsgeschichtlichen Schriftenreihen den Zusammenbruch nicht
überdauert haben. Leider wird diese von einem Tübinger Assistenten
herausgegebene neue Reihe dem Anspruch, diese Lücke zu
schließen, nicht gerecht. Dafür sind doch die bisher erschienenen
Hefte nicht gewichtig genug. Die vorliegende Arbeit, eine Tübinger
Dissertation, untersucht auf Grund der Stuttgarter Akten
die Bestrafung der Teilnehmer am Bauernkrieg. Freilich scheint
es mir, um dies gleich zu sagen, abwegig, wenn der Verf. den
schon vor den Zeitgenossen für die Erhebung gebrauchten und
seitdem eingebürgerten Ausdruck „Bauernkrieg" vermeidet und
dafür „Empörung" sagt. Aus dem Bauernoberst Feuerbacher wird
ein Empöreroberst. Es habe, so behauptet M., sich um keinen
„Krieg" gehandelt, sondern „um ein Verbrechen mit den rechtlichen
Folgen eines solchen", zudem seien die Führer nicht „umstürzlerisch
" gesonnen gewesen, sondern hätten über die Mißstände
„empört" eine neue gerechtere Ordnung erstrebt. So kann
er davon sprechen, daß „die empörten Städte" sich „erhoben"
hätten.Das sind m. E. Haarspaltereien oder richtiger Vergewaltigungen
der geschichtlichen Wirklichkeit durch juristische Formeln,
die dem inneren Gehalt de6 Bauernkrieges in keiner Weise gerecht
werden. Mit gleichen Gründen könnte man dann auch die
französische Revolution eine Empörung nennen. Für die strafrechtliche
Beurteilung der Aufrührer war die Landfriedensgesetzgebung
und vor allem der Tübinger Vertrag (1514) maßgebend.
In uns heute vertrauter Weise wurde zwischen „Hauptsächern"
(Hauptschuldigen) und „Mitfolgern" (Mitläufern) geschieden.
Während die ersteren zumeist ohne gerichtliches Verfahren gerichtet
wurden, so daß über ihr Verfahren nur wenig ausgesagt
werden kann, mußten die Mitläufer meist eine Urfehde schwören
, von denen alleine 350 im Stuttgarter Archiv noch erhalten
sind. Kollektivstrafen waren nicht nur das allgemeine Strafgeld.
Die Stadt Weinsberg wurde wegen der Ermordung des Grafen
Helfenstein (an der sie nicht beteiligt war) ebenfalls kollektiv
bestraft, d. h. zunächst (ohne vorherige Plünderung) völlig zerstört
und später nur als Dorf wieder aufgebaut. Erst nach Jahrzehnten
erhielt sie die Stadtrechte wieder zurück. Besonders ausführlich
sind wir über das Verfahren gegen den Bauernobersten
Feuerbacher unterrichtet, der vom Rottweiler Hofgericht überraschend
freigesprochen wurde. Im ganzen bewegt sich die gerichtliche
Ahndung durchaus in den Grenzen des gesetzten Rechtes
. Dankenswerterweise sind einzelne Urfehden und Urteile als
Beilage beigegeben.
Stuttgart Günther Franz
Ba ring, Georg: Neues von der „Theologia Deutsch" und ihrer
weltweiten Bedeutung.
Archiv für Reformationsgeschichte 48, 1957 S. 1—11.
G ship ' d 6' Charles'Jr-: The Literary Evidence for Zwingli"s Musician-
Archiv für Reformationsgeschichte 48, 1957 S. 56—75.
Hym a, Albert: Erasmus and the Sacrament of Matrimony.
Archiv tur Reformationsgeschichte 48, 1957 S 145-164
maHonCr8' ** ThomaS EIyot and the EnS,ish Rcf°r'
Archiv für Reformationsgeschichte 48, 1957 S 91—111
Manschreck, Clyde L: The Role of Melanchthon in the Adia-
pnora Controversy.
Archiv für Reformationsgeschichte 48, 1957 S. 165—182.
Meier, Adolf: Zwingiis Übersetzung des Römerbriefes,
evangelische Theologie 19, 1959 S. 40—52.
„eu!n.3nn' Gerhard J.: Nach und von Mähren Aus der Täufergeschichte
des 16. und 17. Jahrhunderts.
Pabl 1V Reformationsgeschichtc 48, 1957 S. 75—90.
milif0' ,eau de: Contribution * l'etude de l'histoire des institutions
Arch "f - UCn°teS' D' V3Tmie huguenote entre 1562 et 1573.
"V tur Reformationsgeschichte 48, 1957 S. 192—216.
ÄrchierVRUD0,f: °ie Zwingl'forschung seit 1945.
v rur Reformationsgeschichte 48, 1957 S. 230—240.
P i n e t t e, G. L.: Die Spanier und Spanien im Urteil des deutschen
Volkes zur Zeit der Reformation.
Archiv für Reformationsgeschichte 48, 1957 S. 182—191.
Schulze, Wilhelm A.: Die Lehre Bullingers vom Zins.
Archiv für Reformationsgeschidite 48, 1957 S. 225—229.
S t u p p e r i c h, Robert: Mclanchthoniana inedita II.
