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Ausgabe:

1938 Nr. 7

Spalte:

120-121

Autor/Hrsg.:

Kamlah, Wilhelm

Titel/Untertitel:

Apokalypse und Geschichtstheologie 1938

Rezensent:

Behm, Johannes

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Theologische Literaturzeitung 1938 Nr. 7.

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Manche Forscher wollen diese Vermutung nicht
schlankerhand in Abrede stellen; andere freilich weisen
sie als unmöglich zurück. Beiden Parteien gegenüber
wahrt sieh L. seine Sonderstellung, indem er sich den
Nachweis zutraut, daß das Diatagma wirklich hervorgerufen
sei durch die Predigt der Apostel über die Auferstehung
Jesu bzw. durch die Stellungnahme des Syne-
driums gegen diese um das Jahr 33.

Auch sonst geht der Verf. eigene Wege. Das Re-
scriptum Caesaris, das er im vollen, nur ins Griechische
übertragenen, Wortlaut erhalten glaubt, soll weder von
Augustus noch von Tiberius oder auch von Claudius
stammen, von Vespasian und Hadrian gar nicht zu reden
. Vielmehr denkt L. an Caligula, zu dem eine Geistigkeit
vortrefflich passe, wie sie sich Zeile 14—18 in ihrer
zarten Sorge für die Abgeschiedenen und ihre Hinterbliebenen
offenbart. Diese besondere Eignung Caligulas
wird aus den Quellen dargetan.

Um nun von ihm her den Anschluß an die Auferstehung
Jesu und ihre Folgen zu gewinnen, entwirft
L. eine, den zeitlichen Zwischenraum überbrückende,
Entstehungsgeschichte für unser Reskript. Pontius Pilatus
richtet, veranlaßt durch die christlich-jüdische Auseinandersetzung
, 34/35 eine Anfrage an Tiberius betr.
die Verletzung des Grabesrechtes. Die kaiserliche Kanzlei
in Rom nimmt den Gegenstand um 35 in Arbeit,
stellt den Bescheid aber bei dem ihr eigentümlichen
langsamen Geschäftsgang erst im Sommer 37 fertig.
Deshalb geht das Rescriptum schon als Willensentschliessung
des neuen Kaisers Caligula aus. Die Veröffentlichung
erfolgt für Judäa durch den Nachfolger des Pilatus
, den Prokurator Marcellus im gleichen Jahre oder,
falls es auf Galiläa eingeschränkt war, durch Petronius,
den Statthalter der Provinz Syrien, zu Beginn 40. Da
Kaiser Claudius schon am 21. Februar 41 alle Verfügungen
seines Vorgängers wieder aufhob, hatte es
nur sehr beschränkte Geltung, woraus sich erklärt, daß
bisher nur ein einziger Zeuge für sein Dasein aufgetreten
ist.

Man wird dem Verf. gern das Zugeständnis machen,
daß er sich seiner Aufgabe mit großem Eifer angenommen
und alles herangezogen hat, was über seinen Gegenstand
bisher gesagt wurde oder seiner Aufhellung
dienen koninte. Auch steht er den Mitarbeitern und ihren
Ansichten mit freier Selbständigkeit gegenüber. Daß
jedoch seine eigene Auffassung durchschlagende Kraft
besäße, muß ich jedenfalls für meine Person verneinen.

Soll das Diatagma durch so einzigartige Vorgänge
angeregt sein, wie Verf. vermutet, dann müßte das doch
so oder so zum Ausdruck kommen. Jedoch der Inhalt
des Reskripts ist ganz allgemein gehalten, sodaß auch
irgendwelche andere Fälle von Leichenschändung und
Gräberraub, die, wie L. selber feststellt, im Orient keine
Seltenheit waren, einen ausreichenden Anlaß dazu abgeben
. Der Kaiser setzt sich für die Grabesruhe der
Toten ein; das ist aber doch nicht der springende Punkt
in der Auseinandersetzung zwischen den Aposteln und
ihren Gegnern. Niemand hat doch den Jüngern den
Vorwurf machen können, sie hätten Jesu Leib „böswillig
in hinterlistiger Absicht und, um ihm Schmach anzutun,
entfernt".

Sodann, wenn man die bekannten Szenen am Schluß
des Matthäusevangeliums (27,62—66; 28,11 — 15), und
nur an dieser Stelle im NT ist eine Nachwirkung des
jüdischen Vorwurfes vom Leichendiebstahl der Jünger
spürbar (S. 88), für eine Darstellung geschichtlicher Begebenheiten
hält — für mich sind es apologetische Legenden
—, muß man auch wirklich auf den Evangelisten
hören. Mt. aber läßt nicht nur die, ohne Zweifel
vorhandene, Bestechlichkeit von Provinzialbeamten erkennen
, sondern er erzählt folgenden ganz bestimmten
Sachverhalt (28,12—14): die jüdischen Oberen geben
den Soldaten des Pilatus Geld und weisen sie an, zu erklären
, bei Nacht, während sie, die Wächter, schliefen,
seien die Jünger gekommen und hätten den Leichnam

' Jesu gestohlen. Sie hätten hinzugefügt: „wenn es dem
! Prokurator zu Ohren kommt, wollen wir ihn schon be-
• gütigen, so daß ihr euch keine Sorge zu machen braucht".
Und auf Grund eines derartigen, gelinde gesagt, zweideutigen
, ganz ungesicherten Tatbestandes sollte der Proku-
i rator eine offizielle Anfrage an die Majestät gerichtet
haben? Das mag glaubhaft finden, wer will; ich bin dazu
nicht in der Lage.

