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Ausgabe:

1940

Spalte:

34-35

Kategorie:

Kirchengeschichte: Neuzeit

Titel/Untertitel:

Repertorium der Akten des Reichskammergerichts 1940

Rezensent:

Lerche, Otto

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Theologische Literaturzeitung 1940 Nr. l/2

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Nippon Sei Ko Kwai (1883—1900)" und ihrer „Fort-
schreilenden hntwicklung zur Autonomie (1910—1923)
gewidmet. Es ist von besonderem Interesse, beide Vorgänge
, die die Krönung und Erfüllung einer jeden
Missionsarbeit bedeuten, in ihren Einzelheiten kennenzulernen
. Die beiden letzten Kapitel behandeln Gegenwartsfragen
. Das eine schildert „Die japanische
Kirche Auge in Auge mit der Aufgabe der Evangelisierung
der Nation". Hier lesen wir von Fortschritten,
von Unzulänglichkeiten und Schwierigkeiten. Alles, was
heute dem japanischen Christentum aus seinem Zusammenstoß
mit dem japanischen Nationalismus an Bedrängungen
erwächst, wird in seinen Ansätzen, die erst
seit 1937 zu voller Auswirkung gelangten, gesehen.
Das letzte Kapitel wendet sich der „Mitwirkung der
Heimatkirche" zu, für die der Verfasser zwei For-
deiungen aufstellt, materielle Unterstützung der japanischen
Kirche und nicht fühlbare, aber dennocii sehr
nachdrückliche Einwirkung auf ihr christliches Leben
und Denken.

Tuckers Buch ist ein gutes Kompendium aller der
Fragen, die der christlichen Mission in Japan erwachsen
und Beantwortung fordern.

Heidelberg Uerhard Rosenkranz

Heyden, Ffr. Hellmuth: Kirchengeschichte von Pommern. I. Bd.:
Von den Anfängen des Christentums bis zur Reformationszeit. (340 S.);
II. Bd.: Die evangelische Kirche Pommerns in der Zeit von der Annahme
der Reformation bis zur Gegenwart. (447 S.) gr. 8°. Stettin : Fischer 8t
Schmidt 1938. RM 10—.

Der Stettiner Pfarrer Heyden gilt als einer der besten
Kenner der pommerschen Kirchengeschichte. Zahlreiche J
Monographien des Verf. zeugen von jahrzehntelanger
Arbeit au diesem Stoff. Wenn auch viele Nicht-Pommern
pommersche Kirchengeschichte „gemacht" haben, so
bricht doch der pommersche Volkscharakter immer wie-
der durch. Heydens „Kirchengeschichte von Pommern"
ist mit Liebe zur Heimat geschrieben.

Das beeinträchtigt aber in keiner Weise die streng
wissenschaftliche Behandlung des Stoffes. Nur was sien j
als „wirklich geschehen" erweisen läßt, wird als „Geschichte
" hingestellt, und selbst wo der Verf. ein „vermutlich
" einfügt, kann man bei seiner strengen Sichtung
mit wirklichem Geschehen rechnen. Viele falsche |
Vorstellungen und falsche Überlieferungen werden be- j
richtigt.

Eine Fülle von Stoff wird liier zusammengedrängt, i
Man muß staunen, wie reich die pommersche Kirchengeschichte
auch an Begebenheiten ist, die in andern Landes- |
teilen nicht so in die Erscheinung treten- Fast möchte 1
man wünschen, daß die einzelnen Teile ausführlicher j
behandelt wären; aber man darf nicht vergessen, daß es :
sich um eine Gesamtschau handelt. Es war offenbar j
schon schwierig, diese Menge von Stoff in 2 Bänden
unterzubringen.

Dem ersten Bande geht ein wertvolles „Vorwort"
voraus, in dem auf frühere Darstellungen hingewiesen
wird) die merkwürdigerweise von dem eigentlichen kirchlichen
Leben, von der Lehre, vom Pastorenstande so gut
wie nichts gebracht hätten. „Und dabei ist Geschichte
der Kirche und der Gemeinden in Pommern mehr denn
anderwärts Geschichte des Pfarrerstandes."

Die „Einleitung" bringt eine sehr sorgfältige Zusammenstellung
der Quellen; die „Vorgeschichte"
handelt von den Bekehrungsversuchen im Norden, von
Religion, Sitten und Gebräuchen der pommerschen Wenden
. Dann folgt die eigentliche „Kirchengeschic h-
te": Von den Anfängen des Christentums in Pommern
über die Begründung des Bistums bis zum Aufbau der
pommerschen Kirche. Mönchtum, mittelalterliche Frömmigkeit
, Staat und Kirche, Mißstände, die zur Reformation
führten, und schließlich die Reformation selber.

