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Ausgabe:

1948 Nr. 4

Spalte:

223-225

Kategorie:

Ökumenik, Konfessionskunde

Autor/Hrsg.:

Schmidt, Kurt Dietrich

Titel/Untertitel:

Lutherische und katholische Rechtfertigungslehre 1948

Rezensent:

Schott, Erdmann

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Theologische Literaturzeitung 1948 Nr. 4

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wissenschaftsgeschichtlich zutreffend zu würdigen. Vielleicht
wäre es gut, sich vorerst mit einem für die breiteren Kreise
der alten Freunde von Sch.s Werk und für die sicher aus den
Reihen der Jungen immer neu hinzukommenden bestimmten
populären Lebensbild zu begnügen und die wissenschaftliche
Würdigung der Theologie Sch.s zunächst monographisch erarbeiten
zu lassen. So schmerzlich ein solcher Verzicht für
die gegenwärtige Generation wäre: Sch.s Arbeit wird noch
für viele nach uns kommende Geschlechter gelten und kann
deshalb ein solches Warten tragen. Was neben einem solchen
populären Lebensbild bald in Angriff genommen werden
müßte, schiene mir eine Sammlung von Berichten aus Sch.s
offenen Abenden und seinen Sprechstunden. Hier könnte,
wenn ich recht sehe, eine wesentliche Ergänzung seines literarischen
Lebenswerkes geborgen werden, wenn schnell und entschieden
gehandelt wird. Auch eine Sammlung und Veröffentlichung
von Photographien Sch.s schiene mir wichtig. Sch.
ließ sich gut und physiognomisch sehr aufschlußreich photo-
graphieren. Schließlich: Sch. schrieb viele und inhaltreiche
Briefe. Es könnte sein, daß sich, wenn sofort begonnen wird,
noch Erhebliches zusammenbringen läßt. Ich veröffentliche
als Beispiel einen Brief, den Sch. mir am 1. XII. 1934 auf
die Frage schrieb, wie man die Bedingungen formulieren könne,
unter denen einem Lehrer die Fakultas für Evangelische
Unterweisung erteilt werden könne, und der mir, so knapp er
ist, von erheblicher theologischer und pädagogischer Tragweite
zu sein scheint:

„Ihr Brief berührt eine der tiefsten und schwierigsten Fragen, mit denen
wir beim Aufbau unseres Volks und unserer Kirche ringen. Daß das Verfahren
des Staats und der Kirche bei der Erteilung der Vollmacht an die, die unserer
Jugend den christlichen Unterricht geben, leichtsinnig war, ergab sich aus der
Verkümmerung des Bildungsideals zur Anhäufung von Gedächtnisstoffen. Je
mehr die Schule formend und leitend auf den jugendlichen Menschen zu wirken
sucht, um so nötiger ist es, daß auch der christliche Unterricht einem Ziel diene,
das über das mehr oder weniger willig angeeignete Wissen übergreift. Dies setzt
aber beim Lehrer den eigenen persönlichen Anteil am christlichen Lehrstoff
voraus. Wo wollen wir nun aber die Grenze ziehen, die den innerlich teilnahmlosen
Lehrer ausscheidet, ohne vom Lehrer zu verlangen, daß er Schriftgelehrter
und Theologe sei? Da sich die Frage auf die innere Haltung des
Lebens bezieht, läßt sie sich nicht durch juristische Formeln definieren. Ich
kann meinerseits nur sagen: ich würde auf zweierlei achten. Hat der Lehrer
in irgendwelchem Maß Anschluß an Jesus gefunden? Das muß sich darin
zeigen, daß es ihm unmöglich ist, aus den evangelischen Stoffen leeres Stroh
zu machen. Vermag er evangelische Geschichten und Reden so zu reproduzieren
, daß sichtbar wird, sie bestimmen sein eigenes Leben und darum auch
das der Kinder? Ich würde mit Rücksicht auf „das Bekenntnis" und die kirchliche
Trennung noch einen zweiten Anspruch stellen. Ist dem Lehrer in irgendwelchem
Maß der Grundgedanke des Rörnerbriefs aufgegangen? Hat er eine
Vorstellung davon, was Paulus meinte, wenn er vom Glauben sprach und von
ihm sagte, er sei unsere Gerechtigkeit vor Gott? Hat er also eine Vorstellung
vom Unterschied zwischen dem menschlichen Vorsatz, der menschlichen
Leistung und Machterweiterung einerseits und der Gabe der göttlichen Gnade
andererseits?

