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Ausgabe:

1936 Nr. 19

Spalte:

344-346

Titel/Untertitel:

Halitgarius Cameracensis, Die altenglische Version des Halitgar'schen Bußbuches 1936

Rezensent:

Börner, Otfried

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Theologische Literaturzeitung 1936 Nr. 19.

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unter etwas summarisch ausfällt. Das wird man dem
Verfasser im Allgemeinen nicht anrechnen dürfen. Nur i
in einem Falle scheint mir Widerspruch geboten. S. 30 j
heißt es: „In der heutigen Theologie freilich gibt es die
(sc. von Christus) losgelöste Rechtfertigungslehre noch,
und Karl Holls Darstellung der Rechtfertigungslehre
Luthers ist daran nicht schuldlos." Eine solche einr
fache Diskriminierung — sie ist es gegenüber einem j
christlichen Theologen — scheint mir angesichts der
reichlichen Diskussion über diese Frage schwer verantwortlich
. Zumal dann, wenn sich der Verfasser in
so wichtigen Fragen, wie den S. 11 und 38 verhandelten
von Holl abhängig, bzw. mit ihm einer Meinung
zeigt.

Danzig._H. Kittel.

Mingana, A.: Early Christian Mystics. Cambridge: W. Heffer
& Sons 1934. (VII, 320 S.) = Woodbroke Studies Vol. VII.
Auf die ThLz. 59, 1934, Sp. 55 f. angezeigten Bände j
V und VI seiner Woodbroke Studies hat Mingana mit I
seiner unverwüstlichen Arbeitskraft zunächst, 1933, den {
ersten Band des Catalogue of the Mingana Collection
of Manuskripts folgen lassen, um sodann die Erschließung
der einzigartigen Schätze wieder aufzunehmen.
In unserem Bande empfangen wir in Facsimile-Wieder- j
gäbe und Übersetzung die übriggebliebenen Werke einiger
christlich-syrischen Mystiker Mesopotamiens aus dem I
7. und 8. Jahrhundert. Allem Vermuten nach ist die j
der Ausgabe zugrunde liegende Handschrift Mingana
Syriac 601 der einzige Zeuge für diese Schriften. Wenigstens
in europäischen Bibliotheken ist bisher kein weiteres
Manuskript gleichen Inhaltes aufgefunden worden. |
Über die betreffenden Verfasser, ihr Leben und ihre
Werke, sofern man davon wußte, handelte A. Baumstark
in seiner Geschichte der syrischen Literatur 1922,
S. 209 ff.

Wichtig ist der Inhalt der veröffentlichten Schriften
nicht nur um ihrer selbst willen, sondern auch weil sie J
Wesentliches beitragen zur Entscheidung der Frage nach !
dem Verhältnis der islamitischen Mystik zur christlichen.
Diese ist im Sinne einer überaus starken Abhängigkeit
der ersteren von der letzteren zu beantworten. Hier
müßte vergleichende Forschung mit Nachdruck einsetzen
. Auch auf die sehr verwickelte Überlieferung
der christlich-syrischen Literatur fällt gelegentlich ein
aufhellendes Streiflicht.

Von den fünf in dem Bande vereinigten Stücken ist

— nach der Reihenfolge der Übersetzungen, die nicht
der der syrischen Texte in der Handschrift entspricht l

— das erste die Arbeit eines Mediziners, der die Schule
des Hippokrates und vor allem des Galen durchlaufen
hat und nun seine ärztliche Kenntnis und Erfahrung j
in den Dienst mystischer Spekulation stellt. Simon j
von Taibutheh ist der Meinung, daß wahre Erkenntnis I
gewonnen wird durch ein Zusammenspiel der Sinne
des Körpers und der Kräfte der Seele. Nur in einem j
gesunden Leibe vermögen sich die Kräfte der Seele er- j
treulich zu entfalten. Wie er sich das im einzelnen I
denkt, entwickelt der Traktat ausführlich, dessen Inhalt j
auch auf die Folgezeit einen gewissen Einfluß ausgeübt i
hat. Während die asketischen Übungen des Mönchs j
von großem Werte für die Erreichung des gesteckten
Zieles sind, scheinen die Sakramente ohne Bedeutung
zu sein. Wenigstens bleiben sie unerwähnt.

An zweiter Stelle steht die Schrift des Mönches Da- j
discho aus der Landschaft Katar am Persischen Golf
über die Einsamkeit. Zurückgezogenheit und Schweig- ]
samkeit sind ja für die Mystiker von größter Bedeutung
. Klosterinsassen ziehen sich sieben Tage oder
auch sieben Wochen von den Brüdern zurück und ver- !
schließen sich in ihrer Zelle. Daneben gibt es andere,
die ihr ganzes Leben in der Einsamkeit verbringen.
Auch hier sind Steigerungen möglich.

