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Ausgabe:

1935 Nr. 3

Spalte:

58

Autor/Hrsg.:

Schmidt, Kurt Dietrich

Titel/Untertitel:

Die bekenntnisse und grundsätzlichen Äußerungen zur Kirchenfrage des Jahres 1933 1935

Rezensent:

Witte, Johannes

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Theologische Literaturzeitung 1935 Nr. 3.

58

Binder, Julius, Martin Busse, Karl Larenz: Einführung in
Hegels Rechtsphilosophie. Berlin: Junker u. Dünnhaupt 1931.
(94 S.) gr. 8°. RM 3.80.

In dieser Schrift sind drei im rechtsphilosophischen
Seminar der Universität Oöttingen im Sommer 1931 gehaltene
Vorträge vereinigt. Es ist in der Tat, wie das
Vorwort wünscht, möglich, sie als ein Ganzes zu nehmen
; denn die drei Verfasser sind in einer für solche gemeinsame
Arbeit vorbildlichen Weise auf einander abgestimmt
; sie vertreten im Einzelnen wie im Ganzen
eine einheitliche Hegel-Auffassung, was sich in fast
verblüffender Weise in derselben Methode, ja Sprache
äußert. Zuerst behandelt Karl Larenz „Hegels Begriff
der Philosophie und der Rechtsphilosophie" (S. 5
29) sodann Martin Busse „das Thema der Rechtsphilosophie
Hegels" (S. 30—55), schließlich führt Julius
Binder in „das Svstem der Rechtsphilosophie
Hegels" ein (S. 56—94). Dabei befolgen die Verf. sämtlich
die Methode, daß sie sich gleichsam auf der inneren
Linie der Hegel'schen Philosophie bewegen. Sie führen
also von Hegel aus in Hegel hinein, was offenbar durch
ihren ziemlich orthodoxen Hegelianismus bedingt ist.
Die Art der Gedankenentwicklung ist streng philosophisch
-systematisch und von großer Klarheit und Folgerichtigkeit
. Dennoch ist das bekannte schwierige Problem
der Hegel-Interpretation und -Übersetzung auch
in diesem Versuche noch nicht gelöst. Es muß bezweifelt
werden, daß auf dem beschrittenen Wege jemand
in Hegel eingeführt werden kann, selbst wenn er einige
philosophische Voraussetzungen mitbringt, weil die Verf.
von vornherein zu stark in Hegel und von Hegel aus
denken, ihn als die wahre und giltige Philosophie einfach
voraussetzen. Larenz hat sich zwar mit diesem
Problem beschäftigt und ausgezeichnete Bemerkungen
über das Verhältnis von Sprache und Begriff in Hegels
Philosophie gemacht (S. 6 ff.), aber der Aussage, daß
es schlechterdings unmöglich sei, Hegels Gedanken anders
als in seiner Sprache widerzugeben (S), können
wir nicht zustimmen, weil dann ja jede Vergegenwärtigung
und kritische Fortbildung seiner Philosophie,
wie sie z. B. besonders energisch Fr. Brunstäd versucht
hat, auch unmöglich wäre und nur eine mehr oder
weniger wörtlich nachdenkende Hegel-Orthodoxie auf
dem Plane bliebe. Es fehlt der Schrift zweierlei, was
zu einer „Einführung" gehört: 1. die Erhellung der
geistesgeschichtlichen Voraussetzungen Hegels und der
Grundprobleme, von denen er ausgeht — daß dies auch
in aller Kürze möglich ist, hat Brunstäd in der Einleitung
zu seiner Ausgabe der Geschichtsphilosophie
Hegels (bei Reclam) gezeigt —, 2. die Beziehung auf
die gegenwärtige geistige und philosophische Situation,
also z. B. eine Explizierung des Satzes von Larenz, daß
„die Probleme Hegels wieder unsere eigenen Probleme
geworden sind" (5), wozu bei einer Einführung in die
Rechts Philosophie Hegels auch gehören würde, daß
ihr Ort und ihre Wirkung in der sozialen und politischen
Geschichte unserer Nation von der Gegenwart
aus bestimmt würde, wie es uns etwa R. Craemer in
seinem „Kampf um die Volksordnung" an der Entwicklung
von der preußischen Sozialpolitik zum deutschen
Sozialismus gezeigt hat. Das kann die philosophische
Erhellung nicht ersetzen, gehört aber doch wohl
mit dazu. Überhaupt kommen die Gehalte des Rechtes,
der wirtschaftlichen Gesellschaft und vor allem des
Staates, die Hegel erblickt und zum guten Teil erst
entdeckt hat, in dieser sehr stark auf die dialektische
Methode der Begriffsentwicklung gerichteten Einführung
zu kurz, aber das mag mit ihrer Entstehung aus einer
in bestimmter Weise gegliederten Seminararbeit zusammenhängen
wie mit dem Willen der Verf., vor allem
hegelisch denken zu lehren.

