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Ausgabe:

1934 Nr. 9

Spalte:

164-165

Autor/Hrsg.:

Bultmann, Rudolf

Titel/Untertitel:

Glauben und Verstehen 1934

Rezensent:

Winkler, Robert

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Theologische Literaturzeitung 1934 Nr. 9.

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für Ehrhard, 1922) berechtigter Widerspruch erhoben. — S. 65 mit der j
Anm. S. 753 ff. : lehrreiche Ausführungen über die Begriffe auctoritas
(mit deutschem Wort nicht wiederzugeben) und potestas. S. 73 Anm. 4 ;
Der Fall Gelasius I — Anastasius I (Exkommunikation) vielleicht bewußtes
Vorbild für Nikolaus I — Lothar. —

Zweites Kapitel. Das Papsttum unter Theoderich
d. Gr. und die Beendigung des Schisma(s): „Papa a
nemine iudicatur". S. 107, Anm. 7: Daß Symmachus sich in
St. Peter festsetzte, ist die früheste Spur, daß St. Peter-Vatikan als päpstliches
Zentrum in Rivalität zum alten lateranensischen episcopium tritt.
— S. 111 mit der Anm. S. 758ff.: Der Symmachusprozeß gehört in's
Jahr 501, nicht (so Pfeilschifter) 502. — S. 116 mit der Anm. 761:
Neue Ansicht über die Wendung Theoderichs zu Symmachus, die nicht
(so Pf.) aus dem Umschwung der religiösen Parteiverhältnisse in Staatskreisen
zu erklären ist. — S. 125 Anm. 10,2 1. Etudes st. Etüde. —
S. 128 mit Anm. 762: Die gewöhnliche (auch Pf.) Vorstellung von den
päpstlichen fränkischen Beziehungen zu Chlodwigs Zeit stützt sich auf
Fälschung Vigniers (s. o. zu S. 10). — S. 134 mit Anm. S. 764 ff.:
nichtige Ausführungen über die sog. Formel des Hormisdas. — S. 149
Anm. 2: Ephraem von Antiochien 527 -545? Nicht 526? Vgl. RE
13, 375, 36. — S. 150, 11 (632 Anm. 5): Warum „präcis" ? — S. 178:
Die „Zuflucht" der skythischen Mönche „zu den Statuen", ein wichtiges
Zeugnis für die spätrömische Schutzappellation, wird in den einschlägigen
Arbeiten (zuletzt Siebold 1930) stets übersehen. — S. 182:
Das panegyrische Urteil über Hormisdas' Politik (vgl. z. B. K. Müller,
KG l2, 754) wird, wohl mit Recht, als übertrieben hingestellt. - S. 194,
Anm. 4 : Man sollte Bonifatius II, trotz seines germanischen Geblütes,
nicht den „ersten deutschen Papst" (so Harnack) nennen, denn er war
nach Lebensart und Laufbahn völlig romanisiert. —

Drittes Kapitel: Das Papsttum im Zeitalter Justi-
nians I: „Patriarchat des Westens." S.201,Anm.3: l.Cappuyns
st. Chappuyns. — S. 214 bei Anm. 768: 1. Alivisatos st. Alvisatos. —
S. 225: Ist der Todestag Agapets I (22. April) gesichert? Vgl. RE 13,
393, 57. - S. 240, Anm. 3: Die von Pitra als von Vigilius stammend
veröffentlichte Glaubensfonnel gehört Pelagius I an. Richtig ist, daß sich
der „hartnäckig fortlebende" Irrtum auch bei mir, wenn auch in sehr
bedingter Fassung (vgl. RE 13, 395, 51ff.: „wenn anders das Bekenntnis
dem Papst . . . angehört) findet; aber RE 20, 634, 48 ff. (Art. Vigilius
) habe ich ihn zurückgenommen. — S. 242, Anm. 2: Ob Paulus
von Alexandrien Ende 537 die Weihe empfing? Seine Chronologie ist
ganz unsicher. — S. 242, Anm. 4: Diekamp 1899, nicht 1896. In
Z. 3 1. des st. de; so auch S. 243, Anm. 3. — S. 244, Anm. 5: Die
Verhaftung des Vigilius ist 545 (nicht 544) anzusetzen. — S. 245, Anm. 1:
Ob ich so ganz Unrecht hatte, die Glaubwürdigkeit des Berichtes der
Vita Vigilii in Sachen Zwangsentfernung des Papstes (mit Duchesne) anzuzweifeln
? — S. 247, Anm. 1: Amtierte Apollinaris von Alexandrien
nicht bis 569 (nicht 570) ? — S. 262, Anm. 1 : Als eigentlichen Verfasser
der theologischen Schriften Justinians nimmt C. (mit v. Schubert,
Frühmittelalter 121) Theodor Askidas an. — S. 274: Verfasser des Constitutum
de tribus capitulis ist Pelagius, wie weitgehende Übereinstimmungen
mit dessen Schrift de defensione trium capitulorum erweisen.
Man übersehe nicht die Ausgabe dieser Schrift von Devreesse in Studi
e Testi 57, 1932. - S. 286: Nach LP. 299, 12 wurde Vigilius ad
Marcellum via Salaria, nicht in S. Silvestro beigesetzt. —