Der zweite Band befaßt sich — ohne die Entwicklung
der katholischen Kirche in Pommern zu übersehen —
im wesentlichen mit der evangelischen Kirche und ihrem

Aufbau, den politischen und religiösen Bewegungen, dem
1 Gemeindeleben, den Bestrebungen zur Erneuerung des
kirchlichen Lebens und der Theologie. Besonders wertvoll
ist der gut orientierende Schlußabschnitt über „die
pommersche Kirche nach dem Weltkrieg", der bis in die
allerncueste Zeit fortgeführt wird.

Aus dieser absichtlich nach „Sachgruppen" gegliederten
Inhaltsangabe ist aber durchaus noch nicht alles
; erkennbar, was in dem Werke enthalten ist. Was nur
irgendwie mit pommerscher Kirchengcscliicnte zu tun
hat, hat hier seinen Niederschlag gefunden, ob man nun
nach kirchlicher Kunst fragt oder nach Presse, Synoden,
Bischofswahl, Vereinswesen, Kirchbau, neuen Kirchen,
neuen Gemeinden — alles findet man übersichtlich und
zuverlässig an der Hand der beiden Register, die dem
zweiten Bande beigegeben sind.

Das verdienstvolle Werk wird vielleicht manchem
. Forscher Veranlassung geben, seine Heimatsgeschichte
I auch einmal „mit pommerschen Augen" anzusehen. Sol-
i che Vergleiche könnten auf unsere Geschichtsschreibung
S nur befruchtend wirken.

Stettin Hugo Stelter

Koser, Otto: Repertorium der Akten des Reichskammerge-
richts. Untrennbarer Bestand. 2 Bände. Heppenheim a. d. B: Ekkehard-
Verlag 1933. 1936. (XX, 574 S.) gr. 8°. je Band RM 10-.
Der „untrennbare Bestand" der Akten des Reichskammergerichts
ist nach Auflösung des Preußischen
Staatsarchivs in Wetzlar, das das Archiv des alten obersten
deutschen Gerichtshofes verwahrte, im Jahre 1925
in die Abteilung Frankfurt-Main des Reichsarchivs überführt
worden. Der Bestand trägt seinen Beinamen nicht
ganz mit Recht, da schon vor der Überführung dieser
Archivalien in die alte Krönungsstadt die Elsaß und
Lothringen angehenden alten Prozeßakten, die im zweiten
Bande der hier vorliegenden Publikation inventarisiert
sind, im Jahre 1881 nach Straßburg geschafft sind und
dort entweder verblieben oder nach Metz bezw. — Möm-
pelgard betreffend — nach Ludwigsburg in das Württem-
bergische Hlialarchiv gelaugt sind. Dalier konnte Koser
für seine Publikation, die in erster Linie dies alte wertvolle
Archiv zugänglich machen, sodann aber auch zusammenfassen
sollte, nur im ersten Bande die Originalakten
benutzen, während er für den zweiten Band das in
Frankfurt befindliche Generalrepertoi ium der Prozeßakten
aus der Mitte des 19. Jhdts. zu Grunde legte. Diese
mittelbare Quellenhenutzung und das Ziel, möglichst zu
kürzen und auf möglichst engem Räume möglichst viel
Material zu bieten, haben den Bearbeiter dann veranlaßt, im
zweiten Bande nicht nur die vielen Einzelheiten des Prozeßganges
aus den Akten fortzulassen, sondern auch vielfach
die Regesten in lateinischer Sprache, die als zweite
Sprache am Rcichskamniergcricht zugelassen war, zu
geben: so enthält der erste Band zum Teil recht eingehende
Angaben über 701 Prozesse, der zweite Band von
etwas geringerem Umfange dagegen die ganz kurzen
Regesten von fast 2000 Prozessen. — Die Prozesse sind
alphabetisch nach dem Hauptbeteiligten — Kläger oder
Verklagter — geordnet. Jeder Band enthält Personen-.
Orts- und Sachregister, jeweils dreispaltig auf je 36 Seiten
. Allerdings ist das Register der Sachen nicht vollbe-
friedigeud, oder doch nicht ganz leicht zu benutzen; es
ist wenig präzise und nicht ganz übersichtlich geordnet,
ludessen ist das Material auch da, wo es anscheinend
gleichartig ist, doch sehr mannigfaltig, so daß mau hier
und da verschiedene Ansichten über die zweckmäßigste
Gruppierung gelten lassen mag. Das Register der Sachen
des ersten Bandes ist überdies viel ergiebiger, weil
hier die umfangreicheren Regesten auch ein tieferes Eindringen
gestatteten.

Es werden in erster Linie bürgerliche Rechts-
streitigkeiten wie Schuldforderungen und Nachlaßfragen,
dann aber Beleidigungen, Körperverletzungen, Mißhand«
hingen und Friedensbruch, die beim Reichskammergericht
Entscheidung und Ahndung fanden, mitgeteilt. Da-