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Ausgabe:

1957 Nr. 5

Spalte:

386-388

Kategorie:

Referate und Mitteilungen über theologische Dissertationen und Habilitationen in Maschinenschrift

Autor/Hrsg.:

Weise, Manfred

Titel/Untertitel:

Kultzeiten und kultischer Bundesschluss in der 'Ordensregel' vom Toten Meer 1957

Rezensent:

Weise, Manfred

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Theologische Literaturzeitung 1957 Nr. 5

386

Theologische Dissertationen und Habilitationsschriften in Maschinenschrift

Rudolph, Kurt: Die Mandäer 1, Prolegomena: Das Mandäerpro-
blem. Diss. Leipzig 1956. 203 S.

Die Arbeit stellt eine Vorarbeit zu einer Monographie über den
mandäischen Kult dar und enthält im wesentlichen einen kritischen
Forschungsbericht, der zugleich versucht, unter Hervorhebung der
Hauptprobleme, die bisher gesicherten Ergebnisse aufzuzeigen und das
schwierige Mandäerproblem einer Lösung näherzuführen.

Kraeling, Staerk, Guillaumont, Pedersen. Dazu gesellt sich der Nachweis
, daß die mandäische Religion ein vormanichäisches Stadium darstellt
, und es nicht mehr möglich ist, den Manichäismus als Erklärung
für den Ursprung der Mandäer heranzuziehen; Mani wurzelt zu einem
Teil im mandäisdien Milieu und setzt es voraus (S. 132—150), vgl.
Scheftelowitz, Säve-Söderbergh, Widengren, Puech.

Die Beziehungen zum babylonisch-mesopotamischen Raum, die
schon wiederholt hervorgehoben wurden (von Brandt und Anz über

Die ersten beiden §§ berichten über die Geschichte der „quellen- j den Panbabylonismus bis zu Kraeling, Widengren und Albright), müssen
mäßigen und philologischen Grundlegung" und der „religionsgeschicht- [ wesentlich eingeschränkt werden, da die mandäische Religion nicht aus
liehen Auswertung". § 3 und 4 umfassen das Problem der Chronologie ! der spätbabylonischen Religion hergeleitet werden kann (S. 151—171).

und des Ursprungs der mandäischen Religion und bilden den Schwerpunkt
der Arbeit.

Auf Grund von Stil- und Motivuntersuchungen (Bultmann und
seine Schule; Säve-Söderbergh; Widengren) und der Interpretation syrischer
Nachrichten über Kantäer, Dostäer, Katharer, manichäischer Polemik
gegen die „Täufer" und der Säbierberichte der islamischen
Historiographen wird die chronologische Frage wie folgt entschieden:
„Mit Literatur und äußeren Zeugnissen kann man die Existenz der

Die unleugbaren „mesopotamischen Elemente" (Planeten, Tierkreis,
Götternamen, Lehnworte, „patterns") sind ebenso gut im westlichen
Orient aufzunehmen gewesen durch die weite Ausdehnung der babylonischen
Kultur (orientalischer Synkretismus), vgl. W. Baumgartner.
Im östlichen Stadium der mandäischen Religion sind dann diese Einflüsse
verstärkt worden und haben sich besonders im Gebiet der Magie
und Astrologie niedergeschlagen (beides wird aber offiziell bekämpft).
Terminus ad quem dafür muß das 2./3. Jhdt. sein (S. 170 f.). Der wich-

»iTin Literatur und auueren Zeugnissen Kann man uic tu«"" — H i , , - - —— - —----------■----- *---- ..' .--- :

Mandäersekte oder besser „Urmandäer" im 3. Jhdt. im Osten nach- : "ge kultische Tatbestand der Mandäer wird im letzten Abschnitt, teil-

weisen" (S. 32). Nach rückwärts lassen sich die Mandäer an Hand islamischer
Quellen mit einiger Deutlichkeit bis ins 10. Jhdt. n. Chr. verfolgen
. Die späteren islamischen Quellen bringen nichts Neues, sondern
rußen auf den früheren. In einem Abschnitt (§ 3,7) über „die mandäischen
Texte als Geschichtsquellen" wird gezeigt, daß, abgesehen von
den späten Anspielungen auf den Islam und den wenigen auf die persische
Zeit (Sassaniden, auch Parther?), die scharfe antichristliche Polemik
gegen eine „mächtige Kirche nachkonstantinisdier Prägung" und
das syrische Mönchtum gerichtet ist, und die Polemik gegen das Juden

weise unter Vorausblick auf den 2. Teil der Arbeit, im Zusammenhang
mit der sog. „Taufsektenwelt" Syrien-Palästinas, behandelt (vgl. Tho-
nws). Die mandäische Taufsekte hat verschiedene charakteristische Beziehungen
zu diesen Kreisen (besonders Eichasaiten) aufzuweisen, vor
allem auch zu Erscheinungen, die „frühsyrische Gnosis und Wasserkult
vereinigen (Od. SaL, Baruchgnosis, Markosier, Naassener, Act.

