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Ausgabe:

1958 Nr. 2

Spalte:

127-128

Kategorie:

Ökumenik, Konfessionskunde

Titel/Untertitel:

Die Einheit der Kirche und die Sekten 1958

Rezensent:

Schott, Erdmann

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127

Theologische Literaturzeitung 1958 Nr. 2

128

warum diese Ausnahmen doch nicht zur Regel gemacht werden
dürfen. Am Ende von Ziff. 4 wird die bleibende Divergenz festgestellt
: „Doch glauben einige Mitglieder des Ausschusses, die
Abendmahlsgemeinschaft von der Gliedschaft in derselben Konfessionskirche
trennen und sie mit allen aufnehmen zu können,
die sie nach dem Judicium caritatis für Glieder am Leibe Christi
und in dem Sinne als Glieder der Kirche ansprechen müssen
" (10).

Der Lunder Bericht hatte die Kirchen auch aufgefordert, „der Beziehung
zwischen ihrer Theologie und Praxis der Taufe und ihrer
Theologie und Praxis des hl. Abendmahles ihre Aufmerksamkeit zu
schenken" (ed. Stählin, S. 55). Auf diese Frage geht das Referat von
W. Andersen, Das Verhältnis von Taufgemeinschaft und Abendmahlsgemeinschaft
(144—153) ein. Im Gegensatz zu T. F. Torrance
(Studienband „Intercommunion", 339 ff.) wird unter Hinweis auf den
verschiedenartigen Charakter von Taufe und Abendmahl aufgezeigt,
warum von der Taufe her nur sehr bedingt Forderungen für Abendmahlsgemeinschaft
abgeleitet werden können. Dementsprechend legen
Ziff. 3 u. 4 des Memorandums dar, daß gegenseitige Anerkennung der
Taufe allein noch nicht Abendmahlsgemeinschaft begründen kann. —
Schließlich wird noch eine Spezialfrage behandelt, nämlich die des
Konferenzabendmahls: H. Meyer, Das Miteinander von
Kirchengemeinschaft, Abendmahlsgemeinschaft und Bekenntnisgemeinschaft
und seine Konsequenzen für die Frage des Konferenzabendmahls
(185—190). Das Referat rät von Konferenzabendmahlen ab, da sie
einen falschen Schein vortäuschen können und eine Konferenz ja auch
keine Gemeinde ist; dagegen spricht es ein Ja zum Kirchentagsabendmahl
, weil hier evangelisiert wird. Der Abratung von Konferenzabendmahlen
schließt sich das Memorandum Ziff. 5 an: „Bezüglich des Kon-
ferenzabendmahls . . . bestätigen wir ausdrücklich, daß das Sakrament
des Abendmahls seinen eigentlichen Ort hier auf Erden in der kirchlich
und bekenntnismäßig geordneten Einzelgemeinde hat. Darum sollte
auch auf ökumenischen Konferenzen daran festgehalten werden, daß zur
Abendmahlsfeier nur von solchen Einzelgemeinden eingeladen wird, und
daß für die Zulassung zu diesen Abendmahlsfeiern die Ordnung der
Kirche, zu der solche Einzelgemeinde gehört, zu gelten hat" (10). (Vgl.
hierzu die spätere ausführlichere „Stellungnahme des Ökum. Ausschusses
der V. E. L. K. D. zur Frage der Konferenzabendmahle" vom
14. März 1956, abgedruckt im Amtsblatt der V. E. L. K. D. 1956,
Bd. I, Stück 5, S. 41.)

Der Band zeigt eindrucksvoll, wie ernst die betr. Fragen genommen
werden und welch saubere und gewissenhafte Arbeit
an sie gewandt worden ist. Er ist zugleich — als würdiges Gegenstück
zu dem o. a. ökumenischen Studienband „Intercommunion
" — ein wichtiger Studie nband, der mit seinen allseitigen
sorgfältigen Untersuchungen und Durchklärungen des in Frage
stehenden Problemkomplexes reichhaltiges Material und Gesichtspunkte
dazu bietet, sich in ihn einzuarbeiten. Ein verantwortliches
Durchdenken dieser Fragen, das auch weiterführen
möchte, wird an diesem Bande nicht vorübergehen können.

Jtff Münstcr/Westf. Ernst Kinder

Die Einheit der Kirche. Referate und Vorträge, vorgelegt
auf den Sitzungen der theologischen Kommission des Lutherischen
Weltbundes. Berlin: Luth. Verlagshaus 1957. 147 S. gr. 8°. Kart.
DM 13.80.

Nur die Hauptreferate des Kurses für Sektenkunde werden
hier veröffentlicht. Sie enthalten eine grundsätzliche Besinnung
über das, was Kirche, und über das, was Sekte ist. Die Vorträge,
die sich mit einzelnen Sektenformen befaßten, sind weggelassen,
weil darüber anderweitige Literatur vorhanden ist und der
Schweizerische Protestantische Volksbund die Herausgabe einer
gesonderten Schriftenreihe zur Sektenfrage begonnen hat (8).

Eduard Schweizer behandelt „die Urdiristenheit als
ökumenische Gemeinschaft" (10—34). Die Unterschiede zwischen
den neutestamentlichen Schriften weisen auf verschiedene Gemeindetypen
in der Urchristenheit hin, die sich nicht gegenseitig
verdammt, sondern den Weg zueinander gefunden haben. Scharfe
Trennungsstriche werden erst dort gezogen, wo der Anspruch
laut wird, neue Erkenntnisse zu besitzen, ohne die man nicht
selig werden könne. „Die Gemeinde des Neuen Testamentes ist
sehr barmherzig gegen alle, denen noch vieles fehlt an ihrem
Glauben; sie ist sehr scharf gegen alle, die mehr wollen als die
Botschaft von Christus und sich mit diesem Mehr wichtig nehmen
und über die andern erheben" (31).

Kurt Hutten fragt in seinem Aufsatz „Die Kirche und
die Sekten" (35—73) nach dem Grundmotiv der protestantischen

Sekten und findet es in der Antithetik zur „Rechtfertigung, sola
gratia, sola fide, gestützt auf das Zeugnis der Schrift, sola so-ip-
tura" (42). An Beispielen zeigt er die Versuche, „die Gnade in
den menschlichen Griff zu bekommen" (44) durch Verherrlichung
der eigenen Sekte auf Kosten der Ehre Gottes und des Kreuzes
Christi und mit Hilfe der Eschatologie unter Umdeutung und
Zurückdrängung der Bibel. Fehler des kirchlichen Christentums
werden hier vergröbert und vereinseitigt.

Kurt Guggisberg („Der Staat und die Einheit der
Kirche" 74—94) betont nach grundsätzlichen Erwägungen über
moderne Einheitsbewegungen und über das Verhältnis von Kirche
und Staat, daß auch bei völliger Trennung von Kirche und Staat
die positive Beziehung von Kirche und Staat in einem Rechtsstaat
nicht zu umgehen ist (8 5). Er belegt seine These mit lehrreichen
Beispielen aus der Situation in der Schweiz.

Gute Information gibt Fritz Blanke über „Asiatische religiöse
Strömungen in Europa" (95—111) und praktische Ratschläge
Paul W i e s e r für „Die Abwehr der Sekten in der Gemeindeseelsorge
" (112—127).

Halle/Saale E. Schott

A n t w o r t auf Evanston — Kirchliche Unionsbestrebungen — Wiedervereinigungs
-Gespräche — Feier des 60jährigen Bestehens der Polnisch
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Die zweite Puidoux-Konferenz in Iserlohn zwischen Mennoniten,
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