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Ausgabe:

1956 Nr. 9

Spalte:

548-549

Kategorie:

Kirchengeschichte: Alte Kirche, Christliche Archäologie

Autor/Hrsg.:

Augustinus, Aurelius

Titel/Untertitel:

Avrelii Avgvstini Contra academicos, De beata vita necnon De ordine libri 1956

Rezensent:

Altaner, Berthold

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Theologische Literaturzeitung 1956 Nr. 9

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sozusagen als theologisdie Rosen zwischen Dornen) die 3 weiblichen
Mitarbeiterinnen: die Damen Simone Bickel, Suzanne de Dietrich und
Frau H. Mehl-Koehnlein. Die Einheitlichkeit des Werkes ist, wie es
scheint, durch die große Zahl der Mitarbeiter nicht ernsthaft gefährdet
worden. Sie alle haben sich gleichmäßig und mit Erfolg bemüht, der
Gemeinde ein nützliches „manuel populaire de theologie biblique" (S. 6)
zu schenken. Sie haben in der Regel auch nicht lediglich popularisiert,
was von anderen auf wissenschaftlichem Gebiet (z. B. im Theol. Wörterbuch
zum NT) erarbeitet worden ist, sondern selbständige wissenschaftlich
fundierte Beiträge geboten unter gleichzeitiger Bemühung um
gemeinverständliche Darstellung.

Ob das V. b. sein eigentliches Ziel erreicht hat, das müßte
sich aus der Wirkung auf nichttheologische Benutzer ergeben. Soviel
man hört, hat das Unternehmen innerhalb des französisch
sprechenden Protestantismus allgemein eine gute Aufnahme gefunden
.

Bern Wilhelm Michaelis

NEUES TESTAMENT

L jun gm an, Henrik: Das Gesetz erfüllen. Matth. 5, 17 ff. und 3, 15
untersucht. Lund: Gleerup [1954]. 140 S. gr. 8° = Lunds Universi-
tets Arsskrift. N. F. Avd. 1. Bd. 50. Nr. 6. Skr. 14.-.

Philologisch geht es in dieser Abhandlung um den Nachweif,
daß nhQovv wie im NT durchweg, so auch in den beiden Stellen
des Titels nicht bloß „tun", „vollenden" oder „bestätigen"
bedeutet, sondern wirklich „füllen", nämlich zur Ganzheit bringen
und ein Ganzes in all seinen Teilen durchdringen. Die An
schauung vom Füllen eines Gefäßes liegt dabei zugrunde, die im
Judentum auf das Handeln und zumal endzeitliche Wirken Gottes
übertragen wird, wenn etwa Gott das Erfüllen der Welt und
Zeit, des Maßes irdischer Bosheit oder seiner Güte und Gerechtigkeit
zugeschrieben wird. Die liebevolle Darstellung dieser
at.lich-jüdischen Vorstellung und ihrer Weiterführung im NT erscheint
mir neben der sorgfältigen Wiedergabe früherer Interpretationen
als das Beste in der Monographie.

Leider hat die Sache des Verf. auch auf die Gestalt seines
Werkes abgefärbt. Ist gegen ein minutiöses Verhör der Texte,
gegen eine umfangreiche Parallelensammlung und ausgedehnte
Literaturverweise nichts einzuwenden, so wird die Geduld des
Lesers doch durch übertriebene Akribie, die etwa den gleichen
Text auf hebräisch, griechisch und deutsch nacheinander zitieren
läßt, und durch endlose Wiederholungen, ohne welche der halbe
Umfang genügt hätte, strapaziert. Ein Ganzes und in sich Rundes
entsteht schließlich nicht dadurch, daß man unentwegt durch
den gleichen Trichter nachschüttet oder alles unter das gleiche
Schema zwängt. Das letzte geschieht offensichtlich, wenn auf eine
Untersuchung der griechischen Bedeutungsmöglichkeiten des Begriffes
verzichtet wird. Sie hätte ergeben, daß man mit der genannten
Bedeutung allein schlechterdings nicht auskommt, etwa
in Lk. 7, 1 und Act. 13,25 der Sinn „beendigen" vorliegt, die
Ableitung des deuteropaulinischen Pieromabegriffes nur aus jüdischen
Voraussetzungen problematisch ist und vor allem die
Bedeutung „realisieren" geläufig ist und doch wohl auch im NT
angenommen werden muß, wenn von der Erfüllung einer Schriftstelle
gesprochen wird. Es ist nicht einzusehen, inwiefern man
bei Mt. 3, 15 mit solchem Verständnis nicht auskommt.

Offensichtlich geht aber heutzutage eine Harmonisierung
der nt.lichen Botschaft mit ihrer Erklärung aus rein jüdischen
Wurzeln weithin Hand in Hand. Ist es langsam antiquiert, daran
zu erinnern, daß ihre Hörer und Leser sie zunächst nun einmal
griechisch vernahmen und sich dabei etwas denken mußten, selbst
wenn der jeweilige Schriftsteller noch andere Assoziationen mit
seinen Worten verband? Betrüblich ist auch die Erkenntnis, daß
die formgeschichtliche Arbeit an den Evangelien weithin entweder
von vornherein keine Resonanz findet oder immer stärker
zurückgedrängt wird. Allerdings darf man eine entsprechende
Haltung nicht damit bemänteln, daß die Möglichkeiten, auf diesem
Wege bei Mt. 5, 17 ff. voranzukommen, äußerst beschränkt
seien (S. 8). Wer den Zusammenhang der Worte mit der Einleitung
„ich bin gekommen" oder „wähnet nicht" oder den Gesetzesstil
in V. 19 beachtet, wird solche Feststellung erstaunlich

