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Ausgabe:

1951 Nr. 2

Spalte:

121-122

Kategorie:

Interkulturelle Theologie, Missionswissenschaft

Autor/Hrsg.:

Endres, Franz Carl

Titel/Untertitel:

Die großen Religionen Asiens 1951

Rezensent:

Lehmann, Arno

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121

Theologische Literaturzeitung 1951 Nr. 2

122

bewährt hat oder ob Änderungen eingetreten sind. Sodann
werden die Wörter linguistisch-ethnologisch durchleuchtet, um
in ihren sprachlichen Wurzeln auf ihren ersten Sinn vorzustoßen
und aus dem Boden, auf dem sie gewachsen sind, ihren tatsächlichen
Gehalt zu verstehen. Auf der dritten Stufe endlich
steht die Herausarbeitung der missions-methodischen Ergebnisse
und Beurteilung im Zielpunkt. Mit welcher Gründlichkeit
vorgegangen wird, zeige die Untersuchung über den Gottesnamen
. Das linguistische Material, der ethnologische Tatbestand
und die missionarische Stellungnahme werden eingehend
behandelt. Die Eigenschaften Gottes, Ewigkeit,
Allmacht, Barmherzigkeit, Vorsehung; der dreifaltige Gott
Vater, Sohn, Geist, Person, Natur, alle diese Begriffe werden
im Blick anf ihre Wiedergabe in Bantusprachen untersucht...
Der in vielen ostafrikanischen Sprachen übliche Gottesbegriff
mulungu (im Swahili mungu) ist offenbar entstanden aus dem
Ahnenkult, auf den wahrscheinlich Vorstellungen von einem
alten Schöpfergott übertragen worden sind.

Zum Schluß einige Bemerkungen sprachlicher Art: S. 250ff.: es ist unwahrscheinlich
, daß lu/ua auferwecken mit /o sterben zusammenhängt, denn
letzteres geht zurück auf Urbantu kua, während in tulua doch wohl ein
Stamm pü- schnaufen, blasen vorliegt, vgl. Urbantu pum-ula atmen, ruhen,
punga wehen, fächeln. S. 293: Huppenbauer ist ini Irrtum, wenn er meint, die
evangelischen Missionen hätten im Ewe für beten das Wort murmelu übernommen
,das vom heidnischen Priester für seine Zauberformeln gebraucht wird.
Beten heißt im Ewe: ,,die Stimme hinrichten zu, das Wort richten an", und
bedeutet auch grüßen. S.303: dommyenyo ist im Ewe Güte, Gnade ist
amenuvere. S. 342, Anm.5: mungu ana, kann schon wegen der Wortstellung
nicht Söhne Gottes heißen. S. 388: den von Roehl eingeführten Ausdruck
wateule „die Auserwählten" für „Kirche" halte auch ich für wenig glücklich.

Berlin D. Westermann

EndreS, Franz Carl: Die großen Religionen Asiens. Eine Einführung in
das Verständnis ihrer Grundlagen. Zürich: Rascher 1949. 187 S.,8Taf. 8°.
Lw. sfr. 12.50.

Auf interessierte Laien angelegt will das Buch eine allgemein
verständliche erste Orientierung geben. Für geschulte
Theologen und Philosophen ist es nicht gemeint; für sie ist es
auch nichts.

Der Verf. will sich auf keinen bestimmten religiösen Standpunkt
stellen und die Welt der Religionen „völlig unvoreingenommen
" darstellen. Das gelingt ihm so wenig wie den
vielen anderen, die das schon vor ihm versicherten. Tatsächlich
stellt er sich hinter den Inder Vivekananda, für den die
verschiedenen Religionen „nur ebenso viele verschiedene Formen
einer einzigen, ewigen Religion sind" (11); alle Religionen
haben das gleiche Ziel und unterscheiden sich für den Verf.
„lediglich durch den Weg, auf dem sie dieses Ziel zu erreichen
suchen" (10). Auch das ist ein Standpunkt, und keineswegs
ein unbestimmter Standpunkt!

