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Ausgabe:

1948

Spalte:

365-366

Kategorie:

Religionspädagogik, Katechetik

Autor/Hrsg.:

Steinwand, Eduard

Titel/Untertitel:

Lasset uns aufsehen auf Jesum! 1948

Rezensent:

Lichtenstein, ...

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Seite 1

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365

Theologische Literaturzeitung 1948 Nr. 6

genommen werden sollen und warum an Ostern die drei
Kreuze als Zeichenvorlage erscheinen. Auch der Vorschlag,
beim Schulanfänger am Erntedankfest die Sintflut zu behandeln
, ist fragwürdig.

Mainz F. Ruhland

Die biblische Geschichte in der kirchlichen Unterweisung. 100 ausgeführte
katechetische Besprechungen. In Verbindung mit Vikarin Helene
Heidepriem hrsg. von Lic. Volkmar Herntrich. 2. Aufl. Hamburg:
Reich & Heidrich 1946. 257 S. 8». RM 5.50.

Das 257 Seiten umfassende Buch enthält mehr oder
minder ausgeführte von einem großen Verfasserkreis von
Männern und Frauen gewissenhaft gearbeitete Katechesen
über alt- und neutestamentliche Texte. Sie sind auf zwei
Kirchenjahre verteilt; je 16 Geschichten behandeln das Leben
Jesu (A und B). Die wichtigsten Erzählungen der Apostelgeschichte
(Reihe C) kommen hinzu; Reihe D erzählt von
Menschen auf dem Wege zu Christus aus dem Alten und
Neuen Testament. Zur Einführung werden wertvolle kate-
chetiseh-methodische Überlegungen kurz gefaßt geboten, die
den Weg von der Exegese zur Katechese aufzeichnen. Die
Kinder in die Ordnung des Kirchenjahres und damit in das
Gemeindeleben einzustellen und ihnen den Zusammenhang
der alt- und neutestamentlichen Botschaft aufzuzeigen, ist
wichtiges und richtiges Ziel. Zielangabe und Lernspruch
werden angegeben; die Aufteilung des Stoffes ist geschickt
durchgeführt. Trotz der Vielzahl der Mitarbeiter ist Einheitlichkeit
gewahrt. Auch Liedkatechesen enthält das Buch.

Berlin F. A. Lichtenstein

Steinwand, D. Eduard, u. Liselotte Corbach: Lasset uns aufsehen auf

Jesum! Arbeitsiiiifen für den biblischen Unterricht. Plan A. Göttingen:
Vandenhoeck & Ruprecht [ I94GJ. 277 S., 4 Abb. kl. 8». Pp. RM 4.80.

Der 277 Seiten umfassende Band bietet den I.Teil der
Präparationen für den biblischen Unterricht dar; sie sind
für die Unterweisung der 6- und 7jährigen bestimmt —
Plan A. Die Pläne B und C dienen dem Unterricht der 8- und
9 jährigen und der 10- und 11 jährigen. Neben biblischen Geschichten
Alten und NeuenTest ameul s werden auch Lieder und
Sprüche behandelt. Erfreulich ist die Darbietung von Anschlußstoffen
zur Vergegenwärtigung. Die Berücksichtigung
des Kirchenjahres dient der Verwendung für den Kindergottesdienst
. Die Zusammenstellung des Planes ist nach
heilsgeschichtlichen Gesichtspunkten vorgenommen und

bietet einen gutgewählten eisernen Bestand. Die Katechese
baut sich auf sorgfältiger Exegese auf und berücksichtigt
theologische und pädagogische Gesichtspunkte. Der Skopus
tritt klar hervor; dieser Zielgedanke ist richtunggebend für
die Katechese. Bei lebensvollem Bemühen, die Geschichten
in die Anschauungswelt des Kindes hineinzutragen, ist doch
alle willkürliche Ausschmückung und saloppe Ausdrucksweise
vermieden. Nicht „Fertigware" wird geboten, sondern zu
eigener Arbeit angeregt. Die Ausarbeitungen können auch
für ältere Kinder benutzt werden. Damit dürften die Vorzüge
der Präparationen gekennzeichnet sein. Dankenswert
ist die Beigabe von Zeichnungen zur Veranschaulichung
und zum Nachmalen in einfacher symbolischer Darstellung
(Schöpfung, Sündenfall, Sintflut und Turinbau); die Zeichnungen
bieten Anregungen, auch für andere Erzählungen
Zeichnungen zu schaffen. Alles in allem eine wertvolle Bereicherung
der katechetischen Literatur.

Berlin F. A. Lichtenstein

Handreichungen für den Kindergottesdienst für die Trinitatiszeit 1947.

Hrsg. von der Kammer für Erziehung und Unterricht bei dem Evangelischen
Bischof von Berlin. Berlin: Verlag Haus und Schule 1947. 77 S. 8».
RM 2.50.

Nieniann, Karl: Hilfe im Kindergottesdienst. 1948. Gütersloh: Der Rufer.

[1947]. 168 S. kl. 8». RM 2.—.

