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Ausgabe:

1935 Nr. 4

Spalte:

69-71

Autor/Hrsg.:

Schönig, Cornel

Titel/Untertitel:

Anton Josef Binterim (1779 - 1855) als Kirchenpolitiker und Gelehrter 1935

Rezensent:

Lerche, Otto

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Theologische Literaturzeitung 1935 Nr. 4.

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Zum methodischen Verfahren, das der Verfasser befolgt
, möchte ich noch kurz folgendes zu bemerken mir erlauben
. Wir wissen, daß man jeder Tatsache „die Zähne
ausbrechen", jeden Vorgang unter das milde Licht der
Entschuldigung oder unter die grelle Beleuchtung der
Anklage stellen kann; wir wissen auch längst, daß es
ein wissenschaftlicher Irrtum einer vergangenen Zeit
war, zu meinen, daß es in der Geschichte oder gar in
der Kirchengeschichte eine voraussetzungslose Wissenschaft
geben könne. Aber wir halten es auch für j
einen wissenschaftlichen Irrtum zu meinen, daß es irgend
einen Standort oder eine Methode geben könne, wodurch
der Subjektivismus des Geschichtsschreibers völlig
ausgeschaltet werden könnte; wenn man die Kirchengeschichte
in das Prokrustesbert der vielleicht richtig,
vielleicht falsch verstandenen Dogmatik der eigenen Kir-
Che preßt, so mag man mit Newmann triumphieren: j
„Das Dogma hat die Geschichte besiegt", aber wir, j
von der alten Schule, glauben, daß es richtiger ist, auch
in der Kirchengeschichte den Verlauf der Dinge und die
Haltung der handelnden Personen, soviel wir können,
in ihrem eigenen Zusammenhang und unter der jeweili-
gm zeitgenössischen Beleuchtung zu erforschen; dann j
kann und soll der Dogmatiker, der Apologete, der Homilet
in diesem Verlauf die Fußspuren des lebendigen
Gottes suchen und aufweisen. Wir halten es für einen
moralischen Irrtum sich ohne wirkliche innere Über-
führuncr auf Befehl einzureden, daß das, was wir schwarz
sehen, in Wirklichkeit weiß sei, wir sehen das sacri-
ficium intellectus nicht als Zeichen einer heroischen
Seelengröße an, wie der Verfasser z. B. bei Fenelon
und manchen andern tut, sondern als eine vor Gott zu
verantwortende Verletzung des Gewissens und der Wahrhaftigkeit
, und wir lehnen es jedenfalls völlig ab, in .
einem sündigen Menschen den unfehlbaren Interpreten
des göttlichen Willens zu sehen.

Stuttgart. Ed. Lempp.

Schönig, Dr. theol. Cornel: Anton Josef Binterim (1779-1855) I

als Kirchenpolitiker und Gelehrter. Düsseldorf: L. Schwann i

1933. (XIX, 505 S. m. 1 Bildn.) gr. S°. = Veröff. d. Histor. Vereins !
f. d. Niederrhein, 5. RM 12 — .

Anton Joseph Binterim (1779—1855), fünfzig Jahre
lang Vorstadtpfarrer in Düsseldorf-Bilk, ist in der
wissenschaftlichen Welt nicht gerade vorteilhaft bekannt
durch seine Schriften 1) die alte und neue Erzdiözese
Köln (4 Bde., 1828—1831), 2) Denkwürdig-
keiten der christkatholischen Kirche (7 Bde., 1825
bis 1832) und 3) Pragmatische Geschichte der deutschen
National-, Provinzial- und Diözesansyno-
den (7 Bde., 1835—1848, 2. Ausg. 1852). Neben diesen
drei Hauptwerken schrieb er eine Fülle von fast
ausschließlich polemischen Broschüren, in denen er sich
hemmungslos und streitsüchtig der Verteidigung vorgefaßter
, wissenschaftlich nur ungenügend belegbarer Meinungen
hingab.

Daß diesem Manne jetzt ein über 500 Seiten starkes
Werk gewidmet wird, das keine Biographie, sondern
eine Würdigung B.s als Kirchenpolitiker und Gelehrter
sein soll, darf einigermaßen Verwunderung erregen. Der
Verfasser führt sein Werk ein mit den Worten:

Eine zusammenfassende Schrift über A. J. Binterim war längst notwendig
. Die Bedeutung des Mannes sowohl für die theologische Wissenschaft
als auch für die Kirchenpolitik der ersten Hälfte des vorigen
Jahrhunderts ist groß genug. Wie jene bewegte und wechselvolle Zeit
überhaupt, so bietet das Auftreten des für alle öffentlichen kirchlichen
Fragen aufgeschlossenen, streitbaren Pfarrers von Bilk eine Fülle des
Interessanten und Lehrreichen.

