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Ausgabe:

1935 Nr. 8

Spalte:

147-150

Autor/Hrsg.:

Zeitschrift der Gesellschaft für niedersächsische Kirchengeschichte ; 37., 38.

Titel/Untertitel:

39. Jahrg. 1935

Rezensent:

Fleisch, Paul

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Theologische Literaturzeitung 1935 Nr. 8.

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forschung doch ein offenes Feld, und beide Konfessionen
haben das gleiche Interesse, es vor dem gefährlichen
Einbruch eines umgerüsteten und unberufenen Dilettantismus
zu bewahren: Dilettant ist aber hier jeder, der nicht
die Zeit gefunden hat, sich in die altdeutsche Sprache
einzuleben, und dessen Bildungsgang noch obendrein
sich abseits vom Latein vollzogen hat. Mögen solche
Leute immerhin zu ihrer persönlichen Erbauung die gewiß
liebevolle, aber im Einzelnen keineswegs zuverlässige
neuhochdeutsche Bearbeitung von Büttner lesen und
ihren Freunden weiter empfehlen, ein Urteil steht ihnen
weder über Büttner noch über Eckhart zu.

Göttingen. Edward Schröder.

[Tau ler, Johann:] Ausgewählte Predigten Johann Taulers.

Hrsg. von Leopold Naumann. Berlin: W. de Oruyter & Co. 1933.
(62 S.) 8°. = Kleine Texte f. Vorlesungen u. Übungen, hrsg. von H.
Lietzmann, 127. RM 2—.

Die Predigtsammlung, die ein anastatischer Neudruck
der ersten Ausgabe (Nr. 27 derselben Reihe)
ist, bietet insofern eine geeignete Grundlage für textkritische
und textgeschichtliche Übungen über die Tauler-
schen Predigten, als sie nicht, wie die von Ferdinand
Vetter veranstaltete Gesamtausgabe der Taulerschen
Predigten als Textgrundlage die älteste Überlieferung
nimmt, sondern eine Reihe von Predigten auswählt, die
von der ältesten Überlieferung bis zu dem Leipziger
Druck der Taulerschen Predigten von 1498 führt. Das
Heft zeigt also die mannigfachen Schattierungen der
Überlieferungsgeschichte, welche die Predigten durchgemacht
haben, um für spätere Generationen lesbar und
verständlich zu sein. Der Herausg. geht von der Wiener
Handschrift 2739 aus, auf die Hoffmann von Fallersleben
hingewiesen hat, bringt dann zwei Abendmahlspredigten
aus der Hildesheimer Handschrift, 724 der Be-
verinschen Bibliothek, welche die niederdeutsche Überlieferung
vertritt. Vier Predigten aus den Mystikerhandschriften
der Staatsbibliothek zu Berlin leiten über zu
der letzten Predigt, welche dem ältesten Druck Leipzig
1498 entnommen ist, dessen Bedeutung nicht nur darin
liegt, daß erst durch ihn die Taulerschen Predigten ihre
weite Verbreitung in der Theologie und Frömmigkeit des
16. Jahrhunderts gefunden haben, sondern auch, daß
sie in ihrem Anhang Predigten Meister Eckharts
zuerst aufgenommen hat. Die Ausgabe verzichtet absichtlich
darauf, einen vollständigen Variantenapparat
nach Vetler zu geben, sondern weist nur auf die für das
Verständnis und den Vergleich wichtigsten Varianten hin.
Halle a. S. Ernst Benz.

Zeitschrift der Gesellschaft für niedersächsische Kirchengeschichte
unter Mitwirkung von D.Karl Wagenmann, Vizepräsident
im Landeskirchenamt in Hannover und D. Hermann Dörries,
Professor der Kirchengeschichte in Göttingen herausgegeben von D.
Ferdinand Cohrs in Stederdorf bei Uelzen. 37. Jahrgang (H. 1932)
(107 S.) RM 4.50; 38. Jahrg. (H. 1933) (368 S.) RM 6-. und 39.
Jahrg. (H. 1934) (249 S.) hrsg. von Landeskirchenrat Philipp Meyer.

RM 6—.

H.1932 hat noch der langj. Schriftl. d. Zeitschr. (seit
1903) und Mitbegründer der Gesellschaft, D. Ferdinand
Gohrs herausgegeben, die beiden anderen Landeskirchenrat
Meyer, jetzt in Adelebsen, der seines Vorgängers
Lebensarbeit in H. 1934 würdigt. H. 1932 enthält an
größeren Aufsätzen nur 2, den Schluß der „Studien
über Einfluß der Aufklärung auf die lutherische
Kirche Ostfrieslands" von Lic.
Heinrich Ernst (f 15. 5. 31) und ein 1708 aufgestelltes
Pastorenverzeichnis „Die Pfarrer von Dransfeld
seit der Reformation", von Georg Gie-
seke ergänzt, berichtigt und bis auf die Gegenwart fortgesetzt
. Einige Unstimmigkeiten sind hier wohl z. T.
Druckfehler (z. B. S. 64), Kloster Bergen liegt bei Magdeburg
! Daß K. F. H. W. Müller „einige Jahre" Studiendirektor
in Loccum gewesen sei, kann nicht wohl stimmen
. — Ernst verfolgt in diesem Schlußteil an Hand der

