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Ausgabe:

1950

Spalte:

498

Kategorie:

Praktische Theologie

Autor/Hrsg.:

Steinwand, Eduard

Titel/Untertitel:

Lasset uns aufsehen auf Jesum! 1950

Rezensent:

Lichtenstein, ...

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Seite 1

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Theologische Literaturzeituug 1950 Nr. 8

498

Während sich die bisherige Religionspsychologie im wesent-
ti +Tmit der Kindheits- und Jugendentwicklnng beschäf-
dnÄ r Verf' llat durch sein Werk den Beweis erbracht,
aau der Religionspsychologie im Gesamtsystem der Theologie
eine große Bedeutung zukommt. Das Buch von Trillhaas
widerlegt die irrige Meinung, daß die psychologische Betrach-
ung des Glaubens in Anthropologie und Illusion enden müsse.
ie in Disposition und Diktion außerordentlich ansprechende
Untersuchung schaf ft für die religionspsychologische Diskussion
eine neue Basis. Daß, abgesehen von dem systematischen Wert
aieses Buches, auch die Wirkung auf die praktischen Funktionen
in Erziehung und Seelsorge von hohem Wert ist,
"raucht man kaum hinzuzufügen. Die Neuordnung des Reli-
^"f11^" Un^ Konfirniandenunterrichtes, die Wiederbesinnung
aut die kirchliche Verantwortung gegenüber der Jugend und
schließlich die großen seelsorgerlichen Aufgaben der Gegenwart
weisen auf die Notwendigkeit der religionspsycholo-
gischen Erkenntnis hin. Mit dem Werk von Trillhaas wird
ßEHeu *^b "^'leo'°8'e rel'gi°nspsychologische Diskussion

Berlin E.Jahn

G'rgensohn, Herbert, D. Dr.: Flüchtlinge und Kirche. Stuttgart: Evang.
Verlagswerk 1948. 36 S. 8° = Evangelischer Schriftendienst H.4. Hrsg.
Dr. Günther Siegel. DM 1.60.

Man tut gut, mit diesem schmalen Heft des bekannten
Autors längere Zeit umzugehen, um die reiche Fülle seiner
theologischen Gesichtspunkte und die Prägnanz seiner Beobachtungen
am Flüchtling voll würdigen zu können. Mit großem
c-rnst wird dessen kirchliche Lage wirklichkeitsecht durchforscht
und dessen soziale Notlage u. a. als Nährboden einer
unerwünschten Radikalisierung verantwortungsbewußt gesehen
. Leider fehlt die psychologische bzw. psychopatho-
Jogische Charakterisierung des Flüchtlmgs, die im Hinblick
aut die Gewinnung einer exakten seelsorgerlichen Diagnose
BKjj? allgemein heute nicht mehr übersehen werden sollte.
ielleicht, daß dann auch die kirchliche Aufgabe am Flücht-
™§f noch konkreter hätte erfaßt werden können, sonderlich
nach der diakonischen Seite als Fürsorge und Seelsorge am
angst- und noterfüllten Mitmenschen.

BerMn Horst Fichtner

March, Hans, Dr.: Der Mensch als Evakuierter. Ein Beitrag zur Erhellung
seiner Existenz. Berlin: Christlicher Zeitschriftenverlag [1948]. 32 S.
8 = Hefte der Besinnung Nr. 15. DM2.50.

