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Ausgabe:

1938 Nr. 7

Spalte:

125-127

Autor/Hrsg.:

Grundmann, Herbert

Titel/Untertitel:

Religiöse Bewegungen im Mittelalter 1938

Rezensent:

Dersch, Wilhelm

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Theologische Literaturzeitung 1938 Nr. 7.

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Wormser Konkordates (Gl. I, 281, A. 35) ist jetzt auch Dom.-Ordens i. Deutschi. 31). Im Orden von St. Da-

als Laubwiese" der Bürstädter Gemarkung unweit mian, der seit 1263 als „ordo s. Ciarae" anerkannt war,

Worms in das Hessische Ortsnamenbuch (I, 420) aufge- galten drei Regeln nebeneinander, die über den Kloster-

nommen worden. Diese wenigen Beispiele mögen ge- ! besitz und die Seelsorge widersprechende Bestimmun-

nüo-en um eine Vorstellung zu geben von der zu er- '•■ gen enthielten. Erst 1297 wurde eine rechtliche Ver-

höffenden Ernte auf der neu beackerten Flur. pflichtung zur Seelsorge ausgesprochen. In beiden Bet-

Wilhelm Dersch. forden setzten sich oft nach heißen Kämpfen die
1 Wünsche der Kurie durch. In Deutschland waren die

Grundmann, Herbert: Religiöse Bewegungen im Mittelalter. Frauenklöster vorwiegend dem Dominikanerorden, in den
Untersuchungen über die geschichtlichen Zusammenhange zwischen , • ■ hindern Überwiegend dem Franziskaner-

der Ketzerei, den Bettelorden und der religiösen Frauenbewegung im lomaniscnen Lanüern UDerWiegena aem rranziSKdnei
i* und 13. Jahrhundert und über die geschichtlichen Grundlagen orden eingegliedert 1237 befanden sich in den o neu
der Deutschen Mystik. Berlin: Dr. Emil Ebering 1935. (511 S.) gr. 8° ' errichteten Frauenklostern Straßburgs nahezu 300 Non-
— Historische Studien, H. 267. RM 19.20. j nen. Schon aus wirtschaftlichen Gründen wurde eine

Diese stattliche, in 8 Abschnitte gegliederte Leipziger ! Beschränkung der Zahl in vielen Konventen notwendig.
Habilitationsschrift (1933) ist ein wonlgelungener Ver- Mangels einer wirtschaftlichen Grundlage oder eines

such: die ursprüngliche Eigenheit, die geschichtlichen vermögenden Stifters waren viele religiöse Frauenge-
Kräfte, Zusammenhänge und Ziele der „religiösen Be- meinschaften außerstande, sich einem Orden anzuschlie-
wegungen" zu erfassen, aus denen Orden oder Sek- ßen. Für diese nichtorganisierten Außenseiter bürgerte
ten° erwachsen sind, und deren „Ausgliederung" aus sich in den vierziger Jahren des 13. Jahrhunderts der
einer einheitlichen Bewegung bis zu dem Augenblick Name „Beginen" ein. Gr. hält das Wort für eine
der selbständigen Entfaltung und Gestaltung der Orden ! Verstümmelung aus „Albigenses"; aber der häretische
und Sekten verständlich zu machen. Die Ordensge- ; Beigeschmack des Wortes verschwindet sehr bald. Freischichtschreibung
hat diesen Zusammenhängen bisher willig, ohne Zwang und Not gelobten diese Frauen,
vielleicht zu wenig Beachtung geschenkt, sodaß diese j Keuschheit zu wahren und eine „vita religiosa", allerneue
, allerdings sehr breite und oft Wiederholungen brin- [ dings ohne Regel, zu führen. Diese Zwitterstellung und
o-end'e Darstellung zu begrüßen ist. Für die Geschichte ] Halbheit ist ihnen zum Verhängnis geworden, sodaß bald
der Bettelorden und das Verständnis der geschichtlichen I die „guten" Beginen, die fromm spinnen und arbeiten,
Grundlagen der Deutschen Mystik ist das Buch un- von den umherschweifenden, liederlichen unterschieden

werden. Die in Belgien seit der zweiten Hälfte des 13.
Jahrhunderts aufkommenden männlichen Begarden
ähneln den lombardischen Humiliaten. Die landesgeschichtliche
Forschung kann auf diesem Gebiete noch
manche Fragen klären helfen, wie es z. B. K. Zuhorn
über die Beginen in Münster in der Westfälischen Zeitschrift
91 (1935), S. 1—149 getan hat. Die Kölner
Synode 1307 verbot die in besonderer Tracht herumziehenden
Begarden und Beginen als Irrlehrer. Eine
Mainzer Synode und das Konzil von Vienne wiederholten
diese Verbote 1310 und 1311. Mit diesen Entscheidun-
Die"Waldenser waren nicht so leicht zu gewinnen. Beide j gen war aber das Beginentum keineswegs ausgerottet.
Kreise wie auch der hl. Franz kamen aus dem wohlhabenden
Kaufmannstande. Erst im 13. Jahrhundert
überwiegt das proletarische Element- Das Laterankonzil
von 1215 verbot, neue Orden zu gründen oder neue

entbehrlich. Eine gedrängte Inhaltswiedergabe möge dies
veranschaulichen.

