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Ausgabe:

1951

Spalte:

705-710

Autor/Hrsg.:

Moe, Olaf

Titel/Untertitel:

Urchristentum und Kirche 1951

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Ifconateftfmft für Das getarnte bebtet der Cijeolrjgie und föeltatonsäJtffenfdjaft

Begründet von Emil Schürer und Adolf von Harnack
Unter Mitwirkung von Professor D. Ernst Sommerlath, Leipzig
HERAUSGEGEBEN VON PROFESSOR D. KURT ALAND, HALLE-BERLIN

NUMMER 12 76. JAHRGANG DEZEMBER 1931

Spalte

Urchristentum und Kirche.Von Olaf Moe 705

Neuere englische Literatur zum Taufproblem
. Von Erich Roth............. 709

Zum Recht des Codex Iuris Canonici von

1917. Von Hans Erich Feine........... 717

Baptism and Confirmation (Roth)......... 714

Baptism To-day (Roth).................. 716

Blanke: Bruder Klaus von Flüe (Gloede).. 730
— Zinzendort und die Einheit der Kinder

Gottes (M. Schmidt) .................. 74°

Bucer: Traite de l'Amour du Prochain

(Stupperich) ......................... 735

Casel: Das christliche Kultmysterium.

3. Aufl. (Sohngen) .................... 749

Confirmation To-day (Roth) . . . .!......... 713

Cullmann: Noel dans l'Eglise ancienne

(Urner).............................. 751

Dante: Die Göttliche Komödie. Auswahl v.

August Vezin (F. Schneider)............ 728

Dix, Dom: The Theology of Confirmation

in relation to Baptism (Roth)........... 7'2

[Eichmann-Mörsdorf:] Lehrbuch des Kirchenrechts
auf Grund des Codex Juris

Canonici. 3 Bde. 6. Aufl. (Feine) ....... 718

Fischer s. Vetus Latina................. 727

Flemington: The New Testament Doctrine

of Baptism (Roth) .................... 7"

Franz von Sales: Auf heiligen Bergen

(Hamel) ............................. 736

Guardini: Vom Geist der Liturgie. 17. Aufl.

(Söhngen)............................ 750

Günther: Das Seelenproblem im älteren

Buddhismus (Mensching) .............. 725

Spalte

Herbert: Wege zum Hinduismus
(v. Glasenapp)........................ 724

Hessen: Existenzphilosophie. 2. Aufl.
<Richter) ............................ 747

Holtzmann: König Heinrich I. und die hl.
Lanze (F. Schneider)................... 731

Jone: Commentarium in Codicem Iuris Canonici
. I. (Feine)...................... 720

— Gesetzbuch der lateinischen Kirche.

1. Bd. (Feine) ........................ 720

Ladner: Gotamo Buddha (Rosenkranz) . . . 726

The Lambeth Conference 1948 (Roth)...... 716

Lipgens: Kardinal Johannes Gropper

1503—1559 (Stupperich)............... 734

Liturgisches Jahrbuch. Hrsg. v. J. Pascher.

1. Bd. (Fendt)........................ 748

Loenertz: Correspondance de Manuel Cale-

cas publ. (Altaner) .................... 730

Marsh: The Origin and Significance of the

New Testament Baptism (Roth)......... 709

Martin: Die Religion Jacob Burckhardts.

2. Aufl. (Schuster)..................... 744

Meissinger: Erasmus von Rotterdam.

2. Aufl. (H. Bornkamm)................ 732

Meyer, G.: Gnadenfrei (eine Herrnhuter

Siedlung) (M. Schmidt)................ 740

Mörsdorf s. Eichmann-Mörsdorf ..... 718

Montoya: De Ignorantia (Fendt)......... 735

Motel: Zinzendorf als ökumenischer Theologe
(M. Schmidt)..................... 740

Newald: Erasmus Roterodamus (H. Bornkamm
) .............................. 732

Nilsson: Geschichte der griechischen Religion
. Bd. 2. (Herter) .................. 721

Philosophen-Lexikon. Hrsg. v. W. Ziegenfuß
u. G. Jung. 2. Bd. (Menzer)............ 743

Spalte

Quick: The Christian Sacraments (Roth).. 714
Rawlinson: Christian Initiation (Roth)... 714
Report of the Joint Committee of the Convo-

cation of Canterbury on the Administration

of the Sacratnent of Holy Baptism (Roth) 714
Richards: Baptism and Confirmation

(Roth)............................... 714

Schenkel: Mahatma Gandhi (Rosenkranz) 726
Segovia: Natus est — nascitur (Fendt)... 732

