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1957 Nr. 2

Kategorie:

Interkulturelle Theologie, Missionswissenschaft

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Neuerscheinungen

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Theologische Literaturzeitung 1957 Nr. 2

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ausgäbe einer (der ersten) Missionszeitschrift — solche „Prioritäten
" haben in der Tat in die Ferne gewirkt. Alles dies belegt
der Verfasser durch zeitgenössische Dokumente, deren Verwendung
uns mit Erwartung der von ihm angekündigten Herausgabe
bisher unveröffentlichter Briefe Ziegenbalgs („Alte Briefe aus
Indien 1706—1719") entgegensehen läßt. Das Buch ist fesselnd,
keineswegs unkritisch und immer in Beziehung des in Tranque-
bar Begonnenen auf die Gegenwart der Mission geschrieben. Es
macht Freude und bringt Gewinn, es zu lesen.

Tübingen Gerhard Rosenkranz

B ü h 1 m a n n, Walbert: Mission science and the missionary apostolate.

Theology Digest IV, 1956 S. 105—108.
C e r u 11 i, Ernesta: L'iniziazione al mestiere di fabbro in Africa.

Studi e Materiali di Storia delle Religioni XXVII. 1956 S. 87—101.
I Lehmann, Arno: Wandel der Mission — Heidentum im Angriff.

Zeichen der Zeit 10, 1956 S. 374—379.
M a c k i e, Robert C: Impressions of the Church of South India.

The Ecumenical Review IX, 1956 S. 27—32.
Retif, Andre: De „l'eternelle consolation" du missionnaire.

Nouvelle Revue Theologique 88, 1956 S. 853—856.

Referate über theologische Dissertationen in Maschinenschrift

B r i n k e 1, Karl: Die Lehre Luthers von der fides infantium bei der
Kindertaufe. Diss. Jena 1956, 130 S.

In der Einleitung dieser Arbeit geht der Verfasser der bisherigen
Erörterung der Aussagen Luthers vom Kinderglauben bei der Kindertaufe
nach. Dabei ergibt sich, daß bisher nur wenige Lutherforsdier eine
von Luthers Aussagen her entfaltete Darstellung der Lehre Luthers von
der fides infantium bei der Kindertaufe dargeboten haben. Auch ist es
weithin allgemeine Auffassung, daß Luther selbst in der Frage des Kinderglaubens
bei der Kindertaufe seine Meinung mehrfach geändert
habe. Schließlich urteilen die meisten Forscher, die sich mit Luthers Lehre
von der fides infantium bei der Kindertaufe befaßt haben, daß diese
Lehre ein Zurücksinken in mittelalterlich-scholastisches Denken, zum
mindesten aber ein Abgehen von der Höhe reformatorischer Erkenntnis
sei. Diese Ergebnisse und Beurteilungen zu überprüfen und Luthers
Lehre von der fides infantium bei der Kindertaufe unter möglichst umfassender
Berücksichtigung der entsprechenden Aussagen Luthers neu
darzustellen, ist daher die Absicht der hier angezeigten Untersuchung
gewesen.

Im Hauptteil „Darstellung" werden die Aussagen Luthers über den
Kinderglauben bei der Kindertaufe in den Zeitabschnitten 1517/20,
1521/25, 1526/29 und 1530/46 zusammengestellt und auf ihren sachlichen
Gehalt untersucht. Dabei stellt sich heraus, daß Luther von 1517
an bis an sein Lebensende unverändert gelehrt hat, daß den kleinen
Kindern bei der Taufe ein eigener Glaube gegeben werde: Gott verbindet
sich durch das bei der Taufe den Kindern zugesprochene „Wort"
mit den Täuflingen und gibt ihnen damit einen eigenen Glauben. Das
kleine Kind „empfängt" dieses Wort gewiß, weil es sich demselben gegenüber
noch nicht abzuwenden vermag. So ist die fides infantium völlig
geschenkte fides, im Kind wirklich werdend allein dadurch, daß Gott
es anredet und damit als sein Kind neu vor sich hinstellt. Durch das
Patenamt bringt die Kirche im Glauben an die Gabe Gottes in der
Taufe die Kinder zur Taufe. So kommt „fremder Glaube" dem Kinde
zu einem eigenen Glauben zu Hilfe. Wenn gelegentlich einzelne Elemente
dieser Lehre bei Luther zurückgetreten sind, so bedeutete das
keine grundsätzlidie Änderung, sondern dann war das bedingt durdi die
unterschiedlichen Gegner, mit denen sich Luther über die Kindertaufe
auseinanderzusetzen hatte.

In dem weiteren Teil „Erörterung" wird der Frage nadigegangen.
inwieweit sich Luthers Lehre von der fides infantium bei der Kindertaufe
seinem sonstigen theologischen Denken einfügt. Luthers Lehre
vom Kinderglauben bei der Kindertaufe entspricht seinem Verständnis
vom Glauben als von einem donum dei. Der Kinderglaube ist ihm zugleich
das initium usus sacramenti. Ist das Kind im Mittelalter ausschließlich
Objekt sakramentaler Gnadeneinflößung oder Neubeurteilung
in bezug auf seine Erbsünde gewesen, so wird es bei Luther wieder
zu einem „Du Gottes", dem Gott durch die Kirche nachgeht und
das er durch sein Wort in der Taufe als neue Person in der Kirche vor
sich schafft.

