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Ausgabe:

1936 Nr. 9

Spalte:

162-165

Titel/Untertitel:

Theologische Aufsätze; 2 1936

Rezensent:

Frick, Robert

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Theologische Literaturzeitung 1936 Nr. 9.

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Wo so S. Stimmen von heute zu unbesehen folgt, j
•wird sein Geschichtsbild romantisch, also durch gefühlsmäßige
Schleier von der Wirklichkeit geschieden.
So denkt er nicht daran, in dem „Volksepos" Kaiewala
, wie er sollte, die freie Komposition des romantischen
Hochschullehrers Lönnroth aus alten Einzelstücken
, von denen doch manche nicht ohne Gründe
auf den Reformator M. Agricola zurückgeführt werden,
zu sehen. Täte er es, so würde er darin nicht so
vorbehaltlos eine Erkenntnisquelle urtümlichen Finnen- >
tums sehen. Auch der gefeierte Sibelius ist doch in j
erster Linie einfach neuromantischer Tondichter. Mir
aber sagte vor dem Krieg ein, wie wir heute sagen würden
, „finnisch-gläubiger" Student, wolle ich Finnlands
Seele kennen lernen, so müsse ich entschlossen die
christliche Vermummung abstreifen und Kaiewala und Sibelius
lauschen. Vestigia terreant! Dagegen ließe sich
wohl der erfreuliche Kampf um den Platz an der
Sonne in seinen großen Erfolgen etwa soziologisch
unterbauen: dem finnischen Akademiker gab und gibt ,
weithin seine Genügsamkeit und Nüchternheit den Vorsprung
vor dem zivilisationsbelasteten schwedischen Mitbewerber
.

Die Kirchenkunde dürfte erschöpfend sein. Viel- j
leicht wäre durch Vergleiehung mit uns geläufigeren
Gestaltungen des luth. Gottesdienstes manche Breite j
zu vermeiden gewesen. Die Grundlage ist ja schwedisch
und geht, wie Edv. Rodhe, Svenskt Gudstjänst-
lif, im einzelnen zeigt, auf eine Nürnberger Vorlage zu- i
rück. Von den Bettags in andaten, einem Erbe aus j
schwedischer Zeit, waren Proben zu geben. Denkt man
an die schwedischen und schweizerischen, so möchte j
man gerne sehen, wieweit allgemeine Ermahnungen i
aus dem Raum der Welt oder aus der Vollmacht in !
die Zeit hineingerufenes Wort der Kirche Christi vorliegt
. Die Gesangbücher mußten tiefer religiös-theologisch
charakterisiert werden; das schwedische war I
mit dem reichsschwedischen, mit dem es aus derselben |
Quelle stammt, zu konfrontieren. Es hält sich von
Neologie und Rhetorik freier und birgt Eigengut, dessen
geringe Auswertung im heutigen Schweden bedauert
werden muß. Auch der Prozeß der Lösung
aus den Banden reinen Staatskirchentums verträgt
nicht die gewählte isolierte Betrachtung; die Parallelen
sind zu auffallend. Hier ist dankenswerterweise
eine sehr beredte Probe gegeben im Formular der für
alle möglichen bürgerlichen Zwecke unentbehrlichen
pfarramtlichen Bescheinigung (prästbetyg): „ . . ist . .
zum Abendmahl zugelassen, Mitglied der . . Gemeinde,
geimpft und genießt die bürgerlichen Ehrenrechte"
(S. 28)! An einem wichtigen Punkte scheinen mir die
Akzente etwas anders zu setzen als es bei S. geschieht:
S. 28 hebt er hervor, daß ein Geistlicher als vortragender
Rat die kirchlichen Angelegenheiten im Kultusministerium
bearbeite, daß dieser Rat oft die wechselnden
Ministerien überdauere und eine bedeutende Rolle im 1
Leben der Kirche spiele. Fügt man, wie man sollte,
hin/u, daß dies stets ein qualifizierter Geistlicher ist I
und daß er, als Mann der Kirche, nicht, wie es in
allen Staatskirchen immer wieder zu beobachten ist,
als säkularisiertes Glied seines Standes dort wirkt, daß j
hiermit also jedes Neben- oder gar Gegeneinander zweier
Instanzen und Kompetenzen ausgeschlossen ist, so ergibt
sich, daß diese „für die finnische Kirche eigentümliche
" Erscheinung das Recht des Urteils erweist: „Die
finnische Kirche hat größere Selbständigkeit als die j
übrigen nordischen" — wir fügen hinzu: als die lutheri- I
sehen — „Kirchen". Der Mann, der so urteilte (Die
luth. Kirchen der Welt in unseren Tagen, Leipzig 1929, j
S. 24), damals „Kanzleichef" im Unterrichtsministerium,
ist seit 1935 Bischof von Wiborg.