Um die Wende des 11. und 12. Jahrhunderts traten
in Frankreich und auch am Niederrhein Wanderprediger
auf, die ein apostolisches Leben zu führen und freiwillige
Armut zu ertragen behaupteten. Wer sich einer
klösterlichen Organisation nicht einfügte, wurde als Ketzer
verfolgt. Unter Innozenz III. wurde die Kurie entgegenkommender
. Den Humiliaten in der Lombardei
wurde 1201 Gemeindebildung, Laienpredigt und Betätigung
im Rahmen der kirchlichen Organisation gestattet

Es begegnet uns im 15. Jahrhundert immer noch bei
Bestrebungen, an regulierten Orden Anschluß zu finden.
Dieselben, von pantheistischen, ketzerischen Gedanken
beseelten Vaganten verwirrten schon im 13. Jahrhundert
Ordensformen zu erfinden. Als Ordensführer war der hl. | die Gemüter, wie die „Amalrikaner" in Paris, die ein Köl-
Franz auf dem Konzil noch nicht anwesend. Sowohl i ner Chronist „Beggini" nennt. Das Volk nannte sie „Pa

pelarden", auch „Trutannen" (Landstreicher, Gauner).
Ähnliche Gedanken sind uns von den Ketzern im Schwäbischen
Ries bekannt, über die ein Gutachten Alberts
des Gr. näheres überliefert. In diesen Aussagen klin-

ihm wie der hl. Klara Sciffi gewährte Innozenz im Gegensatz
zum Konzil die Anerkennung. So kam es, daß
die ersten Franziskaner in Frankreich und in Köln 1219
als ketzerische Wanderprediger, vor denen einst Hildegard
von Bingen gewarnt hatte, verdächtig wurden. ! gen bereits die Grundgedanken der deutschen My
In der ersten Hälfte" des 13. Jahrhunderts entstanden in ' st i k und Spekulation auf. Dem religiösen und kirch-
Deutschland über 150 Zisterzienserinnenklöster, sodaß [ liehen Leben entspricht die Entwicklung des Schrift-
der Orden, den Prämonstratensern folgend, die Be- j rums und der Volkssprache. Stets ist in der Volkstreuung
weiblicher Klöster ablehnte. Auf Anweisung der i spräche gepredigt und gebetet, aber nichts niedergeschrie-
Päpste konnten allerdings noch Frauenklöster dem Or- j ben worden. Massenhaft war die lateinische theolo-
den inkorporiert werden. Das erste Dominikanerinnen- i gische Literatur, die sich jetzt von der in der religiösen
kloster entstand 1206 in Prouille. 1228 verbot auch das j Bewegung des 12. und 13. Jahrhunderts aufkommenden
Generalkapitel der Dominikaner die Aufnahme von j Literatur in der Sprache des Volkes schied. Von den
Frauenklöstern. Aber seit Innozenz IV., unter dem Ge- j Katharern und Albigensern ist ein derartiges Schrift-
neralrat Johanns von Wildeshausen (1241 — 1252), setzte j tum noch nicht bekannt. Über die deutschen Predigten
die massenhafte Aufnahme von Frauenklöstern in den j Bertholds von Regensburg und Davids von Augsburg
Orden ein. St. Sisto in Rom und St. Markus in Straß- , gab es nur Aufzeichnungen von Geistlichen in lateinischer

bürg wurden Vorbilder für viele Gründungen in West-
und Süddeutschland. Kardinal Hugolin, der Verfasser
der Regel des von Franz gestifteten Frauenklosters St.
Damian, gab den Anstoß zu einer allgemeinen Neuordnung
der Beziehungen zwischen Bettelorden und Frauenklöstern
durch Innozenz IV. Entscheidend war die Frage
, «?ura monialium", die von dem Kardinal Hugo von

Sprache, die nach Bertholds Tode (1272) ins Deutsche
zurückübersetzt wurden. Erst der Lütticher Priester Lambert
(f 1177) fertigte Übersetzungen für fromme Laien.
In den Dominikanerinnenklöstern entstanden solche
Briefe und erbauliche Schriften, die das Generalkapitel
von 1242 noch verbot. Die Kenntnis des Lateinischen
war damals in den Frauenklöstern sehr verbreitet. Wir

rv> -^u' Selbst ^"""'kaner, 1259 einheitlich für den wissen, daß ein Generalkapitel in Trier 1249 den Do-

Dominikanerorden geregelt wurde. Hierzu ist jetzt er- j minikanern untersagte, sich Psalterien und andere Schrif-

ganzend heranzuziehen die Arbeit von Otmar Decker, j ten von Nonnen schreiben zu lassen. Die Sprache

Die Stellung des Predigerordens zu den Dominikanerin- [ der deutschen Mystik gewinnt seit dem 13. Jahrhundert

nen (1207—1267) (Quellen u. Forsch, z. Gesch. d. ! an Boden. Ihre tiefe Kraft und ihr zarter Gehalt kom-