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Ausgabe:

1938 Nr. 5

Spalte:

86

Autor/Hrsg.:

Luther, Martin

Titel/Untertitel:

Luthers Kampfschriften gegen das Judentum 1938

Rezensent:

Wolf, Ernst

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Theologische Literaturzeitung 1938 Nr. 5.

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allen seinen Mängeln doch durch sein Niveau soweit heraus, daß es j nicht ihr, sondern einer andern griechischen Handschrift
Beachtung beanspruchen darf - als Dokument, als „Bekenntnis" und , entnommen hat, die er auch sonst da und dort anfuhrt,
Rechtfertigungsversuch, nicht als wirklich wissenschaftliche Leistung. die sich aber nicht, wie die VOI1 ihm gewöhnlich benützte
Der Anhang bezieht sich auf die kirchl. „Fälle" der letzten 50 Jahre. . griechische Handschrift, im Akoimelenkloster am Bospo-
Haiie a. S. E.Wolf. : rus befand. Aus der Handschrift der Anicia Juliana

aber war auf seltsame Weise die Verhandlung über

Schwartz, Eduardus: Acta Conciliorum Oecumenicorum. Dornnes aucn zu $c gelangt.

Jussu atque mandato Societatis Scientiarum Argentoratensis edidit Qjg Texte unrJ ihr Unterbau sind wieder mit aller

Eduardus Schwartz. taall, Votera«ni, Parsi«.3. Berita: W.de s f lt bearbeitet und abgedruckt. Beigegeben sind drei
Gruy.er 1936u. 1937. (VII, 180 S.u XXIV^162S. 4. RM4S-u.46 ^ ^ die ^£$0* Urkunden,

Der 1. Teil dieses vol. HI. der Akten des Konzils yon denen der urs rüngUche lateinische Wortlaut vor-
von Chalcedon enthielt von der vom römischen Diakon und die ü fich grjechischen Urkunden, die

Rusticus, einem Neffen des Papstes Vigilius, heraus- ; nu°'noch in lateinischer Übersetzung erhalten sind; der
gegebenen verbesserten versio antiqua Dieser Akten eine ; zweite verzeichnet lateinische vocabula mit den entspre-
Sammlung der vor dem Konzil liegenden Briefe und , chenden griechischen, ferner in den lateinischen Über-
vom Konzil selbst die Actio I (siehe d i e s e Ztg. 193Ö, 5etzun beibehaltene griechische Wörter und einige
Sp. 250 f.). Die vorliegenden Teile 2 u 3 bringen nun ^„^i^ bemerkenswerte Erscheinungen, endlich die
mit den Actiones I-XV1 (XVII), dem lateinischen bei- ; CTriechischen Wörter mit den entsprechenden lateinischen,
tenstück zur griechischen Sammlung in vol. 1, pars i Weitere Indkes wird wie schon bemerkt wurde, vol. VI
u. 3, den Abschluß dieses Bandes und damit zugleich , d, Abschluß des e„ Tom n bringen. Für die
den Abschluß der Acta des Chalcedonense. Ein im Druck Riesenarbeit die der bald achtzigjährige, vom Führer
befindliches vol. VI wird dann die Prosopograpnie und ft d Adierschiid des deutschen Reiches ausgezeich-
Topographie des Konzils, sowie die noch ausstehenden i
Indices vorlegen.

