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Ausgabe:

1953

Spalte:

465-496

Autor/Hrsg.:

Aland, Kurt

Titel/Untertitel:

Zur Liste der griechischen neutestamentlichen Handschriften 1953

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465 Theologische Literaturzeitung 1953 Nr. 8/9 466

Durch das Gericht aber führt Gott zum Heil. Auch im
Neuen Bunde gibt es um der Gerechtigkeit Gottes willen kein
Heil ohne das Gericht, das Jesus Christus für die Welt auf sich

genommen hat. So schärft der Prophet des Alten Bundes durch
seine Gerichtsverkündigung der Gemeinde Jesu Christi den Blick
für die Größe der Gabe Gottes in Jesu Christo.

Zur Liste der griechischen neutestamentlichen Handschriften

Von Kurt Aland, Halle/Berlin

Zum letzten Mal ist 1933 aus der Feder von E. von D o b-
schütz eine Fortsetzung zu Gregorys Liste der griechischen
Handschriften des Neuen Testaments erschienen (ZNW 32 (1933)
18 5—206). Sie führte die Liste, abgesehen von zu früheren
Nummern gegebenen Ergänzungen und Berichtigungen, bis zu
P4H, 0208, 2401 und J+a 1609. Dobschütz selbst kam nicht mehr
zur Veröffentlichung einer neuen Fortsetzung, auch sein Nachfolger
W. E 11 e s t e r war durch die Ungunst der Umstände daran
gehindert, obwohl die Arbeit an der Liste selbst nie unterbrochen
wurde. Wenn jetzt, 20 Jahre nach der letzten Publikation, wieder
eine Fortsetzung erscheint, so deshalb, weil ein gewisser Abschnitt
in der Bearbeitung der Liste erreicht ist, der diese Veröffentlichung
nicht nur möglich macht, sondern fordert. Denn es
hat sich so viel Material angesammelt, daß es notwendig scheint,
es der Öffentlichkeit geschlossen mitzuteilen und seine Kenntnis
nicht nur auf die am Text des Neuen Testamentes arbeitenden
Fachgelehrten zu beschränken, mit denen wir in ständiger
Verbindung stehen und denen alles sie Interessierende bereits
brieflich übermittelt ist. Und außerdem sind wir jetzt endlich
auch im Besitz der Kontrollinstanzen, welche erforderlich sind,
um die Irrtümer zu vermeiden bzw. auszuräumen, die sich bei der
bisherigen Art der Listenführung unvermeidlich ergeben mußten.
Bis vor kurzem war der Bearbeiter, wenn neue Handschriften
auftauchten und eingegliedert werden sollten, lediglich auf sein
Gedächtnis bzw. auf seine Vertrautheit mit den neutestamentlichen
Handschriftenbeständen angewiesen. Bei der großen Zahl
der Handschriften konnte es deshalb sehr leicht vorkommen, daß
eine neuauftauchende Handschrift in Wirklichkeit längst bekannt
war und nur den Besitzer gewechselt hatte, aber nicht als solche
erkannt wurde, und eine neue Nummer erhielt, während tatsächlich
nur die Notierung des neuen Besitzers bei der alten Nr.
notwendig gewesen wäre. Wenn der Zufall dann eine Identifizierung
ergab, mußte die neue Nr. gestrichen und die alte wieder
eingesetzt werden. Inzwischen aber war die Handschrift unter
der neuen Nr. benutzt und in den Ausgaben bzw. in der Literatur
notiert worden, mancherlei Irrtümern also Raum gegeben.
In langer Mühe ist deshalb für alle griechischen Handschriften
des Neuen Testamentes (außer der Verzeichnung aller bekannten
Nachrichten für jede Hs. in der Reihenfolge der Nummern, sowie
einer Besitzerkartei und einer Kartei der datierten Handschriften)
eine Inhalts- wie eine Blattkartei angelegt worden, die es ermöglichen
, jede neuauftauchende Handschrift daraufhin zu prüfen
, ob sie nicht schon früher bekannt war bzw. beschrieben ist.
Der Nutzen dieser Kontrollinstanzen hat sich bereits vielfach
gezeigt — geben sie doch über die angegebenen Feststellungen
hinaus oft auch die Möglichkeit, zusammengehörige, aber getrennt
voneinander erhaltene oder aufbewahrte Bruchstücke einer
Handschrift als zusammengehörig zu erkennen. Die nachstehenden
Listen geben mehrere Proben davon.

