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Ausgabe:

1938 Nr. 14

Spalte:

255-257

Autor/Hrsg.:

Engelland, Hans

Titel/Untertitel:

Gott und Mensch bei Calvin 1938

Rezensent:

Wiesner, Werner

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Theologische Literaturzeitung 1938 Nr. 14.

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such ,,to cramp individtial liberty by a rigid legalism" (87). Zugleich
erklärt sie sich als „inherent feature of mediaeval municipal law and
practice". Ein wirkliches Verständnis des Gesetzes bei C. in seinem
doppelten Amt, besonders auch seinem praecipuus usus für den Wiedergeborenen
fehlt M., wie ihm auch die Einheit Gottes als Erlöser und
Richter bei C. auseinanderklafft. So ist ihm der Geist Calvins vorwiegend
„legal" (110) und sein Gott der „inexorable Judge" (247), ,,to
much the jealous anthropomorphistic God of the Old Testament" (236)
und sein Herrscherwille der gesetzliche der „Jewish theocracy" (164).
Von seinem Glauben an das dem natürlichen Menschen inhärente „moral
and religious life" erscheint M. die Erbsiindenlehre als „onesided, exa-
gerated, and even a morbid view of facts in deference to a preconceived
dogma" (235) „That terrible dogma of predestination" (269), entstanden
aus logischen Antrieben und dem praktischen Bedürfnis nach Heilsgewißheit
(250) bezeugt Calvins Befangenheit im alttestamentlichen Denken
(249). Die Annahme einer Lehre von der Verbalinspiration bei C.
gibt M. Anlaß zur Polemik von modern wissenschaftlichem Standpunkt
aus (114 f. 223). Auf die gleiche Weise glaubt er auch die Urstands-
(228) und Erbsündenlehre (231) erledigen zu können.

Alles in allem kann somit das Werk M.s nicht als Symptom eines
erwachenden Calvinverständnisses in England gewertet werden. Ein Vorzug
ist es, daß M. es vermeidet, die Theologie Calvins von einem
Punkte aus zu konstruieren und in seiner Theologie trotz allem „the
systematized expression of the religious conceptions of the sacred wri-
tings" (217) finden will.

Soltau. Wilhelm Oberdieck.

Engelland, Hans: Gott und Mensch bei Calvin. München:
Chr. Kaiser 1934. (155 S.) gr. 8°. RM 4.50.

Die vorliegende Schrift will eine Einführung in Calvins
Institutio 1559 geben unter dem Gesichtspunkt der
Frage, ob bei Calvin das Verhältnis Gott-Mensch so
dargestellt wird, daß Gott die ihm gebührende Ehre
zuteil wird. Calvins Theologie soll also an dem Maßstab
gerade seines besonderen Anliegens, der Ehre Gottes
gemessen werden. Eine sicher fruchtbare Fragestellung
! Allerdings verdirbt sich der Verf. diesen brauchbaren
Ansatz dadurch, daß er den Gesichtspunkt der
Ehre Gottes mit dem philosophischen Prinzip: Fini-
tum non est capax fnfinrti gleichsetzt und die Theologie
Calvins prüft, ob sie vor diesem Grundsatz bestehen
kann. Unter diesem philosophischen Kriterium werden
die Gotteserkenntnis, die Schriftlehre, die Lehre von der
Sünde und der Unfreiheit des Willens, die Christologie,
der Glaubensbegriff, die Lehre von der Rechtfertigung,
von der Prädestination, der Vorsehung sowie von der
Kirche und den Sakramenten bei Calvin behandelt. E.
kommt zu dem durchaus richtigen Resultat, daß Calvin
den angeblich reformierten Grundsatz: Finitum non
capax infiniti zweifellos nicht befolgt hat, ein Ergebnis,
das gegenüber unausrottbaren Irrtümern über reformierte
Lehre und besonders Calvin begrüßenswert ist. Denn
dieser philosophische Grundsatz gehört in die Theologie
, die von Gott als dem Vater Jesu Christi und nicht
vom Infinitum zu reden hat, schlechterdings nicht hinein
. Wenn aber der Verf. dies Ergebnis so versteht,
daß bei Calvin ein durchaus uneinheitliches Bild herrsche
und daß neben solchen Gedanken, die die unbedingte
Souveränität Gottes in seiner Offenbarung und seiner
Gnade geltend machen, andere ständen, die zwischen
Gott und Mensch, Offenbarung und Vernunft vermittelten
, ja in denen sich der Mensch Gottes bemächtigte,
so dürfte ihm dieser Nachweis kaum gelungen sein.
Einmal ist die Auslegung, die der Verf. Calvins Gedanken
gibt, meist schief, wenn nicht gar in völligem
Widerspruch zu Calvins eigenen Aussagen. So wird z.
B. Calvins Behauptung der Korrelation von Gotteserkenntnis
und Selbsterkenntnis im Gefolge W. Lütgerts
dahin umgebogen, die Gotteserkenntnis sei mit dem
menschlichen Selbstbewußtsein gegeben, während Calvin
deutlich genug von dem Zusammenhang von Gotteserkenntnis
und Selbsterkenntnis in der Offenbarung
, in der Erkenntnis des göttlichen Wortes
spricht (Inst. I, 1). Ferner wiederholt E. das schon
traditionelle Mißverständnis, Calvin entwickle in den
ersten Kapiteln des Institutio eine natürliche Theologie,
die Gott auf apriorischem und aposteriorischem Wege
beweist und zu der die spezielle Offenbarungserkenntnis

