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Ausgabe:

1950 Nr. 2

Spalte:

87-88

Kategorie:

Kirchengeschichte: Alte Kirche, Christliche Archäologie

Autor/Hrsg.:

Augustinus, Aurelius

Titel/Untertitel:

Das Handbüchlein 1950

Rezensent:

Loewenich, Walther

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Theologische Literaturzeitung 1950 Nr. 2

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von großer Bedeutung sind, als erwiesen betrachtet werden
kann.

II. Die beiden Handschriften des Briefes Aphrems an die
Bergmönche von Edessa, der für die Erforschung des syrischen
Mönchtunis von grundlegender Bedeutung ist, sind verhältnismäßig
jung (823 und 9. Jahrhundert). Aber schon Baumstark
(Gesch. d. syr. Lit. 1922) hält den Text auf Grund der Burkitt-
schen kritischen Bemerkungen für wahrscheinlich echt. Während
auch der Herausgeber des Textes, J. J. Overbeck, das
Ganze für authentisch erklärt, stellt Vööbus fest, daß die
Divergenz zwischen dem ersten und zweiten Teil, und vor
allem zwischen dem ersten und letzten Stück zu groß ist. Da
eine armenische Ubersetzung, die in solchen Fällen oft den
ursprünglicheren Text bietet, fehlt, gibt uns Vööbus auf
Grund einer sehr gründlichen sprachlichen und inhaltlichen
Analyse die Gewißheit, daß der erste Teil echt ist, der zweite
aber gar nicht mehr der Zeit Aphrems angehören kann, da der
betreffende Verfasser die Tatsache völlig organisierter Klöster,
die es zu Aphrems Zeiten noch nicht gab, bedauert.

Die kleine Untersuchung ist ein guter Beitrag zur besseren
Beurteilung dieses wichtigen Textes.

Mainz Eugen Ludwig Rapp

Augustinus, Aurelius: Die Ordnung. Erste deutsche Übertragung von
Carl Johann Perl. Paderborn: Schöningh 1947. XXIV, 111 S. 8°= Aurelius
Augustinus' Werke in deutscher Sprache. l.Abt: Die frühen Werke
des Heiligen Augustinus. Hlw. DM 6.—.

Augustinus, Aurelius: Der freie Wille. Paderborn: Schöningh 1947-
XVI, 253 S. 8°= Aurelius Augustinus' Werke in deutscher Sprache. l.Abt.:
Die frühen Werke des Heiligen Augustinus. Übertr. von Carl Johann Perl.
Hlw. DM9.60.

1. In ThLZ 1949, 346 habe ich auf das derzeitige Bestreben hingewiesen,
auch die sog. Jugendschriften Augustins durch Übersetzung einem weiteren
Kreis zugänglich zu machen. Dabei wurden bereits die beiden Übertragungen
von De ordine und De musica durch Carl Johann Perl im Verlag Schöningh,
Paderborn, erwähnt. Dieser Verlag hat sich die große Aufgabe gestellt, das Gesamtwerk
Augustins in deutscher Sprache zu bringen. Die 1. Abteilung, welche
die frühen Werke enthält, ist von Carl Johann Perl besorgt. De ordine liegt
bereits in 2. Auflage vor. Neu hinzugekommen ist die Übertragung von De
libero arbitrio. Bei De ordine handelt es sich um die erste Übertragung in
deutscher Sprache. Als Textvorlagen standen neben Migne der Frobenius-
druck des Erasmus von Rotterdam, Basel 1556, und die lateinisch-französische
Oesamtausgabe „OEuvres completes des Saint Augustin", Paris 1870,
zur Verfügung. Oberster Grundsatz für die Übertragung war die wörtliche
Wiedergabe. Dabei ließ sich freilich die Prägnanz des lateinischen Ausdrucks
nicht festhalten. Die Sätze Augustins wurden vielfach in kleinere Einheiten
zerlegt. Nach den von mir vorgenommenen Proben möchte ich die Übersetzung
für zuverlässig halten. Das Vorwort bringt eine allgemeine Einleitung
in die Schrift. Dabei werden u. a. die vier Gesprächspartner charakterisiert.
Die Deutung der Monica als Symbol der Mater Ecclesia dürfte nicht allgemeine
Anerkennung finden. Die Behauptung, Augustins Mißfallen an seinem Rhetor-
amt sei noch nie im Zusammenhang untersucht worden, erscheint als übertrieben
. In den Anmerkungen gibt Perl selbst einen dankenswerten Überblick
über die bisherige Forschung zu De ordine. Er äußert sich ferner zur Form
dieser Schrift, zu den Grundsätzen der Übertragung und in kurzen erklärenden
Zusammenfassungen zum Inhalt der einzelnen Abschnitte.