Zu den Einzelheiten der nachstehenden Listen sei bemerkt:
Die Verzeichnisse sind in ihren Angaben so kurz wie möglich
gehalten und enthalten nur das, was der Benutzer zu seiner
Information benötigt. (Eine ausführliche Fassung wird zu einem
späteren Zeitpunkt in der ZNW erscheinen.) Weiteres wird auf
Anfrage gern mitgeteilt.

Die Angaben sind jeweils nach folgendem Schema (entsprechend
den für jede Handschrift angelegten Karten) gegeben:

Gegenwärtiger Aufbewahrungsort, Bibliothek, deren gegenwärtige
Signatur.

(0): bei Fragmenten Fundort und -jähr, bei Handschriften
letzter (letzte) Besitzer und dessen (deren) Signatur.

(1) : Alter der Handschrift (in Jahrhunderten) bzw. ihre

Datierung.

(2) : Beschreibstoff.

(3) : Angaben über die Schrift.

(4) : Angaben über die benutzte Tinte.

(5) : Format in cm (Höhe X Breite).

(6) : Lagenzahl oder -numerierung.

(7) : Blattzahl, bei Fragmenten deren Zahl und Format

(wie unter (5)).

(8) : Spaltenzahl.

(9) : Linienzahl.

(10) : Größe des Schriftspiegels.

(11) : Inhalt (bei Lektionaren mit Angabe des Tages bzw.

der Zeit im Kirchenjahr. Vgl. C. R. Gregory, Textkritik
des NT., Bd. I, Leipzig 1900, S. 339-340.
344-386).

(12) : Lücken (nach Stellen oder Blättern).

(13) : Blattversetzungen.

(14) : Korrekturen.

(15) : Rasuren.

(16) : Angaben über Schreiber, Schreibernotizen, verschiedene

Hände usw.

(17) : außertextliche Beigaben.

(18) : Ausschmückungen der Handschrift.

(19) : Textgruppe, Textwert usw. (stützen sich im allgemeinen
auf die Angaben in (20)).

(20) : Quellenangabe.

Den Fortsetzungen der Liste stehen jeweils Ergänzungen
und Berichtigungen voran. Sie beziehen sich lediglich auf die von
Dobschütz veröffentlichten Fortsetzungen (dabei sind Irrtümer
stillschweigend richtiggestellt; im Zweifelsfall gilt die Angabe
hier und ist v. Dobschütz im Irrtum). Auch für die Listen Gregorys
werden selbstverständlich Ergänzungen und Berichtigungen
gesammelt. Es schien jedoch untunlich, das vorhandene Material
schon jetzt zu veröffentlichen. Vielmehr soll damit gewartet werden
, bis sich so viel Stoff gesammelt hat, daß ein Ergänzungsheft
zu den Gregoryschen Verzeichnissen publiziert werden kann.
Dieses Ergänzungsheft würde dann ein Vorstadium für eine Neufassung
der gesamten Liste bedeuten. Denn eine Neubearbeitung
der ganzen Liste ist ein dringendes Desiderat
und, wie bereits früher betont — vgl. ThLZ 75 (1950) 58 —, das
Endziel unserer Arbeit. Bis zur Veröffentlichung dieser neuen
Liste, welche die Arbeit Gregorys auf den zu fordernden Stand
bringt, wird aber noch geraume Zeit vergehen. Abgesehen von
der Ungleichmäßigkeit und Lückenhaftigkeit zahlreicher Beschreibungen
Gregorys wird vor allem erst einmal die vollständige
Erfassung des Bestandes an neutestamentlichen Handschriften erforderlich
sein, was Gregory als Einzelnem damals nicht möglich
war, uns gegenwärtig in Anbetracht der Nachwirkungen des
2. Weltkrieges aber auch nur schrittweise durchführbar ist. Wenn
einmal die gesamte Handschriftenliste neu vorgelegt werden
kann, wird auch manche Revision in den bisherigen Nummern
und manche Umgruppierung möglich sein. Bis dahin werden wir
bei dem Verfahren bleiben müssen, das in dem vorliegenden
5. Nachtrag (4 sind von Dobschütz veröffentlicht) zu den Verzeichnissen
Gregorys eingeschlagen ist. Hier bleibt manche Inkonsequenz
, aber sie ist u. E. besser als ein Radikalismus, der
bereits im gegenwärtigen Stadium Neuordnungen durchführen
möchte. Etwa bei den verhältnismäßig leicht zu übersehenden
Majuskeln könnte man daran denken, die Liste neu zu ordnen.
Aber die Nachteile überwiegen bei weitem die Vorteile. Durchaus
noch nicht alles Material ist uns bekannt, noch mancherlei
liegt verborgen in den Bibliotheken. Erst wenn wir es vollstän-