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Ausgabe:

1935 Nr. 14

Spalte:

255-256

Autor/Hrsg.:

Rengstorf, Karl Heinrich

Titel/Untertitel:

Apostolat und Predigtamt 1935

Rezensent:

Michel, Otto

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255

Theologische Literaturzeitung 1935 Nr. 14.

256

Haltung des Christen ist auch der Sieg des Christentums
über Judentum und Heidentum begründet. Es kommt
nicht auf die einzelnen Gebote an, auf ihren sittlichen
Radikalismus oder ihre menschliche Erhabenheit, sondern
auf die Glaubenskraft, die hinter ihnen steht: Die
neutestamentliche Ethik ist theologisch begründet. Diesen
Gedanken hat das vorliegende Werk auch da mit
aller Sicherheit durchgeführt, wo der Tatbestand eine andere
Deutung näher zu legen scheint. Darin liegt die
Bedeutung dieser dankenswerten Arbeit.
Gießen. Georg Bertram.

Rengstorf, Lic. Karl Heinrich: Apostolat und Predigtamt.

Ein Beitr. z. neutestamentl. Grundlegung einer Lehre v. Amt d. Kirche.

Stuttgart: W. Kohlhammer 1934. (VIII, 85 S.) gr. 8°. = TübingerStu-

dien z. systematischen Theologie. Unt. Mitwirk. v. E. Haenchen hrsg.

v. K. Heim u. G. Wenning H. 3. RM 2.70.