2. Die Ausgabe von De libero arbitrio enthält außer dem Vorwort und
Kommentar auch eine Bibliographie und ein Sachregister. Die einzige bisherige
deutsche Übersetzung stammt von Joseph Widmer, Luzern 1824(1). Neben
Migne wurde auch hier der Frobeniusdruck herangezogen, ebenso die lateinisch-
französische Ausgabe. Die Bibliographie ist nicht vollständig, sondern nennt
die Werke, die für den Kommentar benutzt wurden. In den Retractationes
(I, 8) hat Augustin seine (antimanichäische) Schrift gegen den Mißbrauch durch
die Pelagianer verteidigt. Aber das ist ihm doch nicht völlig gelungen. Die Behauptung
Perls, Augustin hätte von seiner Schrift später nichts z«Kücknehmcn
müssen, ist darnach zu modifizieren. Von der Übersetzung gilt dasselbe wie
unter 1.

Augustinus, Aurelius: Dreizehn Bücher Bekenntnisse, übertr. von

Carl Johann Perl. Paderborn: Schöningh 1948. 411 S. 8"= Aurelius Augustinus
' Werke in deutscher Sprache. 3. Abt.: Die Werke des heiligen Bischofs
Augustinus. Kart. DM9.50; Hlw. DM 12.50.
Augustinus, Aurelius: Das Handbüchlcin. Übertr. u. erl. von Paul
Simon. Paderborn: Schöningh 1948. 133 S. 8° = Aurelius Augustinus'
Werke in deutscher Sprache. 3. Abt.: Die Werke des heiligen Bischofs
Augustinus. Hlw. DM 6.—.

1. An brauchbaren deutschen Übersetzungen der Confessior.es hat es bisher
nicht gefehlt. Infolge der besonderen Umstände sind freilich die meisten
heute nicht mehr zugänglich. Schon aus diesem Grunde rechtfertigt sich eine
neue Übertragung, die außerdem im Rahmen des geplanten Gesamtwerkes
nicht fehlen durfte. Freilich stellen gerade die Confessiones an den Übersetzer
ganz besondere Anforderungen. Denn bei aller Treue der Wiedergabe darf ja
der Charakter des Kunstwerkes nicht verloren gehen. Die Übersetzung von
Perl liest sich nicht schlecht. Aber ich kann sie nicht in allem für richtig und

glücklich halten. Ich notiere im folgenden einige Bedenken: I, 4,4 in uetusta-
tem perducens superbos: und nur die Stolzen zum Alter führend. I, 4, 4 quo-
niam loquaces muti sunt: denn schon ihr Reden ist nur Stummheit. VIII, 7, 16
auferens me a dorso meo: denn ich hatte mir den Rücken zugekehrt. VIII,
7, 18 recusabat et non se excusabat: sie weigerte sich und hatte keine Entschuldigung
(das Wortspiel hatte schon Raumer besser mit „sie hatte Widerrede
, aber keine Ausrede" wiedergegeben). Ebendort ist Subjekt zu formidabat
die anima, nicht „ich schrak zurück". VIII, 12, 29 arripui: ich nahm in zur
Hand. X, 8, 15 Et eunt... et rclinquunt se ipsos: Und da machen die Menschen
Wege . . . und vernachlässigen sich selbst. X, 29,40 minus te amat:
weniger liebt dich (richtig: zu wenig). X, 34,52 non assumuntur ab ea in
somno suo: und läßt sich nicht von ihm in einen Traum versenken. — So kann
die Übersetzung nicht vollauf befriedigen. Für eine Neuauflage wäre eine sorgfältige
Durchsicht erwünscht. Zu bedauern ist auch, daß weder eine Einleitung
noch Anmerkungen beigegeben sind.

2. Die Ausgabe des Handbüchleins enthält neben der literaturgeschicht-
lichen Einleitung ausführliche theologische Erläuterungen. Als Text liegt die
Ausgabe von Scheel zugrunde. Die Übersetzung erscheint im allgemeinen als
zuverlässig. Einzelne Fragezeichen möchte man auch hier setzen, c. 13 Non
igitur potest esse malum, nisi aliquod bonum: Es kann also nichts Schlechtes
existieren, wenn es nichts Gutes gibt. Richtiger doch wohl: Es kann also kein
Böses geben, das nicht (zugleich) ein Gutes wäre. Die res nämlich, an der das
Böse auftritt, ist als natura ein bonum. Aber vielleicht meint das auch die
Übersetzung von Simon. An der strittigen Stelle in c. 95 entscheidet sich
Simon mit Scheel für die Lesart „si vellet", die aber die Mauriner entgegen
Simons Anmerkung 99, S. 127 gerade nicht in ihren Text aufgenommen haben.
Erwünscht wären für den nichtfachmännischen Leser da und dort neben der:
„Erläuterungen" doch auch kurze erklärende Anmerkungen, z. B. auf S. 14
über Lucanus.

