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Ausgabe:

1934

Spalte:

155-157

Titel/Untertitel:

Papstgeschichte von den Anfängen bis zur Gegenwart 1934

Rezensent:

Koch, Hugo

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IBB

Theologische Literaturzeitung 1934 Nr. 9.

156

hier die thora mit dem „Buch des Gesetzes" gleichgesetzt
wird, wozu jetzt F i c h t n e r, Die altorientalische
Weisheit in ihrer israelitisch-jüdischen Ausprägung,
1933, S. 79 ff. heranzuziehen ist. Die Gliederung von
4, 5—5, 9 in zwei Klagelieder eingeleitet und beschlossen
durch Trostlieder ist nicht deutlich gesehen worden
, so wird der Einschnitt in 4,36 übergangen. Zum
Brief des Jeremia ist bemerkenswert, daß E. Kalt
auf Grund der Erwähnung von Holzsäulen im Königspalast
(v. 58) vorpersische Abfassungszeit für bewiesen
ansieht. Gut ist in v. 71 ein Übersetzungsfehler
erkannt: ses ist hier = Byssus, nicht = Marmor,
wodurch ein hebr. Original gesichert ist.

Halle Saale. Kurt Galling.

Seppelt, Prof. Dr. Franz Xaver, u. Prof. Dr. Klemens Löffler:
Papstgeschichte von den Anfängen bis zur Gegenwart.

München: J. Kösel & F. Pustet 1933. (XIII, 551 S. m. 919 Abb.) gr. 8°.

geb. RM 5.90.

Die Geschichte des Papsttums erfreut sich zur Zeit
wieder erhöhter Aufmerksamkeit und wird von den Forschern
teils in streng wissenschaftlichen Darstellungen,
teils mit Berechnung auf einen weiteren Leserkreis behandelt
. Vom bekannten Werke E. Caspars ist
soeben der 2. Band erschienen. In gewisser Hinsicht
ein katholisches Seitenstück dazu von F. X. Seppelt
in Breslau, das aber in 6 Bänden die ganze Geschichte
des Papsttums behandeln will, hat 1931 mit dem
1. Bande begonnen. Das große Werk, für das der
verstorbene Pastor verantwortlich zeichnete, findet für
die Zeit von 1800 bis zur Gegenwart sogar zwei mit
einander in Wettbewerb tretende Fortsetzer, den Münsterer
Professor Jos. Schmidlin und den Jesuiten
Rob. Leiber in Rom, und ersterer hat mit dem 1933
erschienenen 1. Bande von den drei in Aussicht genommenen
Bänden einen Vorsprung gewonnen. Von
volkstümlicheren, die ganze Papstgeschichte umfassenden
Darstellungen ist die rühmlichst bekannte von G. Krüger
1932 in 2. Auflage ausgegangen. 1913 hat Jos.
W i 11 i g die weltgeschichtliche Entwicklung und Bedeutung
des Papsttums gezeichnet. Ebenso Jos. Bernhart
1930, und das reich bebilderte Werk Gert Buch-
heits ist nun mit der 17. Lieferung abgeschlossen. Das
uns zur Anzeige vorliegende, als „Jubiläumsgeschenk
an das Heilige Jahr" gedachte, mit viel Bilderschmuck
ausgestattete Werk Seppelts und Löfflers ist aus
den entsprechenden Bändchen der „Sammlung Kösel",
die in katholischen Kreisen großen Anklang gefunden
hatten, durch Überarbeitung und Erweiterung hervorgegangen
. Wer jetzt noch mit einer ähnlichen Darstellung
kommen wollte, könnte wahrlich nicht mehr behaupten
, eine „Lücke ausfüllen" zu wollen.

