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Ausgabe: | 1955 Nr. 9 |
Spalte: | 525-532 |
Autor/Hrsg.: | Morenz, Siegfried |
Titel/Untertitel: | Um Herkunft und Frühgeschichte des Christentums 1955 |
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Theologische Literaturzeitung 1955 Nr. 9
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der mediale Mensch verfüge über eine besondere Seelenkraft —
daher der Buchtitel „Die verborgene Kraft" —, die der gewöhnliche
Mensch überhaupt nicht oder nicht in diesem Maße oder
nur als schlafend besitze. Diese verborgene Kraft bewirke die
merkwürdigen Phänomene, die sich sonst überhaupt nicht erklären
lassen.
Das Buch ist in jenem weltmännischen Stil geschrieben, den
wir sonst nur an angelsächsischen Autoren bewundern: der Verfasser
erspart dem Leser die Last des gelehrten Stoffes; er gibt
die wichtigsten Hinweise in Anmerkungen; im Textteil aber
schreibt er so, daß seine Darstellung den Leser in Spannung hält.
Da der Verfasser selbst Theologe war (ist), wäre es fruchtbar,
wenn er, nachdem er im medialen Menschen einen besonderen
Menschentyp erkannt hat, auch der anderen Frage nachginge, die
Kurt Koch dazu gebracht hat, uns 195 3 in seiner ausgezeichneten
Doktor-Arbeit „Seelsorge und Okkultismus" an Hand von rund
200 Fällen darzulegen, wie die Welt des Parapsychologischen den
medialen Menschen geistlich schädige. Angesichts dieses
großen und gewichtigen Buches von Kurt Koch erwarten wir vom
Verfasser des vorliegenden schwedischen Werkes ein Wort aus
seiner reichen Sicht und Bemühung im Raum der Hypnose (hat
er doch mit etwa 3000 Versuchspersonen hypnotische Versuche
angestelltI). Abschließend ist zu sagen: die Wissenschaft, auch
die Theologie, darf der Parapsychologie nicht länger ablehnend
gegenüber stehen. Dazu sind viel zu viele Phänomene auch der
Religionsgeschichte zu eng mit parapsychologischen Dingen verwandt
(Ekstase, Zungenreden, Visionen usw.).
Künzelsau _ Friso Melzer
Hoch, Dorothee: Heil und Heilung. Eine Untersuchung zur Frage
der Heilungswunder in der Gegenwart. Basel: Reinhardt [1954]. 65 S.
8°. DM3.-.
Ritsehl, Dietrich: Psychotherapeut oder Pfarrer? Gedanken zum psychologischen
und theologischen Schuldbegriff.
Monatschrift für Pastoraltheologie 44, 1955 S. 306—313.
Schulte, Walter: Das Altern. Zum rechten Verstehen und Bewältigen
.
Monatschrift für Pastoraltheologie 44, 1955 S. 298—306.
PRAKTISCHE THEOLOGIE
W a s s e/Günter, Dr. jur.: Die Werke und Einrichtungen der evangelischen
Kirche. Ein Beitrag zum kirchlichen Organisationsrecht. Göttingen
: Schwanz & Co. 1954. XIII, 180 S. gr. 8° = Göttinger rechts-
wiss. Studien. H.II. DM13.80.
' In welchem Verhältnis stehen die kirchlichen Werke, Verbände
, Anstalten, Vereine zur verfaßten Kirche? Wie steht es um
ihre Rechtsfähigkeit, um Selbständigkeit oder Abhängigkeit hinsichtlich
ihrer Leitung, ihrer Vermögensverwaltung, ihres Verhältnisses
zum Staat? Die Fragen des kirchlichen Organisationsrechtes
sind deshalb in der evang. Kirche so kompliziert, weil
die Arbeit der Inneren und der Äußeren Mission im 19. Jahrhundert
nicht von den verfaßten Kirchen aufgenommen worden ist,
sondern sich neben ihnen in der Form von selbständigen Vereinen
entwickelt hat und erst langsam von den Landeskirchen
als ihre eigene Sache und Angelegenheit erkannt und anerkannt
worden ist. Heute ist nicht nur in der Grundordnung der EKiD,
sondern ebenso in fast allen landeskirchlichen Ordnungen anerkannt
, daß diese Werke und Einrichtungen (Anstalten) Lebens
- und Wesensäußerungen der Kirche sind und unbeschadet
ihrer besonderen Rechtsform einen Bestandteil der Kirche bilden.
Eine starke Tendenz zur „Verkirchlichung" ist nicht zu verkennen
; sie ist nur zu begrüßen, wenn sie den „Werken" das Odium
einer Privatunternehmung frommer Zirkel nimmt und in den
Gemeinden die Verantwortung für die ganze Weite missionarischer
und diakonischer Aufgaben stärkt, sie sollte aber nicht die
rechtlich-organisatorische Aufsaugung der „Werke" und „Anstalten
" durch die verfaßte Kirche bedeuten. Wie immer man
über die historische Entwicklung urteilen mag, so gilt doch heute,
daß in einem rechten Gegenüber, Zueinander und Miteinander
sich das kirchliche Leben am fruchtbarsten gestalten wird. Wenn
die Kirchen von Westfalen und Rheinland neuerdings den gesamten
Etat der Rheinischen Missionsgesellschaft garantieren, so
ist das ein schönes Zeichen lebendiger missionarischer Verpflichtung
. Es wird sich aber noch zeigen müssen, ob dadurch die
Opferkraft der Gemeinden gestärkt oder nicht vielleicht sogar
gelähmt wird („Die Kirche" wird es schon machen!). Es ist auch
zu fragen, ob, was für ein „Werk" in Angriff genommen ist,
nun auf alle Werke ausgedehnt werden soll, und was das finanziell
und institutionell für Konsequenzen hätte.