Dem Einwand, meine Ansprüche seien zu gering, antworte ich: ich
fürchte, sie überragen, was unsere Lehrerschaft tatsächlich ist und kann, weit
und würden, ernsthaft gehandhabt, in unserem Lehrstand eine große Sichtung
zur Folge haben von unten an bis in theologischen Fakultäten hinein." —

Das Gedächtnisheft der „Beiträge zur Förderung christlicher
Theologie" für Schlatter und Lütgert enthält einen einleitenden
Aufsatz von P. Althaus „Zum Gedächtnis der abgerufenen
Herausgeber der Beiträge", sodann die auch in dem
Gedächtnisheft der DTh. abgedruckten und oben genannten
Beiträge von G. Kittel und P. Althaus über Sch., schließlich
eine kurze Würdigung ,Lütgerts des Theologen' von H.
Strathmann und die inhaltreiche „Adresse zu W. Lütgerts
70. Geburtstag" samt dessen Erwiderung.

Celle H.Kittel

KIRCHENKUNDE

Schmidt, Kurt Dietrich: Lutherische und katholische Rechtfertigungslehre
. Lüneburg: Heiland-Verlag 1946. 15 S. g. 8» = Theologie und Verkündigung
.

Katholica

1. Hasenkamp, Gottfried: Zwischen Endzeit und Altar, zwei Schriften

zur Zeit. Münster: Aschendorff 1947. 68 S. 8°. Kart. RM 1.50.

2. Kraft, Benedikt, Prof. Dr.: Der Sinn der heiligen Schrift. Einführung
in das Bibelverständnis unter Berücksichtigung der Inspirationslehre. Bamberg
: Bamberger Verlagshaus Meisenbach & Co. 1947. 56 S. kl.8° = Kleine
Allgemeine Schriften zur Philosophie, Theologie u. Gesch. Theol. Reihe H. 1.

RM 1.—.

3. Blinzler, Dr. theol. Josef: Herodes Antipas und Jesus Christus. Die

Stellung des Heilandes zu seinem Landesherrn. Stuttgart: Verlag Kath.
Bibel-Werk 1947. 36 S. 8« = Bibelwiss. Reihe, H. 2.

4. Wolker, Ludwig: Die leiblichen Werke der Barmherzigkeit. Freiburg
i. Br.: Herder 1946. 131 S. kl. 8" - Die Werke der Barmherzigkeit,
2. Bd. RM 2.20; Pp. 2.60.

5. Casper, d. Dr. Josef: Der Mann Jesus im Volke. Paderborn: Schö-

ningh 1941. 95 S. kl. 8". RM 1.80.

6. Svoboda, p. Dr. Robert, o. s.C: Christus und die Beladenen. 24 Kapitel
von der Begegnung Christi mit den Notleidenden. Münster: Regensberg
1946. 104 S. kl. 8«. RM 2.—.

7. Westemeyer, p. d. Dietmar, o. f. m.: Franz von Assisi und unsere

Zeit. Münster: Regensberg 1946. 32 S. kl. 8'. RM. —.90.

8. Boesmiller, Franziska, Dr.: P. Rupert Mayer S. J. Dokumente, Selbstzeugnisse
und Erinnerungen. München: Dr. Schnell .1 Dr. Steiner [1946).

122 S. RM 3.—.

9. Krabbel, Gerta: Mutter und Sohn. Aus den Bekenntnissen des hl.
Augustinus. Münster: Regensberg 1946. 50 S. 16". RM 1.—.

10. Ried, Dr. Ursula: VomjGeiste des Mittelalters. (Mittelalterliche Frömmigkeit
.) 2. Aufl. Münster: Aschendorff 1946. 122 S. 8» Aschendorffs
Lesehefte zur Deutschkunde und Geschichte. RM 1.80.

11. Katholisches Religionsbüchlein für die unteren Klassen der
Volksschulen des Erzbistums Freiburg. (Kleiner Katechismus d. kath.
Religion für das Erzbistum Freiburg 54 S — Knecht, Friedrich Justus,

Dr.: Kurze Biblische Geschichte für die unteren Schuljahre der kath.

