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Ausgabe:

1937

Spalte:

445-447

Autor/Hrsg.:

Schütz, Anton

Titel/Untertitel:

Gott in der Geschichte 1937

Rezensent:

Wehrung, Georg

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Theologische Literaturzeitung 1937 Nr. 24.

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scheu Korotroversen verknüpft sind, die Abfassungs-
zeit dieser Schriften also zwischen 512/13 bezw. 519
und 521 liegen muß. Sch. benutzt eine ältere Notiz
um nachzuweisen, daß B. zur Abfassung des Tr. V angeregt
wurde durch einen Brief orientalischer Bischöfe
aus dem Jahre 512 (Mansi VIII, 221—226; nach Sch.
sind die Absender dieses Schreibens in den Balkanpro-
vinzei; Thrazien, Skythien usw. beheimatet), in dem
Papst Symmachus in dem Streit um das Henotikon um
seine Intervention gebeten wird und das B. zu Gehör
kam. Seine Schrift wäre demnach als ein Beitrag zu den
Reiinionsbestrebungen zu bewerten, die damals von Rom
wie von den 5Sil. Balkanprovinzen aus betrieben wurden.
Ähnliches gilt von den beiden anderen Traktaten I und
II: Aus Anlaß des Theopaschitischen Streites kommt
eine Abordnung skythischer Mönche nach Rom und
bittet wieder um eine Intervention zu ihren Gunsten —
allerdings vergeblich. Allein Dionysius Exiguus nimmt
sich seiner Landsleute an, indem er (in den Jahren
519—521) einige griechische Väterschriften ins Lateinische
übersetzt und mit entsprechenden Vorreden versieht
, um dadurch die Korrektheit der Theologie jener
Mönche zu beweisen. Darüber kommt es zu einer trini-
tarischen Kontroverse. Sch. führt nun in einer scharfsinnigen
Untersuchung den Nachweis, daß B. die beiden
ersten Traktate verfaßt habe, um im Blick auf diesen
Streit den Begriff der Trinität zu klären. Indessen muß
auch Sch. zugeben, daß B. weniger aus kirchenpolitischen
Gründen als vielmehr aus rein wissenschaftlichen
Absichten sich zu seinen Schriften veranlaßt fühlte. Zum
Abschluß seiner sehr gründlichen Arbeit weist Sch.
darauf hin, daß auf Grund dieser seiner neuen Deutung
den Schriften des B. insofern eine besondere Bedeutung
zukommt, als sie zur Vermittlung gewisser Gedankengänge
der Theologie des Ostens an die abendländische
Scholastik entscheidend beigetragen haben. So bestechend
auch die Ausführungen Sch.'s sein mögen,
sie lassen die Frage nach der Abweichung dieser theologischen
Traktate von jener „Consolatio Philosophiae"
nur noch problematischer erscheinen, zumal der zeitliche
Abstand dieser ausgesprochen christlichen Schriften und
jenes anerkanntermaßen rein philosophischen Werkes
durch die Untersuchung von Sch. nun noch verringert
worden ist. Sch. ist mit einem gewissen Recht auf diese
Frage nicht ausdrücklich eingegangen. Umso dringender
wünscht man nun auf Grund dieser sorgfältigen Arbeit
eine Antwort auf diese bislang offene Frage.

Marburg. A. Nieberga II.

Sc h ü tz, Anton : Gott in der Geschichte. Eine Geschichtsmetaphysik
und -theologie. Nach der ungarischen Ausgabe ins deutsche
übertragen von P. Verenmud Zolter O.S.B. Salzburg: Anton Pustet
1936. (292 S.) 8". RM 6-; geb. 7.20.

Eine katholische Geschichtsmetaphysik, die auch die
Aufmerksamkeit des ev. Christen beanspruchen darf.
An ein paar abgeschmackten Bemerkungen über Luther
und den Protestantismus wollen wir uns nicht weiter
stören (nach Mohammed habe sich auch Luther mit den
menschlichen Trieben verbündet; für den lutherischen
Subjektivismus entscheide nicht das Wahre an sich,
sondern was mir zur Erbauung dient und meinem individuellen
Geschmack entspricht; der kalvinistische Quie-
fismus (!) biete keinen Spielraum für ein Zusammenwirken
mit den Aufgaben der übernatürlichen Welt: hier
versagt der vom Verlag gerühmte große objektive Sinn
des Verfassers gründlich, was uns nicht weiter wunder
nimmt). Sonst darf die Weite, auch eine gewisse Unbefangenheit
des Blicks durchaus anerkannt werden. —
Das Werk zerfällt in drei Hauptteile. Der erste will
d«n Weg aus der Geschichte zu Gott gehen: von ihrem
^rationalen Anblick aus (so nach der Überschrift; tatsächlich
ist die Frage die, ob nicht durch die Spalten
*es Irrationalen um so heller das alles umfassende
Hationale des Logos sichtbar werde, S. 28), dann von
'hrem tragischen Anblick, drittens von den geschichtlichen
Energien aus. Überall sucht der Verf. Hinweise
auf die Wirklichkeit Gottes: nicht nur Hinweise, vielmehr
Beweise will er geben; alle jene Gebiete sollen
„nach den unerbittlichen Gesetzen der Logik von einein