Im Einzelnen ist die oben angeführte Gliederung der Schrift so zu
verstehen, daß zuerst Larenz Hegels Begriff der Philosophie erörtert,
der nur durch sein System als Ganzes verständlich gemacht werden kann.
Die Unterscheidung des vorstellenden und begreifenden Denkens, die
Eigenart des konkreten Begriffs, das Wesen der Hegel'schen Dialektik

werden scharf herausgearbeitet und dabei, wie auch in den beiden anderen
Beiträgen, mit einer Reihe von Schlagworten aufgeräumt wie
„Panlogismus", „Pantheismus" sowie mit beliebten, immer wiederholten
Mißverständnissen der Dialektik oder des Hegel'schen Begriffes des Wirklichen
und des Vernünftigen u. a., von denen sich auch derjenige frei-

! zumachen hat, der, sei es als Theolog oder Philosoph, Hegel nicht zu
folgen vermag. Der Gegensatz Hegels zum Realismus einerseits und
zum abstrakten Idealismus andererseits ist sehr schön herausgearbeitet,
vgl. auch die Bemerkungen über Hegels Stellung zum Naturrecht (24 ff.),
die angesichts heutiger neuer Bemühungen um ein solches besonders
aufschlußreich sind. Busse entwickelt nach einigen Wiederholungen
den Begriff und die Dialektik des Rechtes aus dem Widerspruche des

| Geistes zu der Natur, d. h. vor allem den Begriff der Freiheit, des Willens
und der Person. Die Welt des Rechts ist die Bewegung, in der sich
der Wille als allgemeiner Wille verwirklicht Diese beiden Beiträge sind,
wie Binder eingangs bemerkt, eine „freie Nachdenkung" der Gedanken

i der Vorrede und Einleitung zu Hegels Rechtsphilosophie. Er selber setzt
bei Hegels Begriff des absoluten Idealismus ein und bespricht das Ver-

| hältnis von Logik und Metaphysik des Rechts bei Hegel. Sodann folgt

; eine genauere Darlegung über das Verhältnis der drei Teile der Rechts-

[ philosophier des abstrakten Rechts, der Moralität und der Sittlichkeit
zu einander. Die Rechtsphilosophie ist Hegels Ethik. Mit den Einteilungen
der vorhegelschen Rechtslehre und Moralphilosophie kann man

1 den inneren Aufbau der Hegel'schen Rechtsphilosophie nicht verstehen.

' Das abstrakte Recht wie die Moralität sind nur Momente an der Sittlichkeit
als dem Ganzen des Rechtssystems. Es gibt für Hegel „keine
andere Sittlichkeit als das Recht und den Staat" (93), wie es außerhalb
ihrer auch keine Freiheit gibt. Der Staat ist niemals der abstrakte Gegensatz
zur individuellen Freiheit. Hier hat Hegel schon in die Problematik
des sog. „totalen" Staates eingegriffen, worauf freilich 1931
noch nicht hingewiesen werden konnte. In dem freilich nur zu knappen
Aufweis des Staatsbegriffes endigt diese Einführung.

Heidelberg. Heinz-Dietrich Wendland.

Schmidt, Prof. D. Kurt Dietrich : Die Bekenntnisse und grundsätzlichen
Äußerungen zur Kirchenfrage des Jahres 1933.

Gesammelt u. eingeleitet. Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht 1934.
(200 S.) gr. 8°. kart. RM 4.60; geb. 5.60.

Diese sehr wertvolle Sammlung von Bekenntnissen
und bekenntnisartigen Thesen, einschließlich deutschgläubiger
Bekenntnisse, von grundsätzlichen Äußerungen
zur Kirchenfrage und von theologischen Gutachten
aus dem Jahre 1933 ist jedem zu empfehlen, der
dies so entscheidungsvolle Jahr der deutschen, evangelischen
Kirchengeschichte noch einmal überblicken will,
um aus ihm für die Zukunft zu lernen. Es ist zu
wünschen, daß die Sammlung für 1934 fortgesetzt wird,
bis der unselige Kirchenstreit zu einem, wie wir hoffen,
guten Ende der Einigung kommt. Diese Fortsetzung
ist nötig, denn es sind 1934 doch sehr wichtige, neue
Erklärungen gekommen, z. B. das Gutachten der Berliner
Fakultät zu den 28 Thesen der Deutschen Christen
. An der vorliegenden Sammlung ist nichts auszusetzen
. Sie ist sehr reichhaltig und gibt reiches Material
aus allen Lagern. Die Einleitung (S. 7—16) ist, das ist
verständlich, nicht rein objektiv, sondern spiegelt den
subjektiven Blickpunkt des Verfassers wieder, wenn auch
gern anerkannt werden soll, daß der Verfasser bemüht
ist, gerecht und vornehm zu urteilen und dem Anliegen
der D. C., zu denen er nicht gehört, ihrem ernsten und

! gerechtfertigten Anliegen, gerecht zu werden. Mir scheint
der Verfasser die Versäumnisse der alten Kirche allerdings
zu mild zu entschuldigen. Daß die Führung
der alten Kirche die Entscheidungsstunde nicht früh
und nicht klar genug erkannt und nicht sofort die
nötigen Schritte getan hat, darin scheint mir das Haupt-
Verhängnis zu liegen. Der Verfasser sagt selbst, daß
erst im Frühsommer 1933 sich außerhalb der D. C.

j Kräfte zu einem Neubau der Kirche zu regen begannen.
Aber darüber ist hier nicht der Ort zu reden. Das Buch

I ist eine verdienstvolle Arbeit.

Berlin. Johannes Witte.

Till mann, Fritz: Die katholische Sittenlehre. Die Idee der

Nachfolge Christi. Düsseldorf: L.Schwann 1934. (IV, 299 S.) gr. 8°.
= Handbuch der kathol. Sittenlehre. Unter Mitarbeit v. Prof. Dr.
Steinbüchel u. Prof. Dr. Müncker hrsg. v. Prof. Dr. Fritz Tillmann.
Bd. 3. RM 9.50; geb. 11.50.

Von dem groß angelegten, auf 4 Bände berechneten
| „Handbuch der katholischen Sittenlehre" von Tillmann