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Ausgabe:

1947 Nr. 4

Spalte:

197-202

Autor/Hrsg.:

Bultmann, Rudolf

Titel/Untertitel:

Glossen im Römerbrief 1947

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Theologische Literaturzeitung 1947 Nr. 4

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in einer Weise, die nur der Leser des Buches, nicht der Teilnehmer
des Apostelkonzils verstehen kann.

An das Ende des „Konzils" stellt Lukas das „Dekret"
mit seinen vier Klauseln1,* das durchaus als Konzession an die
Heidenchristen gedacht ist. Er wollte einen Abschluß gewinnen
. Er folgte dabei der Neigung des antiken Historikers, seiner
Darstellung den Wortlaut von Urkunden, wirklichen oder
fingierten, einzuverleiben (vgl. in den Acta noch 23, 26—30).
Dieses Dokument der vier Klauseln scheint er nun wirklich
gekannt, nicht etwa kombiniert zu haben; beweisend dafür ist
die Adressierung lediglich nach Antiochia, Syrien und Kilikien;
als Lukas es dann 16, 4 unternimmt, das Dekret seiner Erzählung
einzugliedern, läßt er es durch Paulus in Lykaonien einführen
. Daß Lukas großen sachlichen Wert auf die Klauseln
legt, geht daraus hervor, daß er sie 21, 25 noch einmal wiederholen
läßt. Paulus müßte diese Formulierungen seit dem Apostelkonzil
kennen; die Wiederholung geht weniger ihn, als den
Leser an, dem diese Friedensbedingungen — als solche betrachtet
sie Lukas — nachdrücklich eingeschärft werden sollen
. Lukas muß sie also irgendwoher gekannt und als segensreich
empfunden haben; so hat er sie zum Abschluß seiner
Darstellung des Apostelkonzils benutzt. Literarisch paßten sie
gut zu der Art, wie Lukas von der Begebenheit redet: ans Ende
einer einberufenen Versammlung — nur auf Act. 15, nicht auf
Gal. 2 paßt ja der Name „Konzil" — mit mehreren Rednern
gehört ein „Dekret". Aber die historische Kritik muß anders
urteilen. Nun haben wir ein Recht, zum ersten Mal in dieser
Betrachtung den Blick auf den Galaterbrief zu lenken. Seine
Darstellung der Abrede zwischen Paulus und den Autoritäten
von Jerusalem macht es mindestens unwahrscheinlich, daß
Paulus einen formulierten Beschluß, der das Ende der Aussprache
gebildet hätte, einfach übergangen hätte. Vollends
sind aber die Ereignisse, die Gal. 2, 11 ff. geschildert werden,
unmöglich, wenn eine Regelung auch der Speisenfrage im Zusammenhang
mit anderen Problemen in einer allgemeinverbindlichen
Form erfolgt war.

Es sind dann zwei Ergebnisse, die diese kritische Analyse
von Act. 15, 1—29 geliefert hat.

1. Literarisch: Es bedarf keiner Quellenscheidungen,
um den Text zu verstehen. Mau muß sich nur klar machen,
was Lukas beabsichtigte, und muß dem Fingerzeig folgen, den
er selbst mit der zweimaligen Erwähnung der Cornelius-Geschichte
gibt. Die These, die er mit der Bearbeitung dieser
Geschichte vertreten hat2, wird hier durchgeführt: Gott selbst
hat mit der von ihm veranlaßten Aufnahme des heidnischen
Centurio in die Christenheit seinen Willen zur unbeschränkten
Heidenmission offenbart. Daran liegt Lukas, nicht an dem

Verlauf der Versammlung; er bringt lediglich die Vorgeschichte
dazu und stellt an den Schluß das irgendwo in Antiochia,
Syrien oder Kilikien von ihm angetroffene Dekret der vier
Klauseln.

2. Historisch: Wir haben also über die Verabredung
zwischen Paulus und den „Maßgebenden" in Jerusalem nur
einen Bericht, den des Paulus in Gal. 2. Wir haben kein
Recht, ihn nach der Darstellung der Apostelgeschichte zu
korrigieren. Nur die Angaben über das Motiv der Reise nach
Jerusalem sind wesentlich verschieden; Paulus beruft sich auf
eine Offenbarung, Lukas auf einen Gemeindebeschluß; beides
läßt sich aber schließlich auch vereinigen. Die Darstellung der
Verhandlung bei Lukas ist nur literarisch-theologisch und kann
auf geschichtlichen Wert keinen Anspruch machen. Das Endergebnis
, das Aposteldekret, stammt nicht von dieser Zusammenkunft
.

Damit lösen sich auch mancherlei Schwierigkeiten für das
Verständnis von Gal. 2. Man braucht vor allem nicht mehr
zwei verschiedene Versammlungen anzunehmen, weil das xar'
ISiav Gal. 2, 2 mit der irA^os-Versammlung Act. 15, 12 nicht
übereinstimmen will. Man bedarf auch nicht mehr der sehr
mißlichen Exegese von Gal. 2, 6.: „Mir haben sie nichts auferlegt
" — wohl aber den Gemeinden das Aposteldekret.
Paulus gibt eine Darstellung, die freilich von mancherlei
„nervösen" Zwischenbemerkungen beunruhigt ist (Vers 3,
V. 4b, V. 6b, V. 8), deren Hauptinhalt sich wohl aber verstehen
läßt: „Ich legte ihnen mein Evangelium vor, und zwar
(nur) den Maßgebenden in einer privaten Unterredung", denn
ihrem Urteil wollte ich mich unterwerfen. „Den eingedrungenen
falschen Brüdern aber" (habe ich mich überhaupt nicht
gestellt ? jedenfalls:) „habe ich auch nicht für den Augenblick
nachgegeben1, damit die Wahrheit des Evangeliums bei euch
verbleibe. Von Seiten der Maßgebenden aber ist mir nichts
auferlegt worden, sondern sie haben im Gegenteil" sich von
dem Segen Gottes überzeugt, der meine Missionsart bestätigt,
„und haben mir und Barnabas die Bruderhand gereicht: wir
sollten zu den Heiden gehen, sie zur Beschneidung. Nur sollten
wir der Armen gedenken, und das zu tun habe ich mich auch
bemüht".

