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Ausgabe:

1935 Nr. 1

Spalte:

200-202

Autor/Hrsg.:

Goetz, Johann Baptist

Titel/Untertitel:

Die erste Einführung des Kalvinismus in der Oberpfalz 1559 - 1576 1935

Rezensent:

Lerche, Otto

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199

Theologische Literaturzeitung 1935 Nr. 11.

'200

Clemens Alexandrinus. IV. Bd.: Register. Hrsg. i. Auftr. d. Kirchen-
väter-Commission d. Preuß. Akad. d. Wiss. von Prof. D. Dr. Otto
Stählin. 1. Teil: Citatenregister, Testimonienregister, Initienregister
f. d. Fragmente, Eigennamenregister. Leipzig: J. C. Hinrichs 1934.
(II, 196 S.) gr. 8°. = Die Griech. Christi. Schriftsteller d. ersten drei
Jahrh. 39. Bd. in Subskr. RM 15.30

Die drei Bände der Clemensausgabe Otto Stählins
sind in den Jahren 1905, 1906 und 1909 erschienen,
vgl. die Besprechungen des Ref. in dieser Zeitung 1905
Sp. 541ff., 1907 Sp. 581ff. und 1910 Sp. 558 ff. In dem
Schlußwort des dritten Bandes S. LXXXIX hatte Stählin
noch einen besondern Registerband angekündigt,
von dem „das Citaten- und Testimonienregister bereits
im Druck", für die übrigen Register aber „das Material
auf mehr als 50 000 Zetteln bereits gesammelt" sei.
Der erste Teil dieses dringend gewünschten und für die
Benutzung der Clemensausgabe unbedingt notwendigen
vierten Bandes ist infolge von verschiedenen Hemmnissen
erst jetzt, nach 25 Jahren, ausgegeben worden. Bisher
mußte man sich mit den völlig unzureichenden In-
dices Sylburgs im III. und IV. Band der Oxforder Clemensausgabe
begnügen; denn W. Dindorf hatte es nicht
für nötig gehalten, eigene Wort- und Sachregister anzufertigen
. Da die Schriften des Clemens Alex, bekanntlich
überreich an Citaten, Namen und Sachen sind, so
erfordert die Herstellung von Clemensregistern allerdings
ein Übermaß von zeitraubender und entsagungsvoller
Arbeit, die nur der richtig würdigen kann, der
selbst Register bearbeitet hat. Jeder Benutzer der Clemensausgabe
Stählins muß ihm daher schon für die
Vollendung des ersten Teils des Registerbandes aufrichtig
dankbar sein.

Stählins Register sind jedenfalls mit größter Sorgfalt
und Genauigkeit hergestellt. Bei meinen zahlreichen
Stichproben und Vergleichungen mit der Ausgabe habe
ich keine einzige unrichtige Zahl gefunden,
so daß man eine absolute Zuverlässigkeit des Ganzen
annehmen und bewundern kann. Beim Vergleich mit
der Ausgabe merkt man überall die ergänzende und verbessernde
Hand des Verf.; die einschlägigen Arbeiten
der letzten 25 Jahre sind für die Register gründlich
benutzt, neue Auflagen von citierten Büchern sind notiert
, z. B. von Diels' Vorsokratikern (wo die Zahlen der
ersten Auflage in Klammern hätten beigefügt werden
können), das Register verbessert auch den Text, z. B.
S. 57 Sp. 1 Z. 23 v. u., wo I 31,4 die Lesart von P
dvouösxTiTog richtig wiederhergestellt ist. In den „Vorbemerkungen
" zu dem Registerband ist gesagt, daß das
Register „auch die erst nach Abschluß der Textausgabe
festgestellten Citate" enthält. Es wäre vielleicht praktisch
gewesen, diese durch eckige Klammern oder sonstwie
zu kennzeichnen, vgl. z. B. S. 50, Sp. 3 Piaton
Mir»? p. 319 A: I 74, 28 f. oder I. Sam. 28,8: I 165,11
und II. Chron. 2,14: II 80, 28f. Das Register ist also
an nicht wenigen Stellen der Ausgabe gegenüber maßgebend
und darf bei der Benutzung der Ausgabe nicht
unberücksichtigt bleiben.

Das Citatenregister S. 1—59 umfaßt die Bi-
belcitate und die Citate aus kirchlichen und nichtkirchlichen
Schriftstellern. Die wörtlichen Bibelcitate
sind durch Cursivdruck hervorgehoben.

Hier sind einige Schwierigkeiten und Differenzen mit der Ausgabe
entstanden. Wo Clemens aus dem Gedächtnis citiert und parallele Bibelstellen
mit einander vermischt, ist die Bestimmung von wörtlichen oder
nichtwörtlichen Citaten gelegentlich recht schwierig. Z. B. Ezech. 44, 9f.
ist II 318, 7—11 wörtliches Citat, mußte also cursiv gedruckt werden,
ebenso Matth. 5, 8 zu II 330, 15. Der Zusatz „vgl." beim Citat gehört
natürlich zu allen angeführten Parallelstellen; diese sind aber z. B. bei
Matth. 5, 15 (II 9, 16—18), wo Clemens wohl aus dem Gedächtnis
citiert, ungleich behandelt. Ferner scheint mir III 127, lOf. eine Conta-
mination der angeführten Stellen Luk. 9, 22. 18, 32. 24, 7 und Mark.
8, 31 vorzuliegen, die also nicht cursiv gedruckt werden durften. Die
Parallelstellen Luk. 11,34 zu Matth. 6, 22 (I 275, 4f) und Matth. 6,32
zu Luk. 12, 30 (I 219, 10) sind wohl cursiv nicht richtig. Endlich scheint
mir kein Grund für cursiven Druck vorzuliegen bei Matth. 9, 6f. und
Mark. 2, 11 f. (I 93, 19—21), Joh. 6, 27 (II 422, 10), I Kor. 2, 10 (II 116,
25f.), I Kor. 13, 4 (II 297, 9] und II Tim. 2, 22f. (II 33, 16).