Augustinus, Aurelius: Die Enthaltsamkeit. Übertr. von Dr. Paul Kese-
ling. Würzburg: Augustinus-Verlag 1949. XIII, 61 S. 8°= Sankt Augustinus
— Der Seelsorger. Deutsche Gesamtausgabe seiner moraltheologischen
Schriften. Im Auftrage der Deutschen Provinz der Augustiner-Eremiten
hrsg. von A. Kunzelmann u. A. Zumkcller. Hlw. DM 5.40.-

Augustinus, Aurelius: Die ehebrecherischen Verbindungen, zwei

Bücher an Pollentius. Übertr. von Dr. Josef Schmid. Würzburg: Augustinus
-Verlag 1949. XVI, 82 S. 8°= Sankt Augustinus — Der Seelseorger.
Deutsche Oesamtausgabe seiner moraltheologischen Schriften. Im Auftr.
der Deutschen Provinz der Augustiner-Eremiten hrsg. von A. Kunzelmami
u. A. Zumkcller. Hlw. DM 5.40.

Die hier angezeigte geplante Gesamtausgabe der moraltheologischen
Schriften will bewußt als eine Ergänzung der Ausgabe von F. Schöningh-
Paderborn zur Seite treten. Sie ist darum im Format und in der Drucktype
der anderen Ausgabe nach Möglichkeit angeglichen. Es soll sich also um eine
wirkliche Zusammenarbeit von verschiedenen Seiten handeln, um das große
Unternehmen durchführen zu können. Neben der Übertragung der moraltheologischen
Schriften Augustins haben die deutschen Augustiner-Eremiten
auch die deutsche Gesamtausgabe der antipelagianischen Schriften übernommen
, von der in Kürze die ersten Bände erscheinen sollen. Wenn das große
Werk gelingt, so wird das nicht ohne Folgen bleiben für eine neue Wirkung
Augustins auf die Frömmigkeit und theologische Haltung der beiden großen
Konfessionen in Deutschland.

1. Die kleine Schrift über die Enthaltsamkeit (De continentia) ist eigentlich
eine Predigt aus der Zeit um 395. Sie gibt eine Grundlegung der christlichen
Askese und wendet sich gegen die manichäische Auffassung des Leibes als eines
Teufelswerkes. Keseling bringt in der Einführung eine allgemeine Würdigung
der Schrift und das Nötigste über Entstehungsgeschichte, Form, Inhalt und
Überlieferung. Jedem der 32 Kapitel sind sachkundige Erläuterungen beigegeben
, die auch auf wichtigere Literatur verweisen. Außerdem sind ein Verzeichnis
der Schriftstellen, ein Aufweis von sprachlichen Parallelen, namentlich
aus Cicero, und eine Sammlung von Beispielen für rhetorisch-stilistischen
Schmuck beigefügt. Der Übersetzung liegt der Text von Zycha im CSEL,
Bd. 41 zugrunde. Eine frühere deutsche Übersetzung ist bisher nicht bekannt
geworden. Die Übersetzung von Keseling ist zuverlässig und gut lesbar.

2. Die Schrift De adultcrinis coniugiis handelt nicht von Ehen, die durch
Ehebruch zerstört werden, sondern von Ehen, die nach Augustins Urteil ehebrecherische
Verhältnisse sind, während Pollentius sie für erlaubt und für richtige
Ehen ansehen möchte, sobald die frühere Ehe wegen Ehebruch des einen
Teiles geschieden wurde. Pollentius vertritt die Anschauung, bei Ehebruch sei
Scheidung und Wiederverheiratung gestattet. Er beruft sich dabei auf Mt.19, 9.
Die beiden Bücher De adulterinis coniugiis antworten darauf. Augustin hat
sich mit dem Problem sehr stark beschäftigt und nicht weniger als sieben
Schriften zu diesem Thema verfaßt. Nach Augustin ist Wiederverheiratung
keinesfalls zulässig. Der schuldlose Teil hat nur zwei Möglichkeiten, entweder
dem schuldigen Gatten zu vergeben oder enthaltsam zu leben. Die Wiederverheiratung
kann auch nicht im Blick auf die notwendige Kindererzeugung
gestattet weiden. In der Gegenwart sollen (im Unterschied zur Patriarchenzeit
) nur die heiraten und Kinder erzeugen, die nicht enthaltsam zu leben vermögen
. In der Einführung stellt Josef Schmid (Hochschulprofessor in Dillingen
) die Abhandlung in den Zusammenhang des Augustinischen Schrifttums
hinein und gibt den Gedankengang in großen Zügen wieder. Hier wie in den
sachkundigen Anmerkungen übt Schmid Kritik an der Exegese Augustins,
die er als den schwächsten Teil der Schrift bezeichnet. Als Hauptsache er-