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Ausgabe:

1936 Nr. 19

Spalte:

349-350

Autor/Hrsg.:

Emge, Carl August

Titel/Untertitel:

Der philosophische Gehalt der religiösen Dogmatik 1936

Rezensent:

Wobbermin, Georg

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Seite 1

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349

Theologische Literaturzeitung 1936 Nr. 19.

350

Die kam p, Franciskus: Theologiae dogmaticae manuale. Juxta
editionem sextam versionem latinam curavit Adolphus M. Hoff-
mann O. P. S. Th. Doktor et Lector. Volumen IV. Tournai: Desclee
& Cie. 1934. (IX, 568 S.) 8°. Beigas 7—; geb. 9.80.

Daß auf die Anzeige der beiden ersten Bände unserer
Übersetzung der Dogmatik des Münsterer Professors
für katholische Dogmatik Franz Diekamp ins Lateinische
hiermit die Anzeige des vierten Bandes folgt,
hat seinen Grund darin, daß von dem dritten Bande, der
in zwei Hälften erscheinen soll, die erste Hälfte noch
nicht erschienen ist. Der dritte Band wird später in
eins angezeigt werden. Der vorliegende vierte Band —
ein stattlicher Band von 568 Seiten — umfaßt die Lehre
von den Sakramenten, die zunächst allgemein, dann im
Einzelnen behandelt werden, und weiter als das letzte
Stück des ganzen Werkes die Eschatologie (de novis-
simis). Was ich über die Vorzüge unserer Dogmatik
als solcher und ihrer Übersetzung im Besonderen in
den Anzeigen der beiden ersten Bände (vergl. 1934.
Nr. 11) gesagt habe, gilt voll und ganz auch für unseren
vierten Band. Vielleicht eignet sich gerade die Behandlung
des allerletzten Stückes der Dogmatik, eben die
Eschatologie, besonders, um zu zeigen, in welch meisterhafter
Weise unser Dogmatiker den inneren Gehalt
der speziell-katholischen Dogmatik auch in der äußeren
Anordnung zum Ausdruck zu bringen vermag. Während
die katholische Dogmatik die Eschatologie gemeinhin
einteilt in die Lehre von der besonderen Vollendung
des einzelnen Menschen und von der Vollendung der
gesamten Kreatur, teilt Diekamp die Eschatologie
ein in die beiden Teile de eventibus ultimis und de
statibus finalibus. Im ersten Teile kann er den gesamten
Verlauf der eschatologisehen Ereignisse gleichsam vorwegnehmen
, um dann im zweiten Teile allein de locis,
in quibus animae defunctorum morantur, reden zu können
. Dabei kommt dann natürlich im Centrum die
Lehre de purgatorio zu stehen; und ich brauche nicht
auszuführen, was das für eine wirksame Darstellung
des katholischen Glaubensgebäudes bedeutet. Damit
habe ich freilich schon etwas von der dogmatischen Würdigung
unseres Werkes vorweggenommen, die ich mir
als ganze für die Anzeige des jetzt allein noch ausstehenden
dritten Bandes vorgenommen habe.
Heidelberg. Robert Jelke.

Emge, CA., Dr. jur. et phil.: Der philosophische Gehalt der
religiösen Dogmatik. Prolegomena zu einer wahren Theologie.
München: Ernst Reinhardt 1929. (153 S.) gr. 8°. RM 7.80.

Weshalb dieses inhaltschwere Buch des früher in
Jena, jetzt in Berlin lehrenden Rechtsphilosophen in
der Theolog. Lit.-Zeitung seiner Zeit keine Besprechung
gefunden hat, ist nicht mehr festzustellen. Den Anlaß
zu einer nachträglichen Anzeige bietet der Umstand,
daß gelegentlich des fünfzigsten Geburtstages des Verfassers
neben seinen übrigen rechtsphilosophischen
Schriften auch diese die religiöse Dogmatik betreffende
viel genannt worden ist.

Das Buch behandelt nach einer „die Aufgabe" bestimmenden
Einleitung in vier Abschnitten I. Die Lehre
von Gott, II. Die Schöpfung, III. Die Erlösung, IV.
Die Heiligung. Das Schwergewicht liegt dabei verständlicher
und sachgemäßer Weise auf der „Lehre von
Gott"; auf sie bezieht sich auch der Begriff der „wahren
Theologie" im Untertitel des Buches.