Bei den lateinischen Übersetzungen sind wohl zu
unterscheiden die versio antiqua (*a), die wiederholt
und von verschiedenen Händen verbesserte versio antiqua
(*c) und die von Rusticus herausgegebene verbesserte
versio antiqua (<I'r), die alle je in verschiedenen
Handschriften erhalten sind. Sie weichen, wie in andern
Punkten, so auch in der Zählung der Actiones, sowohl
von einander, wie auch von der griechischen Sammlung
, vielfach ab. So erscheint in 9>cr wegen der Zeitfolge
als Actio II, was in der griechischen Sammlung
(vol. I, 266 sqq) und in <I»a als Actio III gezählt ist,
und umgekehrt. Von Actio IV an stimmt dann die Zählung
wieder zusammen bis Actio VI. Dann aber bringen
Gr und 4>a als Actio VII die 27 canones, die in «l>cr
die Actio XV bilden. Infolgedessen bleibt die Zählung
in <I>'-r von Actio VII an bis zum Schluß um eine
Nummer hinter Gr u. *a zurück, und die griechische
Actio XVI (vol. I, 442 sqq) mit der Verlesung eines
Briefes des Papstes Leo an das Konzil fehlt in den
lateinischen Übersetzungen ganz. Bei der Verhandlung
über die Absetzung Dioskurs von Alexandrien kommen
in * (Actio III, S. 304ff.) die Sentenzen aller Bischöfe
ausführlich, während Gr (Actio II im vol. I, S. 225 ff.)
nach den Sentenzen der Vertreter des Papstes und des
Anatolius von Konstantinopel nur noch die Namen der
übrigen Bischöfe aufführt. Von den darauffolgenden
Urkunden fehlen die Schreiben des Konzils an die Kaiser
Valentinian und Marcian (S. 342 f.) und das Schreiben
an Pulcheria (S. 345 f.) in Gr ganz, und andere in $
hier stehende Schreiben kommen in Gr zum Teil an
andern Stellen. Die Verhandlung über Karosus und Do-
sotheus (vol. I, S. 458 ff.), und ebenso die über Pho-
tius und Eustathius (I, S. 460 ff.) fehlt wieder in den

nete, Gelehrte geleistet hat und leistet, ist kein Wort des
Lobes und der Bewunderung zu viel.

Durch einen Zufall ist in die Stammhandschrift, aus der drei Handschriften
von <I>a abgeschrieben sind, auch der Schiuli eines Schreibens,
das die spanischen Mönche Vitalis u. Tonantius bald nach 431 an den
Bischof Capreolus von Karthago richteten, und die Antwort des Capreolus
geraten. Da jene Handschrift offenbar viel besser ist als die von Sinnond
bei seiner Erstausgabe 1630 benützte, giebt Schw. in der Praefatio zum
3. Teil S. VI—X eine neue Rezension dieses Schreiben. Dabei wäre zu
S. VIII Z. 29 ff. auf Mth. 27, 51 ff. zu verweisen. Wenn es S. VIII Z. 29 f.
heißt: times includi inmensum ? teneri omnipotentem ? abscondi ubique
diffusum ?, so ist das wohl eine Erinnerung aus Cypr. idola c. 9 : inira
unam aediculam vim tantae maientatis includam ? . . . ubiqueipse
diffusus est (bei Min. Fei. Oct. 32, 2 u. 18, 10 fehlt das ubique diffusus).
Man sieht auch daraus, daß Karthago für Spanien immer noch, wie zu
Cyprians Zeit, der Ort war, wo man sich Rat u. Belehrung holte, und
daß Cyprians Schrifttum, zu dem man auch die Idola-Schrift zählte, bei
seinen Nachfolgern auf dem Stuhle von Karthago weiterlebte. — Ein
paar kleine Versehen (praef. S. VI Z. 14 v. o. acterum st. veterum, S. XXI
Mitte ftoyiiaTi^Eiv st. öoyuaTiCEiv, S. XXII Z 11 v.o. p. 173,21 st.
172,21) sind nicht der Rede wert.

München. Hugo Koch.

Linden, Dr. Walther: Luthers Kampfschriften gegen das Judentum
. Mit 11 Abb. a. Tafeln. Berlin: Klinkhardt & Biermann [1935].
(234 S.) 8°. RM 4.80.