• 1 0 ^ inre Einordnung als eine als Taufsekte organisierte Form
syrisch-jüdischer Gnosis (Bultmann) zu Recht besteht. Die mandäischen
Wasserriten gehen letztlich auf jüdische Waschungen zurück, die durch

tum bis in die Ursprungszeiten der Sekte zurückgehen muß. | u„TPOt,amisdle und iranische (auch hellenistische?) Einflüsse verstärkt

Die Ursprungsfrage wird an Hand der Alternative „Ost oder West
(S. 4 5) in zehn Abschnitten erörtert. Die „westaramäischen" Belege
(Lidzbarski) beweisen nichts (Rosenthal) für sich allein, sondern nur
im Zusammenhang mit anderen Indizien, die auf westliche Herkunft
weisen (Beziehungen zur syro-phönizischen Mythologie, vgl. Fracassini
und Albright). Ebenso ist „ein sicherer Schluß allein aus dem Vorkommen
des Jordan für die westliche Heimat der Mandäer nicht zu ziehen
", aber die einfachste Erklärung des Jordannamens als Bezeichnung
des ursprünglichen Taufstroms gegenüber der nicht haltbaren Vermutung
christlichen Ursprungs (Lietzmann, Burkitt, Loisy) ist ein starkes
Argument dafür. Dagegen ist die Gestalt Johannes des Täufers (Jühänä
und Jahyä), an den der Kult nicht gebunden ist (S. 51), ein sekundäres
Element (Tondelli, Lietzmann, Loisy, Thomas u. a.), das aber nicht aus
offiziell christlichen Kreisen, sondern aus einer Tradition, die Johannes
und Jesus deutlich als Gegner kannte, stammen muß. „Johannes der
Täufer und seine Jüngerschaft haben nach dem Befund der uns zugänglichen
Quellen keine Beziehung zu den Mandäern gehabt" (S. 63).
Trotz der antijüdischen Polemik (gnostischer Zug) tritt die Abkunft der
„Urmandäer" aus einem häretischen Judentum (Semijudentum) deutlich
hervor. Dabei muß anerkannt werden, daß die Mandäer eine „mythisch
-geographische Tradition", die ihren Ursprung nach dem Westen
verlegt, besitzen (S. 70; 73 ff.). Die Beziehung zum Christentum läßt
sich nicht als einseitige Ableitung der mandäischen Religion von diesem
(so Peterson, Loisy, Percy) erklären, sonden nur so, daß wohl spätere
Angleichungen an das Christentum stattgefunden haben, aber die mandäische
Gnosis unabhängig von christlichen Einflüssen entstanden ist
(Brandt, Lidzbarski, Reitzenstein, Bultmann, Pedersen). Der Name
„Nasöräer" muß, entgegen Lagrange und Schaeder, im Sinne Lidzbars-
kis u. a. auf eine alte Selbstbezeichnung („Observanten") zurückgehen;
heranzuziehen sind die vorchristlich-jüdischen Nasaräer und die judenchristlichen
Nazoräer (Epiphanius). Die iranischen Religionen haben für
die Mandäer viel bedeutet, da sie schon in ihren Anfängen durch sie
beeinflußt worden sind (Bousset, Lidzbarski, Reitzenstein); im weiteren
Verlauf ihrer Geschichte ist dies besonders im kultischen Bereich ge

, und modifiziert wurden (Näheres belegt Teil II).

V v,^S cnrono'°gis<he Folgerung ergibt sich aus der Arbeit, daß das
Vorhandensein der Frühstufe mandäischer Religion in der ersten Hälfte
des 2. Jhdt.s n. Chr. als terminus ad quem für die Existenz im Westen
^■"■en-Ostjordanland) zu umgrenzen ist (S. 190). Der Exodus muß auf

d" u Druck hin erfolgt sein (Bar-Kochba-Zeit?). Im 3. Jhdt. sind
die Mandäer (als eine Wurzel des Manichäismus) im Osten zu finden.
3 cTe''e s'nd noch bis nach Syrien hin zu vermuten (als Folgerung
aus Säve-Söderberghs Forschungen über die manichäischen Thomaspsal-
men) Bestimmte Indizien (Haran-Gawaitha-Legende, Theodor bar
£°ni) lassen auch auf ältere nördliche Sitze (oder Ausbreitung) der
^kte schließen. Die Bedrängung durch die christliche Kirche und in
?pat(5ren Jahrhunderten durch den Islam ließ die Sekte sich immer mehr
im Süden Babyloniens bis in die Sumpfgebiete (Batä'ih) von Mais3n
ansiedeln, wo wir sie heute noch in Resten antreffen.