Viertes Kapitel: Gregor I der Große. I. Die Zeitenwende
. S. 320 mit Anm. S. 775: Benedikt von Nursia. Zu Chapman
vgl. meine Anzeige in dieser Zeitung 1931 Nr. 13 und die dortigen
Hinweise auf Butlers Äußerungen. Chapmans Nachweise scheinen mir
von C. zum Teil unterschätzt zu werden. — S. 339: Die Überschrift:
„Der Mönchspapst und doctor ecclesiae: scienter nescius et sapienter
indoctus" läßt diese Charakteristik nur auf Gregor beziehen; aber das
Wort ist von Gregor für Benedikt geprägt worden. — S. 345: Zu Gregors
Schriftstellerei hätten meine Ausführungen in Schanz' Römischer
Literaturgeschichte §§ 1246—1252 mit Nutzen herangezogen werden
können. — S. 346: Wo steht bei Voltaire das gewöhnlich Talleyrand zugeschriebene
Wort: La parole a ete donnee ä l'homme pour deguiser
sa pensee ? — S. 374 Anm. 6: Wo findet sich die hier angezogene Anmerkung
? —

Fünftes Kapitel: Gregor I der Große. II. Die Regierung
. S. 421 (454. 499): Die einzigen klassischen Zitate bei Gregor
sind Seneca ep. 3; Virg. Aen. 3, 57; Cic. Verr. 2. — S. 478, Z. 14
(653,9): Warum Rückantwort? — S. 482, Anm. 3 : terra dei bedeutet
im Munde Gregors noch „Heimat" ohne den künftigen „politischen
Sinngehalt". — S. 505, Anm. 4 : Zu Augustin von Canterbury vgl. auch

H. Howorth, London 1913. —

Sechstes Kapitel: Papsttum, Kaisertum undReichs-
kirche im siebenten Jahrhundert. S. 516, Anm. 3 (551,2)

I. lives st. lifes. — S. 517: Hübsches Bild (nach Mann): „Die wichtigen
Berichte des Liber Pontificalis geben fast die einzige Kunde von
diesen Päpsten, die stumm wie die Geisterkönige im Macbeth über die
Bühne schreiten." — S. 526: Tadel der „uferlosen caritativen Ausgabenwirtschaft
" unter Gregor. — S. 530 Anm. 3 1. xaivf) xai fteavöpixf]
evEO/yeia (bei C. fehlt das jcal). — S. 532, 16 und 537,22 1. monen-
ergetisch st. monergetisch. Das ist auch ein „hartnäckig fortlebender"
(s. o. zu S. 240 Anm. 3) Irrtum, den ich wiederholt zu vertreiben ver-

j sucht habe. — S. 536: Mit Recht weist C. meine Beurteilung des Verhaltens
Honorius' I als einer „verständigen und richtigen Auffassung
der Situation" (RE 13, 405,2) zurück. — S. 559: „Die Lateransynode
von 649 . . . trug die Merkmale der byzantinischen Periode der Papstgeschichte
in besonders deutlicher Weise an sich." Zu diesem Abschnitt
ist C.s Aufsatz in ZKG 51, 1932, 75-137 ergänzend heranzuziehen.
— S. 571, Anm. 1: 1. 1898 st. 1899. — S. 595, Anm. 2:
C. weist den Rechtfertigungsversuch von K. Hirsch, Papst Honorius I
I und das 6. allgemeine Konzil (1929) mit seinen gewagten Textinterpretationen
zurück (vgl. auch S. 605 Anm. 5). — S. 617 mit Anm.
S. 782 ff.: „Die Forschung über den Liber Diurnus steht gegenwärtig
in der Schwebe, in Erwartung der angekündigten Fortsetzung der Peitz-
schen Untersuchungen, die bisher ausgeblieben ist." —