Seppelt behandelt die Papstgeschichte bis zur französischen
Revolution, der inzwischen verstorbene Löff-
ler von da an bis zum gegenwärtigen Pontifikat. Die
weiteren Abteilungen sind im Ganzen glücklich und
sachgemäß getroffen. Die Darstellung beider beruht
auf wissenschaftlichem Untergrund und zeichnet sich
aus durch, wenn auch nicht überall gleichmäßige, Stoffbeherrschung
, frische und lebendige Sprache, unverkennbares
Streben nach gerechter Verteilung von Licht und
Schatten. Die wichtigste Literatur ist Eingangs, freilich
nicht lückenlos, angegeben. Natürlich ist die ganze
Darstellung in streng kirchlichem Geiste gehalten. Aber
wie schon bemerkt wurde, sind auch die tiefen Schatten,
die über einzelnen Pontifikaten und ganzen Abschnitten
der Papstgeschichte liegen, nicht vertuscht. Mißerfolge
und Niederlagen, Zeiten des Niedergangs der Papstgewalt
werden ebenso gekennzeichnet wie Höhepunkte.
Dabei kommt auch die neueste Forschung zur Geltung.
So ist z. B. bei der Darstellung der Pontifikate von
Damasus I. bis Leo I. (S. 21—40) der Einfluß
Caspars wohl zu spüren. Vigilius wird S. 50 scharf,
aber richtig beurteilt. Bei Alexander VI. wird S. 260
auch angegeben, daß er wahrscheinlich an Gift gestorben
sei, freilich nicht gesagt, woher das Gift
stammte und wozu es bestimmt war. Die Kardinalsverschwörung
gegen das Leben Leos X. findet S. 267, der

j Anschlag auf Pius IV. S. 287 Erwähnung. S.' 293
wird auch mitgeteilt, daß Gregor XII. den Meuchelmord

I als politisches Kampfmittel gegen Elisabeth von England
„theoretisch verteidigt" habe. Bemerkenswert ist ferner
die unbefangene Zeichnung der geistigen und religiösen
Entwicklung Leos XIII. bis zu seinem Regierungsantritt
, nach dem Vorgange M. Spahns. Gelegentlich

j kommt auch der römische Volkswitz zu Wort (S. 384.
501). Der bei der ganzen Ausstattung zum Staunen billige
Preis zielt offenbar auf einen Massenabsatz, den er
wohl auch erreichen wird und vielleicht schon erreicht
hat.

Mit Dank werden es die Leser begrüßen, daß sie auf erstmalige
und letztmalige Erscheinungen aufmerksam gemacht werden, so auf die
älteste uns erhaltene Dekretate des Papstes Siricius (S. 24), auf den
ersten Papst, der den Boden Konstantinopels betrat (Johannes I, S. 47,
der letzte war Konstantin I, S. 71), den ersten deutschen Papst (Bonifatius
II, S. 48), den ersten Papst, der seinen Namen änderte (Johannes II,
S. 48), den ersten deutschen Papst des Mittelalters (Gregor V, S. 126),
den ersten französischen Papst (Silvester II, S. 127), den einzigen eng-

! lischen Papst (Hadrian IV, S. 162), das erste Konklave (Cölestin IV,

S. 186), die erste Wahlkapitulation im Konklave (Innocenz VI, S. 218),
den Beginn des päpstlichen Nepotismus im Großen (Sixtus IV, S. 254),
die erstmalige Legitimierung eines Papstsohnes (Innocenz VIII, S. 256),
den 1. Fall einer offenen „Inklusion" (im Unterschied von der „Exklusive
") bei der Papstwahl (Urban VII, S. 302) ; auf den letzten kaiserlichen
Gegenpapst (S. 215), den letzten deutschen und nichtitalienischen
Papst (Hadrian VI, S. 268), den letzten Heilig gesprochenen Papst
(Pius V, S. 291), die letzte Kaiserkrönung in Rom (Friedrichs III, S. 247).
Daß die Kaiserkrönung Karls V in Bologna die letzte Kaiserkrönung
durch den Papst überhaupt war, könnte S. 273 bemerkt sein, ebenso
S. 227, daß Urban VI (Eb. Prignano von Bari) der letzte Papst war,
der nicht dem Kardinalskollegium angehört hatte. Hingewiesen ist dagegen
wieder auf die Ungültigkeitserklärung einer simonistischen Papst-