i absoluten persönlichen Verstand . . . Zeugnis ablegen"
(S. 121). Oder „was an Verstand für das unparteiische

i Geschichtsbewußtsein und die Geschichtswissenschaft aus
dem Strom der Geschichte uns entgegenschimmert, reicht
aus, um die ganze Geschichte als das Gedankenwerk
eines absoluten, selbstgenügenden und selbstgründigen
Verstandes anzusehen" (S. 38). Das kausale Schlußverfahren
, das für die allgemeine katholische Gotteslehre
charakteristisch ist, wird also hier auf die geschichtliche
Welt in ihrer Breite angewandt („kann nur", „muß"),
— für uns eine philosophische Übersteigerung, auch
religiös bedenklich, sofern der Glaube mit rationalen
Sicherungen umgeben werden soll, während wir an den
frommen Betrachtungen, die aus dem Wirrwarr der Geschichte
zum Ewigen hinführende Linien zu ertasten
suchen, durchaus unsere Freude haben können. — In
den beiden anderen Hauptteilen zeigt dann der Verf.,
daß die Gottesidee der Offenbarung den Schlüssel zu
jedem großen theoretischen und praktischen Problem der
Geschichte bildet, sei es, daß er den Menschengedanken
Gottes als Sinn der Geschichte erläutert oder gegenüber
der zerstörenden Macht der Sünde den „zweiten Adam"
als den Erlöser würdigt oder in der civitas Dei die Erfüllung
aller Geschichte anschaut (2. Teil), wieder indem
er (3. Teil) von der Offenbarung her die Fragen
des Anfangs und des Endes in der Geschichte, den Ver-

: lauf der Geschichte insgesamt, endlich das geschichtliche
Heute zu erhellen sich bemüht. — Es spricht in
diesem Buch immerhin ein weitherziger Katholizismus.

: Typisch katholisch ist wie das genannte rationale Schlußverfahren
etwa das von der Antike geborgte Verständ-

! nis des Geistes als des der Veränderung enthobenen
(so bloß übergeschkhtlichen) Seins, die Betonung des
hieratischen Moments am Reiche Gottes (Gesetz und
Verfassung), das Bild Christi als der Zusammenfassung
dessen, was die Geschichte in unabsehbarer Reihe von
Individuen, Völkern, Epochen und Kulturen verwirklichen
muß, also als des Zcntralmenschen (wobei die konkrete
Individualität mit ihren Grenzen entschwindet), weiter
das Bild von der zunehmenden Fülle des Reiches, seines
extensiven und intensiven Wachstums (während wir aus
dem Bewußtsein des Gegensatzes zur Welt vom An-
gefochtensein Christi auch in seiner Kirche bis ans
Ende der Tage wissen und so das Eschatologische anders
verstehen). Das Weitherzige tritt uns entgegen
in der Abgrenzung zu Augustin, der mit der einseitigen
Betonung der überweltlichen Gesichtspunkte dem Staat
und der Kultur nicht die gehörige Bedeutung gesichert
habe. „Heute müßte das gewaltige Werk des hl. Augu-
stins von neuem geschrieben werden . . Diese neue
Gesohichtsumfassung müßte vor allem auf das bestimmteste
aussagen, daß die beiden Reiahe durch den bekannten
geschichtlichen Rahmen nicht abgegrenzt werden
können. Namentlich wäre es ein grober Fehler,
keine Klärung, sondern eher Verwirrung, wollte jemand
die einfache Identität aufstellen: Gottes Reich
ist die Kirche, das irdische Reich der Welt der Staat"
(S. 189). Ja, wir begegnen dem Satz (S. 191): „Gerade
also der katholischen Lehre gemäß ist aucli der Staat
dazu berufen, ein Pol mit eigener Bemächtigung und Bestimmung
am Reiche Gottes zu sein." Ist damit nicht
mehr gesagt als in der bekannten katholisch-naturrechtlichen
Lehre vom Staat, nähert sich dieses Wort bei
aller Berufung auf Dante nicht Luthers Schätzung des
Staates? Katholisch in einem schönen, weitherzigen Sinn
ist wieder das Urteil: „Gottes Reich bauen auch die
Laotses, ja die Buddhas . . . Für Gottes Reich arbeitet
das Wahrheitsuchen der griechischen Philosophie und
der Rechtsaufbau des römischen Imperiums . . . Was
trotz der Sünde den Stempel des Wahrheitsuchcns und
der Gottessehnsucht trägt, all das ist des Segens des