Siebentes Kapitel: Das Papsttum vom Frieden von
681 bis zu den Anfängen der Bilderstreitigkeiten.
Seine Ausschaltung aus der Reichskirche des Ostens.
S. 643 mit Anm. 787: Zu der viel umstrittenen Frage nach der (nunmehr
von C. erwiesenen) Echtheit der Briefe Gregors II in Sachen Bilderstreit
verweist C. auf seinen Aufsatz in ZKG 52, 1933, 29 — 89; hier
auch eine kritische Ausgabe der Briefe. — S. 644: Leo III und Gregor
II waren „Männer, die den Durchschnitt ihrer eigenen Zeit und das Gesamtniveau
der letztvergangenen Jahrzehnte weit überragten und das
neue Jahrhundert auf eine weltgeschichtlich bedeutsame Höhe wie kein
anderes seit Konstantin d. Gr. emporgehoben haben." Und S. 668:
„Leo III gehört mit seinen radikalen Maßnahmen zu den historischen
Gestalten von Größe, die das politisch-geographische Bild ihrer Zeit
entscheidend umgewandelt haben." Das ist ein sehr hoch gegriffenes,
aber vielleicht doch nicht übertriebenes, jedenfalls des Nachdenkens
wertes Urteil. Übrigens ist „Leo der Isaurier" wiederum ein „hartnäckig
fortlebender Irrtum", denn der Kaiser war in Germanicia im
Taurus (Syrien) geboren.

Achtes Kapitel: Papsttum und Germanenwelt vom
Tode Gregors d. Gr. bis zur Mitte des achten Jahrhunderts
. Den in diesem Abschnitt behandelten Ereignissen bin ich nur
beobachtend gefolgt. Ich notiere darum lediglich: S. 680 mit Anm.
S. 788: Kritisches zur Synode von Streaneshalh 664. — S. 695 Anm. 2:
Bonifatius war, entgegen der herkömmlichen Annahme, nicht von adliger
Herkunft; er bezeichnet sich selbst als ignobili Stirpe procreatum, falls
er der Verfasser einer Schulgrammatik ist, als den ihn Fickermann, Neues
Archiv 50, 1933, 210 ff. erwiesen zu haben glaubt. — S. 699: Falsch
ist es (gegen Zwölfer u. A.) Karl Martell zu einem aktiven Reformfreund
und persönlichen Petrusverehrer zu stempeln. — S. 699, Anm. 5: Der
Zusammenstoß Bonifazens mit einem Bischof in Hessen (724) galt nicht
Gerold von Mainz (allgemeine Annahme), sondern Milo von Trier. —
S. 707 mit Anm. 789: Zurückweisung der Ansicht von Nottarp (Kir-
chenrechtl. Abhandlungen 96, 1920), der aus Bonif. ep. 50 ein „Erektionsdekret
für die Gründung der Bistümer Würzburg, Büraburg, Erfurt
herauslesen möchte. — Endlich (S. 790) die willkommene Zusammenstellung
der Listen des Episkopats des römischen Metropolitanbereichs
und des stadtrömischen Klerus auf den römischen Synoden der ersten
Hälfte des 8. Jahrhunderts. Ein Verzeichnis sämtlicher zitierter Papstbriefe
bildet den Schluß.

So schließt der zweite Band mit einem Ausblick in
die neue Zeit, da das Papsttum sich anschicken wird,
die Verluste, die es im Osten erlitt, im Westen nicht
nur einzubringen, sondern in hohe Gewinne zu verwandeln
. Die noch ausstehenden beiden Bände werden dem
Verfasser Gelegenheit bieten, seine durch zahlreiche kleinere
und größere Beiträge seit langem erwiesene Vertrautheit
mit einzelnen Perioden der mittelalterlichen Papst-
geschichte nunmehr an der Gesamtdarstellung zu erproben.
Gießen.___G. Krüger.

B u 11 m a n n, Rudolf: Glauben und Verstehen. Gesammelte Aufsätze.

Tübingen: J. C. B. Mohr 1933. (V, 336 S.) gr. 8°. RM 12.60: geb. 15—.

Von den 15 im vorliegenden Band zusammengestellten
Aufsätzen ist der größte Teil in den „Theologischen
j Blättern" und in „Zwischen den Zeiten" veröffentlicht
gewesen. Unter ihnen findet sich vor allem der grundlegende
Aufsatz: „Welchen Sinn hat es, von Gott zu
reden?", der im wesentlichen das Programm für alle folr
genden entwirft und in dem sich auch bereits die
Wendung andeutet, die das theologische Denken Bultmanns
in den neueren Aufsätzen nimmt. Der Aufsatz:
„Das christliche Gebot der Nächstenliebe" war zuerst
in französischer Sprache in der „Revue d'histoire et de
Philosophie religieuses" erschienen. Die übrigen befassen
sich meist mit neutestamentlichen Problemen oder
sind aus Besprechungen entstanden. Bisher unveröffentlicht
waren: „Zur Frage des Wunders", „Die Christo-
logie des Neuen Testaments", „Der Begriff des Wortes
Gottes im Neuen Testament", „Das Problem der natür-