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Ausgabe:

1948 Nr. 5

Spalte:

294-296

Kategorie:

Ökumenik, Konfessionskunde

Autor/Hrsg.:

Lundin, Hans

Titel/Untertitel:

Johannes Baazius' kyrkliga reformprogram 1948

Rezensent:

Fendt, Leonhard

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Theologische Literaturzeitung 1948 Nr. 5

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seiner Subjektivität übrigzubleiben. Aber eben nur dann, wenn
nicht gesehen wird, daß das Sola f ide an Stelle des menschlichen
Frömmigkeits- oder auchHeiligkeitsbestandes.dermenschlichen
Satzung, Leistung und Auflage, vielmehr das Gegenüber
mit Gott selbst unmittelbar in Christus im Mittelpunkte
weiß, und daß er allein auf ihn bauen und trotzen heißt. Die
katholische Kritik fragt sich selbst, was denn der Protestantismus
, nachdem er in der vermeintlich rechten Kirche nicht
mehr sei, mit dem Restbestand, den er mitgenommen habe,
noch aus sich machen könne. Sie fragt sich nicht, ob er mit
seinem Mißtrauen gegen das menschliche, sei es auch kirchliche
, Ubergewicht in der Religion etwas der Kircheuallheit
gegenüber Neues bedeute. Nicht die übernatürlich-natürliche
Kirche ist unsere Parole, sondern die Unmittelbarkeit Gottes
in seinem Evangelium von Christus. Die Kirche aber sind die
Menschen, die unter dieser Unmittelbarkeit ihrer Zusammengehörigkeit
innewerden.

Wenden wir uns zur Ethik. Von Eberle und Schneider
wird in leichtverständlichen, aber recht gewichtigen
Ausführungen dem Thema „Die Grundlagen der Sittlichkeit"
Genüge getan. Eberle gibt die philosophischen, Schneider die
theologischen Grundlagen. Beide Aufsätze ergänzen einander
wie Natur und Ubernatur. Vernunft und Gnade — das ist die
vorgezeichnete und ererbte Bahn des katholischen ethischen
Denkens, und muß schon so verlaufen. Aber es wird in
heutigen Denkformen, naturgemäß mehr in der ersten als in
der zweiten Abhandlung, ausgeführt.

Der sittliche Imperativ ergibt sich aus einem metaphysischen
„Indikativ'von dem wir oben schon hörten. Die Wesenheiten
der Dinge sind die Gedanken Gottes, in denen Gott auch
die Abbilder seiner Vollkommenheit und Gutheit anerkennt.
Sie sind ihm also ähnlich. Somit besteht das Gute darin,
solches Wesen zu realisieren. So hat der Mensch zunächst
sich selbst, seine dreifache Geschichtetheit nach Leib, Seele
und Geist, zu sinngemäß „ganzheitlicher Einheit" zu verwirklichen
und solches Tun auf Natur, Weltordnung und Gesellschaftsbau
auszudehnen. So werden in Freiheit und Gottebenbildlichkeit
die Werte herausgearbeitet, die den Wesenheiten
entsprechen, und es wird gottgemäß und naturgemäß
zugleich gehandelt.

Aber alles das, setzt nun Schneider ein — einschließlich
übrigens des Hinweises auf den Tatbestand der Sünde
als des Kriteriums für eine religiöse Begründung der Moral —,
führt nur an die Tore der übernatürlichen Offenbarung. Der
„natürliche" Mensch muß durch die sakramentale Gnade,
durch Gotteskindschaft, Gottesschau und Gottesliebe überformt
werden, so daß erst der „neue Mensch", der „erhöhte",
der von der göttlichen Natur mit Anteil bedachte Mensch
Subjekt der eigentlich christlichen Sittlichkeit ist.

