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Ausgabe:

1938 Nr. 5

Spalte:

83-84

Autor/Hrsg.:

Simons, Walter

Titel/Untertitel:

Religion und Recht 1938

Rezensent:

Meyer, Philipp

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Seite 1

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Theologische Literaturzeitung 1938 Nr. 5.

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bleibt aber jedenfalls die Umschichtung des 11. Jahrhunderts
, auf die W. abschließend hinweist: Sündhaftigkeit
und Erlösung sollen bei der Neugliederung in den Hintergrund
getreten sein. Wie ist das denkbar für eine Zeit,
die sich doch vom Sündenbewußtsein und dem Schrei
nach Rettung stärker erschüttern ließ als jede andere?
Marburg.____Ludwig Wolff.

Simons, D. Dr. Walter, Reichsgerichtspräsident i. R.: Religion und
Recht. Vorlesungen, geh. für die Olaus Petri-Stiftung in der Univ.
zu Upsala. Berlin: Hans Bott 1936. (219 S.) 8°.
Das Buch dankt seine Entstehung einem dem inzwischen
heimgegangenen Verf. von Erzbischof Söderbiom
erteilten Auftrag, für die Olaus Petri-Stiftung in Upsala
einen Vortragszyklus über Religion und Recht zu halten.
Die ersten 5 Vorlesungen sind im wesentlichen so veröffentlicht
, wie sie im Jahre 1931 gehalten wurden.
Die 3 letzten und die in der vorliegenden deutschen
Ausgabe hinzugefügte Schlußbetrachtung über Religion
und Kirchenrecht sind nach 1933 ausgearbeitet. Trotzdem
ist die Haltung des Buches einheitlich. Es behandelt
das weite Problem des Verhältnisses von Religion
, in erster Linie des evangelischen Christentums,
und Recht zunächst nach seiner Geschichte in den
Völkern, die für die europäische Kultur maßgebend geworden
sind, wobei die wechselnden Phasen der Gegenwirkung
, des Parallelismus und der Verschmelzung
deutlich werden, dann auf umfassender Grundlage begrifflich
mit dem abschließenden Ergebnis, daß die Stellung
zum Rechtsproblem letztlich von der Stellung zur
Religion abhängig ist. Die folgenden Vorlesungen behandeln
weiter die Beziehungen von Religion und Recht
auf den einzelnen Gebieten des Familien-, Vermögens-,
Sozial-, Straf-, Staats-, Völker- und schließlich Kirchenrechts
.

Die Vorlesungen wollen nicht das Ergebnis gelehrter
Spezialstudien, sondern den Niederschlag von Lebenserfahrungen
bringen. In vielleicht heute einzigartiger
Weise verfügte der Verfasser über solche Erfahrungen
auf den beiden Gebieten. Hier redet der deutsche
Mann, der in höchsten politischen Stellungen und als
erster Richter Deutschlands eine Weite des Gesichtskreises
gewonnen hatte, über die der Fachgelehrte des
Rechts nicht verfügt. Zugleich aber spricht hier der
bewußte evangelische Christ, der weil über das gewöhnliche
Maß hinaus Einblick in die verschiedensten
kirchlichen Verhältnisse genommen hatte, nicht nur als
Inhaber von Gemeindeämtern in der Kirche der altpreußischen
Union und der sächsischen lutherischen Landeskirche
, sondern auch als hervorragender Mitarbeiter
auf gemeinkirchlichem Gebiet, wie im Evangelisch-sozialen
Kongreß und in der ökumenischen Bewegung.
Daß die eigene Anschauung und Erfahrung hinter dem
Gesagten steht und manchen anschaulichen Beleg für
das Ausgeführte bietet, gibt dem Buch seinen Wert
und seinen besonderen Reiz. Man läßt sich gern und
mit reichem Gewinn auf die ganze Fülle der Beziehungen
, die auf allen Gebieten des Gemeinschaftslebens
zwischen Religion und Recht besteben, aufmerksam machen
und findet manchen neuen Gesichtspunkt für die
Beurteilung alter Probleme. Nur einige wenige Stichworte
aus dem weiten Stoff können hier genannt werden
: die religiöse Einheit der Familie, das Zerrüttungsund
das Verschuldungsprinzip bei der Ehescheidung,
religiös-sittliche Gedanken im Vermögensrecht, Kirche
und Stände, der Zweck der Strafe, die Spannung zwischen
Religion und Staatsrecht, Rassegesundheit und
Sterilisation, der ethische Fehler des Versailler Friedens
, Kirche und internationale Völkerverbindungen, der
Krieg. Man freut sich an einprägsamen Formulierungen,
wie z. B. gegen milde Strafen und weichmütigen Strafvollzug
: „Der Christ bedarf eines gnädigen Gottes,
aber eines gerechten Staates", zur Frage der Kriegsverweigerung
: „Ein Volk, für das seine Männer nicht
mehr kämpfen und seine Frauen nicht mehr gebären
wollen, ist reif zum Untergang". Der persönliche Cha-

j rakter des Buches zieht ihm naturgemäß auch gewisse
j Grenzen. Der Theologe, dem die Kämpfe der Gegenwart
den Blick für den Auftrag der Kirche neu geschärft
haben, wird sie besonders in der Schlußbetrach-
I tung spüren. Doch wird er auch da, wo er Bedenken
hat, Worte des weitblickenden Nichttheologen, der gewisse
Gefahren vielleicht stärker als der Theologe sah^
mit Nachdenken lesen.

Adelebsen. Ph. Meyer.

i Grabert, Herbert: Der protestantische Auftrag des deutschen
Volkes. Grundzüge der deutschen Qlaubensgeschichte von Luther
bis Hauer. 2.'durch den „Anhang" erw. Auflage. Stuttgart: Karl
Outbrod 1936. (320 S.) 8°. Kart. RM 4.80; geb. 6.30.

