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Ausgabe:

1934

Spalte:

150-151

Autor/Hrsg.:

Hackel, Alfred

Titel/Untertitel:

Die Trinität in der Kunst 1934

Rezensent:

Ellinger, Walter Alfred

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149

Theologische Literaturzeitung 1934 Nr. 8.__150

kommunion der Pontifikal messe des 5./6. Jhs. in die
alle anwesenden Gläubigen einschließende oratio super
populum, den Vf. am Sacr. Leonianum, am älteren und
am jüngeren sog. Gelasianum vornimmt, wobei eine
reaktionäre Reform vermutlich Gregors I. die Entwicklung
auf kurze Zeit zu unterbrechen scheint. Von da
aus ist es anscheinend doch möglich, auch mit Hilfe
anderer Anhaltspunkte, in der durch die neuere Literatur
zur altkirchlichen Bußpraxis (Adam, Poschmann) gestellten
Frage nach der Übung einer „halböffentlichen"
Buße im 5. und 6. Jh. positiv weiterzukommen. Die
Grenze zwischen den poenitentes und dem Volk wird
nämlich immer wieder, u. zw. vom Verlangen des Volkes
nach Anteil am Bußsakrament her, verwischt; an die
Stelle der zur oratio super populum gewordenen Büßersegnung
treten zwar neue Riten im Anschluß an die
Bußliturgie des Aschermittwoch, aber um die Jahrtausendwende
werden infolge der sich durchsetzenden Einreihung
des Beichtordo in den liturgischen Bußvorgang
(Sacr. von Arezzo, bzw. Correetor aus dem Decretum
des Burchard von Worms um 1010) auch die sakramentale
Eröffnung und der Abschluß der öffentlichen Kirchenbuße
in der alten Büßer Liturgie durch die Aschermittwoch
- (Hand auf legung) und die Gründonnerstagsriten
(Generalabsolution) dem Volk zuteil, ohne daß es
die Bußverpflichtung zu übernehmen braucht, und so,
daß schließlich beide Segnungen am Aschermittwoch
vollzogen werden, und daß die Generalabsolution mehr
und mehr den Charakter einer sakramentalen Lösung
Von Sünden einbüßt. Auch bei der „Krankenbuße" zeigt
sich eine ähnliche Entwicklung, die allerdings das Nebeneinander
einer „Krankenbuße mit den kanonischen Verpflichtungen
" und einer „sakramentalen Buße ohne dieselben
" deutlich bestehen läßt. Wie dort und hier die
keineswegs immer einfachen Entwicklungslinien laufen,
die zugleich den raschen Fortschritt der sakramentalen
Beichtbuße zeigen, das sucht Vf. durch eine eingehende
Besprechung des liturgischen Formel- und Ordomaterials
zu zeigen. Ebenso die Wandlung von der alten suppli-
kativen Rekonziliation zur deprekativen und deklarativen
Absolution in der Umwandlung der liturgischen Formeln,
an deren Gestaltung in den Kombinationen des späten
Mittelalters auch außerliturgische Kräfte, etwa das kirchliche
Zensurenwesen, beteiligt sind. Den Abschluß bildet
der ordo ministrandi sacramentum poenitentiae im Ri-
tuale Romanum (1614), der noch gewisse Unausgeglichenheiten
zwischen liturgiegeschichtlichem Werden
und dem Einfluß der daneben sich ausformenden Buß-
theorie erkennen läßt.