Das geschulte Auge des bekannten Psychologen und
Psychotherapeuten zeichnet die charakteristischen Reaktionsweisen
des Evakuierten mit viel Verständnis und nachgehender
Liebe auf. Im einzelnen wird dieser als Erscheinung des
Krieges dargestellt, als Mensch ohne nennenswerten Schutz in
der Welt, als gehetztes Wild auf der Flucht und als Verkannter.
Erschöpfend aber wird das Bild seiner allgemein-sachlichen
iVerhaltungsweisen dadurch, daß der Verf. ihn auch
als vom Tode Gestellten zeichnet, der dann nicht nur Äußerungen
der Angst zeigt, sondern auch nackte Verzweiflungsausbrüche
, ohne freilich in diesen Ausbrüchen untergehen zu
müssen. Ergreifend ist es, wie der Autor endlich im letzten
Kapitel „Die Antwort des Glaubens" noch von Sprüngen des
Evakuierten in die Welt religiöser Glaubensrealitäten zu berichten
weiß und somit vom Beschenktwerden mit echtem
Glauben auf Grund erfahrener Wirklichkeiten. Wir sehen in
dieser Schrift eine ausgezeichnete seelische Diagnostik des
evakuierten Menschen, durch die die kirchliche Seelsorge eine
Fülle konkreter Ansatzpunkte gewinnt.

Berlin Horst Fichtner

Steinwand, Eduard, D., und Liselotte Corbach: Lasset uns aufsehen
auf Jesum! Arbeitshilfen für den biblischen Unterricht. Plan B. Güttingen
: Vandenhoeck & Ruprecht[1947J.284S., 11 S.Abb, kl. 8°. Geb. DM5.80.
In Nr. 6 ThLZ 1948 Sp. 365/366 konnte ich die Präparationen für Plan A
der Mindestpläne empfehlend besprechen und freue mich, dies nun ebenso
für die Bearbeitung von Plan B tun zu dürfen. Die Gründe für die herzliche
Empfehlung sind die gleichen. Das erste Bändchen ist vergriffen; eine Zweit-
atiflage steht nicht in unmittelbarer Aussicht; deshalb ist das Vorwort des
ersten Bandes wiederholt und gibt die Grundsätze für die Benutzung der
Unterrichtshilfen. Plan B denkt an die Acht- und Neunjährigen; doch sind
die Ausarbeitungen nicht unbedingt an diese Altersstufe gebunden. Plan B
umfaßt aus dem Alten Testament die Josephs- und die Mosesgeschichten bis
zur Gesetzgebung und bietet aus dem Neuen Testament ein Lebensbild des
Herrn dar; die Passion ist auf die Liedkatechese „O Haupt voll Blut und
Wunden" beschränkt; sie fand sich ausführlicher in PlanA; auch Plan C
bietet daraus Erzählungen; aus der Apostelgeschichte folgen Erzählungen von
Pfingsten bis zum Kerkermeister in Philippi. Zeichnungen sind zu den Josephsgeschichten
und zu der Versuchung Christi beigefügt und erläutert; für letztere
sind Rudolf Kochs Symbole feinsinnig herangezogen; die Zeichnungen fertigte
Friedrich Heinrichsen-Hannover in an der Wandtafel leicht nachzugestaltenden
klaren Linien. Solche Zeichnungen, die vor den Augen der Kinder entstehen
und dann von ihnen nachgezeichnet werden können, dienen der Ver-
anschaulichung einer lebensvollen Darbietung ungemein. Auch in der Gruppenunterweisung
im Kindergottesdienst lassen sie sich verwenden; hier muß der
Helfer freilich zu Hause den Entwurf machen; das Nachschaffen wird den
Kindern daheim Freude bereiten und das Haus beteiligen. Als Muster einer
Liedkatechese will mir die über die „Feste Burg" erscheinen (zum Reformationsfest
), die sich nicht in Einzelheiten verliert, sondern anschaulich den
Zielgedanken herausarbeitet: „Gott ist denen, die an Ihn glauben, in jeder
Not Schutz und Erretter". Das wird in freier Nacherzählung einer Szene aus
Alfred Zacharias „Cornett in Siebenbürgen" erreicht. Von da geht es zur
Wartburg klar auf das christologische Ziel los: stärker als der Teufel ist
Christus allein. Hier lernt man die oft gefürchtete Liedkatechese. Besonders
fein ist auch die über Luthers „Kinderlied auf die Weihnacht" mit der szenischen
Darstellung durch die Kinder.

