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Ausgabe:

1954 Nr. 4

Spalte:

247

Kategorie:

Kirchengeschichte: Neuzeit

Autor/Hrsg.:

Göransson, Georg

Titel/Untertitel:

Canutus Hahn 1954

Rezensent:

Schmidt, Martin

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247

Theologische Literaturzeitung 1954 Nr. 4

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Religion und Eros das viel ferner liegende religionsgeschichtliche Buch
von Walter Schubart, Religion und Eros 1944 heran. Weiter vermißt
man Erich Seeberg, Zur Frage der Mystik 1924, Heinrich Bornkamm,
Mystik, Spiritualismus und die Anfänge des Pietismus im Luthertum
1926, Harald K. Schjelderup, Die Askese 1928.

Doch diese Einschränkungen dürfen nicht den Dank für die
sorgsame Bereitstellung des großen Materials erdrücken, zumal
sie unter so erheblichen persönlichen Schwierigkeiten erfolgte.
Der Verfasser hat sich mit der Arbeit überzeugend für die besonderen
Aufgaben und die besondere Verantwortung seines Berufs
legitimiert.

Berlin Martin Schmidt

*0 94)
Göransson, Georg: Canutus Hahn. En biografisk Studie. (Mit e.
Zusammenfassg. in dt. Sprache). Stockholm: Svenska Kyrkans Dia-
konistyrelses Bokförlag [19 50]. XXIV, 243 S., 2 Taf. gr. 8° = Sam-
lingar och Studier tili Svenska Kyrkans Historia utg. av Hilding Plei-
jel 25 (= Acta Historico-Ecclesiastica Suecana). kr. 11.—.

In Hilding Pleijels verdienstlicher Reihe von Monographien
zur schwedischen Kirchengeschichte bedeutet auch diese Biographie
des Lundenser Bischofs Knut Hahn (1633—1687) eine beachtenswerte
Bereicherung. Hahn hat in seinem verhältnismäßig
kurzen Leben eine entscheidende Aufgabe gelöst und dadurch
einen wichtigen Platz in der schwedischen Kirche eingenommen,
den man nicht einfach aus naheliegenden Gründen nur für die
äußere Geschichte der Kirche beschlagnahmen kann. Er hat die
kirchliche Nationalisierung der ursprünglich dänischen Provinzen
Schonen, Halland und Blekinge in einem achtjährigen Episkopat
mit Energie, Umsicht und diplomatischer Geschicklichkeit durchgesetzt
und dadurch zur Einheit Schwedens wesentlich beigetragen
. Die Biographie geht an Hand einer offenbar vollständigen
Auswertung der gedruckten und der archivalischen Quellen seinem
Lebensgang nach und läßt sein eigentümlich unkirchliches
Profil deutlich werden: Nicht historischer Gelehrter, systematisch
oder praktisch geprägter Theologe war er, sondern Administrator
und damit ein eindrucksvoller Vertreter kirchlicher Staats-
raison zu einem verhältnismäßig frühen Zeitpunkt. Den Umfang
der geleisteten Arbeit läßt allein die Benutzung von Handschriften
aus 20 Archiven und Bibliotheken erkennen.

Berlin Martin Schmidt

LITURGIEWISSEN SCHAFT

U r n e r, Hans: Die außerbiblischc Lesung im christlichen Gottesdienst.
Ihre Vorgeschichte und Geschichte bis zur Zeit Augustins. Göttingen:
Vandenhoeck & Ruprecht; Berlin: Evang. Verlagsanstalt [1952]. 80 S.
gr. 8° = Veröffentl. d. Evang. Gesellschaft für Liturgieforschung, hrsg.
v. O. Söhngen u. G. Kunze, Bd. 6. Geb. DM 6.40.

Die vorliegende sorgfältig gearbeitete Schrift befaßt sich mit
einem sehr diffizilen Problem der Liturgiegeschichte: der Entstehung
der Lesungen im Gottesdienst, wobei natürlich nur ein
kleiner Ausschnitt zur Darstellung kommen kann. Die vier ersten
Kapitel (vom jüdischen Gottesdienst bis zum Gottesdienst der
Apostolischen Constitutionen) zeigen unter Beibringung des verfügbaren
Quellenmaterials — leider ist der Strom der Überlieferungen
nur sehr spärlich — die Entstehung der biblisch-kanonischen
Schriftlesungen im Gottesdienst bis zum 4. Jahrhundert.
Dann wird in den beiden Hauptkapiteln V und VI unter Ausschöpfung
der Quellen Syriens, Palästinas, Ägyptens und Afrikas
die „außerbiblische" Lesung, die neben der biblischen etwa von
der Mitte des vierten bis zur Mitte des fünften Jahrhunderts stattfand
, dargeboten, und zwar einerseits die Märtyrer akten und
Wunde rberichte, andererseits die S y n o d a lbeschlüsse, Lehr-
schreiben u. a. Schriften. Im VII. Kapitel wird das Ergebnis
der Untersuchung kurz zusammengefaßt. Die Verfestigung des
„Kanons" der biblischen Bücher und die ihr folgende Festlegung
der Liturgie der Kirche im Osten und Westen hat die außerbiblische
Schriftlesung im Gemeindegottesdienst rasch wieder beseitigt
. Es zeigt sich, daß die Entstehung des Kanons auch aus
gottesdienstlichen Motiven (Was darf im Gottesdienst der Kirche
vorgelesen werden?) zu verstehen ist.