Unter Verzicht auf Details, Fachausdrücke und Vollständigkeit
werden der Islam, der Buddhismus, der Hinduismus
, Lao-Tse und der Taoismus, der Shintoismus und die
Lehre des Konfuzius beschrieben. Dabei fallen der Hinduismus
und die fernöstlichen Religionen am schlechtesten aus, während
Islam und Buddhismus mit größerer Sachkenntnis und
spürbar mit größerer Zuneigung gezeichnet sind. Mohammed
wird nicht unkritisch behandelt: bei seinen Visionen habe es
sich „wenigstens anfangs nicht um betrügerische Konstruktionen
" gehandelt, später habe er „unzweifelhaft mit nur erzählten
und nicht erlebten Visionen nachgeholfen", seine
sexuelle Haltlosigkeit sei zu „massenhaften Skandalen" ausgeartet
(20, 21, 23).

Dem Verf. steht noch immer fest, daß „der große Religiöse
Paulus", wie Mohammed, Epileptiker gewesen sei (19). Hinter
den Kreuzzügen sieht er lediglich „Machtpolitik der Kurie"
und den „beutelüsternen Adel Europas" (29). Neuartig und
durchaus unnötig sind die Namenbildung Krishnaiten, Ra-
maiten und Shivaisten (127, 130). Im Namen des Gründers
des Jainismus Vardhamäna fehlt das ,,r" (145). In der Veda-
Datierung beschämt der Verf. durch eine feste Zeitangabe die
Fachleute, die so sicher nicht urteilen können. Der Gebrauch
falscher und kirchlich eindeutig vorbelegter Vokabeln wie
„kirchliche Organisation", „rote Kirche", „gelbe Kirche" und
„Papsttum" für den Lamaismus (101, 102, 108), „Kirche" für
den Brahma Samaj (139), „kirchliche Oberhäupter" für
taoistische Sektenführer (159) und „kirchliche" Gestaltung
bei der Darstellung der religiösen Haltung des Kung fu-Tse
(178) ist leider nicht neu und ist keine Empfehlung für das
Buch. Religionswissenschaftliche Laien sind auch heute noch
stofflich und sachlich mit der „Religionsgeschichtlichen Cha-
rakterkunde" R. H. Grützmachers (Leipzig 1937/38) besser
bedient.

Halle/Saale Arno Lehmann

Ohm, Thomas: Das Christentum im neuen Indien. Umwelt, Situation,

Aufgaben und Aussichten. St. Ottilien: Eos Verlag [19491. 98 S., 1 Kte.8° =
Sendung. Beiträge aus Missionsleben, Missionslehre und Missionskunde, hrsg.
v. Dr. P. Laurenz Kilger O.S.B, u. Prof. Dr. P. Thomas Ohm O.S.B. 2. H.
Hlw. DM 3.—.

Das kleine Werk will „einen vorläufigen Uberblick geben"
und hält dabei, was der Untertitel an Mitteilungen über „Umwelt
, Situation, Aufgaben und Aussichten" verspricht. Zuverlässig
und flüssig werden die jetzigen politischen und religiösen
Tatbestände und der Säkularismus, der größere Fortschritte
macht als das Christentum, aufgezeigt. „Nur Blinde und Toren
verkennen noch, daß die Aufteilung Indiens (an der auch
.Churchill und seine Agenten mit die Schuld tragen', Anm. 6
auf S. 90) ein Fehler war" (64). Daran schließt sich auf
10 Seiten eine Charakterisierung der missionarischen Hindernisse
: Synkretismus, Relativismus, Theopanismus, Fatalismus
, die „Wahrheiten, Werte und Schönheiten des Hinduismus
", die Kaste, der Islam, der Nationalismus, und auch die
Christen selber, deren „Religion das Abendland nicht vor dem
Chaos bewahrt hat", der Buddhismus auf Ceylon, der von
allen Religionen der Menschheit dem geistigen Gehalt nach
als der bedeutendste Gegner erklärt wird.