Vf. will „deutsche Qlaubensgeschichte", d. h. die Geschichte des
„deutschen Glaubens", in einer Skizze programmatisch entwerfen. Ihre
j Methode: „durch alle fremden Schichten sich instinktsicher zum Urglau-
| ben deutscher Art hinzufinden"; ihr Ziel: „unentbehrliche Grundlage
j deutscher Bildung" zu sein nach der endgültigen, mit dem Anbruch des
: Dritten Reiches endlich ermöglichten Ueberwindung des Bollwerks christlichen
Fremdglaubens. Und diese Überwindung eben ist der „protestantische
Auftrag" des deutschen Volkes, der nicht erst mit Luther am Werk
ist. Auf eine Kritik dieser „geschichtsphilosophischcn" Kategorie darf
verzichtet werden; die grundlegenden Einleitungsabschnitte sind das
Schwächste am ganzen Buch.

Die Geschichte dieses Ringens zwischen deutschem Glauben und
christlichem Fremdglauben und auch seine Tragik wird an Gestalten wie
I Eckhart, Nik. v. Cues, Luther, Böhme, Kant, Leibniz, Friedrich d.
Gr., Lessing, Schleiermachcr, D. Fr. Strauß, A. von Harnack, den „Fällen"
der liberalen Theologie, Bonus, Rosenberg und Hauer aufgewiesen, die
I zumeist auf der „hauerschen Linie" stehen — bis dann in Hauers Glau-
! bensentwicklung selbst die „glaubensgeschichtliche Gesamtentwicklung
I des deutschen Volkes" zusammengefaßt und weitergeführt wird hin zum
Einzug in den „deutschen Glauben" auf dem Grund der nordischen
Rassenseele.

Im großen Ganzen handelt es sich um die „glaubensgeschichtliche"
Ausführung des Rosenbergschen Urteils: „Der Protestantismus offenbart
sich von Anfang an als geistig gespalten. Als Abwehrbewegung betrachtet
, bedeutet er das Aufbäumen des germanischen Freiheitswillens, des
nationalen Eigenleben», des persönlichen Gewissens. Fraglos hat er für
all das den Weg gebrochen, was wir heute Werke unserer höchsten Kultur
und Wissenschaft nennen. Religiös aber hat er versagt, weil er auf
I halbem Wege stehen blieb und an die Stelle des römischen das jerusa-
| lemitische Zentrum setzte" (S. 250). Rosenberg selbst, der nach Ansicht
| des Vf. von der Seite des „Kirchenvolks" den „Durchbruch durch alles
! Noch- und Namenschristentum zu nordisch-deutschem Glauben" vollzieht
, während Hauer es von der Seite der Theologie her unternimmt,
haftet dabei noch etwas von jener tragischen Gebundenheit durch die
Macht des kirchlichen Fremdglaubens an : das „positive Christentum".

Es ist gewiß lehrreich, sich einmal in der angedeuteten Einseitigkeit
der Blickrichtung die sog. Glaubensgeschichte des „protestantischen Auftrags
" vorführen zu lassen, von Luther bis hin zur liberalen Theologie
und ihren „Fällen"; man wird auch, trotzdem selbst unter dem Zugeständnis
jener Einseitigkeit noch vieles historisch bedenklich schief gezeichnet
wird (und darin die Mängel auch der theologischen und philosophischen
Durchbildung des Vf. verrät), die lebendige Würdigung der
Aufklärungsfrömmigkeit z. B. nicht ohne Gewinn zur Kenntnis nehmen
können. Aber dem Buch als ganzen eignet, zumal seine einzelnen Ausführungen
einer die Analyse der behandelten Gestalten und Erscheinungen
nachprüfenden Kritik nicht standhalten können, doch mehr der Wert
eines Dokuments für die Wirkung des im Sinnes des Vf. verstandenen
„Ewig-Protestantischen"-

So wenig freilich dem Vf. der Sinne jenes pro-testari, jenes Be-
j kenntnis- und Zeugnisablegens von Speyer, jenes geschichtsmächtigen „Ja"
! gegenwärtig ist, so wenig vermag er die innere Tragik eines abstrakten
j Protestes, eines „ewigen" Nein zu durchschauen. Sein eigener Weg vom
j protestantischen Theologen und ehem. Mitarbeiter der „Christi. Welt"
über die Deutsche Glaubensbewegung und die von ihm gegründete
j Deutschgläubige Bewegung bis hin zur Lösung von allen besonderen
„Glaubens"-Bewegungen 1936 entspricht dem. Die Bilanz der Auflösung
i der Kirche der Reformation — wo solche Auflösung stattgefunden hat —
j durch den al* das „Ewig-Protestantische" gedeuteten „Idealismus" kann
nicht erschütternder gezogen werden; und das mannigfach abgewandelte
Urteil über die mangelnde Folgerichtigkeit der liberalen Theologie (und
ihrer Vorläufer), die „in einer merkwürdig unbegründeten oder doch
nur schwach begründeten Weise zum Evangelium zurückgekehrt" sei
und „sich damit um ihren sonst sichern Sieg zu einem deutschen Glau-
j ben gebracht" habe (199), zeigt das Unvermögen, nach dem Sinn jenes
„tragischen" Abbruchs ernsthaft zu fragen. Hier eben steckt, irgendwie
unklar empfunden, die Gefahr, die das „Ewig-Protestantische" als ein
Wunschgcbilde stets bedroht.

Aus dem gegen Kirche und Christentums gerichteten religiösen
Schrifttum des gegenwärtigen Deutschland hebt sich Graberts Buch bei