nur in einem komperativen Verhältnis steht. Dabei sagt
Calvin ausdrücklich, daß er von der Erkenntnis des
Schöpfers nach der Schrift rede, die der Mensch
wohl aus der Schöpfung hätte gewinnen können, wenn
Adam nicht gefallen wäre (Inst. 1,2,1), die er aber
nach Adams Fall nur aus der Schrift gewinnen kann,
sodaß er ohne die Schrift sich von einem Irrtum in
I den andern stürzt (Inst. 1,6). Auf das natürliche Gottesbewußtsein
gründet Calvin keine Theologie, sondern
zieht es gemäß der Schrift nur dazu heran, um den
Menschen unentschuldbar zu machen. Daß es sich hier
bei Calvin nicht um Einzeläußerungen handelt, die das
Gesamtbild uneinheitlich machen, sondern daß seine
Theologie von da aus zu verstehen ist, zeigen die zahlreichen
Parallelstellen in seinen Kommentaren und anderen
Schriften (vgl. z.B. die Auslegung von Rom. 1,
19ff., 1. Cor. 1,21, Hebr. 11,3, die Vorrede zum Genesiskommentar
(CR 51, S. 6, 11, 12) sowie CR 35,
S. 311). Vom Standpunkt des Finitum non capix infiniti
aus wäre allerdings auch diese Auffassung zu verurteilen,
aber ebenso auch die des Paulus und Luthers, der sich
in diesem Punkte von Calvin nicht unterscheidet. Ein
! weiteres tiefgehendes Mißverständnis der Gedanken Calvins
liegt bei der Darstellung der Prädesttnatiortstehre
vor (S. 57—59; 123/24; 134/35). E. behauptet, bei
Calvin werde dadurch, daß er den prädestinierenden
Gott zugleich als gerechten ansieht, Gottes Wesen und
sein geheimer Ratschluß „sittlich durchschaut". „Auf
die Frage nach dem Warum antwortet Calvin mit Gottes
geheimem Ratschluß, aber doch nur scheinbar. Denn
in Wirklichkeit geht er hinter ihn zurück: er mißt ihn
am Begriff der Gerechtigkeit, erklärt ihn für gerecht
und hebt ihn damit als Geheimnis auf. Er durchschaut
Gott mit einem menschlichen Begriff und raubt ihm dadurch
seine Gottheit . . ." (S. 59). In Wirklichkeit ver-
| hält es sich gerade umgekehrt. Calvin „durchschaut"
Gottes geheimen Ratschluß eben nicht, er glaubt aber
auf Grund der Offenbarung, daß Gott auch da der Gerechte
ist, wo sein Handeln, wie in der doppelten
Prädestination, nach unserm Gerechtigkeitsmaßstab gemessen
ungerecht zu sein scheint (Inst. III, 23,4). Erst
in der Ewigkeit werden wir die jetzt geglaubte Gerechtigkeit
Gottes „schauen4. Genau dasselbe sagt Luther
in de servo arbitrio. (W. A. 18,731). E. deutet nicht
nur Calvin falsch, sondern er kritisiert ihn auch von
einem theologisch unhaltbaren philosophisch-irrationalistischen
Gottesbegriff aus. Er kennt offenbar eine Verborgenheit
Gottes in der er nicht der Gerechte ist. Nach
biblischer Lehre hat Gott sich uns in Christus ga n z
offenbart. Er ist ganz Liebe und ganz Gerechtigkeit
. Es gibt kein Tun Gottes, das nicht aus der Ge-
j rechtigkeit seiner Liebe käme, auch wenn wir seine Gerechtigkeit
nicht messen und beurteilen können. So lehrt
auch Calvin. Ebenso bedenklich wie E.'s Gotteslehre
ist auch sein Kirchenbegriff, der „sichtbare" und „unsichtbare
" Kirche völlig auseinanderreißt (S. 147/48).
Von da aus sieht E. in Calvins Bindung des Christen
an die sichtbare Kirche „ein protestantisches Gegeu-
I stück zur Unterwerfung unter den katholischen Priester
" (S. 145). Dieser Vorwurf dürfte dann ja wohl
auch die biblische Kirchen- und Amtsatiffassung treffen.

Der Hauptvorwurf, den E. gegen Calvin erhebt,
ist der, daß Calvin die logischen Widersprüche theologischer
Aussagen aufzuheben suche zugunsten eines logischen
Systems, mit dem er sich der Wahrheit Gottes
I bemächtigt. Natürlich ist im Einzelnen zu prüfen, ob
und wieweit dies der Fall ist. Aufs Ganze gesehen ist
i dieser Vorwurf zweifellos unberechtigt. Einem Manne,
I der gleichzeitig die doppelte Prädestination und die
| göttliche Gesetzesforderung einschärft, also neben die
Behauptung der absoluten Abhängigkeit von Gott den
1 Aufruf an den Willen und das Tun stellt, wird man kaum
; die Auflösung logischer Widersprüche vorwerfen kön-
| nen. Es ist daher trotz des klaren Aufbaus d:r Institutio
keinem Versuch gelungen, Calvins Theologie auf