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Ausgabe:

1937

Spalte:

52

Titel/Untertitel:

Saint Basil. The Letters 1937

Rezensent:

Campenhausen, Hans

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Theologische Literaturzeitung 1937 Nr. 3.

52

satorisch erledigt worden sein. Das wird in der vorliegenden
gelehrten Untersuchung des Verfassers, der Assistent
am Bischöfl. Klerikalseminar Würzburg ist, mitsamt
den Meinungen seiner Vorgänger eingehend nachgeprüft
. Die Untersuchung reicht auch bis zum Dekret
Gratians, der, hierin Vorbote der Hochscholastik, die
strenge Scheidung der beiden Seiten von Augustins Sakramentsbegriff
zu konsequenter Anwendung gebracht
und damit die „endgültige Klärung" vorbereitet hat
(zu vergl. noch die neueste Formulierung in Can. 732
des Cod. iuris can., Mirbt Quellen S. 544). Worauf es
dem Verf. besonders ankommt, ist die Betonung des
Weihe Charakters der Ordinationshandlung, die nach
altchristlicher Auffassung wesentlich in der Mitteilung
des hl. Geistes durch Handauflegung und Gebet bestand
und eine dem Weihegrad entsprechende geistliche Gewalt
verlieh (er hätte dafür auf die römische Kirchenordnung
Hippolyts verweisen können). Die Nachprüfung
und Berichtigung der Sohmsschen Aufstellungen
auf der ganzen Linie ergibt nun, daß die Vertreter der
Kirchen, ehe es zu dem vorbezeichneten Abschluß kam,
tatsächlich Jahrhunderte lang über die Gültigkeit
oder Nichtgültigkeit außerkirchlicher Ordinationen geschwankt
haben, was, nach einem vorbereitenden Abschnitt
über die Ordinationstheologie von Tertullian
bis Augustin, in drei Kapiteln auseinandergesetzt wird:
Der Kampf der Kirche 1) gegen schismatische und
häretische, 2) gegen unkanonische, 3) gegen
die simon istischen Weihen. Die Schwierigkeiten
offizieller Entscheidung treten unter der Entwicklung des
Dogmas zu Tage. Schisma und Häresie flössen den
Beurteilern häufig in einander, während außerkirchliche
Gruppen wie Donatisten und Arianer ihrerseits dem von
der Großkircbe geübten strengeren Verfahren, für das
Cyprian anfänglicher und Kronzeuge ist, durch Koordinationen
begegneten. Damals stand die Behandlung
der Frage etwaiger Wiedertaufe (Ketzertaufe) im Vordergrund
; sie hat auch unter veränderten Umständen
fortlaufend die Entscheidungen in Sache der Ordination
begleitet. Denn in beiden Fällen erfolgt ja durch die
Handauflegung, die den hl. Geist vermittelt, eine radikale
Änderung des Personenstandes. Aber im weiteren
Verlauf hat sich das Parallelverhältnis beider sakramentalen
Handlungen verschoben, da die plenitudo Spiritus
. . . maxime in ordinationibus operatur (Innocenz I.
S. 74 Anm.); Taufen durch Außerkirchliche konnten als
gültig betrachtet werden, während über entsprechende
Ordinationen der Zweifel anhielt. Unter den Anfängen
hat der römische Bischof Stephanus, in der Frage der
Wiedertaufe Gegner Cyprians, schwerlich dessen ausschließende
Meinung über außerkirchliche Ordinationen
geteilt (gegen S. 32. 36). Wenigstens haben die Hauptvertreter
der römischen Kirche seit Beginn des 5. Jahrhunderts
, freilich schon unter augustinischem Einfluß,
die mildere Praxis vertreten. Eine Versteifung im Hergang
der Handlung ist sodann erfolgt, als mit dem
10. Jhrdt. der Salbungsritus in Rom Eingang fand,
nachdem er schon um die Wende des 7. Jhrdts. erstmalig
bei den Westgoten in Aquitanien begegnete (S.
270 Anm., ygl. 295 ff.; zum gleichen Ursprung des
Ritus für Könige, später auch Kaiser vgl. meine Besprechung
von M. Bloch in ZKG. 1925, S. 123). Als
merkwürdige Reminiscenz an altkirchliche Verhältnisse
wäre noch beizufügen, daß Papst Gregor II. in seinem
Briefe an die Thüringer (18 ed. Tangl S. 32) mitteilt, er
habe dem Bonifatius Weisung gegeben, keine unerlaubten
Weihen vorzunehmen, mit besonderer Bezugnahme
auf „Afros passim ad ecclesiastioos ordines praetenden-
tes, weil einige von ihnen als Manichäer, einige als
Wiedergetaufte öfter erwiesen sind." Da im weiteren
Verlauf auf frühere, keineswegs einhellige Entscheidun-

fen kanonistisch immer wieder zurückgegriffen wurde,
at sich das Ordinationsproblem vor seiner abschließenden
Beantwortung im steigenden Maße kompliziert, auch
dadurch daß die Ungültigkeit vorheriger Weihe von dem
Spender auch auf den Empfänger ausgedehnt wurde,

1 päpstliche Schismen bei Erledigung der Frage widrige
Vorfälle zeitigten (was Verf. vorurteilslos zum Ausdruck
bringt), bischöfliche Gruppen sich bei Versammlung
durch Änderung ihrer Entscheidung gelegentlich wankelmütig
und bestimmbar erwiesen. Auch auf das poli-

j tische Gebiet hat die Differenz übergegriffen, Wenn
z. B. Friedrich I. nach Abschluß der hier behandelten

I Epoche die Geistlichen zwang, von Schismatikern ihre

I Weihe zu nehmen (K. Hampe).