"Vi 'm ^nnang w"d eine Übersetzung von Theodor bar Könis Bericht
"ber die Kantäer und Dostäer (Scholionbuch, 11. Memre; Pognon,
'nscr. mand. p 151—155) geboten (S. 199-203).

WOde' Manf,red: Kultzeiten und kultischer Bundesschluß in der
m ege' vom Toten Meer. (Ein Beitrag zur Auslegung des
-Manual of Discipline'). Diss. Jena 1955, IX, 176 S.

P-^p. Gegenstand der vorliegenden Arbeit sind die beiden Abschnitte
(neuerdings: lQS) 1X.26-X, 8 und DSD 1,18-11,18, die sich
aur die Kultübung der Gemeinschaft von Qumrän beziehen. Der Verf.

at,sicn dabei zum Ziel gesetzt, auf Grund einer eingehenden philologischen
und exegetischen Untersuchung Ergebnisse zu gewinnen, die
einer späteren systematischen Darstellung über die Stellung des Kultes
■n jener Gemeinschaft das Material liefern.

1. DSD (lQS) IX, 26-X, 8: Die eigentliche Kultordnung,
die der möglichst genauen Festlegung der der Gruppe eigentümlichen
Kultzeiten dient, umfaßt X, la ß (ab rPtD~l3) — 4a a (einschl. 71Tb Mt)

schehen (Drower, Modi). Die Versuche Widengrens und Mrs. Drowers, j 4h ß (ab iffifcOb) — 5. 6b (ab^ÖSia — 8a (einschl. lim). Die6e Kultord
auf Grund der späten Haran-Gawaitha-Legende weitgehende Schluß- i nung ist umschlossen von einem Überleitungs- (= Ober-) satz IX, 26b

folgerungen zu ziehen, werden als unbegründet abgelehnt (S. 99—103).
Es läßt sich nur eine spätere nähere Beziehung zum persischen Bergland
behaupten (s. S. 41 f.; 101 ff.; 195). Die Aufnahme persischen Gutes
muß ursprünglich durch das Medium von Mithrasreligion und Gnosis
erfolgt sein (vgl. iranischen Einfluß auf das Judentum)

(ab DTiets [rrmitl])— X, laa (einschl. Nppn) und einem Ausleitungssatz
X, 8b (ab b"D31 ); ferner ist sie durch zwei Glossen vermehrt, die die
Bedeutung der Jahreszeiten herausstellen (X, 4a ß — b ß: „Wenn sie
[sc. die Jahreszeitanfänge] sich erneuern, sind sie bedeutsam für die Gemeinde
[wörtlich: das Allerheiligste] und das Zeichen .Nun' [= Sonne]

• P *e mandaiscne Religion eine gnostische ist, brauchte nicht ! ist Schlüssel seiner [sc. Gottes] ewigen Hulderweisungen") und eine

einzeln nachgewiesen zu werden (vgl. Bousset, Jonas, Bul'tmann); dagegen j Verpflichtungsformel (X, 6a: „Mit einem Lippenopfer will ich ihn

wurde auf Orund verschiedener Erscheinungen der Zusammenhang mit [»«• Gott] preisen gemäß dem .eingegrabenen Gesetz' [= kosmische

den ältesten gnostischen Systemen Syriens erarbeitet Die mandäische Ordnung] allezeit") einfügen. Die eigentliche Kultordnung ist mithin

Onosis ist ein „synkretistisches Produkt in gnostisch-jüdischer Gestalf übernommenes festes Gut, das vom Verf. von DSD (genauer: vom Verf.

(b. 123 ff.) und steht in ihrem Grundbestand (Dualismus Anthropos- von DSD IX, 12 ff. - X. 9 ff.) zum Zwecke der Einfügung überarbeitet

mythos, Sotenologie) im Reigen der vorchristlich-jüdischen Gnosis des wurde. - In dieser Kultordnung werden der Gruppe fünf Gottesdienst-

synsch-palästinischen Raumes (S. 130 f.); vgl. Bultmann, Schlier, Jonas, Zeiten vorgeschrieben: a) Täglich bei Sonnenaufgang und -Untergang;