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Ausgabe:

1957

Spalte:

218-221

Kategorie:

Kirchenrecht

Titel/Untertitel:

Die katholische Kirche 1957

Rezensent:

Weinberger, Otto

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T u m 1 i r z, Otto, Prof. Dr.: Anthropologisdie Psychologie. 2., neu be-

arb. Aufl. Basel: Reinhardt 1955. 469 S. gr. 8°. Kart. DM 17.-;
Lw. DM 19.50.

Die frische Flut psychologischen Schrifttums hält an. Wie
das hier zu besprechende Werk einzureihen ist, deutet der Titel
an. Es will eine Psychologie sein, d. h. das seelische Leben
des Menschen nach Form und Inhalt darstellen. „Die experimentelle
Psychologie ist von einer durchaus richtigen Fragestellung
ausgegangen." Aber: „Form und Inhalt des seelischen Erlebens
jeder menschlidien Persönlichkeit sind durch mehrfache Abhängigkeitsbeziehungen
bestimmt." Die gegenständliche Außenwelt
und die persönliche Mitwelt des Mitmenschen ragt in das
Erleben des Idis herein, damit auch die „überpersönliche Welt
der Werte und geistigen Güter", zu schweigen von der unbewußten
Welt des Triebhaften und des Vererbten. Anthropologische
Psychologie ist also eine komplexe Psychologie, die auch die Außenwelt
, den Mitmenschen, die Welt der Werte und des Unbewußten
im Blick hat, und zwar so, daß die Persönlichkeit der
„Knotenpunkt" bleibt, „in dem innerhalb eines endlichen raum-
und zeitbeschränkten Rahmens Unendlichkeiten sich berühren und
miteinander verschmelzen". Dem Verfasser ist klar, daß „jede
Forschung, die die Zusammenhänge zwischen der Eigenwelt und
den Fremdwelten klarlegen will, letzten Endes in metaphysische
Erörterungen einmünden muß". Aber die Grenze zur Metaphysik
bleibt unverwisdht. „Wir wollen Psychologie und nicht Metaphysik
treiben und haben daher nicht zu fragen, welche Naturgesetze
die Triebschicht beherrschen, sondern nur, wie sich die
Triebe im persönlichen Erleben zur Geltung bringen." Die Hauptaufgabe
der Psychologie könne nur darin bestehen, „die Ausstrahlungen
der Natur- und Geistesgesetze in das Erleben des
Einzelwesens und die Rückwirkungen des erlebenden Ichs auf die
von innen und außen wirkenden Einflüsse zu untersuchen sowie
ihre Bedeutung für die charakterlich bestimmte Persönlichkeit zu
erforschen".

Der Aufbau des Werkes spiegelt die in solchen einleitenden
Bestimmungen erhobene Problematik wider. Nach Kapiteln über
die körperlichen Grundlagen, über die Grundbegriffe und die entwicklungsmäßige
Aufgliederung der seelischen Erlebnisse werden
nacheinander analysiert: das Erleben der Eigenwelt, Triebwelt,
Außenwelt, Mitwelt, Wertwelt. Am Ende steht der § 50 mit dem
Hauptthema „Das Wesen der menschlichen Persönlichkeit".

Theologen haben mancherlei Grund, für das Werk dankbar
zu sein. Zunächst ist allgemein die vorbildliche Klarheit der Problementfaltung
zu rühmen und die geistvolle Zuordnung der
Teile zu einem imponierend geschlossenen Ganzen. Wer einen
leicht faßlichen, nicht übermäßig umfangreichen und doch in die
problemreichen Tiefen der Forschung führenden Zugang zur Psychologie
der Gegenwart sucht, ist mit unserm Werk wohlberaten.
Besonders hervorheben möchten wir die seelsorgerliche Relevanz
wichtiger Ausführungen, so über die Gefühle, die Phantasie, das
Geschlechtsleben, die Triebwelt überhaupt, die Begabungsunterschiede
, die seelischen Geschlechtsunterschiede, den Persönlichkeitswert
; hier überall findet der Pädagoge und der Seelsorger
Belehrung und Anleitung, wie gerade er sie ersehnen wird, —
ein Beweis dafür, daß das Buch nicht allein am Schreibtisch, sondern
im Getriebe des alltäglichen Lebens entstanden ist. Man
wird erwarten dürfen, daß der verdienstvollen 2. Auflage andere
folgen werden.

Zum Schluß werden kraftvolle religiöse Töne laut, wo nach
der Lebenstüchtigkeit des christlichen Menschen gefragt wird.
Weil der Mensch zwischen Tier und Gott steht, soll er aus dieser
Mitte leben. Dazu bedarf er auch des Maßhaltens in allen Dingen
, der Harmonie der Seele, die nur aus der Liebe entstehen
kann. „Wenn Liebe schon unter Menschen eine so starke Wirkung
besitzt, wie groß muß diese erst sein, wenn der Mensch
seine ganze Seele Gott darbringt und sich von Gott geliebt und
begnadet weiß?" Das ist einer der letzten Sätze des Buches!

Rostock O. Holtz

Tournier, Paul: Krankheit und Lebensprobleme. (Deutsche Ausgabe
von: Medecine de la Personne" mit einem Vorwort von
Georges Bickel.) Dt. v. Ch. de Roche. 5. Aufl. Basel: Schwabe 1948
294 S. 8°. Lw. DM 11.—.

