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Ausgabe:

1936 Nr. 7

Spalte:

125

Autor/Hrsg.:

Schneider, Johannes

Titel/Untertitel:

Die Christusschau des Johannesevangeliums 1936

Rezensent:

Büchsel, Friedrich

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126

Theologische Literaturzeitung 1936 Nr. 7.

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dem ersten, sondern bereits dem zweiten vorchristlichen Jahrhundert angehört
, hat S. Klein, ZDPV 57, 1934, S. 7—27 erneut gezeigt. — S.
48: Nicht um metallene, sondern um hölzerne Bratspieße handelt es
sich (vgl. Pes. 7, 1 ; Tos. Pes. 5, 8; Abbildungen bei J. Jeremias, Die
Passahfeier der Samaritaner, 1932, Bild 23. 29. 31 -38. 40 42). —
S. 59 A. 5 gehört nach S. 58. — S. 65: R. Cadhoq ist nicht „Zeitgenosse
Rabban Gamali'els II. (um 90—130)", obwohl er als alter Mann
noch mit Gamli'el II. verkehrt hat. Vielmehr ist er, da sein Sohn, „Ali'äzär
bereits in den 30er Jahren des ersten Jahrh. geboren ist (vgl. A. Schlatter
, Die Tage Trajans, 1897, S. 80 f.), Zeitgenosse der Apostel. — S. 85:
Lies Gen. r. 15 zu 2, 9. - S. 98: Zu Hjnr = Provinz, Landgebiet
vgl. Lk. 1, 39 und dazu Ch. C. Torrey, Harv. Theol. Rev. 17, 1924, 83ff.
— S. 107: Was B. meint, wird erst deutlich, wenn man A. Schlatter,
Der Evangelist Johannes, 1930, S. 265 verglichen hat. — S. 123: Das
Fehlen weiterer Nachrichten über das Abschlagen der Zweige am Altar
dürfte sich in erster Linie daraus erklären, daß man den Ritus als anstößig
(vgl. S. 122) empfand. — S. 129 -131: Mit rjfrnsn (Sukka
4, 9 vgl. Joh. 9,7) kann nicht die Marienquelle ('en umm ed-daradsch)
gemeint sein, da deren Zugang, wie namentlich das Schweigen des Jo-
sephus beweist, schon zur Zeit Jesu verstopft war; erst im 14. Jahrhundert
(ältester Zeuge ist Sigoli, 1387) hat man ihn wieder freigelegt (G. Dal-
man, PJB 14, 1919, S. 48 A. 1). — S. 141 (V 1 b): Zu nnpa -
Freudenfest vgl. Mth. 25. 21. 23 und G. Dalman, Die Worte Jesu I, I
1898, S. 96. — S. 141 (V 2 a): Vpnrt heißt hier „zurüsten" wie I
P. Abb. 2, 12; 4, 16. — S. 160: (puMj (Jos., Vita 1 §2) bezeichnet
nicht die priesterliche Wochen-, sondern die Tagesabteilung (== I"P3)
Göttingen. Joachim Jeremias.

Schneider, Priv.-Doz. Lic. Dr. Johannes: Die Christusschau des
Johannesevangeliums. Berlin : Furche-Verlag 1935. (33 S.) RM 1 —.
Ders.: Die Verkündigung des Paulus. Berlin: Ebd. 1935. (25 S.)

RM 1 —.

Beide Hefte sind aus Vorträgen vor einem breiteren
Publikum entstanden; sie geben in durchsichtiger, ansprechender
Form eine Einführung in die Gedankenwelt
der Paulusbriefe und des Johannesevangeliums, so
daß der Leser ihre tragenden Grundgedanken von innen
her verstehen lernt. In der paul. Verkündigung unterscheidet
Sch. zwei Hauptteile, einen grundlegenden:
Heilsbotschaft und Heilsglaube, einen darauf aufgebauten
: Heilswirklichkeit und Heilsvollendung. Beim ersten
würdigt er Kreuz und Auferstehung Jesu in einer
der anselmisch-orthodoxen nahe stehenden Weise. Beim
zweiten handelt er von der Christusgemeinschaft und
der Realdialektik des Christenlebens, von Taufe, Kirche
und Endvollendung. Hier hätte die innere Einheit yon
Heilstatsachenpredigt und Christus„mystik" lebendiger
herausgestellt sein sollen. Die Gedankenwelt des 4.
Evangeliums sucht Sch. zugänglich zu machen unter
Zurückstellung der Fragen nach der Person des Verfassers
und seiner Stellung im Urchristentum wie in der
Religionsgeschichte des Hellenismus. Sch. versteht ihn
als einen kontemplativen Denker, der von echter und
tiefer Christusmystik erfüllt, keine Religionsphilosophie,
keine Christologie, keinen Mythus, sondern Wesensschau
bietet. Deshalb zeichnet er Jesus als das ewige Wort
Gottes, das, fleischgeworden, vermöge seiner einstigen
Gottesschau in seinem Selbstzeugnis den Glaubenden
das ewige Leben bietet, so daß sie neue Menschen werden
, als den, der im Sterben den -Kampf mit der Welt
siegreich beendet und einst wiederkommt. Das subjektive
Moment in der Christusdarstellung des Johannes
betont Sch. mit Recht, doch verdiente m. E. ihr Zeugnischarakter
eine stärkere Herausarbeitung.

Rostock. Friedr. Büch sei.

