Recherche – Detailansicht

Ausgabe:

1952 Nr. 3

Spalte:

179-182

Kategorie:

Systematische Theologie: Allgemeines

Autor/Hrsg.:

Herntrich, Volkmar

Titel/Untertitel:

Schrift und Bekenntnis 1952

Rezensent:

Kinder, Ernst

Ansicht Scan:

Seite 1, Seite 2

Download Scan:

PDF

179

Theologische Literaturzeitung 1952 Nr. 3

180

sönliche dogmatische Entscheidung und daher der Frage und
dem Widerspruche ausgesetzt.

Das schöne Buch wird seinen Weg machen. Es führt meisterlich
in die Bek.-Schr. ein und erzieht zugleich zum eigenen
dogmatischen Denken in der Linie lutherischer Theologie.
Fr. Brunstäd aber wird mit diesem Buche mehr als mit allen
anderen Schriften seiner Feder in der Theologie und Kirche
weiterleben.

An Druckfehlern habe ich bemerkt: S. 21, Zeile 15 muß der erste Buchstabe
ein ,,v" sein; S. 153, Z. 4 v. u. muß es heißen: coelestis; S. 84, Z.7:
justitia salutifera. — Es fällt ferner auf, daß S. 103 die Überschrift lautet:
„Von den guten Werken der Heiligung", während es im Inhaltsverzeichnis
und im ersten Satze S. 103 wohl zutreffender heißt: „Von den guten Werken
und der Heiligung".

Erlangen Paul Althaus

Herntrich, Volkmar, u. Theodor Knolle: Schrift und Bekenntnis.

Zeugnisse lutherischer Theologie. Unter Mitarbeit von P. Althaus, H. Echternach
, W. Eiert, H. Engelland, W. Halfmann, A. Köberle, W. Künneth,
H. Lilje, K. D. Schmidt, R. Schneider, E. Stauffer, K. Witte hrsg. Hamburg
, Berlin: Furche-Verlag [1950]. 192 S. 8° = Hamburger Theologische
Studien, hrsg. v. d. Kirchl. Hochschule Hamburg Bd. 1. Lw. DM 6.80.

Dieses Sammelwerk eröffnet als Band 1 die Reihe „Hamburger
Theologische Studien, herausgegeben von der
Kirchlichen Hochschule Hamburg", und ist als Festschrift
Landesbischof D. Dr. Johann Simon Schoeffel zum
70. Geburtstag (am 22. Oktober 1950) gewidmet. Mit den
Festschriften für Bischof Nygren (,,Welt-Luthertum von
heute", Stockholm 1950) und Landesbischof Meiser („Viva
vox evangelii", München 1951) ist es die dritte größere Festschrift
mit charakteristischen Arbeiten lutherischer Theologen
der Gegenwart. Ihre 14 Beiträge können hier nur kurz gekennzeichnet
werden. Eine Auseinandersetzung ist wegen der Verschiedenartigkeit
der Gebiete und der Kürze der Beiträge
nicht möglich.

