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1952 Nr. 1

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Systematische Theologie: Allgemeines

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Theologische Literaturzeitung 1952 Nr. 1

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läßt er sich gefallen, zumal da sich damit der wichtige „Gedanke
eines historischen Wandels der rechtlichen Grundvorstellungen
" verbinden läßt (43); aber mindesten ebenso wichtig
ist ihm der andere Gedanke, daß das Naturrecht „auf ehie
transzendente Ordnung" zurückweist. „Das, was in einer
Epoche als allgemeine Rechtsüberzeugung der Völker erscheint
, was unter ilinen oder unter einer Gruppe von ihnen
wie der abendländischen Gemeinschaft, als wirklich gemeinsame
rechtliche Basis, als echtes jus gentium erscheint, mag
als Ausdruck der natürlichen Prinzipien des Rechts angesehen
werden" (44).

Aus dem anschließenden Gespräch sowie den erarbeiteten
Thesen heben wir den Gedanken hervor, daß der Rechts-
nihilismus in der Selbstrechtfertigung, das Recht aber in der
Rechtfertigung begründet sei (47). „Insofern sind Christusverkündigung
und Recht des Menschen untrennbar und insofern
ist die Christologie für das Recht begründend" (51). Zum
Problem des Xaturrechts wird u. a. gesagt: „Im Glauben weiß
er (sc. der Mensch) um die Gerechtigkeit Gottes und das
Lebensrecht des Menschen. Von da aus wird er in Dankbarkeit
und Freiheit auch die Rechtsgrundsätze anerkennen und gebrauchen
, die im Rechtsbewußtsein der Menschen, in der
Rechtsgeschichte der Völker und auch im naturrechtlich aufgenommenen
Dekalog vorliegen. Von da aus ist er auch gesichert
gegen die Überheblichkeit wie gegen die Hilflosigkeit
aller naturrechtlichen Programme und Ausflüchte" (52). Im
übrigen ergebe sich „aus der Tatsache der Schöpfung und Erlösung
" „die Achtung vor dem Menschen als ein Grundelement
rechtlicher Ordnung" (52).

Aber ist die damit skizzierte Position wirklich haltbar ?
Kann man einerseits dem Naturrecht seine metaphysische
Würde nehmen, um es ausschließlich als geschichtliche Gegebenheit
gelten zu lassen, und dann doch aus Gottes Offenbarung
(Schöpfung und Erlösung) ein Grundelement rechtlicher
Ordnung ableiten wollen ? Hält nicht eben mit diesem
Grundelement das auf die Stufe bloßer Historizität herabgedrückte
Naturrecht im alten Glänze als ideal-axiomatischer
Rechtsgrundsatz wiederum seinen Einzug ? Und deutet nicht
diese Inkonsequenz auf eine in der Sache liegende Nötigung
hin, das Recht in der (wie immer formulierten) Idee der Gerechtigkeit
metaphysisch verankert zu sehen ?

Dersekow bei Greifswald E. Schott

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Le Seur, Paul, D. theol.: Nach dem Sterben. Fragen an die Bibel und deren
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Schumann, Friedrich Karl: Zur Überwindung des Säkularismus in der

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H. 6. Kart. DM 1.20.

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G. Siegel. DM 1.85.

BERICHTE UND

Bericht über die Arbeiten der Kommission für spätantike Religionsgeschichte
(Stand vom September 1951)

Als Adolf Harnack im Jahre 1891 bei der Preußischen Akademie der
Wissenschaften die Kirchenväter-Kommission ins Leben rief, stellte er dieser
die Aufgabe, die griechischen christlichen Schriftsteller der ersten drei Jahrhunderte
unter Ausschluß der neutestamentlichen Literatur in einem Corpus,
das den Ansprüchen neuzeitlicher Textkritik genügte, zu edieren. Die Serie
war auf etwa 45 Bände berechnet und sollte in etwa zwei Jahrzehnten zum
Abschluß gebracht werden können. Mit dem ersten Bande seiner „Geschichte
der altchristlichen Literatur bis Eusebius", der den Untertitel „Die Uberlieferung
und der Bestand" trägt, legte Harnack selbst den Grund, auf dem
die für die Ausgabe gewonnenen Editoren weiterbauen konnten. Neben dem
Corpus „Die griechischen christlichen Schriftsteller der ersten drei Jahrhunderte
" schuf er die Sammlung „Texte und Untersuchungen zur Geschichte
der altchristlichen Literatur", welche als Archiv für die Schriftstellerreihe
Untersuchungen zu den Texten, vorläufige Textausgaben und Editionen der
orientalischen Überlieferung aufnehmen sollten; beide Reihen übernahm der
J.C. Hinrichs Verlag in Leipzig, der ihre Fortführung auch in den schwierigen
Jahren nach dem ersten Weltkrieg sicherstellte. Ferner beschloß die Kommission
die Ausarbeitung einer Prosopographie zur spätrömischen Kaiserzeit,
welche sich an die Prosopographia imperii Romani anschließen sollte.

Dank der Initiative Harnacks kam die Ausgabe außergewöhnlich rasch
voran. Bis zum Jahre 1916, als die Kommission auf ein Vierteljahrhundert
ihres Bestehens zurückblicken konnte, lagen 27 Bände abgeschlossen vor und

MITTEILUNGEN

acht weitere befanden sich im Druck; 33 Gelehrte waren an der Ausgabe beteiligt
gewesen, unter ihnen zahlreiche Ausländer. Die wirtschaftliche Not
nach dem Ausgange des ersten Weltkrieges führte auch für das Berliner
Kirchenväter-Corpus zu gewissen Stockungen; doch wurde es ermöglicht, das
Unternehmen weiterzuführen. Schwerer wog der Tod Harnacks im Jahre
1930, dem es nicht vergönnt sein sollte, den Abschluß der von ihm angeregten
und geleiteten Ausgabe mitzuerleben. An seine Stelle trat Hans Lietzmann,
der die Kommission bis zu seinem Tode am 25. Juni 1942 leitete. Er hat ihre
Arbeit auf breitere Grundlage gestellt und ihr Arbeitsprogramm für die nächsten
Jahrzehnte entscheidend bestimmt. Auch der zweite Weltkrieg ist an der
Kommission nicht spurlos vorübergegangen; trotz aller Sicherungsmaßnahmen
hat die Kommission Verluste erlitten, von denen der der Bibliothek
Hans Lietzmanns, welche käuflich an die Akademie übergegangen war, am
schwersten wiegt. Nach dem Zusammenbruch bestand die erste Aufgabe
darin, die früheren Mitarbeiter zu sammeln, Nachwuchskräfte zu gewinnen,
die erhalten gebliebenen Materialien zu ordnen und zu sichten und die Vorbereitungen
für die Wiederaufnahme der Publikationstätigkeit zu treffen.
Dieses erste Stadium ist jetzt überwunden, die Kommission hat der gelehrten
Welt bereits ihre ersten Veröffentlichungen unterbreitet. Es soll hier Gelegenheit
genommen werden, über den gegenwärtigen_[Stand ihrer Arbeiten zu
referieren.

Die Leitung der Kommission, welche seit 1940 die Bezeichnung „Kommission
für spätantike Religionsgeschichte" führt, hat seit 1945 der damalige
Präsident und jetzige Vizepräsident der Akademie, Prof. Dr. Johannes Stroux,
inne. Der Kommission gehören zur Zeit folgende Herren an: Prof. D. Dr.