Zunächst haben wir noch eine Fülle verschiedener Rechtsformen
, in denen diese kirchlichen Werke und Einrichtungen leben
. Daher ist es dankenswert, daß G. Wasser, Schüler von Werner
Weber-Göttingen, durch dieses Gestrüpp einige Schneisen
legt, die auch dem juristischen Laien Durchblick und Überblick
gestatten. Er unterscheidet den kircheneigenen und den eigenständigen
Typus und behandelt bei beiden den kirchenrechtlichen,
staatskirdhenrechtlichen und zivilrechtlichen Status, wobei er jedesmal
nach Verfassung, Leitung und Vermögen fragt. Kircheneigene
Einrichtungen sind z. B. die Kirchlichen Hochschulen in
Bethel, Hamburg und Neuendettelsau, dagegen eigenständige
Werke, die aber durch kirchenamtliche Mitgliedschaft an die amtliche
Kirche gebunden sind, die Kirchlichen Hochschulen in Berlin
und Wuppertal — zivilrechtlich ist diese ein eingetragener Verein
, jene eine öffentlich-rechtliche Körperschaft. Kircheneigene
Einrichtungen sind das Hilfswerk der EKiD und die landeskirchlichen
Hilfswerke — eigenständig sind die Werke der Äußeren
und Inneren Mission, die sich aber in bestimmten Beziehungen
institutionell an die amtliche Kirche gebunden haben (so z. B.
Bethel oder die Diakonissenanstalt Henriettenstift-Hannover
hinsichtlich des Bekenntnisses und der Leitung, die Reichsfrauenhilfe
hinsichtlich des Vermögens und der Satzung, der Centrai-
Ausschuß für I. M. hinsichtlich der Leitung); rechtlich am lockersten
ist das Verhältnis bei den Gruppen, die nur unter einer kirchenamtlichen
Protektion stehen (Kaiserswerther Verband der
Diakonissenmutterhäuser — Berliner Missionsgesellschaft — Gustav
Adolf-Werk — Evgl. Bund). Die Beispiele zeigen schon, daß
die rechtlich-organisatorische Form noch nichts aussagt über die
innere Nähe und Verbundenheit zwischen verfaßter Kirche und
dem betreffenden „Werk". Von besonderem Gewicht werden die
rechtlichen Fragen in Konfliktssituationen. In solchen Fällen
könnten die eigenständigen Werke ihren Dienst nicht mehr
ausrichten, wenn sie nicht den kirchenamtlichen Schutz der
verfaßten Kirche hätten. In der Bundesrepublik freilich ist
die Kirche „zu einer institutionell fundierten öffentlichen Ordnungsmacht
ersten Ranges, d. h. zu einem Mitträger der politischen
Gesamtordnung neben dem Staat geworden... Indem
die Kirche ihr Wächteramt im öffentlichen Leben kräftig
ausübt, kann sie zu einer Hüterin der Freiheit des einzelnen
werden und die Staatsmacht davor warnen, zu einer heidnischen
Staatsmacht zu werden". Die eigenständigen Gruppen und
Werke aber können gerade auch durch die „Freiheit, die mit einer
zivilrechtlichen Organisationsform in einem liberal-demokratischen
Rechtsstaat verbunden ist", die Kirche in ihrem Einfluß auf
das öffentliche Leben wirksam unterstützen (S. 146 f.).
Landesbischof Lilje schrieb dem Buch ein Geleitwort, in dem
er den Wert der Schrift für Kirchenbehörden und die diakonisch-
missionarischen Werke betonte. „Über die grundsätzlichen Anregungen
hinaus greift die Arbeit in systematischer Behandlung die
zahlreichen praktischen Probleme der kirchlichen Werke und Einrichtungen
auf und dürfte deshalb für die Praxis und für gesetzgeberische
Erwägungen der kirchlichen Institutionen unentbehrlich
sein."
Ein Personen- und Sachverzeichnis und ein Verzeichnis der
Gruppen und ihrer Typen erhöht die praktische Verwendbarkeit.
Kaiserswerth _ R. Trick
B r o u t i n, Paul: Histoire et tradition pastorales.
Nouvelle Revue Theologique 87, 1955 S. 725—736.
Dageförde, Karl-Heinz: Vom Wesen kirchlicher Trauung.
Lutherische Blätter 7, 1955 S. 84—88.
Fr ick, Robert: Bibelstunden über das Evangelium Johannis (3,22
bis 4, 54).
Monatschrift für Pastoraltheologie 44, 1955 S. 257—269.