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Ausgabe:

1955 Nr. 2

Spalte:

97-99

Kategorie:

Kirchengeschichte: Allgemeines

Titel/Untertitel:

Benedictus de Nursia, Die Regel St. Benedikts 1955

Rezensent:

Uttenweiler, Justinius

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Theologische Literaturzeitung 1955 Nr. 2

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gen. Wertvoll sind die im Apparat oftmals gegebenen Hinweise
auf den vom Übersetzer benützten griechischen Text. Auf diese
Weise kann man ohne größere Mühe eine gute Vorstellung von
der bald positiv bald negativ zu beurteilenden ars transferendi
des Epiphanius gewinnen. Die jetzt vorliegende Edition der lateinischen
Historia tripartita ist zugleich eine wichtige Vorarbeit
für die Herausgabe der noch nicht kritisch bearbeiteten Quellenschriften
des Epiphanius (Theodor Lektor, Sokrates und Sozome-
nus), da der Übersetzer Handschriften benützen konnte, die weit-
älter als die uns erhaltenen Codices waren.

Aufrichtiger Dank gebührt den beiden Gelehrten für ihre
solide editorische Leistung. —

Zu S. VII f.: „De Historiae tripartitae fatis" mache ich auf die
Abhandlung von M. L. Laistner, The Value and Influence of Cassio-
dor's Eccles. History in: HarvTheolRev 41, 1948, 51—67 aufmerksam.
Nicht mehr benützt werden konnte S. Lundström, Sprachliche Bemerkungen
zur Hist. tripart. des Cassiodor, Archivum Latinitatis (Bullentin
Du Cange) 23, 1953, 19—34, und Ders., Zur Hist. tripartita des Cass.,
Lunds universit. Arsskrift, 49 fasc. I, 1953 (32 S.). Hanslik selbst veröffentlichte
in Vigiliae Christianae 1954, 176—181 einen Kommentar
zur Hist. tripart. VII 40, 48 (Apollo Pythius Azizus und sein Kult).

Würzburg Berthold Altan er

S t e i d 1 e, P. Basilius: Die Regel St. Benedikts. Eingel., übers, und aus
dem alten Mönchtum erkl. Beuron: Beuroner Kunstverl. 1952. XIII,
343 S. 8°. Kart. DM 9.60; geb. DM 11.70.

Der Beuroner Benediktiner P. Basilius Steidle, seit Jahren
Fachmann für Patrologie an der dortigen Ordenshochschule und
nicht lange am Collegium Anselmianum in Rom, hat sich wie
kaum ein anderer in jüngerer Zeit eingehend um das Leben und
die Regel des Ordensvaters St. Benedikt bemüht. Das Leben selbst
mag ja manchen ein Problem sein; aber Papst Gregor d. Gr. als
Quasibiograph des Heiligen wird nicht gerade, kein Halbjahrhundert
nach dem Hinscheiden des Ordensstifters, in völliger
Unsicherheit vorgegangen sein. Immerhin lautet der Titel obigen
Buches „Die Regel St. Benedikts", und inwieweit der Untertitel
hinsichtlich des Lebens unseres Ordensvaters zur Geltung kommen
wird, bleibt abzuwarten. Jedenfalls beschäftigen den Verfasser
selbst „Wunder und Leben" des hl. Benedikt, wie spätere
Jahrhunderte sie gesehen bzw. wie sie auf die Nachwelt wirkten.
Und da kann man auf das Ergebnis gespannt sein.

Verzichtet das Buch auch auf eigentlich gelehrte Fassung, so
will es doch nicht an den Fragen benediktinischen Lebens gleichgültig
vorübergehen; denn ob jung oder alt, kann man an einer
historischen Persönlichkeit wie St. Benedikt, nicht wohl gleichgültig
vorübergehen. Dabei ist es ein schätzbarer Vorteil, daß
der Leser in die Kenntnis der Kirchenväter und andere Gesichtspunkte
näherhin eingeführt wird.

Vergessen sei nicht, daß mancherlei andere Literatur, daß
bedeutsame Werke über das Leben und Schrifttum unseres heiligen
Ordensvaters dem Verfasser vorausgegangen sind. — Um
weniger Wichtiges hier zu übergehen, sei kein Geringerer als der
unlängst (30. August 54) verstorbene Erzbischof und Kardinal
Ildefons Schuster von Mailand an der Spitze genannt, der in
der Ewigen Stadt als Mitglied der Abtei San Paulo oft Vorträge
und Vorlesungen über benediktinische usw. Ordensgeschichte gehalten
und dann veröffentlicht hat, um auch später hierin weiterzuarbeiten
.

• a au^ 'iturSischem Gebiete tätige Autor, dessen Schrifttum teils
W lUts*cr Sprache erschien, legte ordensgeschichtlich z. B. folgende
Werke vor, die wir hier alle deutsch wiedergeben:

„Die Weihe der Kapelle des heiligen Benedikt" . . . (Mailand 1938).
if "Der heilige Abt Benedikt"; Die Klosterregel. Mit Text, Einführung,

mmentar Und Anmerkungen (Turin 1942).
rin i94^t0risdlc Birkungen über die Regel St. Benedikts" (Tu-

"Anmerkungen über die Geschichte St. Benedikts" (Mailand o. J.).
- le kaiserliche Abtei von Farfa" (Rom 1921).
dikt""rALm°nastiscne Leben- Nach der Vorstellung des heiligen Bene-
(Abtei v°n Viboldone 1949).