Beide Hefte bearbeiten die Texte des Reichsverbandes
für Kindergottesdienst. Die Mitarbeiter der „Handreichungen
" unter Redaktion von Pfarrer Wulf Thiel und Pastor
Horst Dzubba, beide Berlin-Friedenau, gehören dem jungen
Theologengeschlecht an; sieben von den fünfzehn Mitarbeitern
sind Vikarinnen bzw. Katechetinnen. Unter den
Verfassern der Präparationen des Nie mann sehen Buches
tragen etwa die Hälfte bekannte Namen aus der Vorkriegszeit
; ihre Träger behandelten die Textbearbeitungen der im
Bertelsmaunschen Verlage seinerzeit erscheinenden Zeitschrift
„Der Kindergottesdienst" und sind nun hier wieder
ans Werk gerufen. Man muß bedauern, daß die „Handreichungen
" auf diese bewährten und erfahrenen Kinder-
gottesdienstlcute ganz verzichtet haben, so sehr wir uns des
jungen Nachwuchses freuen. Niemann, der Vorsitzende des
Reichsverbandes, hat beide zu Wort kommen lassen; und
das ist ein Vorzug.

Berlin F. A. Lichtenstein

BERICHTE UND MITTEILUNGEN

Auf dem Kirchentag der EKiD in Eisenach wurde am 13. Juli 1948 die
Grundordnung der Evangelischen Kirche in Deutschland beschlossen, deren
Text in der in der 2. Lesung beschlossenen Form die ThLZ zu veröffentlichen
in der Lage ist. Weiteres zu den Ergebnissen des Eisenacher Kirchentages hofft
die ThLZ im nächsten Heft veröffentlichen zu können.

„Grundordnung der Evangelischen Kirche in Deutschland

Beschlossen auf dem Kirchentag der EKiD in Eisenach am 13. Juli 1948.

Orundlage der Evangelischen Kirche in Deutschland ist das Evangelium
von Jesus Christus, wie es uns in der Heiligen Schrift Alten und Neuen Testaments
gegeben ist. Indem sie diese Grundlage anerkennt, bekennt sich die
Evangelische Kirche in Deutschland zu dem Einen Herrn der einen heiligen
allgemeinen und apostolischen Kirche.

Gemeinsam mit der alten Kirche steht die Evangelische Kirche in
Deutschland auf dem Boden der altkirchlichcn Bekenntnisse.

Für das Verständnis der Heiligen Schrift wie auch der altkirchlichen Bekenntnisse
sind in den lutherischen, reformierten und linierten Gliedkircheu
und Gemeinden die für sie geltenden Bekenntnisse der Reformation maßgebend
.

I. Orundbestimmungen
Art. 1

1. Die Evangelische Kirche in Deutschland ist ein Bund lutherischer,
reformierter und unierter Kirchen. Sie achtet die Bekenntnisgrundlage der
Gliedkirchen und Gemeinden und setzt voraus, daß sie ihr Bekenntnis in Lehre,
Leben und Ordnung der Kirche wirksam werden lasse.

2. In der Evangelischen Kirche in Deutschland wird die bestehende Gemeinschaft
der deutschen Evangelischen Christenheit sichtbar. Mit ihren
Gliedkircheu bejaht die Evangelische Kirche in Deutschland die von der ersten
Bekenntnissynode in Barmen getroffenen Entscheidungen. Sie weiß sich verpflichtet
, als bekennende Kirche die Erkenntnisse des Kirchenkampfes über
Wesen, Auftrag und Ordnung der Kirche zur Auswirkung zu bringen. Sie ruft
die Gliedkirchen zum Hören auf das Zeugnis der Brüder. Sie hilft ihnen, wo
es gefordert wird, zur gemeinsamen Abwehr kirchenzerstörender Irrlehre.

Art. 2

1. Das Recht der Evangelischen Kirche in Deutschland und ihrer Gliedkirchen
muß auf der im Vorspruch und in Art. 1 bezeichneten Grundlage
ruhen.

2. Die gesamtkirchliche Rechtsetzung darf das Bekenntnis der Gliedkirchen
nicht verletzen; die Rechtsetzung der Gliedkirchen darf dem gesamt-
kirchlichen Recht nicht widersprechen.

3. Die Evangelische Kirche in Deutschland steht in der Ordnung der
Ökumene.

Art. 3

1. Die Evangelische Kirche in Deutschland ist um ihres Auftrages willen
unabhängig von der Aufstellung ihrer Grundsätze in der Ordnung und Verwaltung
ihrer Angelegenheiten und in der Verleihung und Aberkennung ihrer
Ämter.

2. Die Regelung ihres Verhältnisses zum Staat bleibt einem Übereinkommen
vorbehalten.

Art. 4

1. Der Dienst am Wort und in der Verwaltung der Sakramente geschieht
in den Gliedkirchen und Gemeinden nach der Ordnung ihres Bekenntnisses.
Vereinbarungen über Kanzel- und Abendmahlsgemeinschaft bleiben Aufgabe
der Gliedkirchen.

2. Berufenen Dienern am Wort wird der Dienst der Verkündigung auch
in Gemeinden eines anderen Bekenntnisses im Rahmen der geltenden Bestimmungen
der Gliedkirchen nicht verwehrt.

3. Der ordnungsgemäße Vollzug der Heiligen Taufe wird in allen Glied-
kirchen anerkannt; dasselbe gilt für alle Amtshandlungen.

4. Über die Zulassung zum Heiligen Abendmahl besteht innerhalb der
Evangelischen Kirche in Deutschland keine volle Übereinstimmung. In vielen
Gliedkirchen werden Angehörige eines anderen in der Evangelischen Kirche
in Deutschland geltenden Bekenntnisses ohne Einschränkung zugelassen. In
keiner Gliedkirche wird einem Angehörigen eines in der Evangelischen Kirche
in Deutschland geltenden Bekenntnisses der Zugang zum Tisch des Herrn ver-