Sch. behandelt sodann in zwei Abschnitten das Titelthema
seines Buches: Zur Kirchenpolitik Binterims gehören
freilich die ersten beiden Abschnitte betr. P. A.
Gratz und Hermesianismus kaum: da handelt es sich
doch um fast rein wissenschaftliche Fragen, die von
einem streitsüchtigen und unwissenden Klerus kirchenpolitisch
und polemisch ausgeschlachtet wurden. Mehr

kirchenpolitisch von Natur aus war die Frage der Mischehen
und damit zusammenhängend Binterims Stellung
zu den Erzbischöfen Ferdinand August Graf Spiegel
(f 1835), Klemens August Freiherr Droste zu Vische-
ring (—1S37, f 1845) und Johannes von Geissei (seit
1842 Koadjutor, 1845 Ebf, f 1864). Wenn man auch
in der unbeirrbaren Anhängerschaft Binterims zu Klemens
August die Motive der Treue, der kirchlichen
Obödienz und der Ehrenhaftigkeit finden mag, so wird
alles dieses restlos wettgemacht durch sein Verhalten
zu dem Nachfolger, der als Koadjutor und zumal als
Beauftragter und Vertrauensmann des Staates keinen
leichten Stand hatte. Gewiß sind alle die Machenschaften
, die Binterim ins Werk setzte, seine Denunziationen
durch den Brüsseler und Münchener Nuntius nach Rom,
seine Ambitionen auf eine hohe Prälatenstelle und seine
fortwährende, schließlich die kirchliche wie die staatliche
Autorität zersetzende Bündelei im Klerus wohl interessant
, und sie geben einen freilich recht eigentümlichen
Beitrag zur Kirchengeschichte des 19. Jahrhunderts. Aber
mußte man diesem Beitrage zu Liebe, der die kirchengeschichtliche
Kenntnis in der Tiefe nur wenig fördert,
einen solch dicken Wälzer darbieten?

Während Sch. in diesem Teile seiner Arbeit (S. 16
bis 309) im Allgemeinen referiert, Binterim reden läßt
und nur da, wo B. offenbar die Lehre der Kirche verletzt
und wo er moralisch einfach nicht zu retten ist, sich
zu sanfter Kritik bewogen fühlt, geht er mit dem theologischen
Schriftsteller (S. 310—441) etwas strenger ins
Gericht. Es ist schon eine Einschränkung, wenn er ihn
hier nicht schlechthin als Gelehrten — wie auf dem Titel
— sondern nur als theologischen Schriftsteller gelten
läßt. Freilich, auch hier haben wir es wesentlich Tnit
rein referierender Aufzählung der Arbeiten Binterims zu
tun. Nur gelegentlich, wenn die Sache gar zu toll wird,
nimmt Sch. ernsthaft Stellung. Geradezu lächerlich wirkt
für uns, die wir vor kurzem eine Ausstellung des „Heiligen
Rockes" in Trier wieder über uns ergehen lassen
mußten und uns dabei pflichtgemäß über den Wert, die
Geschichte und die Bedeutung dieses „Heiltums" unterrichtet
haben, die nichtsnutzige Anrempelung, die sich
H. v. Sybel und J. Gildemeister („Der heilige Rock zu
Trier und die zwanzig anderen heiligen ungenähten
Röcke" 1845) von Binterim bieten lassen mußten. Sch.
stellt die Nutzlosigkeit und Fragwürdigkeit dieses ganzen
Unternehmens fest und weist nach, daß Sein oder
Nichtsein der Römischen Kirche mit der Echtheit oder
der Unechtheit des „heiligen" Rockes nicht stehe und
falle. Verschiedene der in diesem Abschnitte behandelten
Schriften gehören ganz und gar in das Gebiet der
Kirchenpolitik, so die über die Unauflösbarkeit der christlichen
Ehe und die Bearbeitung der Tuba Pacis des Me-
meler Pastors Matthäus Prätorius „de unione ecclesia-
rum" (1685, 1820). Leider fällt es Sch. gar nicht ein,
die törichten und groben Angriffe B.s gegen den Protestantismus
, gegen G. Haupt, Abt Lücke, Prof. Gieseler
und andere, gegen das skrupellose Durcheinanderrühren
von Deutschkatholizismus, Rationalismus, Liberalismus,
Aftermystizismus und echtem biblischem Protestantismus
auch nur zu charakterisieren. Der hetzerische
Kampf gegen den milden und segensreich wirkenden
Grafen Adalbert v. d. Recke - Volkmarstein, wie
ihn B. als Führer einer rüden Gasse geführt hat, findet
bei Sch. kein Wort der Kritik. Daß es um die Leistungen
des Grafen v. d. Recke, und namentlich um seine Anstalt
in Düsseltal nicht so trostlos bestellt war, wie B.
in seinen Pamphleten behauptet, beweist v. d. Recke
überragendes Ansehn (vgl. M. Gerhardt, Johann Hin-
rich Wichern, Bd. 1, 1927 S. 252 ff. — A. D B. XXVII
S. 500ff.), der 1843—1846 auch Mitglied des Centraivorstandes
der Gustav Adolf-Stiftung war. Aber auch hier
handelt es sich ebenso wie bei dem Streit um den von
der evangelischen Kreissynode Duisburg 1843 herausgegebenen
Katechismus nicht um wissenschaftliche Leistungen
B.s, sondern lediglich um Dokumente seiner
streitbaren Behendigkeit.