Wir wollen der Frage jetzt nicht nachgehen, ob die
Grenze zwischen Natur und Ubernatur nicht fließt. Charakteristisch
ist aber, wie stark der Begriff des Gesetzes hervortritt
. Der Erlöste hat „das Gesetz der Ubernatur" zu erfüllen
. Er steht unter der „positiv gegebenen Gesetzlichkeit
der Neuschöpfung". Verf. redet vom „sakramentalen Gesetz
", dem Leben unter der Ordnung der Sakramente, auch
von dem Gesetz der Kirchengliedschaft; und Christus ist das
„Vorbild des Menschen der übernatürlichen Ordnung". Das
„Beispiel der Heiligen" tritt hinzu, so daß im ganzen also
„christliche Sittlichkeit" den Menschen hoch über sich hinaushebt
und ihm sein göttliches Geheimnis offenbart. Wenn der
Verf. nicht unzutreffend die Sünde als „Einriß" in die Gemeinschaft
mit Gott bezeichnet, und wenn er mit dem schönen
Worte abschließt, die christliche Sittlichkeit sei die „Sittlichkeit
des von Christus erlösten Gotteskindes" (58), so darf
nicht vergessen werden, daß hier in dem Worte „Gotteskind"
alles das „vergöttlichte" Sein liegt, was wir vorhin andeuteten.
So mündet die Abhandlung doch in den Preis des christlichen
Menschentums aus.

Es zeigt sich auch hier wieder der Ansatz und Weg, den
wir nicht teilen können. Wenn die Ethik von der Frage geleitet
wird, was aus dem Menschentum Hohes werden kann
oder soll, so bleibt auch die christliche uova lex beim Nomis-
mus. Und wenn schon nach dem philosophischen Unterbau
die „Wesenheiten", also ein von Vernunft und Wissenschaft
erkennbares Sein, zum Soll göttlicher Gedanken wird, so
steckt der Nomos gleich in den Anfängen. Denn in Wahrheit
erfassen wir die „Gedanken Gottes" im Glauben und
nicht mit der Vernunft. Gehören aber nicht mehr „Glaube
und Gott zuhaufe", so wird uns die Vernunft, und werden
uns sogar die 10 Gebote zum Zwangsgesetz. Daß uns aber der
Wille Gottes nicht zum „Buchstaben, der da tötet" werde,
und gar die „Gnade" erst recht nicht, ist Luthers stetes Anliegen
.

Schauen wir endlich noch auf die Sozialordnung im
großen. „Nur wenn wir den Neuaufbau der Wirtschaft und
Gesellschaft von den Grundsätzen dieser Weltrundschreiben
tragen lassen, kann uns eine glückliche Zukunft
beschieden sein", sagt das Erzbischöfliche Seelsorgeamt Köln,
das die beiden Enzykliken herausgibt, und meldet mit
solchem „Nur wenn" sogleich deren ausdrücklichen Führungsanspruch
an. Die päpstlichen Schreiben geben nicht bloß
Ratschläge und bauen nicht bloß eine Hilfsstellung in den
Krisen von Wirtschaft und Gesellschaft aus — wiewohl es
nach menschlichem Ermessen faktisch darüber wohl nicht
hinauskommen wird —, sondern sie sind Weisungen der
„höchsten Autorität auf Erden" (II, 13) und wollen als solche
die erkannten Wahrheiten und Erfordernisse gleich Tat und
Organisation auf dem Wege über die Kirche werden lassen.
Sie verstehen das Wirtschafts- und Gesellschaftsleben, das
öffentliche Leben überhaupt, insbesondere das Gebiet der
sozialen Fragen, als Christus untertänig und im Grunde als
ein Stück Kirche — wie denn auch der „ganze priesterliche
Nachwuchs — laut Pius XI. Wille — durch angestrengtes Studium
der Gesellschaftswissenschaften eine gediegene Ausrüstung
. . . erhalten" sollte (II, 142), um „Laienapostel" sowohl
in der Arbeiterschaft wie im Unternehmertum auszubilden
.