Volksschule.96 S.m.46 Abb. kl.8.. Freiburg/Br.: Herder [1946]. RM 1.80.

12. Echelmeyer, Margarete: Ich glaube. Ein kleines Laien-Credo. Münster
: Regensberg 1946. 35 S. kl. 8». RM—.90.

K. D. Schmidt geht bei seiner Darstellung der Rechtfertigungslehre
Luthers von der Alleinwirksamkeit Gottes
aus (4). Von da her wendet er sich gegen ein bloß forensisches
Verständnis der Rechtfertigung und sagt: „Der Mensch wird
gerecht gemacht, nicht nur gerecht gesprochen" (5). Die
Heilsgewißheit ergibt sich daraus, „daß alles lediglich Tat des
allmächtigen Gottes ist" (8). Im Gegensatz dazu liegt der
Fehler bei der katholischen Rechtfertigungslehre darin, daß
der Mensch beim Zustandekommen der Rechtfertigung nicht
ganz ausgeschaltet ist (9). Zwar kann der Mensch ohne die
Hilfe von Gottes Gnade den Weg, der zu seiner Rechtfertigung
führt, „weder beginnen noch fortführen noch vollenden" (10).
Immerhin wirkt der Mensch, wenn auch in beschränktem
Maße, mit; daher hat er keine Heilsgewißheit (12). Im Fehlen
des sola gratia wird abschließend der Grundmangel der katholischen
Lehre gesehen (15). — Wichtig und gut ist, daß der
Unterschied im Gnadenbegriff hervorgehoben wird (13). Im
übrigen aber fragen wir: Kommt nicht bei K. D. Sch. die
forensische Seite der Rechtfertigung und damit das sola fide
zu kurz ? Es genügt doch nicht, alle Mitwirkung des Menschen
bei der Gerechtmachung auszuschließen, sondern es gilt anzuerkennen
, daß nur der Griff nach Christus und seiner Ver-
söhnungstat rechtfertigt (fides apprehensiva). „Allein aus
Gnaden" ist also nur dann zureichend, wenn der Glaube dazugehört
: Die geglaubte Gnade, der geglaubte Christus, nicht
etwa die gefühlten und in meinem Herzen an mir beobachteten
Gnadenwirkungen Gottes rechtfertigen mich. Dann ist aber
auch die Heilsgewißheit anders zu begründen als bei K. D.
Sch. Gott stellt in Christi Versöhnungstat die durch die Sünde
zerstörte Gemeinschaft zwischen ihm und mir wieder her; darf
ich da noch zweifeln ? Das hieße, in der Trennung von Gott,
also in der Sünde, verharren wollen! Rom verleugnet, einem
tief eingewurzelten menschlichen Anlehnungsbedürfnis entgegenkommend
, die in Christus dem Glauben geschenkte Unmittelbarkeit
zu Gott zugunsten der Bevormundung durch die
Kirche und kann deshalb weder die neutestamentliche Tiefe
des Sündenbegriffs (Sünde-Unglaube) noch die neutestamentliche
Weite der Heilsbotschaft (Wer an Christus glaubt, ist
gerecht) festhalten, sondern muß von Menschen kontrollierbare
Vorbedingungen zur Seligkeit fordern (gute Werke). Hier
kann die Gewißheit nicht — wie bei Luther — zum Merkmal
der rechten Stellung zu Gott gemacht werden (die Kirche
schiebt sich ja als Vormund zwischen Gott und Mensch), weswegen
es im Tridentiuum bekanntlich weniger darum ging, die
Möglichkeit der Heilsgewißheit als die Pflicht zur Heilsgewißheit
dogmatisch auszuschließen. Schon in der Fragestellung
unterscheiden sich evangelische und katholische Rechtfertigungslehre
grundsätzlich. Luther fragt: Wie kriege ich einen
gnädigen Gott ? Wie komme ich zu der Gerechtigkeit, die vor
Gott gilt ? Die katholische Theologie fragt: Was geschieht
im Sakrament, das die Kirche spendet ? Wie stehen die Aussichten
auf eine Gewißheit über die dort eingegossene Gnade ?
Dort geht es um die Geltung des mündig gewordenen Men-