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Ausgabe: | 1936 Nr. 6 |
Spalte: | 112 |
Autor/Hrsg.: | Heppe, Heinrich |
Titel/Untertitel: | Die Dogmatik der evangelisch-reformierten Kirche 1936 |
Rezensent: | Weber, Otto |
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Theologische Literaturzeitung 1936 Nr. 6.
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wurden, so wirkten, wie gezeigt wird, die neuen Gedanken
doch nach in der Idee eines territorialen Gesamtkir-
chenguts, in der Ablehnung eines Gemeindeeigentums,
das bei den Lutheranern im Gegensatz zu den Reformierten
nicht aufkommen konnte, in der Betonung des alten
Grundsatzes beneficium datur propter officium für die
Pfründen, in der Anerkennung der führenden Stellung
der Obrigkeit in der Wohlfahrtspflege und im Schulwesen
. Für letzteres bedarf freilich der von Lehnert allgemein
ausgesprochene Satz, daß der unmittelbare rechtliche
Zusammenhang der Schulen mit der Kirche in
Wegfall kam, zum mindesten der Einschränkung, z. B.
für die Territorien, in denen auch die Schulmeister, die
Beachtung des einzelnen zu klarer Herausarbeitung
der grundsätzlichen Gesichtspunkte kommt. Die Fragestellung
der Studie und ihre Ergebnisse werden sich
auch für neue Spezialuntersuchungen fruchtbar erweisen.
Adelebsen. Ph. Meyer.
Pestalozzis Sämtliche Werke. Hrsg. von A. Buchenau, E.
Spranger, Ii. S t e 1t ba ch e r. 16. Band: Schriften aus der Zeit
von 1803-1804. Bearb. von W. Feilchenfeld u. H. Schöne -
bäum. Berlin: W. de Oruyter & Co. 1935. (VIII, 666 S.). gr. 8°.
RM 30.-.
Mit dem neuen, 16. Bande ist der Gesamtausgabe
ein wesentlicher Baustein eingefügt worden. Er ist mit
kein Küsteramt hatten, zur Geistlichkeit gerechnet wur- I 666 Seiten nicht nur einer der umfangreichsten, son-
den und die Konsistorien das Volksschulwesen leiteten, i dem auch inhaltlich einer der interessantesten, in sofern
In dem 2. Teil seiner Studie unternimmt es Lehnert i als „weit über dreiviertel des Schrifttums, das hier vor-
dann, die verschiedenen Formen, in denen sich die Ver- gelegt wird, bisher nicht veröffentlicht war" (VIII).
wendung des Kirchenguts in den evangelischen Territo- Es seien hier nur die Überschriften der Erst-Veröffent-
rien gestaltete, nach der begrifflich juristischen Seite j lichungen genannt: Fragment über Grundlage der Bil-
zu erfassen. Bestimmender Gesichtspunkt für die Her- dung. Gedanken über Volkserziehung auf dem Land,
ausarbeitung der einzelnen unterschiedlichen Rechtsvor- : Auseinandersetzung mit Joh. Rud. Steinmüller. Joseph
gänge ist hier für ihn die Frage, ob die Zweckbestim- j und Claus, ein Gespräch über Pestalozzi und Steinmüller,
mung und die Rechtspersönlichkeit der bisherigen Ver- , Auseinandersetzung mit Ernst Tillich. Fragmente zu
mögenssubjekte in den neuen Beziehungen erhalten oder i einer Neubearbeitung. Wie Gertrud ihre Kinder lehrt,
gewandelt wurde. Die geringste Bedeutung hat die ' Anzeige von Gruners Briefen aus Burgdorf. Abschieds-
Sequestration, die nur eine Übergangsregelung, aber kei- ' wort an die Kinder in Münchenbuchsee. Erklärung
ne Neuerung bezweckte. Von Possession ist zu reden, j über die Grundlage und Mittel meiner Methode sowie
wo bei dem Übergang des Kirchenguts von der Papst- I über ihren Erfolg (S. 229—263). Weltweib und Mutter
kirche auf die Lutheraner Kontinuität und Zweckbestim- j (347—365). Ferner wird von der Abhandlung: Über
mung der juristischen Person erhalten blieb. Wie ge- | den Sinn des Gehörs in Hinsicht auf Menschenbildung
zeigt wird, gehören nicht nur die fabrfca ecclesiae und i durch Ton und Sprache, die bisher nur in einer jüngeren
die Pfarrpfründen hierher, sondern auch die Präbenden | Form bekannt war, die ältere, ursprüngliche Fassung
mancher Domkapitel, Kollegiatstifter und Klöster. Der geboten. Auf den Inhalt der Schriften einzugehen ist
Begriff Reformation ist anzuwenden, wo bei dem Über- j hier nicht der Ort; es mag nur betont werden, daß meh-
gang die Zweckbestimmung nach den lutherischen Ideen ; rere von ihnen nicht nur pädagogisch sondern auch
eine Umformung erfuhr, ohne daß das Vermögenssub- ! volksorganisch und religiös von größtem Interesse sind,
jekt zerstört wurde, wie es z. B. bei Klöstern geschah, j Es braucht kaum hinzugefügt zu werden, daß sowohl der
die in Schulen verwandelt wurden. Um Innovation han- | textkritische Apparat wie auch die Erklärungen vor-
delt es sich bei dem Untergang des kirchlichen Rechts- bildlich sind.