Aus der Tatsache, daß die deutsche Ausgabe schon eine Auflagenhöhe
von 17—20.000 erreicht hat, ist unschwer das große Interesse zu
ersehen, das breiteste Kreise dem bekannten Genfer Arzt entgegenbringen
. Sein Verdienst besteht darin, daß er sich seinen Patienten gegenüber
audi als Christ weiß, indem er unter Verwertung der allgemein
anerkannten Ergebnisse der theoretischen und technischen Forschung
die persönlichen Beziehungen zum Kranken, vor allem nach der
Seite der ärztlichen Seelsorge hin, untersucht. Erstaunliches kommt dabei
zur Sprache, so, wenn er um der Erfassung der totalen Persönlichkeit
seines Kranken willen sonderlich im zweiten Teil der Arbeit, untermauert
mit zahlreichen Beispielen aus seiner ärztlichen und seelsorgerlichen
Praxis, auch unter Einschluß des religiösen Anliegens des
Kranken, u. a. vom Leiden schlechthin, von der Annahme des Lebens,
von der wahren Gesundheit und von der Berufung, stilistisch gewandt,
in geradezu erregender Form spricht. Er gerät dabei nicht in die Gefahr
des Abgleitens in eine einseitige Psychotherapie oder Theourgie;
er überwindet die oftmals nur eine Verlegenheit darstellende symptomatische
Behandlung und ergänzt die psychosomatische Medizin, deren
Vertreter er u. a. ist, noch nach der pneumatischen Seite hin, und dal
alles als Korrektiv zum Besten der Heilung und des Heils einer notleidenden
Menschheit.

BerI'n Horst Fichtner

M«Her>S«nr, Hemmo, Privatdoz. Dr.: Das psychisch Abnorme.
Untersuchungen zur allgemeinen Psychiatrie. Berlin/Göttingen/Heidel-
berg: Springer-Verlag 1950. VIII, 147 S. m. 5 Abb. gr. 8°. DM 12.—.

, Der Autor hat zweifellos recht, wenn er mit Kurt Schneider meint,
daß die Psychopathologie noch ein weites Arbeitsfeld vor sich habe,
was jedenfalls die Klärung einzelner vager Fachausdrücke betreffe. Er
selbst aber sieht in der vorliegenden Arbeit nicht darin seine Aufgabe,
einzelne Fachausdrücke dem willkürlichen Gebrauch zu entziehen, son-
p" setzt zentral ein, indem er nur einen der Grundbegriffe der

l! j 0Patno'°?ie. den sogenannten Normbegriff, untersucht. Seine Methode
ist dabei phänomenologisch, und zwar — der Autor ist Psychia-
*er — im Sinne einer empirischen Phänomenologie bzw. deskriptiven
rsychologie. Es kommt ihm also nicht auf eine Deutung an, obwohl er
weiß, daß der Begriff des psychisch Abnormen auch ein Begriff der
rhilosophie ist, sondern auf eine präzise Erfassung des unmittelbar
greifbar Gegebenen. Kap. V (Der differenzierte Normbegriff) und
Kap. VI (Das Differente des differenzierten Normbegriffes) können bei
der Lektüre überschlagen werden. Vielleicht, daß für eine zweite Aufjage
u. a. die Arbeit von Dr. med. Armin Müller „Der Normbegriff als
Bindeglied zwischen Natur und Geisteswissenschaften" mit eingesehen
werden könnte. Als Schlußergebnis wird im Interesse des Patienten die
differenzierte Normbestimmung gefordert, und zwar in der Weise, daß,
um Vorurteile auszuschließen, primär das rationale Moment und sekundär
erst das emotionale Moment des Normbegriffes bestimmt wird.
Der verantwortungsbewußte Krankenseelsorger wird mit Gewinn für
seine Arbeit das Buch lesen. Die Lektüre dieser verdienstvollen Arbeit
wird aber besonders dem in Heilanstalten arbeitenden Seelsorger empfohlen
.

Berlin Horst Fichtner

KI RCH EN RECHT

Fe,ine, Hans Erich: Kirchliche Rechtsgeschichte. I. Band: Die katholische
Kirche. 3., unveränderte, aber durch einen Nachtrag ergänzte
Auflage. Weimar: Böhlau 1955. XXIII, 722 S. gr. 8°. Lw. DM 43,80.

In den für den akademischen Unterricht verfaßten Lehrbüchern
hat man sich bislang neben einer Einleitung über die Quellen
und die Literatur des Kirchenrechts, sowie über das Verhältnis
der Kirche zur Staatsgewalt mit einer systematischen
Darstellung des Rechtsstoffes, d. h. einer Darstellung der Rechtsverhältnisse
der der Kirchengewalt unterstehenden Personen, ferner
der Kirchenämter, sowie der Verwaltung der Kirche begnügt.
In den speziell für Juristen bestimmten Lehrbüchern ist u. a. das
Eherecht mit besonderer Ausführlichkeit behandelt worden, während
andere Materien, insbesondere das Sakramentenrecht nur in
gedrängter Form besprochen wurden. Das kirchliche Zivil- und
Strafprozeßrecht ist gleichfalls nur in den Grundzügen erläutert
worden, wobei aber auf die große Bedeutung, die der kirchlichen
Rechtsentwicklung für das Verfahrensrecht zukommt, hingewiesen
wurde. Dagegen hat man mit Rücksicht auf den Umfang und du
Schwierigkeit des Gegenstandes davon abgesehen, auch die sog

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