Göttingen. E. Hennecke.

Saint Basil. The Letters. With an English translation by Roy J.
D ef er rar i, Ph. D. 4 volumes. London: William Heinemann 1926
bis 1934. (LV, 366; XI, 480 m. 1 Karte; XV, 489; XV, 461 S.) kl. 8°.
= The Loeb Classical Library. Geb. je 12 s. 6 d.

Wie die meisten nachnicänisehen Kirchenväter fehlt es auch für
! Basileios noch an einer kritischen Ausgabe. Der Herausgeber des vor-
j liegenden Textes hatte eine solche zusammen mit Paul van den Ven
i (Löwen) für die Briefe in Angriff genommen, aber durch den Krieg
' wurde die Arbeit zum Stillstand gebracht. Sie soll jetzt offenbar auch
j nicht wieder aufgenommen werden. Was die vorliegende Ausgabe bietet,
I ist ein revidierter Text der Mauriner, wofür insbesondere 6 früher kolla-
| tionierte Handschriften benutzt werden konnten, die aber leider nicht
i dem wichtigsten Zweig der Überlieferung angehören. Immerhin bedeutet
auch das Gebotene einen Fortschritt, für den man dankbar sein muß.
| Im übrigen hat der Herausgeber an die schmucken Bändchen, die er
j jeweils im Abstand mehrerer Jahre vorgelegt hat, allen Fleiß gewandt,
um ihre Benutzung auch einem weiteren Kreis von Lesern möglichst zu
erleichtern. Eine englische Übersetzung ist beigegeben, außerdem erläuternde
Anmerkungen, die namentlich die von Basileios angezogenen
Zitate im vollen Text bieten, aber auch über Personen und Ereignisse
[ kurz orientieren, ferner eine knappe biographische Einleitung und eine
Karte. Verständiger Weise ist an der Reihenfolge der Briefe der Mauriner
Ausgabe nichts geändert worden; es ist nur zu bedauern, daß die
Bezifferung der einzelnen Abschnitte weggefallen ist. Sie bleibt, besonders
, solange eine maßgebende Ausgabe noch nicht besteht, zum Auffinden
einer Stelle immerhin eine nicht zu verachtende Erleichterung.
Heidelberg. H. v. Campenhausen.

Das Römische Martyrologium. Das Heiligengedenkbuch der katholischen
Kirche. Neu übersetzt von Mönchen der Erzabtei Beuron.
Regensburg: Friedr. Pustet [1935]. (VII, 424 S.) 8°. Geb. RM 7—.

Diese gemeinsame Arbeit „von Mönchen der Erzabtei Beuron" hält
sich in gewollter, liturgischer Unpersönlichkeit und Objektivität. Sie
bietet eine gute, klare Übersetzung des römischen Martyrologiums in
seiner geltenden Form sowie die Ergänzungen und Änderungen für die
Diözesen des deutschen Sprachgebietes, außerdem Namenregister; aber
sie verzichtet auf jede historische Einleitung, auf jede Erläuterung und
Erklärung der Einzelheiten und des Ganzen. Die einleitenden „Regeln
für die Verlesung des Martyrologiums" enthalten nur einige technisch-
kalendarische Winke. Dazu paßt die schlichte und würdige Ausstattung
des Buches. Eine wissenschaftliche Bedeutung im engeren Sinne kommt
ihm nicht zu. „Das Buch gehört" wie -die beigefügte Verlagsankündigung
meint „dem Priester, den die Kirche dringlich zur täglichen
Lesung des Martyrologiums einlädt, es gehört heute neben Meßbuch und
Brevierübersetzung aber auch in die Hausbibliothek des Laien." Nach
dem ganzen Charakter des Buches kann damit natürlich nur der katholische
Laie gemeint sein.

Heidelberg. H. v. Campenhausen.

Hafa, Dr. Herwig: Die Brüdergemeine Sarepta. Ein Beitrag zur
Gesch. des Wolgadeutschtums. Breslau: Priebatsch 1936. (VII, 216 S.,
3 Kartenskizzen) gr. 8°. = Schriften d. Osteuropa-Institutes in Breslau,
N. R. H. 7. RM 9-.

„Über Sarepta und seine Geschichte hat A. Glitsch,
selbst ein Sareptaner Kind, ein Buch herausgegeben.
Diese zur 100 Jahr-Feier des Ortes geschriebene Geschichte
bringt eine Fülle von Einzeltatsachen, doch
ohne Quellenangabe und kritische Verarbeitung, und
dient mehr den Zwecken einer erbaulichen Festschrift,
so daß die vorliegende Arbeit nicht überflüssig erscheint
." Mit diesen Worten rechtfertigt Hafa S. 19
Anm. 47 das Erscheinen seines Buches gegenüber der
1865 vorgelegten Geschichte der Brüdergemeine Sarepta
von Alexander Glitsch. Hafa gibt weder eine Paränese
für die Evangelische Brüdergemeine noch eine erbauliche
Gedenkschrift an das einstige Sarepta für die
christliche Gemeinde. Das vorliegende Buch ist sozial-
und wirtschaftsgeschichtlich und hat seinen großen Wert
in der fast überreichen Heranziehung des unerschöpflichen
Archivs der Brüderunität in Herrnhut.