Aus der Zusammenstellung der von Clemens citkr-
ten nichtkirchlichen Schriftsteller auf 29
Seiten mit über 360 Namen kann man ersehen, wie
groß die Literaturkenntnis des Alexandriners gewesen
i ist. Am meisten hat er Aristoteles, Chrysippos, Euri-
pides, Homer, Philon und Piaton benutzt. Hier ist
; auch S. 56 f. die Sammlung der „Sprichwörter und Ge-
| meinplätze" bei Clemens sehr interessant und dankenswert
. Das anschließende Testimonienregister
; zeigt uns, daß Clemens AI. besonders von Johannes von
I Damaskus und Theodoret gelesen worden ist, und das
I folgende Initienregister dient zur Übersicht über
j die Bruchstücke aus Clemens und die unechten Frag-
i mente. Ganz besonders wichtig ist aber das auf 126 Sei-
j ten alle Eigennamen (auch die in den Citaten)
! enthaltende Register. Sonst begnügte man sich damit,
die Stellen, wo ein Eigenname erwähnt war, kurz zu
notieren. Stählin steckte sich aber ein höheres Ziel:
er wollte nicht starre, unlebendige Zahlenreihen bieten,
sondern ein lebendiges, gleichsam zu uns sprechendes
Gebilde schaffen, das dem Leser den gesamten geistigen
Inhalt der Clemensschriften, soweit er an Eigennamen
geknüpft ist, übersichtlich vorführen sollte. So
ersetzt dieser Teil des Registerbandes geradezu einen
I Kommentar, er zeigt den Reichtum des Clemens an ge-
I lehrtem Wissen auf und bietet dem Clemensforscher,
; der nun nicht jede Stelle nachzuschlagen braucht, ein
sehr nützliches Hilfsmittel dar. Wir finden hier z. B.
alles, was dem Clemens von Hellen, Zeus, Piaton, Py-
thagoras u. a. bekannt war, oder was er über Abraham,
die Ägypter, Moses und Jesus u. a. zu sagen hatte,
erschöpfend und in guter Gliederung und Ordnung zusammengefaßt
.

Die schwierige Korrektur dieser Register ist, da
sich Druckfehler fast nicht vorfinden, als musterhaft
anzuerkennen.

Auf einem Versehen im Ms. beruht es wohl, wenn S. 26 Sp. 1 zu
I 192, 16 das Citat III Joh. 15 fehlt, während II Joh. einen Vers 15 erhalten
hat. S. 55 Sp. 3 Z. 13 v. u. vermißt man FHG IV p. 489; S. 62
Sp. 1 fehlt bei Euseb., Praep. ev., das Citat XV 5, 1: II 385, 19f.;
S. 66 Z. 6 v. u. war der Band anzugeben, in welchem die Einleitung
steht. Auf S. 26 und 28 hätten wohl „ H eb r äere vgl." mit den
„Apokrypha" bei Resch, S. 27 „Assumptio Mosis" mit den
„Logia" bei Resch, S. 28 f. „Matthiasüberlieferungen" und
S. 29 „Petruspredigt" mit den „ Apokrypha " bei Resch (S. 26)
'• vereinigt werden können. S. 167, Z. 19 v. o. 1. nach Cassianus usw.

Der erste Teil des Registerbandes zu Clemens AI.
j ist also eine vortreffliche wissenschaftliche Leistung, die
1 dem Verf. alle Ehre macht. Möge nun der zweite
j Teil, d. h. das Wort- und Sachregister, recht bald folgen
! und dadurch die ganze schöne Clemensausgabe zu dem
; allseitig ersehnten Abschluß kommen!

Weimar. Paul Koetschau.

Götz, Dr. Joh. B.: Die erste Einführung des Kalvinismus in
der Oberpfalz 1559—1576. Auf Grund urkundlicher Forschungen.
Münster i. W.: Aschendorff 1933. (XI, 160 S.) gr. 8°. = Reformations-
geschichtl. Studien u. Texte begr. v. J. Greving, hrsg. v. A. Ehrhard,
H. 60. RM 8.10.

Diese Darstellung der ersten Einführung des Calvinismus
in der Oberpfalz 1559-1576 durch den Kurfürsten-
> Pfalzgrafen Friedrich III. aus der Simmernschen Linie
schließt sich zeitlich eng an ein zwanzig Jahre zurückliegendes
Buch desselben Verfassers: Die religiöse Bewegung
in der Oberpfalz von 1520 bis 1560 (= Erläuterungen
und Ergänzungen zu Janßens Geschichte des
deutschen Volkes Bd. 10, 1, 2. 1914; vgl. Theol. Lit-
Ztg. Jg. 40: 1915 Sp. 352 f.). Der katholische Verfasser
steht dem genuinen Luthertum mit offenbarer Sympathie
gegenüber und weist immer wieder — mit Recht
— darauf hin, daß die Lehre der Confessio Augustana
dem — unverdorbenen — Katholizismus nicht feindlich
gegenüber stehe. Ebenso allerdings suchte sich Kurfürst
i Friedrich III., der Nachfolger des pfälzischen Reforma-
l tors Otto Heinrich, der sich zur calvinistischen Abend-