„Die Basilika und das Kloster von S. Paul vor den Mauern.
Historische Notizen" (Turin 1934).

„Der heilige Benedikt, Abt und Priester. Ein Beitrag zur Geschichte
des hl. Vaters Benediktus." Übersetzt von Richard Baucrsfeld.
(Abtei Seckau 1938).

„St. Benedictus; Text und Einführung zur Mönchsregel (Rom 1945,
Missionsinstitut).

„Geschichte des heiligen Benedikt nach seinen Zeiten" (Mailand
1946).

Ein weiterer Forscher über St. Benedikt, seine Art und seine
Zeit ist Abt Ildefons Herwegen von Maria Laach (gest.
2. Sept. 1946):

„Der hl. Benedikt. Ein Charakterbild. In 1./3. Aufl. 1947—1926.
Neu bearbeitet u. herausgegeben von P. Emanuel v. Severus. 4. Aufl.
(Düsseldorf 1951).

„Der heilige Benedikt. Psychologisches Profil" (Montecassino 1932).

„Der heilige Benedikt und die Germanen" (Düsseldorf o. J.).

„Väterspruch und Mönchsregel" (Münster i. W. 1937).

„Geschichte der benediktinischen Profeßformel." Beiträge zur Ge-
schidite des alten Mönchtums (Münster i. W., o. J.). Der Laacher Benediktiner
P. Paulus Volk war wiederholt auch bemüht um die Herausgabe
der Regelausgabe und der Briefe der benediktinischen Kongregation
von Bursfeld.

Fernerhin kommen in Betradit die folgenden Werke:
„St. Benedicti Regula Monachorum. Für das Noviziat übersetzt
und erklärt von P. Cornelius K ö s s 1 e r, Novizenmeister in Admont'
(Graz 1931, Ulrich Moserverlag).

„Die Regel des heiligen Benedikt. Übersetzt und kurz erklärt von
P. Eugen P f i f f n e r, Dekan des Klosters Maria Einsiedeln (Zürich
1947).

„Saint Benoit, La Regle de Moines. Traduction, Introduction,
Notes par Dom Philibert Schmitz" (Namur 1945).

Zuletzt führen wir eine besondere Veröffentlidiung auf:
„Vir Dei Benedictus. Eine Festgabe zum 1400. Todestag des heiligen
Benedikt, dargeboten von Mönchen der Beuroner Kongregation",
herausg. von Abtpräses Dr. Raphael M o 1 i t o r O. S. B. (Münster
i. W. 1947).

Nun müssen wir das eingesandte Buch zu würdigen versuchen
. Man kann sich in etwas wundern, daß eine so schlichte
Erscheinung nach Art einer Ordensregel in einer umfangreichen
Veröffentlichung von weit über 300 Seiten gewürdigt werden
muß. Aber der sehr sachkundige Autor beschränkt sich keineswegs
darauf, die bloßen 73 Kapitel der Regel samt vorausgehendem
Vorwort sachlich-nüchtern zur Geltung zu bringen. Damit
ist aber lange nicht alles gesagt; denn außer einer Einführung,
die man schließlich erwarten kann, folgt zu zeitgeschichtlicher
Orientierung ein inhaltsreiches Stück „Der Mutterboden
der heiligen Rege 1", worin über den Heiland und die
Aszeten des frühen Christentums, die Gestalten des östlichen
Mönchtums, die Zönobiten und überhaupt die orientalischen
Mönchsgestalten wie ein Origenes und Antonius, von Pachomius
zu Basilius zur Geltung gebracht werden. Das lateinische Mönchtum
, worunter Persönlichkeiten von der Bedeutung Martins von
Tours und zumal des heiligen Augustinus, sowie Johannes Kassian
und die eigenartigen Vertreter des Inselklosters Lerin sich befinden
, ist entsprechend vertreten. —

„Zur äußeren Geschichte der heiligen
Regel" klärt über Ort und Zeit ihrer Abfassung zunächst auf,
dann über Sprache, Urschrift und Text, spricht von Regelkommentaren
, die Anlage der Regel sowie ihre Quellen. Eigens wird
uns zur weiteren Geschichte der Regel und des benediktinischen
Mönchtums noch berichtet. — Mit besonderem Interesse liest
man „Die Eigenart der heiligen Rege 1", insofern
hier die Entwicklung vom Einsiedler zur Pachomius- und Basiliusregel
, diese aber in kürzerer und längerer Fassung uns begegnen.
Rufin von Aquileja hat die beiden verschmolzen und ins Lateinische
übertragen, — er starb schon 410 —, wie sie auch dem
heiligen Vater Benediktus begegnet sind. Außer anderen kleineren
Regeln und bedeutenden größeren Gebilden ist für uns die
Entwicklung zur Abtei von Wichtigkeit.

Die Benediktinerregel selbst mit ihren 73 Kapiteln
, natürlich in deutscher Sprache dargeboten, wird nach Vorwort
, Verfassung, klösterlichem Tugendwandel, äußerem Gottesdienst
, Strafordnung, Verwaltung und Erneuerung der klöster-