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Ausgabe:

1937 Nr. 10

Spalte:

180-181

Autor/Hrsg.:

Grabmann, Martin

Titel/Untertitel:

Mittelalterliche Deutung und Umbildung der aristotelischen Lehre vom Nus poiētikos 1937

Rezensent:

Piper, Otto A.

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Theologische Literaturzeitung 1937 Nr. 10.

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chend richtet sich ihr Augenmerk besonders auch auf
die abessinische Kirche. Das vorliegende Bändchen sucht
das Interesse für diese eigenartige Kirche in volkstümlicher
Weise ohne gelehrten Apparat zu befriedigen.
Es werden mit sicherer Hand die Hauptlinien geschichtlicher
Entwicklung gezeichnet, und dabei wird im letzten
Abschnitt der Durchdringung mit Handel und Politik
gedacht und die Skizze bis in die Gegenwart geführt.
Die erteilte Belehrung ist aber in Einzelheiten nicht
immer zuverlässig.

Insbesondere verraten irrtümliche Namensformen den Outsider, wie
folgende Beispiele zeigen: S. 50 nennt der Verfasser die größte der
dem Lalibala zugeschriebenen Felskirchen „Metone-Allem", während es
Madhena-A. = „Saviour of the World" heißen müßte. S. 55 heißt es
„Baeda Maryam-that ist, the Blessed Virgin". Dies heißt aber vielmehr:
„By the hand of Maryam". S. 72 wird der Nachfolger des 1679 verstorbenen
Johannes Adam Sagued genannt, während es richtig Adyäm
Sagad heißen muß. Aber auch die geschichtliche Darstellung selbst
läßt den Kontakt mit der Fachwissenschaft hin und wieder vermissen.
So ist zum Beispiel in dem zweiten die Gründung der äthiopischen
Kirche behandelnden Kapitel wohl von der Geschichte des Frumentius
die Rede, aber nicht von der Tatsache, daß die großen älteren axumi-
tischen Inschriften noch die Anrufung der heidnischen Götter zeigen,
dagegen die spätere deutlich den Übergang zum Christentum verrät. In
diesem Abschnitt steht auf Seite 23 am Ende des zweiten Absatzes auch
der Fehler, daß das Tabot von Axum von der Königin von Saba nach
Äthiopien gebracht sein soll, während es heißen müßte „by the son of
the Queen of Sheba". Was Seite 59 über Bermudez ausgeführt ist,
wärmt längst Widerlegtes auf. Der Mann war, wie ich schon 1904 in
den Nachrichten der Gesellschaft der Wissenschaften zu Göttingen Heft 1
nachgewiesen hatte und wie ein später von Beccari aus dem Jesuitenarchiv
herausgegebenes Dokument es bestätigt hat, ein Schwindler gewesen
. Seite 62 Zeile 11 von oben muß es statt „He was succeded"
vielmehr „he was preceded" heißen. Ein scherzhafter Druckfehler findet
sich Seite 21 Zeile 14 von oben, wo es statt „we are not old" vielmehr
„we are not told" hätte heißen müssen.

Solche und noch andere Unzulänglichkeiten werden
den Fachmann nicht allzu sehr stören, vermitteln aber
dem Laien doch nicht überall zuverlässige Belehrungen.
Goslar/Harz. Hugo Duensing.

Teilenbach, Gerd: Libertas. Kirche und Weltordnung im Zeitalter
des Investiturstreites. Stuttgart: W. Kohlhammer 1936. (XI,
243 S.) gr. 8°. = Forschungen zur Kirchen- u. Geistesgeschichte.
Bd. 7. RM 15—.

Wer die Gedanken Gregors VII. über das Verhältnis
der geistlichen Gewalt zur Welt von ihren ursprünglichen
Quellen her begreifen will, wird bis zu dem Glauben
an die Inkarnation Gottes in Christus zurückgehen
müssen. Diese Sätze, die sich im Schlußwort finden,
verdeutlichen am besten Zweck und Ziel des vorliegenden
Werkes.

Das erste Kapitel schafft die Grundlagen. Mit Paulus
beginnend, schildert es den Stufenbau der altchristlichen
Weltordnung, stellt die mittelalterliche Freiheit
der antikrömischen gegenüber und verfolgt die Entwicklung
des Staatskirehentums bis zur Gelasianischen Zweigewaltenlehre
. Das nächste bietet eine Ergänzung, indem
es die verschiedene Wertung des asketischen Mönch-
tums und des sakramentspendenden Weltklerus auseinandersetzt
und schließlich vom rex saeerdos in seinem
Verhältnis zum Priestertum handelt. Während die Kirche
in diesen Jahrhunderten allem Irdischen gegenüber ihre
Indifferenz bewahrt, gibt sie in den folgenden die ablehnende
Haltung auf, wie der dritte Abschnitt zeigt.
Die Institution der Eigenkirche durchdringt die romanisch
-germanischen Länder. Dank der Wirksamkeit der
Reformmönche, welche als Berater aller Stände bis hinauf
zu den Kaisern begegnen, steigert sich die Frömmigkeit
und die Sorge um das Seelenheil. Heinrich III.,
als gottbestellter Leiter des Reiches läßt erkennen, wie
sehr die Welt dem katholischen Christentum gewonnen
war.