In dem Teil „Bestätigung und Auseinandersetzung" wird zunächst
gezeigt, wie sich Luthers Lehre von der fides infantium bei der Kindertaufe
in seinen Äußerungen über die fides puerorum sachgemäß fortsetzt
. Wo man bisher Luthers Lehre vom Kinderglauben bei der Kindertaufe
unter Hinweis auf das den kleinen Kindern noch mangelnde
Bewußtsein abgetan hat, wird Luthers theologische Grunderkenntnis,
daß dem Menschen, auch seinem Bewußtsein, ein Zugriff auf Gottes
Wort unmöglich ist, erweicht. Auch dort wird man Luther nicht gerecht
, wo man seiner Lehre vom Kinderglauben ein sogenanntes biblisches
Oikosdenken, in dem die Eltern stellvertretend für die Kinder
glauben, entgegenstellt. Luther war weit davon entfernt, dem christlichen
Oikos für den Glauben des Kindes keine Bedeutsamkeit zuzuerkennen
. Aber das schloß für ihn die Möglichkeit eines eigenen Kinderglaubens
nicht aus.

Abschließend meint der Verf. der hier angezeigten Untersuchung,
daß eine Berücksichtigung von Luthers Lehre von der fides infantium
bei der Kindertaufe nicht ohne Bedeutung sei für die lutherische Lehre

von der Kindertaufe. Auch für die theologische Grundlegung der kirchlichen
Unterweisung sei sie nicht ohne Belang.

B u h r, Heinrich: Rechtfertigungslehre und Trinitätslehre. Diss. Tübingen
1956. 139, 27 S.

Diese Arbeit ist begonnen worden als der Versuch, die Begriffswelt
des altkirchlichen Dogmas im Sinne der Schmalkaldischen Artikel
an dem Glaubensartikel zu prüfen, mit dem ein reformatorisches Denken
und Glauben steht und fällt. Mit der Zeit hat dann diese Prüfung
einen ambivalenten Charakter bekommen; nicht nur wurde etwas an
einem Maß gemessen, sondern auch das Maß an dem zu Messenden.

Es hat sich für dieses Nachdenken nun ergeben, daß jene Dogmen
der alten Kirdie, die das Verhältnis von Menschlichem und Göttlichem
christlich definieren wollen, Nizänum und Chalzedonense, nicht gleichwertig
sind. Wenn dies auch nichts Neues ist, so müßte man dieser
Einsicht doch gerechter werden. Auf alle Fälle erwiesen sich die Formeln
des eigentlichen trinitarischen Streits als brauchbare, als wesentliche
Aussagen von der Einigkeit und Differenz des Göttlichen und Menschlichen
auf dem Grund des Glaubens, daß der Mensch Jesus von Nazaretb
wie Gott und als Gott verehrt werden dürfe — müsse. Das „homoou-
sios" hat zum Grund nicht spekulative Konsequenzmacherei, sondern
es ist die volle Verantwortung des Weges, den die christliche Kirche
glaubend eingeschlagen hat, vor dem Denken, vor Gott, in der Theologie
I Die vorgegebene Verehrung Jesu hat das Dogma gemadit, nicht
umgekehrt das Dogma die Verehrung des jüdischen Rabbi und Meisters.
Aber insofern hat der dogmatische Schritt in die volle gedanklidie Verantwortung
des Gegebenen doch Bedeutung, als dadurch Grund und
Tragweite der alltäglichen Praxis offenbar geworden sind.

Die orthodoxe Christenheit hat also — menschlich geredet! —
Jesum von Nazareth weit über jeden andern Mann und Gottesmensdien
hinaus erhöht und in den Himmel zur Seite Gottes gerühmt. Er nicht
sich selbst, sondern die Seinen! Dahinter verbirgt sidi eine doppelte
Entscheidung:

Diese nämlich, die für den Idealismus die wesentliche geworden
ist, daß überhaupt ein Mensch wie Gott verehrt wurde und verehrt
werden soll und kann!

Und die andere, welche aber keinesfalls übersehen werden darf,
trotz 2. Kor. 5, 16, worauf sich der Idealismus schon berufen hat, daß
nicht überhaupt ein Mensch, sondern daß nur dieser Mensch hinsichtlich
seines besonderen Seins und seiner besonderen Menschlichkeit
so hoch erhöht wurde und wird. Das Hegeische „dieses" enthielt leider
diese zweite Entscheidung nicht „distinet".

Die trinitarische Theologie ist also hinsichtlich der „unermeßlichen.
Implikationen" (vgl. Thomas Mann, Das Gesetz, Eingang), die diesmal
die Sichtbarkeit Gottes in einer biographisch fixierten Existenz hervorrief
, voll und öffentlich verantwortetes Bekenntnis zu Jesus als dem
wahren Gottesbild, als der wahren Epiphanie, in dem Hause einer Gottesverehrung
, deren Urgebot es gewesen war, daß man sich Gott nicht
in einem hiesigen Bild wohnend vorstellen dürfe.

Daß ein Mensch, durch ausreichende Mirakel nicht ausgewiesen
(crueifixus!), Gottes ebenbürtiges Bild sei, war ärgerlich, dem Juden
hinsiditlich des Überhaupt, dem Griechen hinsichtlich der Bestimmtheit.

Es spricht sicherlich von ungeheuren geistlichen Kräften, daß man
sich diese exclusiven, ungeheuerlichen Formeln leisten und sie durchhalten
konnte. Die junge Christenheit zeigte, daß sie der „absoluten"
Bedeutung ihrer Sache bewußt und gewiß war.

Nach einer andern, mehr spekulativen Seite zeigte sich nun, daß
die Begriffe der vorgefundenen Religiositäten über Werden und Verfassung
des Sichtbaren in Beziehung auf das Unsichtbare nicht ausreichten
, um der spezifisch christlichen Welterfahrung gerecht zu werden.
Es erwies sich, daß das Christliche weder auf die Formeln einer poly-
theistisch-pantheistischen, noch auch auf diejenigen einer stur-monothe-
istisdien Frömmigkeit zu bringen war, sondern sidi als ein Drittes und,