finden. Natürlich ist niemandem verwehrt, sich an die Anordnung
des vorliegenden Textes zu halten, die irgendwie ja erhellt
werden muß. Aber die schöne Gewißheit, eine Sinn und Ordnung
im Text erwartende Einstellung werde bei genauem Zusehen
auch einen klaren Zusammenhang finden, eignet sich jedenfalls
nicht als exegetische Maxime, ob sie nun bei Mt. 5, 17
bis 48 zutrifft oder nicht. Anders muß man zwei Jahrhunderte
der Synoptikerforschung preisgeben.

Wie rechtfertigt der Verf. seine These am konkreten Text?
Zum Problem kommt es durch die Antithese „nicht auflösen,
sondern erfüllen" in 5, 17. Mit Recht hält der Verf. gegen eine
idealisierende Deutung der Bergpredigt daran fest, daß solches
Erfüllen auf das Gesetz in all seinen Teilen gehe. Höchst lehrreich
widersetzt er sich der Identifikation von „erfüllen" und
„zur Geltung bringen" bei Dalman u. a. Gut konstatiert er
schließlich, daß Jesus nicht bloß erfüllt, sondern auch aufgelöst
habe, wie sich gerade an der radikaleren Forderung der Bergpredigt
zeigen läßt. Nur nebenbei sei bemerkt, daß das Verständnis
der Wendung „außer um Ehebruchs willen" im Sinn von „abgesehen
von" = selbst bei Ehebruch kaum Zustimmung finden
dürfte. Solche Gewalttätigkeit markiert jedoch schon den Kurs,
den die theologische Interpretation einschlägt. Aus der zum mindesten
für Matthäus geltenden messianischen Situation der
Bergpredigt folgert der Verf.: „Das Gesetz ist das Bestimmte,
das sein Maß hat, und dieses Maß füllt der Messias" (S. 93).
Er tut es mit seiner Gerechtigkeit, die — recht fragwürdig! — das
jieQiaaöv von V. 47 sein soll und inhaltlich in der absoluten
Selbsthingabe besteht. Denn die Forderung des Gesetzes ist die
Beseitigung der Sünde, die primär als Selbstsucht verstanden
werden muß. Nun löst sich auch das Ausgangsproblem: Jesus hebt
nicht das Gesetz, wohl aber die mosaische Einschränkung des
Gesetzes um der Sünde willen auf. Da der Messias jedoch die
Jünger in seine Situation hineinzieht, ergibt sich nun ebenfalls
der Sinn von V. 17—19: In ihnen geht es nicht bloß um Gebotserfüllung
, sondern um die überfließende (sc. messianische) Gerechtigkeit
. Das Gesetz soll bis in die geringsten Einzelheiten
„mit dem Messias gefüllt" werden (S. 93). Endlich wird jetzt
begreiflich, daß der Verf. 5, 17 ff. mit 3, 15 verbindet. Die messianische
Gerechtigkeit, mit welcher Gott das Maß seiner im AT
verheißenen Gerechtigkeit erfüllt, wird als Selbsthingabe im
Tode Jesu vollkommen. Weil die Taufe bereits auf den Tod Jesu
zielt, kann sie unter das Wort von der Erfüllung der Gerechtigkeit
gestellt werden.

Soll man feststellen, diese theologischen Äußerungen „füllten
" die Gefahren des einseitigen philologischen Ansatzes? Jedenfalls
wird man dem Verf. Konsequenz bei der Verfolgung seines
Weges nicht absprechen können. Schade nur, daß diese Konsequenz
nicht bloß in Spekulation treibt, sondern zugleich die
Probleme vereinfacht. Jene gesetzesstrenge Judenchristenheit, die
meines Erachtens sich in 5, 17 ff. zu Wort meldet, hat offensichtlich
das Gesetz nicht bloß mit dem Messias „füllen" wollen, sondern
auch eine Kasuistik entwickelt, die Beschneidungsforderung
vertreten, die Heidenmission aufs äußerste erschwert, kurzum
sich vom Messias allein im Rahmen der mosaischen Tora normieren
lassen. Die Historie scheint also der Interpretation des
Verf. bis zur Verkehrung ins Gegenteil zu widersprechen.

Göttingen Ernst K äs em an n

KIRCHENGESCHICHTE: ALTE KIRCHE

Green, W. L., Prof.: Aurelii Augustini Contra Academicos De beaU
vita necnon De ordine übri quos ad fidem codicum recensuit prole-
gominis notisque instrujcjp-Ultraiecti/Antverpiae in aedibus Spectrum
1955. 151 S. = Stromata patristica et mediaevalia edenda curant
Christine Mohrmann et Johannes Quasten II.

Den 1. Band der neuen für seminaristische Übungen bestimmten
Textreihe habe ich in dieser Zeitschr. 1951, 297 f. angezeigt.
Dort wurde erstmals eine kritische in mühsamer Durchforschung
der reichen handschriftlichen Überlieferung gewonnene Edition
von 18 Sermones Augustins geboten. Mit dem jetzt vorliegenden
zweiten Heft der Sammlung schenkt uns der Bearbeiter Green