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Ausgabe:

1937 Nr. 1

Spalte:

12-15

Titel/Untertitel:

Thietmarus Merseburgensis, Die Chronik des Bischofs Thietmar von Merseburg und ihre Korveier Überarbeitung 1937

Rezensent:

Lerche, Otto

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Theologische Literaturzeitung 1937 Nr. 1.

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im Karlingischen Zeitalter, aber etwas später als P, ge- j
schrieben worden ist. Eine dritte, derselben Quelle ent- j
sprungene Handschrift befand sich nach den Angaben
von Labbe und Baluze in der Kapitelsbibliothek von
Beauvais. Sie war, wie Schw. an Hand zahlreicher
von Baluze verzeichneter Lesarten feststellen kann, mit j
P sehr nahe verwandt, während sie von W weiter ab- ]
steht. Dazu kommen für Teile der Sammlung cod.
Vaticanus 1340 (J), der zu der von Hinschius als Klasse
C bezeichneten, frühestens im 12. Jahrhundert entstandenen
Gruppe ps.-isidorischer Handschriften gehört, und
cod. Parisinus 2244 (T), der derselben Gruppe angehört
und früher im Besitze des Erzbischofs von Rheims
Maurice le Tellier (gest. 1710) war.

Die Sammlung ist als Ganzes bisher überhaupt
noch nicht herausgegeben, ja nicht einmal beschrieben
worden. Crabbe veröffentlichte in cod. II seiner Konziliensammlung
nur, was er einer der ps.-isidorischen
Handschriften entnehmen konnte. Dazu fügte Surius
im II. Bande seiner Konziliensammlung (1567, erneut
Venedig 1585) den ganzen ersten Teil der Sammlung,
und zwar nach dem cod. W, der damals im Kloster
St. Jakob bei Mainz sich befand und den er während
eines Aufenthaltes in Köln benützen konnte. Das Breviarium
des Liberatus von Karthago aber baute er auf
dem Crabbe'sehen Text auf, führte jedoch zugleich zahlreiche
Lesarten aus cod. W ein, sodaß sich ein „textus
varius atque multicolor instar pennarum psittaci" ergab
(S. XI). Die auf Befehl Sixtus V von Kardinal
Anton Caraffa begonnene, unter Paul V. beendete große
römische Konziliensamimlung übernahm im II. Bande
(1609) den ersten Teil der Sammlung aus Surius, wählte
aber eine von der Überlieferung abweichende Reihenfolge
, die dann in der Folgezeit beibehalten wurde.
Labbe nahm in Bd. V seiner Konziliensammlung (1671)
das Breviarium des Liberatus aus Surius auf. Garnier
legte 1675 eine neue Ausgabe des Breviarium vor,
die nach seiner eigenen Aussage durch Benutzung dreier
Handschriften die Fehler Labbes (und des Surius) vermeiden
sollte, sie aber tatsächlich in weitestem Maße
beibehielt und an Sorgfalt und Zuverlässigkeit nicht
höher steht als seine Ausgabe des Marius Mercator
(S. XI). So war es der Jurist St. Baluze, der „post
monachorum indocta oonamina atque futilia Garnerii
oommenta" erstmals dem ersten Teil der Collectio San-
germanensis ernsthafte Bemühung zuwandte, indem er
in seiner neuen Konziliensammlung (seit 1411) nach
einer gelehrten Abhandlung über den sog. codex en-
cyclius (siehe das Folgende) die Lesarten der Handschriften
von St. Germain und Beauvais zum Gebrauch
für einen künftigen Herausgeber verzeichnete (S. XII).

Dieser Herausgeber ist jetzt erst in Ed. Schwartz
erstanden. Der erste Teil der Collectio Sangermanensis
enthält lateinische Übersetzungen der sog. Encyclien.
Im Herbst 457 forderte nämlich Kaiser Leo, durch
Bittgesuche der streitenden Parteien in Ägypten bestürmt
, in einem Rundschreiben die Metropolitane und
einige in hohem Ansehen stehende Einsiedlermönche
auf, sich über die Bischofsweise des Timotheus Aelurus
von Alexandrien und die Stellung des Konzils von Chal-
cedon zu äußern. Die eingelaufenen Antworten wurden
mit den Bittgesuchen aus Ägypten und dem kaiserlichen
Rundschreiben unter dem Namen Encyclien zusammengestellt
und veröffentlicht. Als dann im 6. Jahrhundert
wegen des Dreikapitelstreits das Ansehen des
Konzils von Chalcedon im Abendland wieder lebhaft
erörtert wurde, veranlaßte Cassiodor den gelehrten Epi-
Dhanius, dieses ganze corpus Encycliorum ins Lateinische
zu übersetzen. Es war offenbar die erste und blieb allem
nach auch die einzige lateinische Übersetzung, die angefertigt
wurde. In der Stammhandschrift von P und
W sind aber, während die Aufzählung der Erzbischöfe
vollständig erhalten blieb, zahlreiche Antwortschreiben,
deren Inhalt sich wiederholte, offenbar aus Sparsamkeit
, weggelassen worden, und infolge dieser Auslassungen
wurde dann auch die Reihenfolge verwirrt. An
der Spitze der Sammlung, und von den Encyclien unterschieden
, stehen zwei Schreiben Marcians, ein Brief
Pulcherias und ein Synodalschreiben Juvenals und der
palästinischen Bischöfe. Sie hat der Veranstalter der
Sammlung dem ursprünglichen corpus der griechischen
Akten von Chalcedon entnommen und ins Lateinische
übersetzt (S. XVI).