Subjekts und Verwendung des Vermögens zu anderen ' Dortmund. H. Werdermann.
frommen Zwecken. Beispiele bieten u. a. die Dotierun- i---—-
gen der Universitäten Marburg und Helmstedt mit dem Heppe, Dr. Heinrich: Die Dogmatik der evangelisch-refor-
Vermögen erledigter Klöster. Kumulation liegt vor, wo mierten Kirche, dargestellt u. aus den Quellen belegt. Neu durchbestimmte
Gattungen von Vermögensträgern oder das gesehen u. hrsg. von Ernst Bizer. Mit einem Geleitwort von Karl
Gesamtkirchengut eines Bezirks ZU einem zentralisierten Barth. Neukirchen, Krs. Moers: Buchh. des Erziehungsvereins 1935.
oder fusionierten Vermögen, das nur ausgesprochen (XI1- 579 s-) 8°- RM 7-50; geb-9-50-
kirchlichen Aufgaben oder auch dem gemeinen Nutzen Das Bedürfnis nach einer Neuherausgabe des
dient, vereinigt wurden (z. B. Klosterfonds, gemeine i „Heppe" ist seit mehreren Jahren lebhaft geäußert
Kasten). Von Säkularisation ist im strengen Sinne nur | worden. Die Ausgabe von 1861 war vergriffen und
bei weltlicher Verwendung des Kirchenvermögens zu nicht sehr leicht zu beschaffen, dazu auch im Tech-
sprechen. Alle diese Rechtsvorgänge werden unter Her- nischen weithin korrekturbedürftig. Man wird Verlag
anziehung eines umfangreichen Materials gegen einan- und Herausgeber für ihr Werk sehr dankbar sein
der abgegrenzt und nach ihren rechtlichen Voraussetzun- : müssen. Der Text der älteren Ausgabe ist im Ganzen
gen geklärt und dabei auch manche umstrittene Einzel- unverändert geblieben, die Zitate sind sämtlich neu vertrage
aus größerem Zusammenhang heraus zu lösen glichen und dabei nicht unerheblich korrigiert wor-
versucht. Daß man bei der Behandlung eines so großen den. Auch aus dem Quellenverzeichnis sind die Feh-
Materials auch gelegentlich dieses oder jenes vermißt, 1er des Heppe'schen Werks ausgemerzt. Das Personenist
begreiflich. So hätten bei der ausführlichen Behand- i und Sachregister hätte nach der Sachseite hin ruhig
lung der Klöster auch die 6 Lüneburger Klöster, in j noch etwas ausführlicher sein dürfen. Erwähnenswert
denen noch heute die Äbtissin die Expektanzen erteilt, ist auch die sehr geschickte Druckanordnung, die beBeachtung
verdient. Für die Verhältnisse in Calenberg- j sonders wohltuend von der des Originals absticht. —
Göttingen bietet heute statt älterer Werke das überse- I Über Stellung, Absicht und Bedeutung des Buches selbst
hene bedeutende Werk von Adolf Brenneke „Vor- und i äußert sich Karl Barth in einem Geleitwort, das auch
nachreformatorische Klosterherrschaft und die Geschieh- die Grenzen der Heppe'schen Arbeit deutlich macht,
te der Kirchenreformation im Fürstentum Calenberg- ! Daß gerade Barth das Geleitwort schreibt, ist sachlich
Göttingen" (Hannover 1928/29), die Grundlage unse- ; gegeben: er hat mit dem starken — gewiß nicht un-
rer Kenntnis. kritischen — Hinweis auf die theologische Arbeit der
Der Verfasser hatte sich keine leichte Aufgabe ge- Orthodoxie am stärksten zur Erweckung des Wuliste
11t, als er es unternahm, einen so umfangreichen und sches nach einem solchen Buche mitgewirkt, wie es
schon in der Reformation so heiß umstrittenen Gegen- , der „Heppe" darstellt. Seine Theologie bestimmt auch
stand, wie es das kirchliche Vermögensrecht der Re- Einleitung des Herausgebers Ernst Bizer, die das Buch
formationszeit ist, zusammenfassend zu untersuchen. Ihm ! in die Kirche der Gegenwart hineinstellt,
gebührt Dank für die Durchführung, die bei sorgfältiger I Göttingen. O.Weber.
Die nächste Nummer der ThLZ erscheint am 28. März 1936.
Verantwortlich: Prof. D. W. Bauer in Göttingen, Düstere Eichenweg 14.
Verlag der J. C. Hinrich s'schen Buchhandlung in Leipzig C 1, Scherlstraße 2. — Druckerei Bauer in Marburg.