Mit dem vierten Kapitel begann der Umschwung.
Er erfolgte nicht unvorbereitet, und doch ganz überraschend
. Leo IX. stellte Papst und Kurie vor eine neue
Aufgabe. Aber keine seiner Grundanschauungen, auch

nicht die der lothringischen Rechtsschulen, lehnte sich
gegen die herrschende Kirchenverfassung auf. Das ge-
! schah in den entscheidenden Jahren 1058/9 und nach
| einer Kampfpause auf der Fastensynode von 1075. Das
Investiturverbot sollte das Laientum zur früheren Un-
I mündigkeit in der Kirche herabdrücken. Und wenn auch
! der Widerstand von staatlicher Seite zu Kompromissen
I zwang, ein Teil des Programms ward durchgesetzt.

Den letzten zurückgreifenden Abschnitt gliedert T.
i in drei Teile. In 1) wird ausgeführt: Die Kirche ist
Leib und Braut Christi, seine Freiheit ist auch die
ihre. Papst, Bischof und Priester haben als Stellvertreter
Christi zu gelten. Da Diener der Kirche, stehen
sie über den Laien. Die Simonisten, welche nur das bestehende
Recht für sich geltend machen können, rauben
der erniedrigten Kirche die Freiheit. 2) handelt vom
päpstlichen Primat. Die Theorie hat schon Leo I. voll
entwickelt. Die Praxis bleibt noch für Jahrhunderte
weit davon entfernt. Erst unter Leo IX. und Gregor VII.
wird der Primat Wirklichkeit. Aber der Kampf des
Episkopats gegen den Papalismus geht weiter. 3) knüpft
an die Zweigewaltenlehre an. Allen Verteidigern des sakralen
Charakters des Königtums zum Trotz, wagt Gregor
den entscheidenden Schritt, Heinrich IV. abzusetzen.
Sein Dictatus bedeutet die höchste Steigerung vom Richteramt
Petri. Der Staat ist der Kirche ein- und untergeordnet
. Aber damit wird kein neues Dogma aufgestellt
, vielmehr die Idee des Papsttums nur folgerichtig
und einheitlich fortentwickelt.

Diese in sich geschlossene Zusammenschau bildet
den besonderen Vorzug des Buches. Daß dabei manche
für den Entwicklungsgang wichtige Faktoren wenig
oder garnicht berücksichtigt wurden, soll dem Verf.
nicht zum Vorwurf gereichen. Nur hätte er sich mit
den abweichenden Ansichten anderer etwas weitläufiger
auseinandersetzen können.

Göttingen. A. Hessel.

Grab mann, Martin: Mittelalterliche Deutung und Umbildung
der aristotelischen Lehre vom vove, jtoititixöc.. München: c.
H. Beck in Komm. 1936. (107 S.) 8°. = Sitzungsber. d. Bayer. Ak.
d. Wiss. Philos.-hist. Abt. Jg. 1936. H. 4. RM 6.50.

In De anima 111,5 unterscheidet Aristoteles zwischen
dem vot'5 öjtokTiv und dem voß? ö? ndaym, um trotz Verwerfung
der platonischen Anamnesislehre an der Objektivität
wissenschaftlicher Erkenntnis festhalten zu können
. Die kurzen und auch grammatisch vieldeutigen
Andeutungen des Stagiriten kamen zu größerer Bedeutung
bei seinen Kommentatoren, und zu neuem Leben,
als Averroes die Behauptung von der Einzahl des intel-
lectus agens wie auch des intellectus possibilis aufstellte
und zu einem Eckpfeiler seiner Philosophie machte.
Diese These war unvereinbar mit der überlieferten christlichen
Lehre von der individuellen gottgeschaffenen.
Seele. Für die Scholastik wurde das von Averroes aufgeworfene
Problem noch verwickelter durch den Umstand
, daß die aristotelische Unterscheidung Augustin,
I der führenden Autorität in Glaubensfragen, fremd ge-
I wesen war. So ist im 13. und 14. Jh. das Problem vielfach
diskutiert worden, freilich ohne beträchtlichen wis-
j senschaftlichen Gewinn.

Grabmann veröffentlicht eine Hs. aus der Universitätsbibliothek
zu Basel, die im ersten Viertel des 14. Jh.
entstanden sein dürfte, und die zur Beantwortung der
Frage „Utrum beatitudo consistat in intellectu agente,
supposito quod consistat in intellectu?" eine Aufzählung
von 16 verschiedenen Auffassungen des intellectus agens
gibt. Gr. bietet im ersten- Teile (S. 7—52) eine Verdeutschung
des Textes, der kurze geschichtliche Notizen
über die einzelnen Autoren zugefügt sind. Der Text
i selbst ist im dritten Teile (S. 85—102) abgedruckt.

Leider bestehen eine Reihe Unstimmigkeiten zwischen Text und
! Übersetzung. So muß es S. 8, Z. 15 v. u. .Willen' statt .Tätigkeit'
! heißen. S. 22, Z. 18 v. u. liegt ein Einwand vor, den sich Johannes
! Grammaticus selbst macht, nicht, wie der Herausgeber meint, eine Kritik