Borchert, Emst: Die Lehre von der Bewegung bei Nicolaus
Oresme. Münster i. W.: Aschendorff 1934. (XVI, 112 S.) gr. 8°. =
Beitr. z. Gesch. d. Philos. u. Theol. d. Mittelalters. Texte u. Untersuchgn.
begr. von C. Baeumker. In Verbindg. m. a. hrsg. von M. Grabmann,
Bd. 31, H. 3. RM 5.60.

Pierre Duhem hatte in seinen Studien über Lionardo
und zur Geschichte der Mechanik mit großem Nachdruck
auf den Bischof Nicolaus Oresme (| 1382) als den
großen Naturphilosophen des ausgehenden Mittelalters
hingewiesen, der Newtons Fallgesetz, Kopperniks Weltsystem
und Descartes' Koordinatengeometrie schon vorweggenommen
hätte. Diesem etwas voreiligen Urteil
sucht nun die vorliegende Schrift auf Grund einer
gründlichen Durchforschung des reichen handschriftlichen
Materials etwas größere Genauigkeit zu geben.
Nach den Untersuchungen des Verf. darf es als sicher
angenommen werden, daß Nie. Oresme in seiner Lehre
von der Bewegung in verschiedenen Punkten über seine
Vorgänger hinausgegangen ist, die Probleme klarer gesehen
und deutlicher formuliert hat. Er hat der neuen
Mechanik in verschiedenen Beziehungen vorgearbeitet,
vor allem durch seine Deutung der Bewegung als einer
qualitas accidentalis, durch die Auflösung der „einfachen
" Bewegungen in zusammengesetzte und durch
die Zurückführung der qualitativen Veränderungen auf
quantitative. In seiner Theorie von der Bewegung der
Erde steht er freilich nicht so führend da, wie es Duhem
erscheinen ließ. Das Problem wird bereits seit dem Ende
des 13. Jh. in der Universität Paris dauernd erörtert.

Nioolaus Oresme ist sicher ein bedeutender Mann
gewesen, und er erinnert in seiner Methode in mancher
Beziehung an Pascal. Er sucht auf Grund der Beobachtung
von Tatsachen über Aristoteles und den Nominalismus
hinauszukommen. Freilich ist er in der Formulierung
, wie die vorliegende Studie überzeugend nachweist
, noch stark durch die kirchlichen Entscheidungen
gebunden (und, so können wir hinzufügen,
sich der grundlegenden Tragweite seiner eigenen Ansichten
offenbar nicht voll bewußt). Man wird deshalb
auch kaum so weit gehen können wie der Verf., der
meint, daß N. O. „seinen philosophischen Begriff der
Bewegung dem unseren gleich erkannt und formuliert
hat." Der Verf. scheint mir zu sehr geneigt zu sein,
die Ansätze des Neuen bei N. O. in ihrer Tragweite zu
überschätzen. Für ein tieferes Verständnis N. O.s würde
es sich empfehlen, der Verbindung zwischen physikalischer
und mystisch-theosophischer Denkweise bei ihm
einmal näher nachzugehen. Die Gleichsetzung des unbewegten
Raumes jenseits des Fixsternhimmels mit der
Unendlichkeit Gottes und die Spekulationen über Zeit
und Ewigkeit, die in dieser Untersuchung etwas verloren
dastehen, würden einen guten Ansatzpunkt abgeben
. Durch eine solche Untersuchung würde sich
herausstellen, ob das Bewegungsproblem bei N. O. aus
einer tieferen Sicht heraus angepackt worden ist, oder
ob seine neuen Einsichten mir auf zufälligen Einfällen
beruhen.

z. Z. Swansea, S. Wales. Otto A. Piper.

Repertorium Germanicum. Verzeichnis der in den päpstlichen Registern
u. Kameralakten vorkommenden Personen, Kirchen u. Orte d.
Deutschen Reiches, seiner Diözesen u. Territorien vom Beginn des
Schismas bis zur Reformation. Hrsg. vom Preuß. Histor. Institut in
Rom. III. Bd. Alexander V., Johann XXIII., Konstanzer Konzil.
1409—1417. Bearbeitet von Ulrich Kühne. Berlin: Weidmann 1935.
VII, 48'S. u. 704 Sp.) Lex. 8°. RM 30—.

Zum Repertorium Germanicum in seiner neuen Gestalt
haben wir anläßlich des Erscheinens von Band II,
Liefg. 1—3, 1933, in dieser Zeitschrift (1934 Nr. 12)
das Notwendige bereits gesagt. Der vorliegende dritte
Band schließt sich dem zweiten fast in allen Punkten
der Darbietung an. Auf die Übersicht des Quellenmaterials
— Kommuneregister (Lateran), Kammerregister
(Vatikan), Geschäftsbücher der Camera Apostolica, Geschäftsbücher
der Kammer des Kardinalskollegiums —
folgt eine Darstellung des Kanzlei- und Kammerwesens
in dem behandelten besonders schwierigen Zeitraum,

j die beide damals doch insofern günstiger daran waren,

I als tüchtige Beamte der kurialen Verwaltung, die sich
von den gegenseitig sich bekämpfenden Päpsten losgesagt
hatten, bereitwillig zu allen Diensten zur Verfügung
standen. So ist weder von einem Rückschritt
noch von einem Tiefstande des Kanzlei- und Kammer-

; Wesens in diesen schwierigen Zeiten die Rede. — Das
eigentliche Urkundenrepertorium füllt rund 400 Spalten

I und ist in seiner außerordentlich gedrängten Kürze bei