Die einen reisen von einer Mönchsniederlassung zur
anderen, leben aber dort für sich. Andere führen ein
Einsiedlerleben in der Wüste, kehren jedoch gelegentlich

auf kurze Zeit zu den Klöstern zurück und nehmen an
der Gemeinschaft teil. Die schärfste Form ist die der
Anachoreten die endgültig auf jeden menschlichen Umgang
Verzicht leisten. D. schildert, wie sich das Leben
der Einsamkeit im einzelnen gestaltet.

Die letzten drei Schriften sind geringer an Umfang
und inhaltlich minder bedeutend. Es sind zunächst die
Arbeiten der beiden Brüder Abdischo und Joseph Chaz-
zaja, kürzere Betrachtungen über allerlei Gegenstände.
Dann folgt der Brief des Abraham bar Daschandad an
seinen jüngeren Bruder Johannes, der das mönchische
Gemeinschaftsleben zu Gunsten des Einzeldaseins in der
Zelle aufgegeben hatte.
Oöttingen._W. Bauer.

Raith, Josef: Die Altenglische Version des Halitgar'schen
Bußbuches (Sog. Poenitentiale Pseudo-Ecgberti). Hamburg: Henri
Grand 1933. (XL, 85 S.) 8°. = Bibliothek der Angelsächsischen Prosa,
Herausg. von Hans Hecht, XIII.
In den Bußbüchern wurden für die verschiedenen
Sünden die entsprechenden Bußen verzeichnet. Sie dienten
dem Priester, der die Anweisungen über die vom
Sünder auszuführenden Bußwerke zu geben hatte, hierbei
als Richtschnur. Solche Bußbücher gab es vom 6. bis
zum 12. Jahrhundert. In England insbesondere (außer
Schottland und Irland) steht das dem Theodor von
Tarsus, Erzbischof von Canterbury 668—690, zugeschriebene
Bußbuch am Anfang. Es folgten weitere
unter den Namen des Beda Venerabiiis (673—735)
sowie des Egbert, Erzbischofs von York (732—766).
Diese und ähnliche, auf dem Kontinent im Frankenreich
entstandenen, Bußbücher (Pönitentialien) sind durchweg
lateinisch geschrieben.

Durch die Vermengung kanonischer, keltischer und
angelsächsischer Satzungen hatte in den fränkischen
Bußbüchern des 8. Jahrh. eine große Verwirrung Platz
gegriffen. Dagegen erfolgte auf mehreren Synoden in
der 1. Hälfte des 9. Jahrh. eine entschiedene Reaktion.
Die alten bisher üblichen Bußbücher wurden verboten,
und neue mußten an die Stelle gesetzt werden. Für diese
sollten ausschließlich maßgebend sein die kanonischen
Satzungen, die Weisungen der hl. Schrift, die kirchliche
Gewohnheit (nicht mehr die tatsächlichen oder angeblichen
Weistümer [judicia] hochgestellter Persönlichkeiten
).

Aus diesen Verhältnissen sind entstanden das Bußbuch
des Halitgar von Cambrai c. 829, die beiden
Bußbücher des Hrabanus Maurus, das Bußbuch des
Rudolf von Bourges c. 850. Alle diese Bußbücher jedoch
sind systematische Sammlungen, keine Handbücher,
die, wie die früher üblichen, zur unmittelbaren Benutzung
und Handhabung der Bußdisziplin dienen konnten
. Daher ist in vielen Hss. eins der üblichen Bußbücher
hinzugefügt (meist das Ps. Romanu.in).

Im Gefolge jener großen internationalen Geistesbewegung
, die von Frankreich, besonders von dem Kloster
Fleury a. d. Loire, ausging und eine durchgreifende
Reform des Mönchwesens herbeiführte, hat sich in England
im 10. Jahrh. das Bedürfnis nach Übersetzungen
jener lateinischen Pönitentialien eingestellt. Aus dieser
Zeit allein liegen die 3 in altenglischer Sprache verfaßten
Bußbücher vor: 1) Die Übersetzung einer fränkischen
Bußordnung des Bischofs Halitgar von Cambrai
817—831 2) die Übersetzung mehrerer, namentlich in
dem Pönrtentiale des Theodor von Tarsus sich findender
Bußsätze, wovon Spindler eine kritische Ausgabe
vorbereitet, und 3) die Übersetzung des Confessionale
Pseudo-Egberti, herausg. von R. Spindler (das Altenglische
Bußbuch, Leipzig, Tauchnitz, 1934). Wir haben
es hier nun mit einer kritischen Ausgabe der an erster
Stelle erwähnten altenglischen Version zu tun.

Der Herausgeber hat mit Rücksicht auf die große
kulturgeschichtliche Bedeutung der altengl. Bußbücher
mit Recht auf eine eingehende kulturgeschichtliche Würdigung
großen Wert gelegt. Für die Kirchengeschichte
sind sie wertvoll, da die jüngere alteng-