Den Encyclien folgt das Breviarium des Diakons
Liberatus von Karthago, das dieser nach 555 und
vor 566 verfaßte, mit der Absicht, durch eine
kurze Geschichte des Nestorianismus und Monophy-
sitismus die Verurteilung der drei Kapitel von Konstantinopel
(553) als verkappten Monophysitismus zu
erweisen. Seine Quellen sind die Historia tripartita
Cassiodors, Gesta synodalia, d. h. die Akten von Ephe-
sus und Chalcedon, und Väterbriefe, wobei der des
Griechischen kundige Verfasser aber sich nicht bloß
an Übersetzungen hielt, sondern auch griechische Schriftstücke
heranzog und selbst übersetzte. Endlich beruft
er sich noch auf ein Graecum scriptum von Alexandrien
und auf gravissimorum virorum narratio fidelis, d. h.
schriftliche und mündliche Mitteilungen der Partei des
Proterius, Timotheus, Salafakiol und Johannes Talaja,
die ihm z. B. die Überzeugung von der Unschuld des
Johannes Talaja beibrachten, aber nicht so zuverlässig
waren, wie er selbst glaubte. Das sind die Quellen, die
er selbst im Eingang aufzählt. Im Verlauf seiner Darstellung
bat er aber auch noch andere Schriftstücke
verwertet.

Auf das Breviarium folgen in PW zunächst einige
Stücke, die mit dem Zweck der Sammlung nichts zu
tun haben und ihr ursprünglich nicht angehörten. Dagegen
konnten die weiteren, den Handschriften PWJT
gemeinsamen und von Schw. aufgenommenen Briefe und
Briefauszüge den Verteidigern der drei Kapitel mehr
oder weniger dienlich sein.

Die Texte werden mit gewohnter Sorgfalt und Zuverlässigkeit
geboten. Der Fundort der griechischen
Texte ist jeweils unten angegeben. Außerdem kommen
Bemerkungen und Hinweise dem Benützer zu Hilfe.
Ebenso die Verzeichnisse am Schluß: 1. der Schriftstücke
der Sammlung, 2. der darin vorkommenden Anführungen
aus andern Schriften, 3. der lateinischen Wörter mit
Angabe der entsprechenden griechischen und umgekehrt,
dazu einiger grammatischer Eigentümlichkeiten.

Eine gewisse Unstimmigkeit liegt darin, daß Schw. in der Praefatio
S. V sagt, daß er den cod. W zum erstenmale benutzt habe, S. VIII
aber, daß schon Surius ihn verwertet habe. An der ersten Stelle ist
offenbar eben eine vollständige Verwertung gemeint. S. XI nach der
Mitte muß es natürlich heißen „lectiones qnas . . . collegi" statt ,,quae",
S. XIX Z. 1 von oben „aliorumque" statt nur „aliorum", S. 161 ,,im-
mensam crudelitatem" st. „erudelitatem".

München. Hugo Koch.

Thietmar, Bischof von Merseburg: Chronicon. Die Chronik des
Bischofs Thietmar von Merseburg und ihre Korveier Überarbeitung,
hrsg. von Robert Holtzmann. Berlin: Weidmannsche Buchh. 1935.
(LV, 631 S.) gr. 8°. = Monumenta Germaniae Historie.!, Scriptores
rerum Germanicarum, nova series. RM 36—.

Das Chronicon des Bischofs Thietmar von Merseburg
wird immer gerade dann besonderes Interesse
beanspruchen, wenn in deutschen Landen die Beziehungen
zwischen Staat und Kirche einigermaßen gespannt
erscheinen. In Thietmars Chronik, die zur Zeit Heinrichs
II. entstand und die über die Ereignisse des
10. Jahrhunderts in vorbildlicher Treue und Zuverlässigkeit
berichtet, die aber auch über die früheren Zeiten ein
sicheres und verständliches Urteil abgibt, spiegelt sich
der große Umschwung in der bischöflichen Stellung deutlich
wieder. Die Bischöfe auf deutschem Boden, die ja
von Rechts und Amts wegen nur Diener der Kirche
Jesu Christi und weiter nichts hätten sein sollen, waren
zu Fürsten geworden und konnten sich in dieser fürstlichen
Würde nicht unabhängig von einem starken Königtum
halten: sie wurden weiterhin zu königlichen