Archiv für Reformationsgeschichte 48, 1957 S. 217—224.
U r n e r, Hans: Luther stärkt die Gemeinde.
Die Zeichen der Zeit 13, 1959 S. 46—50.
V o 1 z, Hans: Luthers Arbeit am lateinischen Psalter.
Archiv für Reformationsgeschichte 48, 1957 S. 11—56.
KIRCHENGESCHICHTE: NEUZEIT
Leibrecht, Walter: Gott und Mensch bei Johann Georg Hamann.
Gütersloh: Bertelsmann [1958]. 199 S. gr. 8°. Lw. DM 16.80.
Dieser Versuch einer Zusammenordnung und Überschau der
in lauter Aphorismen begegnenden Glaubensgedanken Hamanns
über Gott und Mensch scheint höchst willkommen und aktuell.
Er ist erwachsen aus Vorarbeiten über Hamanns Einflüsse auf die
Theologie Schleiermachers und einer Heidelberger Dissertation:
„Der dreieinige Schöpfer und der Mensch in ... . Hamanns Philologe
Crucis" 1953 (Auszug in Kerygma und Dogma I, 1955,
S. 226—242). Er trägt in der Literaturbenutzung noch Spuren
dieser Entstehung.
Die zahlreichen wörtlichen Zitate aus Hamanns Gesamtwerk scheinen
nach Stichproben durch das ganze Buch hin der erforderlichen philologischen
Genauigkeit zu entbehren. Kaum eine Nachprüfung zeigte
nicht Veränderung in der Zeichensetzung, in den Sperrungen, gelegentlich
auch im Wortlaut, einmal auch im Sinn (S. 186, Zeile 8 ff., das
zweite Zitat; auch die Literaturangabe ist gelegentlich ungenau: Erik
Peterson, oder gibt die spezielle Vorgängerschaft kaum wieder: Hellm.
Schreiner). Die noch immer schwierige Textlage rechtfertigt das nicht;
irgend eine Regel für die Zitierung i6t nicht zu finden; es ist einfache
Flüchtigkeit. Da das Buch so etwas wie ein Handbuch der Hamannforschung
sein möchte, muß dies gesagt werden; wissenschaftlich akkurate
Zitate kann man aus ihm nicht entnehmen; doch stimmen die
Belegstellenangaben.
Indem das Buch den beiden mit dem Titel gegebenen Teilen: I. Der
handelnde Gott, II. Adel und Elend des Menschen, noch einen flüchtigeren
weiteren über die Verbindung beider: III. Erlösung des Menschen,
hinzufügt, strebt es einer Gesamtschau einer Theologie Hamanns zu.
Die kluge Kette der Untertitel reiht aneinander: I. Demut Gottes, seine
Verborgenheit, die Sprache Gottes, die dreieinige Schöpfung, die Allgegenwart
des göttlichen Handelns, die Trinität und die Ganzheit alles
Seienden; II. Problem der Darstellung, das Dasein des Menschen, der
Mensch aus Erde geschaffen, der Tod, das Ebenbild Gottes, der ganze
Mensch, der König der Erde, das Böse, der sündigende Mensch, Selbsterkenntnis
; III. Golgatha und Scheblimini, Wiedergeburt und Verwandlung
, Neuschöpfung durch den Heiligen Geist, der Christ als Gottes
Geschöpf.
Ein6atzpunkt ist wie bei Schreiner die Herunterlabsung
Gottes auf die Erde. Sie zeigt Gottes Wesen als Demut. Dies gilt
nicht nur in der Offenbarung, sondern auch in der ganzen Schöpfung
. Gottes höchste Demut ist der Grund von allem, die Demut
seiner Menschenliebe. Entsprechend ist das Ziel von allem die
communicatio göttlicher und menschlicher idiomatum. An sich
verborgen, ist dieser Gott aber offenbar durch Sprache. Gottes
Sprache, die Mutter aller Vernunft und Offenbarung, ist die beherrschende
Mitte der Glaubensgedanken Hamanns, wirkliche
Realität, Gottes Anrede an uns. Die Bibel ist dabei weder buchstabeninspiriert
noch anzuzweifeln (man muß nur ein rechtcr
„Philologus seminiverbius" sein; so in Hamanns „Letztem Blatt",
aber nicht bei L.). Über die Bibel hinaus geht die Sprache Gottes
von der Bibel her durch die ganze Schöpfung als das eine Handeln
seiner Demut. Es ergeht aber radikal dreieinig, zugleich
Schöpfung, Erlösung, Neuschöpfung, für den Glauben eine einzige
Ganzheit und Allgegenwart, ein immerwährendes Heute der
unbegreiflichen Ewigkeit, nur durch Beobachtung und Weissagung
zu fassen. Dies ergibt die Hamann sehr kennzeichnende Lehre
von der radikalen Trinität, mit der konkreten Schöpfungsganzheit
alles Seienden, in der überall die Mannigfaltigkeit der
complexio oppositorum herrscht, und die mit der Neuschöpfung
rund wird.
Breit herausgearbeitet sind Hamanns Glaubensgedanken über
den Menschen. Der Mensch ist konkretes Dasein, Wirklichkeit,