Die außerbiblische Lesung ist aus dem Hauptgottesdienst
in bestimmte Nebengottesdienste des östlichen und westlichen
Katholizismus gewandert und hat dort bis heute ihren Platz behauptet
, während der Protestantismus sich streng auf die Lesung
der kanonischen Bücher beschränkt. In der außerbiblischen Lesung
konnte einst — und könnte auch heute — das Zeugnis der Kirche
neben der Predigt und dem Credo im Gottesdienst zu Wort
kommen. So hat es sich wohl auch J. Smend in seinem Kirchenbuch
unter der Rubrik „Zeugnisse der Väter" gedacht. Aber es
dürfte doch nur ein E x t r a-ordinarium bleiben, jedenfalls kein
fester Bestandteil des Propriums werden.

Düsseldorf J. Beckmann

Liturgisches Jahrbuch. Im Auftrage des Liturgischen Instituts
in Trier hrsg. v. Joseph Pascher. 2. Bd. 1952, II. Halbbd.
Münster: Aschendorff [1953]. S. 135—213 + S. 11* — S. 102* gr. 8°.
kart. DM 11.—.

Das „Liturgische Jahrbuch" hält, wie auch dieser II. Halbband
1952 beweist, die Tendenz durch, in der Hauptsache der heute
geübten Römischen Liturgie zu dienen, allerdings nicht mit einer
langweiligen Aufzählung von Rubriken und Verordnungen, auch
nicht mit allegorischen Künsten, sondern durch ein Aufgebot von
Facharbeiten aus der Liturgiehistorie, der Exegese, dem liturgischen
Recht, dem Frömmigkeitsstudium. So beginnt der uns vorliegende
Halbband mit einer neuen Kanon-Übersetzung, welche
(zunächst in der Weise eines Vorschlags) den deutschen textus
reeeptus, wie er z. B. in dem Schottschen „Vollständigen römischen
Meßbuch lateinisch und deutsch" anzutreffen ist, verbessern
soll. Dieser Verbesserungs-Vorschlag ist in der Tat philologisch
und liturgiegeschichtlich interessant; noch interessanter, wenn an
ein paar Stellen die uneingestandenen „Voraussetzungen" durchschimmern
. Z. B. wird im „Memento vivorum" das „offerimus"
(sacrificium Iaudis) bei den Priestern mit „darbringen" übersetzt,
bei den „Umstehenden" aber dasselbe „offerunt" (vel qui tibi
offerunt) mit „auch sie weihen es dir" — während „weihen" am
Schlüsse dieses Absatzes doch die Wiedergabe von „reddunt"
(vota sua) ist. Qui fit, Maecenas? Oder es wird im „Nobis quo-
que" die lapidare Form „non aestimator meriti, sed veniae lar-
gitor" zu einer durch Bitten zu realisierenden Möglichkeit gemacht
. (Vgl. aber die Kollekte am 10. Sonntag nach Pfingsten
und die von Sexagesimä). Natürlich kann von einer „falschen"
Übersetzung gar keine Rede sein, alles hat seinen guten Grund,
aber eben diese Gründe sind interessant. Vieles andere muß aber
als ausgezeichnet gelungen registriert werden; so die Wiedergabe
von „vota sua" mit „ihre Gaben" (im Memento vivorum); so
die Deutung von „cum signo fidei" auf die Taufe (Memento mor-
tuorum); so die Übersetzung des „dormiunt in somno pacis" mit
„sie schlafen den Schlaf des Friedens", statt wie im textus reeeptus
mit „die im Frieden entschlafen sind" (Memento mortuo-
rum); „bona creas" (im „Per quem") heißt nun endlich: „durch
ihn erschaffst du alle diese Gaben immerfort und sie sind
g u t". Die Gruppierung und Übersetzung der fünf Adjektive zu
„Quam oblationem" (= „diese Gaben"!) bleibt freilich nach wie
vor eine Hypothese, aber eine glückliche; „Laß diese Gaben...
in allem gesegnet, geweiht und gebilligt sein, geistig und deiner
würdig". Hier zeigt es sich, daß ein Kommentar leichter zu machen
ist als eine Übersetzung. Begrüßenswert ist es, daß im
Kelchwort der Konsekrationsworte nun „für euch und d i e vielen
" erscheint. — Dem evangelischen Liturgiker ist der römische
Kanon immer wieder als ein Breviarium der Geschichte der katholischen
Liturgie zum Studium zu empfehlen; und so eine Übersetzung
, wie die des „Vorschlags", öffnet manche Kammer, an der
man leicht vorbei ging.

Des weiteren berichtet das „Jahrbuch" über die große liturgische
Neuerung, von Rom 1951 auf ein Jahr, 1952 auf drei Jahre
probeweise zugelassen: die Wiedereinführung der Feier der Osternacht
, der mater omnium vigiliarum, in welche Feier die Karsamstagszeremonien
, von der Feuerweihe bis zum abschließenden
Hochamt, nun eingesetzt werden. J. Wagner handelt unter
der Überschrift „In sacratissima nocte paschali" (vgl. „noctem
sacratissimam celebrantes" im „Hanc igitur" der Karsamstagsmesse
— freilich auch die Kollekte der Mitternachtsmesse von