Solzbacher: Kaspar Ulenberg (Lau)...... 742

Taylor, J. R. S. u. F. J. Taylor: Baptism

in the Church (Roth).................. 715

The Theology of Christian Initiation (Roth) 715
Thornton: Confirmation To-day (Roth)... 713
Vetus Latina. 2. Genesis. Hrsg. v. B.Fischer

(Vogels).............................. 727

Wiedemann: Karl der Große, Widukind

und die Sachsenbekehrung (Lintzel)..... 730

Zahn-Harnack: Der Apostolikumstreit des

Jahres 1892 und seine Bedeutung für die

Ocgenwart (Eltester)____.............. 738

— Adolf von Harnack. 2. Aufl. (Eltester) .. 736

Von Personen:

Bibliographie Hans Preuß f (Petzoldt) ... 751

Berichte und Mitteilungen:

International Conference on Patristic Stu-
dies. Oxford, 24.—28. September 1951
(Schneemelcher)....................... 753

Neues Werk des schwabischen Reformators
Johannes Brenz entdeckt (Göltenboth)... 756

Bibliographie:

Deutsche theologische Bücher 1948—1950.
Kirchen- und Theologiegeschichte (Forts.)
(Steinborn) .......................... 757

Urchristentum und Kirche

Von Olaf Moe, Oslo

In der neuprotestantischen Theologie hat sich unleugbar
eine Tendenz geltend gemacht, das Urchristentum als noch
,.unkirchlich" aufzufassen. Das apostolische Zeitalter kannte
zwar Gemeinden oder eine Gemeinschaft der Gläubigen, aber
noch kerne Kirche als Institution. Die anstaltliche Kirche soll
vielmehr erst ein Erzeugnis der nachapostolischen Entwicke-
lung zum Altkatholizismus gewesen sein. Im Kampf mit
äußerer und innerer Gefährdung des Christentums, besonders
durch die Gnosis, ist die Verkirchlichung des Urchristentums
erfolgt!

Einen extremen, aber doch vielfach typischen Ausdruck
hat diese Auffassung in einem so beliebten Kompendium der
Kirchengeschichte wie dem Karl Heussis gefunden. Ich zitiere
nach der 1949 erschienenen 10. Auflage1: „In der apostolischen
Zeit bestand das Christentum aus kleinen Gemeinden von
„Heiligen", die zurückgezogen von der Welt auf die in nächster
Nähe erwartete Wiederkunft des Herrn harrten. Ihre
Glaubensvorstellungen waren noch flüssig, ihr Gemeindeleben
noch vielfach formlos und ungeregelt. Es herrschte der „Geist".
. . . Dagegen um das Jahr 180 gab es eine „Kirche", emen das
ganze Römerreich umspannenden Bund von Gemeinden.
Ihr Leben war durch feste Ordnungen geregelt. Sie hatten
Priester und emen Kultus, feste Ordnungen des Gemeinde-

') s. 25f.

705

lebens und des Gottesdienstes, eine feste, in mehreren Ämtern
sich abstufende Gemeindeverfassung, ein festes Glaubensbekenntnis
und eine daran gebundene Theologie." Kurz gesagt
: Die Ursprungszeit war „enthusiastisch".

Nun ist es deutlich, daß der Kirchenbegriff, mit dem hier
operiert wird, vielfach katholisch ist. Und dann ist es nicht
schwer, die Verkirchlichung des Christentums bis zum Anfang
der altkatholischen Zeit herabzurücken. Allein es zeigt sich,
daß Heussis Charakteristik der apostolischen Zeit auch die
wesentlichsten Merkmale, die nach altprotestantischer Auffassung
der Kirche eigen sind, vermissen läßt und daß sie mehr
an Erscheinungen der neueren Zeit wie die Inspirationsgememden
am Anfang des 18. oder die Pfingstbew cgung in
der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts als an echt evangelisches
Kirchentum erinnert. Es läßt sich auch kaum leugnen, daß in
der Regel die Ideale des modernen Historikers auf seine
Auffassung des Urchristentums unwillkürlich abfärben. Die
Stimmung vor den beiden Weltkriegen war auch in der
modernen Theologie überwiegend unkirchlich oder von in-
dependetistisch-kongregationalistischen Gemeindeidealen bestimmt
.

Indessen ist in den allerletzten Dezennien eine sehr starke
Reaktion gegen diegenannte Auffassung sowohl in der Theologie
als im praktischen Leben eingetreten. Es soll allerdings nicht
geleugnet werden, daß auch in diesem Falle die Veränderung

706

: j . a