Linden faßt in dem gut ausgestatteten Buch unter dem Gesichtspunkt
der Kampfschrift teils in Auswahl (Wider die Sabbather, 1538; Tischreden
; Vom Schemhamphoras und dem Geschlecht Christi, 1543 = S.
49—92), teils vollständig (Vermahnung wider die Juden, 1546; Von den
Juden und ihren Lügen, 1543 = S. 92 - 234) einen großen Teil der
Schriften Luthers gegen die Juden zusammen; vor allem um „die
Luthcrsche Hauptschrift", nämlich „Von den Juden usw." als „ein grundlegendes
Bekenntnis abendländischen Kulturwillens im Kampf gegen
asiatische Überfremdung" breiten Kreisen bekanntzumachen. Die Texte
werden in modernisierter Fassung, ohne zu starke Eingriffe, und durch
gel. Anmerkungen erläutert dargeboten. Der Einführung dient ein populär
uus uim unHwi l«i o. tuuu.; reim wkw ""^TTL gehaltener, summarischer und leicht vergröbernder Aufsatz: „Luthers Kampf

lateinischen Übersetzungen^ und umgekehrt fehlt wieder j mlt dem Judentum im Zusammenhang des abendländisch-jüdischen Welt-

ln Gr und <I>a die Verhandlung über DomnUS von AntlO- kämpf es". Soweit dabei „Luthers innere Entwicklung in der Judenfrage"

chien, die in <I>" teils nach teils vor der Actio VII I skizziert wird, hält sich Vf. von einer einseitigen Inanspruchnahme Luthers

Und auch in der Collectio Vaticana (vol. II, S. Ulf.) < für den Rassen-Antisemitismus im allgemeinen frei. Entscheidend ist ihm,

steht und von Rusticus nach seiner Angabe einer Hand- | daß bei Luther die Auseinandersetzung mit dem Judentum in letzter Tiefe

schritt der vornehmen, am Hofe des Kaisers Anastasius erfolgt, sofern in Luther „die gesammelte Kraft abendländischen Geistes

lebenden Dame Anicia Juliana entnommen worden ist. j u"d Willens, die gesammelte Kraft der religiösen und völkischen Antriebe

Mit der verwickleten Frage wegen dieser Hand-.1 christlich-europäischer Kultur gegen das Judentum aufbricht''. Selbständige

c„ur:fi. u=__l u a- ii r i_- j u •+ i torschungsmaßige Forderung der Probeine wird nicht erstrebt. Daß

riiP la agl 3U,M, Sta,rke, Verschiedenhe t msammen ; jegliche QuellenanKabe (von eBine,. Ausnahme abgesenen) sowohl hier wie bei

• a. i (Actl° V,H) und (Actio VII, S-.442tt") j den Texten fehlt, dürfte einem Leser, der mit dein Buch weiterarbeiten

UD Abkommen zwischen Maximus von Antiochien und j W0ntei Schwierigkeiten bereiten. So erfährt er z. B. nur durch eine gel.

Juvenal von Jerusalem Über die Verteilung ihrer Pro- | Bemerkung in dem Einleitungsaufsatz, daß die sog. Vermahnung wider

Vinzen aufweisen. Schw. handelt darüber in der Praefatio die Juden aus Luthers letzter Predigt (Eisleben, 15. Februar 1546, vgl.

ZU pars III (S. XVIIII ff.) und legt dar, daß die be- I WA 51, 195f) stammt; ein solcher Leser wäre etwa auf die gleichzeitig

sagte Handschrift nicht eine lateinische sondern eine ' erschienene vollständige Ausgabe der eigentlichen Judenschriften Luthers

griechische war und nicht bloß das angeführte Abkom- j™,3- Erg- Bd- der sog Müncluier I utherausgabe (2. Aufl.) durch w.

men Und die Verimnrll,,™ Mw- r^m,?„. mnHern dfe 1 Holsten hinzuweisen. Von den 11 Abb. auf 6 Tafeln zeigen 5 ausge-

SenU ode?eiSlandlrfg Ä flS -SSLS'L^'

ganzen orter einen großen Teil der Akten des Konzils Halle a s

enthalten haben muß, daß aber Rusticus jenes Abkommen

Halle a. S. E. Wolf.