E. Hirsch schreibt einmal in seinem Aufsatz: „Das
Amt der Verkündigung" (Deutsche Theologie 1, 1934,
S. 239—250): „Eine Theologie, welche das Pfarramt
vom Apostolat her versteht, verdunkelt die Kategorien"
(S. 240). Vor Übersteigerung warnt auch Stapel im
„Deutschen Volkstum": „Kann es festbesoldete Propheten
geben?" (1934, S. 77—79). Wir stehen also
vor der Notwendigkeit, das Amt des Propheten und des
Apostels in seinem Zusammenhang und in seiner Abgrenzung
zum Pfarramt zu sehen. Diese Aufgabe ist
noch nicht ernsthaft angefaßt und gelöst worden, aber
die Arbeit von Rengstorf liefert zu diesem Thema
einen beachtlichen Beitrag. R. sieht im Anschluß
an das rabbinische Institut des T des „Gesandten
" (vergl. schon 1. Sam. 25,39ff.; 2. Sam. 10,
lff.) den Ursprung des Apostolats mit Recht von jüdischen
Voraussetzungen aus. Weil der Abgesandte eines
Menschen ist wie dieser selbst (Mischna Berachot 5, 5),
ist das Apostolat seinem Wesen nach Stellvertretung
Jesu. Der Stellvertretungsgedanke, der im Zentrum jeder
theologischen Besinnung wieder stehen muß, erringt
sich also auch an dieser Stelle einen wichtigen Platz.
Der Apostolat ist nach R. kein Amt in unserem
Sinn, sondern ein zeitlich und sachlich begrenzter Auftrag
; er besteht in der Wortverkündigung (Mth. 10, 7)
und im Handeln in Vollmacht (Mth. 10, 1), also in einer
Verbindung von Wort und Tat. Außerdem hat der Apostel
Anteil am Geiste Gottes und am Leiden des Christus
(Mth. 10,17 ff.). Damit ist die Möglichkeit eines
Vergleiches zwischen Apostolat und Predigtamt gegeben
(Teil III, S. 26ff.); die apostolische Vollmacht des Amtsträgers
ist auch heute noch wie zur Zeit der Apostel
an die Übergabe des Willens und des Lebens an Jesus
gebunden (S. 31). Der Verf. wagt den Satz: „Nur wer
den Mut und den Willen der Apostel und vor allem
des Paulus hat, Jesu Vertreter zu sein und nicht nur
zu scheinen, wird von ihm auch als sein Vertreter ausgewiesen
; nur wer Jesus als den Herrn seines Amtes bekennt
, zu dem bekennt auch er sich als zu seinem Beauftragten
" (S. 32—33). Am Anfang des Predigtamtes
und am Anfang des Apostolates steht Jesus als der Herr
des Amtes (S. 36); im Geist gewinnt der zum Amt Berufene
immer wieder die Gewißheit, sein Amt als das
Amt Jesu innezuhaben, und die Kraft, es auch als das
Amt Jesu zu führen (S. 37); da der Herr des Amtes
der Kommende schlechthin ist, gibt es für seinen Apostel
kein Schwanken, kein Verzagen und erst recht keinen
mutlosen Verzicht auf seinen Auftrag (S. 50). So
kommen wir zu dem Ergebnis: das Predigtamt existiert
nicht als ein Amt an sich, das sich neben andere Ämter
und Berufe stellen könnte; Amt wird nur aus der Berufung
, die an den zum Amt Bestimmten ergeht, und
aus der Entscheidung, in der die Unterwerfung unter die
Berufung zum Amt erfolgt (S. 72). Die Stunde der
Berufung ist aber die Ordination (S. 82). In ihr wird
der Prediger an seinen Herrn gebunden, mit den anderen
Amtsträgern zu einer Bruderschaft vereinigt und
zum ständigen Verkehr mit dem Herrn des Amtes verpflichtet
(S. 82—85). Der Kritik sei erlaubt, auf
einige Schwierigkeiten aufmerksam zu machen, die aus
! R.'s Untersuchung erwachsen: 1. Ist exegetisch das
Amt des Apostels wirklich genügend abgegrenzt gegenüber
dem Predigtamt? Wir sehen wohl den Zusammenhang
, aber nicht die Abgrenzung. Sieht nicht das
Neue Testament den Apostel zunächst im Zusammenhang
mit dem Propheten? (Mth. 13,17). Gehört nicht
zum Apostel wesenhaft die Unmittelbarkeit der Berufung
durch Jesus Christus, die dem Predigtamt an sich
fehlt? (Marc. 6,7; 1. Kor. 9,1). Ist nicht das Apostolat
ebenso wie das Prophetentum durch das Wunder, die
äußere Ungesichertheit des Lebens und das Martyrium
gekennzeichnet? (vergl. meine Studie „Prophet und Märtyrer
" 1932). Hat nicht der Apostel einen besonderen
Auftrag beim Bau der Kirche? (toto« = Fels Math. 16,
; 18; üe^iov = Grundlage Eph. 2,20; Offenb. Joh. 21,
I 14). Kommt nicht bei R. die neutestamentliche Unterordnung
des Predigtamtes unter den Apostolat
! zu kurz? 2. Hat die Zusammenordnung von Apostolat
i und Predigtamt nicht ihren letzten Sinn im biblisch-refor-
I matorischen Kirchengedanken? Erst von der Kirche aus
i ist das Amt der Kirche ganz verständlich. Es genügt
nicht, Apostolat und Predigtamt einfach vom Ursprung
aus, also vom Herrn des Amtes, zu sehen. Kirche ist
nicht nur Kirchenbehörde, sondern von Gott gesetzte
lebendige Wirklichkeit (die auch bei der Ordination in
i Erscheinung tritt!) Außerdem besteht eine neue Auf-
i gäbe und ein neuer Sinn des Predigtamtes gerade darin,
daß auch das Predigtamt „Beruf" und „Stand" wird
im lutherischen Sinn (diese Tatsache darf man nicht um
des Zusammenhanges mit dem Apostolat willen abstreiten
oder übersehen). Aus diesen Voraussetzungen heraus
vermag ich nicht ohne Weiteres Ordination und Berufung
zusammenzusehen. Noch ein Hinweis sei der
Rezension erlaubt: Wir haben in der theologischen Arbeit
des vorigen Jahrhunderts, besonders bei Vilmar
(„Die Lehre vom geistlichen Amt" 1870), Löhe und
den Erlangern (z. B. Th. Harnack) eine gründliche
Besinnung auf das Wesen des kirchlichen Amtes; hätte
diese nicht noch mehr ausgenützt werden können? Schon
i bei Vilmar lesen wir übrigens: „Die Träger des geistlichen
Amtes werden demnach von unserer Kirchenlehre
wegen des Berufes innerhalb der Kirche als Stellvertreter
Christi und direkte Apostelnachfolger bezeichnet"
(S. 65); er wußte aber auch: „das Hirtenamt kann
nur von einem Hirten ausgehen" (S. 70). Wir wollen
| als Fachgenossen und Amtsbruder dankbar sein für
1 manche gute Formulierung und manchen neuen Ge-
| sichtspunkt, den die dargebotene Studie uns schenkt.
' Daß manches noch nicht klar und scharf durchdacht
erscheint, muß zugestanden werden. Allerdings ist ein
i neues gesundes Amtsbewußtsein nur in einer ge-
; sunden Kirche möglich, die über den kirchlichen Individualismus
des Einzelnen (auch des einzelnen kirchlichen
Amtsträgers) hinauswächst.

Halle a. S. Otto Michel.

[ M a g n u s, Joh., u. Olaus Magnus:] Briefe von Johannes u. Olaus
Magnus, den letzten katholischen Erzbischöfen von Upsala. Gesammelt,
erläut. u. hrsg. von Gottfried Busch bell für Kungl. Samfundet för
utgifvande af handskrifter rörande Skandinaviens Historia. Historiska
Handlingar Del 28:3. Stockholm: P. A. Norstedt & Söner 1932.
(XXV, 123 S.u. 1 Taf.) gr. 8°.

Zu oberhirtlicher Wirksamkeit sind diese beiden letzten
katholischen Erzbischöfe von Upsala garnicht gekommen
. Johannes Magnus (geb. 1488, gest. 1544)

; wurde zwar von seinem früheren Lehrer, dem Papste
Hadrian VI., zur Bekämpfung des Luthertums in seine
nordische Heimat geschickt und hier im September 1523

I vom Domkapitel zum Erzbischof gewählt, vom Papste
aber nur als Administrator bestätigt. König Gustav Wasa
benutzte dann dem ihm unbequemen Prälaten zu diplomatischen
Missionen im Auslande, aus dem dieser nicht
in die Heimat zurückkehrte. Als er, 1533 in Rom zum