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1952 Nr. 4

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Kirchengeschichte: Alte Kirche, Christliche Archäologie

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Neuerscheinungen

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Theologische Literaturzeitung 1952 Nr. 4

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Breite — so vor, daß er zuerst drei Grundbegriffe (itütä und
itjä — Essentia // kejänä = Natura // parsöpä und qenömä =
Persona) in ihrem terminologischen Gebrauche bei Ephraem
festlegt, soweit dies bei der unausgebildeten und von den
drei großen Kappadokern noch unberührten Ausdrucksweise
des Heiligen überhaupt möglich ist. Daran schließt sich eine
systematische Zusammenstellung und Erläuterung der Stellen
über die Gotteserkenntnis, Gottes Wesenheit in den drei Personen
, über Jesus Christus und den Hl. Geist, wobei festgestellt
wird, daß Ephraem sich hier vor allem gegen den
Arianismus, weniger gegen die Gnosis wendet. Diese Erkenntnis
ermöglicht es, Ephraems Hymnen (auch abgesehen
von ihrer frühen Uberlieferung) aus zeitgeschichtlichen Gründen
als echt anzuerkennen. Durch die sorgfältige Beobachtung
von Ephraems Sprachgebrauche hat B. überdies einen inneren
Anhalt für diese Tatsache gefunden, der sich bei der Durchmusterung
aller unter Ephraems Namen überlieferten Schriften
als fruchtbar erweisen wird und darüber hinaus generell
ein grundlegendes Problem der syrischen Textkritik anrührt,
das sorgfältige Beobachtung verdient. Dabei hat sich B. auch
mit der sehr fehlerhaften, teilweise sogar interpolierten „römischen
Textausgabe" von 1732/46 auseinanderzusetzen, die er
an zahlreichen Stelleu entweder durch den Vergleich mit inzwischen
bekannt gewordenen Handschriften oder aber durch
Konjekturen verbessert. — B.s „Theologie" darf als ein wertvoller
Beitrag zur Geschichte der frühsyrischen und damit
überhaupt der altchristlichen Theologie gewertet werden: daß
sie in der vorliegenden Form nur ein Baustein ist, der sowohl
durch Forschungen über die anderen Werke Ephraems als
auch über die griechischen Voraussetzungen seines Denkens
paralleler Untersuchungen bedarf (und der also erst dadurch
seinen Platz im Gesamtgebäude einer Geschichte der syrischen
Theologie erhalten wird), sagt der Verf. selbst. Das beinhaltet
freilich nichts gegen B.s völlig richtige Auffassung, daß
Ephraem zuerst (soweit es eben möglich ist) aus sich selbst
heraus zu erklären sei.

Eine weitere Vorarbeit zu einer Theologie des hl. Ephraem
ist B.s (lateinische) Ubersetzung und Kommentierung der
„Paradieses-Hymnen" des Heiligen, die von einem ebenfalls
wesentlich verbesserten (im Kommentar gelegentlich begründeten
) Texte ausgeht. Doch wird die von B. („Theologie"
S. 116) angekündigte Neuherausgabe des syrischen Textes
beider Hymnensammlungen abzuwarten sein, ehe zu der Ubersetzung
im einzelnen Stellung genommen werden kann. Die
laufende, sehr ausführliche Kommentierung geht vor allem
von den anderen Teilen der Hymnensammlung und von
weiteren Werken Ephraems aus, zieht aber auch Afrahat und
andere syrische Theologen heran, wobei die Verbindungen
zwischen der großkirchlichen („orthodoxen") Theologie und
derjenigen Ephraems immer wieder sorgfältig herausgestellt
werden, während die Berührungen mit der griechischen philosophischen
und auch theologischen Gedankenwelt im wesentlichen
noch unberührt geblieben sind.

Der Weg, den B. mit diesen Arbeiten beschritten hat,
wird sich gewiß als fruchtbar erweisen: mögen sich neben ihm
noch recht viele an dieser Arbeit beteiligen!

Hamburg Bertold Spuler

Klauser, Theodor, Prof. Dr. theoi.: Der Ursprung der bischöflichen In-
Signien und Ehrenrechte. Rede gehalten beim Antritt des Rektorats der
Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität zu Bonn am 11. Dez. 1948. Krefeld
: Scherpe-Verlag 0. J. 44 S. 8° = Bonner Akademische Reden, H. 1.
DM 2.—.

Diese fesselnde und inhaltsreiche Rektoratsrede, deren
Anzeige ohne Verschulden des Rezensenten erst heute erscheinen
kann, möchte in wohl belegter Darstellung „zeigen,
wie die Insignien und Ehrenrechte der obersten Würdenträger
der christlichen Kirche, der Bischöfe, entstanden sind" (S.7f.).
Es handelt sich, lautet die These, durchweg um staatliche
Ehrenrechte, die mit der Einstufung in die entsprechenden
Ränge der Klasse der „illustres" verbunden waren. Daß Damasus
ihnen angehört hat, wird mit Sicherheit erwiesen, und
eine entsprechende Regelung schon Konstantins wird sehr
wahrscheinlich gemacht. Für Pallium, Stola und Pontifikal-
handschuhe läßt sich das genau begründen, für weitere Insignien
und Ehrenrechte zum mindesten erschließen. Eine wichtige
Quelle ist hier u.a. die Donatio Constantini. Diese führt
jedoch nicht nur tatsächlich verliehene und damals bestehende
Rechte unterschiedslos auf Konstantin zurück, sondern fügt
gegen byzantinische Angriffe auch schon neue Sonderrechte (auf
das Diadem und den Stratordienst des Kaisers) von sich aus
hinzu — eine Feststellung, die für die Beurteilung der ganzen
Fälschung von Bedeutung ist.