Ich habe sie im Kindergottesdienst schon praktiziert. Sie ist das schlichteste
und wirksamste „Krippenspiel" aus dem Lutherhause.

Mit diesen Beispielen empfehle ich auch dieses Bändchen dringend der
Beachtung und Benutzung für beides — Kindergottesdienst und Christenlehre
.

Berlin A. F. Lichtenstein

BERICHTE UND MITTEILUNGEN

Religion und Kirche in der UdSSR

In Moskau ist 1948 ein Sonderband der „Großen Sowjetischen
Enzyklopädie" der UdSSR, hrg. vom staatswissen-
schaftlichen Institut der „sowjetischen Enzyklopädie"
(74 Druckbogen, Lexikon, Aufl. 100000 Exempl.) erschienen.
— Dieser Sonderband ist ausschließlich der Zeit nach der
Oktoberrevolution gewidmet. Das hier veröffentlichte Material
ist gewissermaßen ein Resümee der Arbeiten und Beiträge zur
..Großen Enzyklopädie" über Geschichte, Politik, Wissenschaft
, Ökonomie und Kultur der Sowjetunion und stellt zugleich
eine Charakteristik der Ereignisse und des Entwicklungsprozesses
der UdSSR während der letzten 30 Jahre dar.
A. Kolosow, der Verfasser des Artikels XXII „Religion und
Kirche in UdSSR" (Sp. 1775—1790) bringt zunächst eine kurze
Darstellung der religiösen und kirchlichen Lage im vorrevolutionären
Rußland. „Im vorrevolutionären Rußland gab es
weder Gewissens- noch Glaubensfreiheit. Unter dem System
des Staatskirchentunis wurde die Kirche durch die oberste
Macht des Staatsoberhauptes regiert. Der Zar als Haupt der
Kirche hatte das Recht, im kirchlichen Leben alles zu bestimmen
. Im imperialistischen Rußland war die orthodoxe
Kirche die herrschende Staatskirche. Sie allein stand im Genuß
aller Staatsprivilegien, die den anderen Konfessionen versagt
waren . . . Nach dem Buchstaben des Gesetzes waren
wohl dem hl. Synod alle kirchenrcchtlichen Funktionen zugesichert
, wodurch der Charakter der Okumenizität (sobor-
nostj) zum Ausdruck kommen sollte, in Wirklichkeit aber war
er der Staatsmacht unterworfen und auf diese Weise zu ihrem
Werkzeug gemacht. Der Zar bestimmte die Bischöfe und
Geistliche, die als Mitglieder des hl. Synod fungieren sollten,
aber bei allen Entscheidungen und Beschlußfassungen war
ihre Rolle unbedeutend. Sie mußten sich den Anweisungen
des Oberprokureurs vom hl. Synod, der ein weltlicher Beamter
war, fügen. Dieser war das Auge des Zaren und der Sachwalter
der Staatsangelegenheit . . . Die Rechte der Selbstverwaltung
besaß nur die orthodoxe Kirche in der Eigenschaft als Staatskirche
. Andere Konfessionen und Religionsgemeinschaften
dagegen galten im zaristischen Rußland nur als geduldet und
standen unter der Aufsicht des „Departements für geistliche
Angelegenheiten und ausländische Konfessionen" beim Innenministerium
. Die zaristische Gesetzgebung unterdrückte vollständig
die Gewissensfreiheit selbst derer, die zur herrschenden
orthodoxen Kirche gehörten. Jeder geborene Russe konnte und
durfte im Sinne der zaristischen Gesetzgebung nur zur Orthodoxie
gehören. Wer einmal zum orthodoxen Glauben gehörte,
war für immer gesetzlich daran gebunden. Trennung vom
orthodoxen Glauben war gesetzlich verboten. Aus dem Ge-