Uber den sozialethischen Inhalt der beiden Enzykliken
ist hier nicht zu reden. Sie sind der Öffentlichkeit nicht unbekannt
geblieben und wurden viel erörtert. Wenn sie jetzt,
anderthalb Menschenalter nach Erscheinen der ersten und
ein halbes Menschenalter nach Erscheinen der zweiten, in so
bequem zugänglicher Gestalt herauskommen, so auch wohl
mit deshalb, weil sie zu dem grundlegenden Gedankengut
der C. D. U. gehören, deren Programm aber nicht Gegenstand
unserer Stellungnahme sein kann.

Die Schreiben verkünden zweifellos viel Vortreffliches,
auch jedermanns Gewissen Angehendes, über den Zusammenhang
zwischen christlicher Gesinnung einerseits, Wirtschaft
und Gesellschaft anderseits — neben solchem, was problematisch
und diskutabel bleibt. Letzteres gilt teilweise im
Blick auf grundsätzliche Thesen (z. B. auf die beidemal gelehrte
These über die Unvereinbarkeit von Christentum —
Christentum ist katholisches Christentum — und „Sozialismus
"), teilweise im Blick auf die praktische Gestaltung von
Wirtschaft und Gesellschaft.

Aber da liegt ja nun das eigentliche Problem. Kann das
Papsttum, unter Hinweis auf das Sittengesetz, auf die soziale
Gerechtigkeit und die soziale Liebe, richtend und gebieterisch
in Sachen der sozialen und wirtschaftlichen Gestaltung und
der Politik auftreten ? Die Grenzen zwischen der relativen
„Eigenständigkeit", wie es sie zugesteht, und üirer gesinnungsmäßigen
Unterstelltheit unter Gottes Gebot, ja ihrer eigentlichen
Einordnung in Christi Leib (I, 22; II, 76), wie das
Papsttum sie lehrt, haben fließenden Charakter. Wenn man
zur Heilung von Krisen und Schäden eine Erneuerung der
Gesinnung — gewiß mit Recht — für das Wesentliche hält
und sie fordert, kann man dann so weitgehende Vorschriften
darüber machen, wie das erneuerte öffentliche Leben praktisch
aussehen soll ? Gestalten muß die Gesellschaftsordnung, trotz
aller „katholischen Gesellschaftswissenschaft", sich selbst, und
nicht als ein Stück Kirche. Sie muß auch ihr eigenes Gewissen
ausbilden, in das freilich die christliche Botschaft eingreifen
muß. Die Konkretion dieser gewissensweckenden
Botschaft besteht aber nicht in einem kirchlichen Weltaufbau,
sondern in der Vertiefung eigenständiger Verantwortlichkeit
und in sozialer — und gewiß nicht zuletzt kirchlicher —
Liebe.

Es gilt gerade auch in der wissenschaftlichen Erörterung
alle diese Dinge offen auszusprechen. Nur so ist das gegenseitige
Verstehen, von dem so viel die Rede ist, in echter Weise
möglich.

Greifswald Rudolf Hermann

Lundin, Hans: Joannes Baazlus' kyrkliga rcformprogram. (Das kirchliche
Reformprogramm des Johann Baazius.) Stockholm: Svenska kyrkans
diakonistyrelses bokförlag 1944. XXVIII, 292tS. 8«= Samlingar och Studier
ed. Pleijel Nr. 8. Kr. 7.—.

Johann Baazius d. Ä. (1583—1649) studierte in Uppsala,
Wittenberg und Gießen, promovierte in Wittenberg zum
Magister, war dann Rektor und lector theologiae in der Domschule
in Växjö, dort auch poenitentiarius publicus, wurde
1624 Oberpfarrer in Jönköping und Kontrakt-Propst über
Tveta, 1647 Bischof von Växjö. (Sein Sohn gleichen Namens
war Bischof von Växjö und Skara, schließlich Erzbischof von
Uppsala.) Von Joh. Baazius d. Ä. stammt die erste bedeutentere
Kirchengeschichte Schwedens: Inventarium ecclesiae