Die weitere, interessante Frage, wie die Kirche diese zunächst
rein politischen Erhöhungen innerlich verarbeitet, für
sich gedeutet und mit der christlichen Demutsforderung in
Ausgleich gebracht hat, soll an anderer Stelle verfolgt werden.
Der Nachweis der „ursprünglichen Identität der bischöflichen
Insignien und Ehrenrechte mit den vom Kaiser verliehenen
Insignien und Ehrenrechten der höchsten römischen Staats-
würdeuträger "(S.28) ist als solcher wichtig genug und bedeutet
eine wesentliche Korrektur der bisherigen, vor allem auf
Jos. Brauns Werk über die liturgische Gewandung (1907) zurückgehenden
Anschauung: es handelt sich nicht um eine im
wesentlichen rein innerkirchliche Entwicklung, sondern um
die Übernahme staatlich verliehener politischer Privilegien,
wie sie den obersten Vertretern des heidnischen und jüdischen
Priestertums schon früher zuteil geworden war. Daran wird
sich nicht mehr rütteln lassen. Man wird allerdings fragen dürfen
, ob zwischen diesen beiden Möglichkeiten nicht auch Ubergänge
denkbar bleiben und die Kirche in manchen Fällen die
entsprechenden Formen nicht auch von sich aus usurpiert oder
analog entwickelt haben kann. Es scheint mir unter diesem
Gesichtspunkt doch recht aufschlußreich, daß bereits Nova-
tian, in der Zeit der Christenverfolgungen, seinen karthagischen
Kollegen mit einer offiziellen Titulatur als „beatissime
et gloriosissime papa" bedenkt, mag es sich dabei auch, wie der
Verf. bemerkt, selbstverständlich nur um einen „inoffiziellen",
d.h. staatlich nicht genehmigten Gebrauch handeln (S.33,
Anm. 15).

Heidelberg H. v. Campenhausen

Fagerberg, Hoisten: Biskopsämbetet och andra kyrkliga tjänster i
den gamla kyrkan. - Aembetet i tysk lutherdom under 1800-talet.

Uppsala 1951. gr. 8° = S.A. aus Hj. Lindroth: En bok om kyrkans ämbete.
S. 70—112 u. 220—239.

Leo der Große, [Papst]: Reden für die Armen. Hrsg. v. Rhabanus
M. Haacke O. S. B.Münster: Regensberg 1948. 55 S. 8" — Veröffentl. des
Kathol. Bildungswerks (Dortmund). Kart. DM 3.—.

KIRCHENGESCHICHTE: NEUZEIT

Schreiber, Georg: Das Weltkonzil von Trient. Sein Werden und Wirken,
hrsg. 2 Bde. Freiburg: Herder 1951. LXXVII, 487 u. VII, 630 S. gr. 8°.
DM 48.—, Lw. DM 56.—.

Die Tatsache, daß der moderne Katholizismus seinen Anfang
mit dem Konzil von Trient nimmt, steht unbestreitbar
fest. Von hier ergibt sich einmal die Notwendigkeit, das geschichtliche
Ereignis des Tridentinum sowohl von der dogmatischen
und rechtlichen als auch nach der historisch-politischen
Seite schärfer ins Auge zu fassen. Zum anderen ist es ebenso
unerläßlich, seinen Wirkungen und Ausstrahlungen auf den
verschiedensten Lebensgebieten nachzugehen und damit dieses
für die katholische Kirche eminent wichtige Ereignis auch im
Verlauf der Jahrhunderte ins rechte Licht zu setzen.

Der Herausgeber des vorliegenden großen Sammelwerkes
wendet sein Augenmerk beiden Aufgaben zu. Mit großem Geschick
weiß er sie zu fördern, so daß man wohl sagen kann, daß
unter den Publikationen, die das 400jährige Jubiläum desTri-
dentinum hervorgerufen hat, dieses Werk zwar nicht das
größte ist, aber unter die umfassendsten zu rechnen sein wird.
38 deutsche und ausländische Gelehrte, deren Namen für sich
sprechen, haben in verschiedenen Richtungen und Beziehungen
die Geschichte und die Auswirkungen des Tridentinum beleuchtet
und mit ihren Beiträgen ein reichhaltiges und im ganzen
glanzvolles Bild des tridentinischen und nachtridentini-
schen Katholizismus geliefert. Es braucht nicht betont zu werden
, daß in jedem Sammelwerk nicht alle Beiträge gleichmäßig
sind. Auch die vorliegenden Abhandlungen zeigen jeweils eine
individuelle Note. Aber zusammengenommen und unter den
einen Gesichtspunkt der tridentinischen Reform gestellt, ergeben
sie doch ein Ganzes, bei dem ein Teil den anderen
mitträgt.

Der Herausgeber hat in seiner Einführung den Rahmen weit
zu ziehen und die tridentinischen Einflüsse auf fast allen Gebieten
des kirchlichen und kulturellen Lebens herauszustellen
gewußt. Dabei ist kaum etwas übersehen worden. Manche Anregungen
werden gegeben, denen nachzugehen für die Forschung
wesentlich sein wird. Hier ist darauf hingewiesen, welches
weite Feld dogmengeschichtlicher Forschung noch offen
steht, sowohl hinsichtlich der tridentinischen Dekrete selbst
als auch ihrer Voraussetzungen in der vortridentinischen Lehre.
Aber die Brücken werden noch weiter geschlagen über die theologische
Fragestellung hinaus bis ins Gebiet des politischen
Denkens.