Visitationsakten „die Verbreitung der Aufklä-
| rung unter den lutherischen Theologen
Ostfriesland s". Bei den infolge des geographischen
Vorgehens von Gemeinde zu Gemeinde mehrfach vorkommenden
Männern stimmen die Urteile (z. B. bei R.
Chr. Voss) und z. T. auch die Daten (z. B. Schneder-
[ mann) nicht immer ganz zusammen. Das Ergebnis ist
aber klar: Trotz starker Verbreitung der Aufklärung kann
von einem Sieg über den Pietismus „nicht die Rede sein",
klar wird nebenbei auch, daß die verbreitete Meinung
irrig ist, im Harlingerland habe die Aufklärung stärker
geherrscht und die dortige Unkirchlichkeit erzeugt, weil
dort nicht wie im eigentlichen Ostfriesland reine Pfarrwahl
bestehe, sondern das Kirchenregiment die sonst
nicht Gewählten in die dortigen Setzstellen gebracht
habe. — H. 1933 führt den Sondertitel „Studien zur
; Kirchengeschichte der Stadt Hannover. Zur
400jährigen Gedenkfeier der Einführung der Reformation
in der Stadt Hannover. Herausgegeben vom Stadt-
kirchenausschuß Hannover" und hat einen besonders
reichhaltigen Inhalt. Ernst Büttners, besonders
rechts- und wirtschaftsgeschichtlich wichtige Untersuchung
„Die Kirche im spätmittelalterlichen
j Hannover. Organisation und Geist" prüft,
! wieweit bei Anbruch der Reformation der Kampf zwi-
sehen rein hierarchisch und städtisch-genossenschaftlich,
verfaßter Kirche in Hannover ausgetragen war, an den
Altarstiftungen, den Memorienstiftungen und Patronaten
(Ergebnis: Keine Geschlossenheit der Rechte in den
Händen des Rats, sondern Streulage der Rechte!), an
dem Verhältnis von Gemeinde, Fabrica, Olderluden und
Rat (bedeutende Rechte des Rats an der Fabrica!), an
den Bruderschaften, Zünften und Almissen, Klöstern
u. ä. (starker Einfluß des Rats auf die Beginnen!), sowie
an dem Anteil der geistlichen Anstalten am Grundbesitz
und an den Hypotheken (20<y0 aller Hypothekensummen
in H. von geistlicher Seite!). Der Anstalts-
j charakter war wohl im Schwinden, aber der Körper-
! schaftsgedanke hatte noch nicht gesiegt, es war ein
Zustand der Schwebe, der Streulage der Rechte. S. 60
ist 1293 für die Entstehung des Loccumer Hofes wohl
Druckfehler für 1239. Ob sanior pars (S. 55) nicht
doch die Mehrheit ist (vgl. S. 57!)? A. Brenneke
(irrig im Inhaltsverzeichnis und Seitenüberschrift Brennecke
): „Herzogin Elisabeth von Braun-
s c hwe ig-Lü nebu rg, die hannoversche Reform
at io n s f ü r s t i n, a 1 s Per sön 1 i c h keit", gestaltet
seine aus seinem großen Werk über die Reformation
in Calenberg bekannte Anschauung von dieser Persönlichkeit
hier besonders eindrucksvoll durch die Anwendung
des Sprangerschen Typenschemas auf sie. Elisabeth
gehört in der Tat zum religiösen Typ, aber ihre
Machttriebe kamen an Stärke den religiösen nahe. Eine
harmonische Betätigung dieser Doppelanlage hat ihr
die geschichtliche Lage nicht gestattet, und als Charakter
hat sie die Spannungen nicht rein zu lösen vermocht.
Paul Graf f schildert „die Kirchenorduung des
Urbanus Rhegius von 1 536 und deren Be-
; deutung für die Entwicklung des kirchlichen
und gottesdienstlichen Lebens der
j Altstadt Hannover" und geht namentlich der li-
i turgischen Weiterbildung nach. Dabei ist die Frage, wie-
1 weit diese Ordnung (und gar Weiterbildungen!) neben
; der landeskirchlichen Ordnung Rechtskraft habe, immer
; wieder aufgetaucht. Heute gilt sie jedenfalls nur, so-
i weit ihr nicht Verfassungsbestimmungen entgegenstehen,
I wie beim Ordinationsrecht, Einführung, Visitation. Graff
jwie auch Friedrich Uhlhorn: „Kirche und
| Schule in der Re f or m at io n s ze it" und vor al-
| lern Hermann Rohde in seiner Darstellung des
I „M. Statius Buscherus. Schuld und Schick-
i sal eines hannoverschen Pfarrers" verkennen
übrigens die Bedeutsamkeit der alsbaldigen Beseitigung
der Superintendentenstelle durch den Rat (schon 1556
I oder 58!). Dadurch wurde nämlich in H. wie in anderen