P. Althaus: „Um die Todesstrafe": Die Abschaffung
der Todesstrafe ist Symptom des Krankheitszustandes unserer
Justiz, in den sie durch Säkularisierung und Rationalisierung
gekommen ist. Dadurch ist im Begriff der Strafe das Moment der
Sühne verlorengegangen, das für Bibel und lutherisches Bekenntnis
als Ausdruck des rächenden Zornes Gottes konstitutiv
für das Wesen der Strafe ist. Darum wirkt die Todesstrafe in
unserer Zivilisation nur noch als „Überbleibsel . . . aus der
gottesfürchtigen Welt der Bibel und der christlichen Jahrhunderte
der Geschichte". „Die Krankheit kann nicht an
dieser Stelle, sie muß in der Tiefe unseres Lebens geheilt
werden." „In dem Maße als die christliche Botschaft neu gehört
und aufgenommen wird, mag sich dann auch das Verständnis
des Rechtes und des Staates in unserem Volk erneuern
und der Sinn für das heilige Amt der Justiz wiederkehren
. Dann mag uns auch die Vollmacht, recht zu strafen,
bis hin zum Richtschwert, neu verliehen werden" (15). —
H.Echternach: „Kunst und Schönheit": Dies ist ein
Beitrag zu einer theologischen Lehre vom Schönen. Von den
Festsetzungen aus, daß Kunst als Enthüllung des wahren
Seins der „Sache" wesenhaft schön, als Selbstdarstellung des
Menschen aber wesenhaft häßlich sei, wird die Frage untersucht
und verneint, ob es wirklich Kunst als Schönheit, d. h.
als Enthüllung des wahren Seins abseits von der Offenbarung,
abseits von Buße und Glauben, abseits von Wort und Sakrament
gebe. Dabei werden zwei wichtige Feststellungen getroffen
: Einmal, daß prinzipielle Bildlosigkeit Ausdruck des
Unglaubens an die Fleischwerdung Gottes sei, und zum
anderen, daß es „überhaupt nur christliche und vorchristliche
(aus Resten paradiesischen Wissens lebende, heidnisch-adventliche
) Kunst" gebe, keine außerchristliche, „wie es denn überhaupt
nichts Außerchristliches gibt —, denn was nicht christlich
oder vorchristlich ist, ist antichristlich" (24). — W. Eiert :
„Genus Apotelesmaticum": Dies seinem Motiv nach auf
die Konkordienformel, verbotenus auf Chemnitz zurückgehende
Lehrstück innerhalb der Lehre von der Communi-
catio idiomatum wird zum Ausgangspunkt einer Untersuchung
der Motive des alten Monotheletismus und Monergis-
mus genommen, die sowohl neues dogmengeschichtliches
Einzelmaterial als auch wichtige Interpretationsgesichtspunkte
bietet. Es werden nicht nur die dogmengeschichtlichen Fragestellungen
des 5. bis 7. Jahrhunderts neu aufgerührt und beleuchtet
, sondern es wird auch das Verhältnis der altkirchlichen
Christologie zu der der Konkordienformel und der Orthodoxie
an einem symptomatischen Punkt fruchtbar diskutiert.
— H. Engelland: „Veränderlichkeit des biblischen
Kanons?": Nach einer Diskussion der durch die lutherische
Reformation gestellten Frage der „offenen Grenze" des biblischen
Kanons, die heute von Althaus, Barth und Eiert je