Doch weist zugleich das Verhältnis des Untertitels
zum Haupttitel auf die für die Gesamtbetrachtung entscheidende
Problematik hin. Denn da die „religiöse
Dogmatik" im Sinne des Verfassers die dogmatische Arbeit
der christlichen Kirche bezeichnet, erhebt sich die
Frage, in welchem Verhältnis der rein religiöse Gehalt
— genauer: der spezifisch-christliche Glaubensgehalt —
jener Arbeit zu ihrem philosophischen Gehalt steht.
Ist der philosophische Gehalt, nach dem gefragt wird,
im Sinne eines im Voraus fertigen, von rein philosophischen
— außerreligiösen — Voraussetzungen aus konstruierten
philosophischen Systems gemeint? Ist er so
gemeint, wie er z. B. in Biedermanns „Christlicher Dogmatik
" gemeint ist, in der nicht nach dem spezifisch
christlichen Glaubens- oder Überzeugungsgehalt als
Kerngehalt des Dogmas gefragt wird, sondern nach seinem
„rationellen" Kern, der dann nach Maßgabe des
Hegeischen Pantheismus bestimmt wird. Nein, so ist
es hier nicht. Der Fortschritt gegenüber Biedermann
ist überall mit Händen zu greifen, wennschon auch
Emge bewußt und nachdrücklich an Hegel anknüpft.
Aber erstlich lehnt E. alles pantheistische Denken aufs
schärfste ab; der Gegensatz gegen den „vagen" Pantheismus
zieht sich als roter Faden durch das ganze
Buch hindurch. Und außerdem geht seine Absicht wenigstens
in beträchtlichem Urnfange deutlich dahin, den
eigentlichen „Sinn" oder „Sinngehalt" wie der dogmatischen
Formulierungen so der christlichen Glaubensüberzeugung
selbst herauszustellen.

Im beherrschenden Mittelpunkt dieser Bemühungen
steht der sehr bedeutsame Beitrag E.'s zum Verständnis
der Trinitätslehre. Die christliche Trinität will den
Monotheismus nicht aufheben oder einschränken, sie
will ihn gerade in voller Strenge durchführen. In diesen
Sinn-Zusammenhang gehört auch der von E. vertretene
Gottesbegriff: Gott als „überreale Wesenheit des Normativen
." Diesen Gottesgedankeii im letzten Kern von
allen Anthropomorphismen des naiven und des scholastisch
-dogmatischen Denkens frei zu halten, ist E.'s
an sich sehr berechtigtes Anliegen. Es fragt sich nur,
ob dabei auch die Anliegen des lebendigen Gottesglaubens
selbst zu ihrem vollen Recht kommen oder ob
sie — wie z. B. bei Schleiermacher — teils verkürzt
teils umgebogen werden. Diese Gefahr kann entstehen,
wenn Gott als „normatives Prinzip" (d. h. einheitliches
Prinzip der Normen aller Stufen) bezeichnet wird, wie
u. a. der Satz S. 96 zeigt, da Gott keine Realität (der
raumzeitlkhen Existenz!) sei, könne er nicht faktisch
Zwecke setzen. Und diese Gefahr kann ebenso entstehen
, wenn die Forderung nach stetiger Entfaltung
des Prinzipgedankens mit der Unterscheidung des
„unbedingten Gottes" von den „bedingten Göttern"
durchgeführt und diese Terminologie auch für die Trinität
verwendet wird.

Hiermit hängt dann weiter zusammen, daß sich in
der Kritik der dogmatischen Offenbarungs-, Erbsünden-
und Erlösungslehre Formulierungen finden, die den
Schein erwecken könnten, als richteten sie sich gegen
die Grundüberzeugung des christlichen Glaubens selbst.
Daß das doch nur Schein auf Grund der eigenartigen
Terminologie ist, bekundet sich u. a. darin, daß gerade
der Behandlung der Erlösungslehre als Motto das Wort
aus Augustins Konfessionen vorangestellt ist: Inquietum
est cor nostrum, donec requiescat in te.

Zum Bereich der Terminologie gehören noch zwei
Fragen, die sich im Hinblick auf die Gesamthaltung des
Buches aufdrängen: 1) Steht nicht diese Gesamthaltung
in bedeutsamer Analogie zu derjenigen Schleiermachers?
Und bekundet sich dieser Sachverhalt nicht bereits in
der Vorliebe für das Wort „schlechthinig" (z. B. S. 90,
118, 127, 128, 141)? Besteht nicht die Analogie gerade
auch für die Fassung des Identitäts-Gedankens? — 2)
Führt nicht die Einsicht, daß es sich im religiösen Seelenbegriff
nicht um „die Psyche der (positivistischen)
Psychologie" (der Vorkriegszeit) handelt, sondern um
einen „spezifisch religiösen Begriff" (S. 107)
zu der Forderung, im wissenschaftlichen Sprachgebrauch
den Begriff „religionspsychologisch" so zu fassen, daß
er den spezifisch religiösen Seelenbegriff erkennen läßt?
Berlin. Georg Wobberrain.

Saatz, Dr. jur. Friedr.: Das geltende Kirchenpatronatsrecht in

der evang.-luther. Landeskirche des Freistaates Sachsen. Leipzig:
Th. Weicher 1935. (XII, 127 S.) gr. 8°. = Leipz. rechtswissenschaftliche
Studien, herausg. v. d. Leipz. Juristen-Fakultät, H. 94. RM 5—.