Es ist eine Darstellung, die trotz aller Unruhe, die man
dem Paulus abspürt, eigentlich keine schwierigen historischen
Probleme enthält, sobald man nicht gezwungen ist, Act. 15
als ernsthaft konkurrierende Quelle anzusehen. Daß dazu
keine Nötigung vorliegt, gerade wenn man die eigentliche
Meinung des Lukas, d.h. seine literarische und theologische
Absicht, zu ihrem Recht kommen läßt, das wollte ich klarstellen
.

Glossen im Römerbrief

Von Rudolf Bultmann, Marburg

I.

In der Zeitschrift für die Neutestamentliche Wissenschaft
40 (1941), S. 249—254, hat Friedrich Müller sorgfältig und
scharfsinnig den Gedankengang der Abschnitte Rm 7, 22—8, 3
und 10, 13—15 analysiert und ist zu dem Ergebnis gekommen,
daß die von den Exegeten durchweg beobachtete Brüchigkeit
des Zusammenhangs darauf zurückgeht, daß die Sätze im vorliegenden
Text in falscher Reihenfolge stehen; man braucht
nur eine Umstellung der Verse vorzunehmen, und der Gedankengang
verläuft glatt. Die heutige falsche Stellung aber
beruhe darauf, daß die jetzt verstellten Verse einst als Nachtrag
an den Rand geschrieben waren — wohlgemerkt: schon
im Original, nicht etwa erst nachträglich von einem Glossator
—, und dann falsch eingeordnet wurden.

1. Für den ersten der genannten Abschnitte schlägt M.
als ursprüngliche Reihenfolge vor: 7, 22. 23. 25b. 24. 25a;
8. 2- 1. 3. Verstellt sind danach die Verse 7, 24. 25a; 8, 2; sie
standen am Rande als ein notwendiges Verbindungsstück
zwischen 7, 25 b und 8, 1, vielleicht dazu bestimmt, „an die
Stelle eines anderen Übergangs der allerersten Fassung zu
rTe^_der 8leichzeitig getilgt wurde".

a Textfrat'e Eene 'eh nicht ausführlich ein, bemerke nur, daß

V T "t eg.ensatz zu fr"her den Wegfall von *al nvixrov oder nvmxüv im
nichl fur ""Prünglich halte, da die ausdrückliche Erwähnung von Er-
s cktem neben Blut nicht überflüssig ist (s. zuletzt Bauernfeind). Die Streichung
von immt erklärt sich dann aus dem Prozeß der sittlichen Um-
deutung durch den /.(-Text.

') Ich verweise nochmals auf meine Analyse der Cornelius-Oeschichte,
die demnächst an anderer Stelle erscheint.

Aber wie ist dann der textgeschichtliche Vorgang zu verstehen
? Ist etwa das Konzept des Briefes mit den Korrekturen
von Paulus an die römische Gemeinde geschickt worden ?
Das dünkt mich wenig wahrscheinlich. So richtig mir M.'s
Analyse des Textes zu sein scheint, und so sehr ich ihm darin
zustimme, daß Randbemerkungen an falscher Stelle in den
Text geraten sind, — die Frage nach dem Zustandekommen
des vorliegenden Textes scheint mir doch eine andere Antwort
zu verlangen.

Der erste den Gedankengang störend unterbrechende
Satz ist 7, 25 b; ich glaube nicht, daß man ihn durch Versetzung
hinter V. 23 als dem ursprünglichen Texte zugehörig
erweisen kann, sondern daß man ihn als sekundäre Glosse ausscheiden
muß. Sie will offenbar eine Zusammenfassung der
Ausführungen V. 15—23 sein und verrät sich als sekundär
nicht nur durch ihren falschen Platz, sondern vor allem dadurch
, daß sie den Sinn der vorangegangenen Ausführungen
gar nicht wirklich trifft. Das av/ifrjfti tiö vöftip von V. 16 und
das awrjSofiai ttö vdfito von V. 22 kann doch nicht durch das
Sov).evio rcö vdfiio rov 9eov wiedergegeben werden; denn zu
einem Sovkevmv kommt es nach V. 15—23 nicht. Das eyw rtp ...
rot SovXtva) vöfito O-eov kann doch nur besagen: „ich habe die

l) Der D-Text von V. 5, der oh oiSä ausläßt, ist schwerlich echt, denn
seine Entstehung ist zu begreifen: man wollte das Anakoluth beseitigen, wie
das schon die Streichung von o/s bei Marcion, der Peschitto u.a. angestrebt
hatte. Aber auch wenn der D-Text echt wäre, könnte er sich doch nicht auf
die Beschneidung des Titus beziehen. Denn wenn Tltu3 für Lebenszeit das
Bundeszeichen Israels erhalten hätte, so wäre das wahrlich kein Nachgeben
des Paulus ni>l>s Amt gewesen.