Nun zu den Beziehungen der finn. Kirche zu
den A u s 1 a n ds k i rc h e n . Hier ist der Bericht an- j
nähernd auf das Dilemma vereinfacht: entweder enge !
Fühlung zu Deutschland, dem Stammland der Refor- !

mation und Theologie und Erretter von der Russennot,
oder andre Wege. Und diese werden zu summarisch
abgemacht, trotz mancher Breiten gerade hier. Von
der Welle schwedisch-jungkirchlicher Hülfe, die mit den
Kirchentagen, wo Bischof Eklund-Karlstad im Vordergrund
stand, und der Schwed. Akademie Abo ins Land
kam, ist für den Uneingeweihten nicht klar genug,
d. h. nicht genug in Aufhellung der mustergebenden
Arbeit in Schweden selbst geredet. Gerade, weil S. die
Auswirkung in die Breite wohl überschätzt, wäre theologische
Untermauerung doppelt erwünscht gewesen, um
den Leser zum Urteilen zu befähigen. Das Jahrbuch
„Svenskt Kyrkoliv i Finland" und manche Flugschrift
gibt den Stoff, die schwedische theologische Diskussion
die Maßstäbe.

Zu gleichen Bedenken, doch in weit höherem Grade,
gibt die Behandlung des anglikanisch-finnischen
Kirchenabkommens Anlaß. Es muß geradezu
Unbehagen wecken, wie hier, ohne den Versuch
, zum Grundsätzlichen durchzustoßen, eine durchgängige
Bagatellisierung den Grundton der Beurteilung
abgibt. Worum es geht, habe ich in Theol. Bl. 1925
Sp. 268—272 ausgeführt und darf darauf verweisen.
Vonseiten der Kirchenverfassung her suchen die Angli-
kaner den Bereich ihrer „Communion" zu erstrecken.
Aus dem allein mitgeteilten „Joint Report" geht nicht
mit erwünschter Deutlichkeit hervor, ob die finnischen
Unterhändler die geradezu beispielgebende, aus den Tiefen
lutherischer Besinnung erteilte Antwort der schwedischen
Bischöfe auch hier zu einem Teil des Abkommens
gemacht haben (vgl. auch Söderblom, Kyrkohist.
Ärsskrift 1923, S. 355 ff.)1. Wie S. die Sache vorführt,
erwächst der gemeinlutherischen Sache weder Klärung
noch Stützung. Etwas theologischer sollte auch über
den Gegensatz zwischen den Erzbischöfen Johansson
und Söderblom berichtet werden; B o h 1 i n s
Eingehen auf die Gedankengänge Becks, die J. bestimmten
, in seinem „Reichgottesgedanken im 19. Jahrhundert
" hätte alles Erforderliche geboten.

Ich schließe mit Äußerlichkeiten: „einschließendeVerheißung
" (101) ist nicht deutsch; lies 113 folgend«?,
121 Einiges, 126 religions^syc/wtogiscben, 55 Thomas a
(statt ä) Kempis, 143 PoekAau, (3 mal) successio.
In Fraktur ist Ny-slott und Johans-son exakter mit
langem oder Schluß-s zu bezeichnen. Mit den angedeuteten
Ergänzungen darf man sich der fleißigen Schrift
freuen.

Koblenz. peter Katz.

1) Erheblich weiter führen die vor Erscheinen von S.s Buch veröffentlichten
offiziellen englischen Berichte: 1) Report of the Committee
appointed by the Archbishop of Canterbury to confer with Represen-
tatives of the Church of Finland in aecordance with resolution 38 of
the Lamberti Conference 1930, wo dem Joint Report ein vierseitiges
Schreiben des Bischofs von Qlouccster an den Erzbischof von Canterbury
vorausgesandt ist, und 2) The Church of England and the Church
of Finland, a summary of the proeeedings (71 S.). (Hierüber werde
ich genauer in den Theol. Bl. berichten.) Aus der Vergleichung wird
S. ersehen, wie er, in Nichtbeachtung der Amtsbezeichnung der anglik.
Bischöfe, die Bischöfe von Fulham und von Oloucester ineinandergewirbelt
hat, etwa wie wenn jemand, der die Bischöfe Meiser und Wurm nennen
wollte, schriebe: H(ans)., München, Bischof von Stuttgart. Da dies
Versehen nicht nur S. unterläuft, notiere ich es hier.

AI t haus, Prof. D. Paul: Theologische Aufsätze. 2. Rand. Gütersloh
: C. Bertelsmann 1935. (IX, 182S.)gr. 8°. RM5.30; geb. 6.80.
Der 1929 erschienenen Sammlung theologischer Aufsätze
läßt A. jetzt einen 2. Band folgen. Von den 11
Beiträgen sind vier den Fragen um die Theologie Luthers
gewidmet. Der erste („Gottes Gottheit als
Sinn der Rechtfertigungslehre Luthers",
aus dem Luther-Jahrbuch 1931) bringt mit besonderer
Betonung dessen, was das 1. Gebot für Luther bedeutet,
das bekannte Anliegen A.'s zur Geltung, die Theologie
nicht hamartiozentrisch, sondern theozentrisch auszurichten
(vgl. H. W. Schmidt). „Das Rechtferfigungs-