auf verschiedene Weise bejaht wird, legt der Verf. dar, wieso
daraus doch eine Veränderlichkeit des biblischen Kanons
nicht zu folgen braucht. — W. Half mann: „Die alte
Not des Großstadtpfarramts": Hier werden zwei Briefe
des Hamburger (Haupt) pastors Johannes Winckler aus
dem Jahre 1688 dargeboten, die eindrucksvoll zeigen, wie
schon damals ein Pastor (er gehört der Späthorthodoxie an
und ist stark von Frühpietismus geprägt) mit der Anfechtung
der rechten Pastorierung einer Großstadtgemeinde (ca. 30000
Seelen) theologisch ringt. Dabei begegnen bemerkenswerte
Ausführungen über die Auffassung vom geistlichen Amt,
seinem Wesen, seiner Aufgabe und seiner Verantwortung, die
sowohl theologiegeschichtlich als auch grundsätzlich wichtig
sind. — V. Herntrich: „Prophetische Verkündigung
und kirchliche Predigt — Grundsätzliches zur homiletischen
Arbeit am AT'': Das Thema rührt an die drei miteinander
zusammenhängenden Problemkreise: Evangelische Predigt
und AT; beamtete Predigt und charismatische Verkündigung
; kirchliche Verkündigung und politische Predigt-, die
im Zusammenhang miteinander erörtert werden. Verf. bietet
dann einen historischen Uberblick und eine grundsätzliche
Besinnung über die Art der Bewertung und Verwendung des
AT, speziell der Prophetie in bezug auf die heutige christliche
Verkündigung. Nach Ablehnung der idealistischen (nur reli-
gionsgeschichtlichen, ethisierenden oder geschichtsphilosophi-
schen), der „mythischen" (Israel unmittelbar mit der Kirche
gleichsetzenden — W. Vischer), der antisemitischen (Lagarde)
und der theologisch antithetischen (Hirsch, Stapel) Auffassung
und Wertung des AT werden auf Grund einer theologischen
Analyse der Motive, die im alttestamentlichen Er-
wählungsgedanken selbst liegen, und des entscheidenden Umbruchs
, der sich innerhalb dessen selbst vollzieht, von der
letzten Beziehung der Erwählung Israels auf Kreuz und Auferstehung
Christi und auf die Eschatologie her die inneren,
aber gebrochenen (nie unmittelbar zu ziehenden) Linien aufgezeigt
, die sich für die heutige kirchliche Verkündigung von
der alttestamentlichen prophetischen Verkündigung her legitim
ergeben. — Th. Knolle: „Luthers Reform derAbend-
mahlsfeier in ihrer konstitutiven Bedeutung": Die
Änderung, die Luther im Sakramentsteil des römischen Gottesdienstes
zunächst vorsichtig: 1523 („Formula Missae et com-
munionis"), dann radikal: 1526 („Deutsche Messe und Ordnung
des Gottesdienstes") vornahm, werden wiedergegeben
und nach ihren theologischen Motiven untersucht. Unter
diesen wird als das hauptsächliche die Konzentration der
Abendmahlsfeier auf die beiden Momente der Einsetzungsworte
und der Kommunion in ihrem Zusammenhang herausgestellt
. In dieser Konzentration, wie sonst auch die Abend-
mahlsliturgie im einzelnen gehalten wird, bleibe Luthers Reform
für uns konstitutiv; weil diese beiden Stücke in ihrem
Zusammenhang auf Christus selbst zurückgehen. Auf die wichtige
theologische Erörterung der dreifachen Bedeutung der
Einsetzungsworte für das Abendmahl nach Luther: als Stiftungswort
, Vollzugswort und Testamentwort, die in diesem
Zusammenhang gemacht werden, sei hier nur hingewiesen. —
A. Köberle: „Glaube oder Aberglaube?" Eine Analyse
und theologische Deutung des Phänomens des Aberglaubens,
hinter dem Weltangst, Zukunftsgrauen, Krankheitsnot und
Glücksverlangen des Menschen stehen, und das zu verstehen
ist von der Bedetitung her, die Bildkräfte in unserem Leben ausüben
, von dunkler Ahnung tiefer kosmischer Zusammenhänge
und vor allem von dämonischer Magie bannender Willenskräfte
her. Allein durch die Vergebung der Sünden in Christus, der
stärker ist als die Mächte, nicht aber durch Spott, Ironie
und Aufklärung wird dieser Aberglaube, der immer ein Surrogat
für echten Glauben ist, jedoch sein Gegenteil wirkt, wirklich
überwunden. — W. Künneth: „Zum Problem christlicher
Apologetik": Die unter dem Einfluß der dialektischen
Theologie diskreditierte Apologetik soll wieder zur Bejahung
gebracht werden. Zwar ist die „alte Apologetik"
wegen ihrer vorwiegend defensiven Haltung und ihres Beweisverfahrens
, wodurch sie sich von dem Gegner die Ebene
vorschreiben läßt, und die um der Selbstbehauptung willen Abstriche
an der christlichen Substanz macht, mit Recht abzulehnen
, aber eine echte Apologetik, die sich nach 1. Petr. 3, 5
Rechenschaft ablegend antwortend der Umwelt zuwendet,
ist zu fordern, da sie wesenhaft in der Glaubensexistenz selbst
enthalten ist. Als Vater dieser neuen, echten Apologetik
wird K. Heim angesprochen und weiter auf H. Schreiner,
C. Schweitzer und die Evangelischen Akademien hingewiesen,
auch werden die betreffenden Aufsätze von Doerne und Aland
zitiert. — Verf. unterscheidet zwischen allgemeiner Apologetik
, die als eine „theologische Grundhaltung, die bestimmte
Ausrichtung der theologischen Urteile auf offene oder geheime