L. hat die Neigung, die starken Seiten seiner Positionen
zu verteidigen und sich so die Empfindung zu verschaffen
, als sei das Ganze damit gesichert. Daß Gräber
versiegelt und Leichenstätten bewacht worden sind,
! braucht man ebensowenig zu bezweifeln, wie die Emp-
| fänglichkeit antiker Soldaten für gemünztes Metall. Nur
ist damit das Wesentliche an dem marchäischen Bericht
[ nicht getroffen.

Ebensowenig kann man die Annahme eines Aktenberichtes
des Pilatus nach Rom über die an Jesus vollzogene
Todesstrafe auf die bekannten Angaben des Ju-
j stin und des Tertullian gründen. Denn nach Justin,
Apol. I 48, 2. 3 soll sich Pilatus in seinen Akten zu der
Wundertätigkeit Jesu bekannt haben, die doch nach unseren
Evangelien in der Prozeßgeschichte Jesu keine Rolle
spielt. Und nach Tertullian, Apologet. 21, p. 202 Ohler
wird die schlechthin wunderbare Sonnenfinsternis bei der
Passion durch „euere Archive" bezeugt, diese Sonnenfinsternis
, von der Origenes, in Matth, comm. ser. 134
i p. 273, 9f. Klostermann wahrhaftig glaubwürdiger meint:
j hoc factum tarn mirabile nemo Graecorum, nemo bar-
, barorum factum conscripsit tempore illo. Wie sich die
Christen jener Tage derartige „offizielle Berichte" oder
I „Protokolle" gedacht haben, zeigt doch der, als tatsäch-
; lieh geschrieben einfach nicht vorstellbare, „Briet des
Pilatus an Claudius" (Acta Petri et Pauli 40—42), in
; dem sich der Prokurator für die Wahrheit des Inhaltes
der christlichen Evangelien einsetzt.

Ich kann also einen Bericht des Prokurators an den
Kaiser keinenfalls bezeugt finden. Ich will nicht unbedingt
bestreiten, daß Pilatus die Verurteilung und Hinrichtung
Jesu nach Rom gemeldet haben könnte. Jedoch,
: daß sich damit leicht ein Hinweis auf die Grablegung
! Jesu und den Streit zwischen Juden und Aposteln betr.

den Hergang der Auferstehung hätte verbinden lassen
j (S. 77), ist mir mehr als zweifelhaft. Und ebenso unwahrscheinlich
ist, daß der Kaiser diesen vereinzelten
Vorgang, der sich im Morgenland abgespielt, zum Anlaß
genommen haben sollte, auf jede Verletzung eines Grabes
die Todesstrafe zu setzen.

An der seltsamen Marmorplatte aus Nazareth ist
für mein Empfinden das wirklich Wichtige noch vom Geheimnis
umgeben. Solange wir hier nicht um vieles klarer
sehen, werden wir gut daran tun, sie nicht als Quelle für
: Urgeschichte des Christentums in Anspruch zu nehmen.
Göttingen.____ W. Bauer.

Kam Iah, Wilhelm: Apokalypse und Geschichtstheologie. Die

mittelalterliche Auslegung der Apokalypse vor Joachim von Eiore.
Berlin: Dr. Emil Ebering 1935. (131 S.) 8" = Historische Studien
H. 285. RM 5.20.

Die Geschichte der Auslegung der Johannes-Apokalypse
ist weithin mehr«Gradmesser für Frömmigkeit und

. Theologie der Ausleger als für ein genuines Verständnis
der Apokalypse selbst. Das gilt in besonderem Maße für

i die Apok. - Auslegung des Mittelalters. Kein Wunder
daher, daß die Neutestamentier vom Fach sich für diesen
Abschnitt der Auslegungsgeschichte nicht bis ins Letzte
interessiert haben. Wie fruchtbar aber ein tieferes Ein-

i dringen in" die mittelalterliche Apok.-Exegese für die Erkenntnis
der — auch in exegetisch-theologischer Arbeit
sich spiegelnden — Geistesgeschichte des Mittelalters
sein kann, zeigt die vorliegende, von der Göttinger
Philos. Fakultät preisgekrönte Dissertation eines jungen
Historikers, die ebenso gediegene theologische wie
geschichtswissenschaftliche Schulung verrät. K. unter-

' sucht die Apok.-Kommentare des Jahrhunderts vor Joa-

| chim von Fiore, vor allen die des Bruno von Segni,