Der Hauptteil ist sodann einer Bestandsaufnahme des
Christentums im heutigen Indien, in Pakistan, Haiderabad,
Kashmir, Goa, in den französischen Besitzungen, in Nepal,
Bhutan und Ceylon gewidmet, wobei die römisch-katholische
Kirche verständlicherweise ausführlicher behandelt wird als
die Arbeit der Protestanten. Wie man es von Thomas Ohm gewöhnt
ist, geschieht die Erwähnung der evangelischen Missionsarbeit
in guter Art. Die Informationen und die genannten
Zahlen sind verläßlich und gut belegt und empfehlen diese
Arbeit als das zur Zeit einzige Handbuch dieser Art auch für
evangelische Kreise.

Beanstandungen: S. 20 sollte es bei der bisherigen und allgemeinen
Schreibweise jnäna bleiben; S. 31: Naidu statt Neidu; S.38: das Zitat, es
habe in Indien auch „nicht eine einzige authentische Bekehrung" vom Islam
zum Christentum stattgefunden, durfte nicht unwidersprochen bleiben, cf. aus
letzter Zeit die vita des aus dem Sufismus kommenden Inders Abdus-Subhan,
seit 1944 Bischof der Methodistenkirche, in „Tomorrow is here", London
1948 p. 93—96; S. 61 sind die Initialen umzustellen: CR.

Halle/Saale Arno Lehmann

Theologisch«' Dissertationen in Maschinenschrift

Fortsetzung von ThLZ 1951, 1, Sp.57

Kirchenrecht

Böhm, Wolfgang Rudolf: Die Türkcnstcuer des Klerus im Bistum Regensburg
. Eine rechtsgeschichtl. Quellenarbeit zur Frage d. Steuerimmunität d.
Geistlichen. XIII. 231, XIV gez. Bl. Erlangen, Jur. F., Diss. v. I.April
1949.

Denk, Rudolf: Die Kirche im Strafrecht. II, 182 gez. Bl. Tübingen, Rechts-

u. wirtschaftswlss. F., Diss. v. 8. Sept. 1948.
Diener (geb. Braun), Johanna: Die Stellung des Kindes und Jugendlichen im

evangelischen Kirchenrecht. Unter bes. Berücks. d. Rechtes d. Evang.-Luth.

Landeskirche in Bayern r. d. Rh. 87 gez. Bl. Erlangen, Jur. F., Diss. v.

20. Juli 1948.

Dlwo, Josef: Die Hexenprozesse In der Stadt Siegburg. Eine strafrechtl. II.

strafprozeßrechtl. Unters. 129, 18 gez. Bl. Bonn, Rechts- u. staatswlss. F.,
Diss. v. 17. Sept. 1948.

Eichh orst, Alfred: Protestantische Verfassungstheorien und ihre Bedeutung
für die kirchenrechtlichen Bestimmungen der hamburgischen Verfassungen.
VIII, 88 gez. Bl. Hamburg, Rechts- u. staatswiss. F., Diss. v. 17. Sept. 1949.

Faden, Rudolf: Der Einfluß des kirchlichen Rechts auf das Eherecht des
BGB, insbesondere die Ehehindernisse, Eheschließung, Ehescheidung, Anfechtung
und Nichtigkeit. 105 S. Tübingen, Rechts- u. wirtschaftswiss. F.,
Diss. v. 17. Sept. 1946.

Geh ring, Erich: Die kirchenrechtliche Stellung des Pfarrers der Evangelischen
Kirche der altpreußischen Union. 128 gez. Bl. Heidelberg, Jur. F.,
Diss. v. 31. Juli 1947.