' wähl (durch Julius II, der aber selbst noch simonistisch gewählt worden
war, S. 264), auf das Ende des Nepotismus im großen Stil (S. 284),

j des Nepotismus überhaupt (S. 329), die letzte Absetzung eines gekrönten
Hauptes durch den Papst (Elisabeth von England durch Pius V, S. 290),
das letzte über einen Staat verhängte Interdikt (über Venedig von Paul V,
S. 308), das Verbot von Wahlkapitulationen (durch Innocenz XII, S. 329),
das Verbot der „Exklusive" bei der Papstwahl (durch Pius X, S. 485).
Wir begegnen einem Papst, Urban VI, bei dem „man kaum fehlgeht
mit der Annahme, daß er schließlich geistig gestört war" (S. 230) —
übrigens war auch Bonifaz VIII dem Cäsarenwahnsinn nahe —, einen
andern, Klemens XII, der bald nach seiner Erhebung erblindete (S. 338).
Vielleicht hätte auch ein Wort über die Entwicklung der Tiara und den
Gebrauch der Papstmütze (camauro) gesagt werden können, um so mehr,
als hierin, wie auch sonst vielfach, die Bilder irreführen. Über die vom
Verlag vorgenommene zu wenig sichtende und darum vielfach irreführende
Auswahl der Bilder und deren dem Text teilweise widersprechende Beschriftung
haben inzwischen Ph. Funk im Hist. Jahrb. 53 (1933), S. 514
bis 516 und K. Heussi in der Hist. Ztschr. 149 (1934), H. 2, S.389f.
das Nötige gesagt (vgl. auch Schmidlin in der Th. Revue 32, 1933,
Nr. 11, Sp. 439 f.).

Da und dort scheinen mir zu viel geschichtliche oder theologische
Kenntnisse vorausgesetzt zu sein. Ich kann mir wenigstens nicht denken,
daß die Kreise, für die das Werk bestimmt ist, folgende Ausdrücke ohne
jede nähere Erklärung verstehen sollten: Diptychen (S. 41. 45), theo-
paschitische Formel und theopaschitischer Streit (S. 48), Apokrisiar
(S. 49. 52, S. 55: Gesandter), Exarch (S. 60. 62 u. ö.), Synodikon
(S. 63), iro-schottisches Kirchenwesen (S. 67), Protospathar (S. 70),
Primicerius und Sacellarius (S. 85), Pallium (S. 87 u. ö.), Exarchat und
Pentapolis (S. 90), das Filioque (S. 94. 105), Protoscriniar (S. 122),
Devolutionsrecht (S. 266), Kommendenwesen, Datarie (S 283), reser-
vatum ecclesiasticum und ius reformandi (S. 295), die Sorbonne (S. 334),
die „Kreaturen" eines Papstes (S. 336), konträrer und kontradiktorischer
Gegensatz (S. 439), ferrianischer Sozialismus (S. 478). S. 21 ist der
kaiserliche Beamte in Rom irrigerweise „Staatspräfekt" genannt, S. 22
und sonst richtig „Stadtpräfekt". Der ebenfalls auf S. 21 genannte
„Stadtvikar" könnte eine irrige Vorstellung erwecken. Ebenso sollte doch
wohl einem Mißverständnis vorgebeugt werden, wenn S. 48 der Sub-
diakon und spätere Papst Silverius als „Sohn des Papstes Hormisdas"
eingeführt wird (vgl. S. 106). S. 218 heißt es: „In Abänderung der
Bestimmung Bonifaz' VIII ließ Klemens VI schon 1350 ein allgemeines
Jubiläum abhalten." Von irgend einer Bestimmung war aber S. 202
bei Bonifaz VIII nichts gesagt. S. 240 muß es statt „Basler Kompak-
tate" heißen „Prager Kompaktate" (so richtig S. 254). S. 429 ist ohne
nähere Erklärung die Schlichtung des „Luxemburger Streits" erwähnt. —
Nach S. 5 scheint Seppelts Ansicht dahin zu gehen, daß Kallist sich