Gewiß wird man, namentlich wenn man auf das

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Einzelne blickt, da und dort Fragen und Bedenken anmelden
müssen: psychologische Erklärungsversuche
haben bei einer derartigen Materie immer etwas Mißliches
; ebenso Werturteile von außen her, etwa von der
«Klarheit und Sicherheit heutiger Moraltheologie" o. ä.
her. Den Aschenritus bei der Eröffnung der Kirchenbuße
z. B. als „bewußte Antithese" zur Ölsalbung bei
der Rekonziliation entstanden zu denken und ihm so eine
»tiefere Symbolik" zuzusprechen (61), das dürfte man
m. E. nicht wagen, wenn man zugleich weiß, daß er
erstmals (im 7. Jh. in Spanien) ohne diesen „Gegenpol
" auftaucht. Aber solche und andere Bedenken verschlagen
nicht viel gegenüber der Fülle, der übersichtlichen
Anordnung und der lehrreichen Erschließung des
liturgiegeschichtlichen Stoffes, für die man dem Vf.
2u danken hat. Den Stoff u. U. auch neben dem vom
Vf. verfolgten Anliegen auszunutzen ermöglichen die
Umfänglichen Register der Initien der behandelten Formeln
(B) und der Namen und Sachen (C); im letzteren
fehlt übrigens Theodor Cant. (S. 127). Der Druck ist
sauber; immerhin wundert es einen, wenn ein kathol.
Theologe es ignoriert, daß appendix doch fem. gene-
ns ist.

Bonn. E. Wolf.

Walter Dr. Kurt: Hessen-Darmstadt und die katholische
Kirche in der Zeit von 1803 bis 1830. (Entstehungsgeschichte
der Diözese Mainz.) Darmstadt: Hessischer Staatsverlag 1933. (IX,
116 S.) gr. 8°. = Quellen u. Forschgn. z. hess. Geschichte. Hrsg. v. d.
Histor. Kommission f. d. Volksstaat Hessen. XIV. RM 4—.

Die vorliegende Schrift fordert zu kirchenpolitischen
Vergleichen heraus: ist es für einen Staat zweckmäßig,
Konkordate abzuschließen?, ist es richtig, von Staats
wegen die Gründung von römisch-katholischen Bistümern
zu fordern?, ist es förderlich, die Niederlassung eines
päpstlichen Nuntius im Lande zuzulassen oder gar aus
Prestigegründen zu verlangen? Als in der Landgrafschaft
— im späteren Großherzogtum — Hessen-Darmstadt
von Landesherr und Regierung diese Fragen erörtert
wurden, war der preußische Ministerresident
in Rom, Wilhelm v. Humboldt, zugleich Vertreter hessischer
Belange am päpstlichen Hofe. Das interessante
Dokument, mit dem Wilhelm v. Humboldt seinen hessischen
Auftraggeber 1803 darauf hinweist, daß der
Kurie gegenüber Abwarten angebracht sei, gibt Walter
leider nicht wieder. Aber trotzdem bietet das ganze
Buch eine Fülle des Interessanten! Viele Einzelheiten
zur politischen und kirchenpolitischen Geschichte jener
Zeit werden freilich, obwohl sie eingehender und gründlicher
Darlegung wert gewesen wären, nur gestreift, und
der ganz bedeutende kirchenpolitische Ertrag für die
Gegenwart ist nicht gehoben! Auf viele Dinge, die
hier gestreift werden, wird man ausführlich eingehen
müssen. — Aber dazu bedarf es auch noch eines ausgedehnteren
Aktenstudiums. So müssen unfraglich auch
die Akten des Corpus Evangelioorum innerhalb der
Reichstagsäkten bis 1803, ja bis 1806 herangezogen
werden, namentlich auch die in Wien.

Berlin.__Otto Lerche.

Hacket, Alfred: Die Trinität in der Kunst. Eine ikonographi-
sche Untersuchung. Berlin: Reuther & Reichard 1931. (IV, 127 S.m.
20 Abb. u. 1 Taf.) gr. 8°. RM 6—.

Der sachlich wie methodisch gangbarste Weg, das
ungeheure Stoffgebiet der christlichen Bildkunst zu
durchdringen, ihre formalen wie inhaltlichen Probleme
möglichst allseitig zu erfassen und ihre religions-, gei-
stes- und kulturgeschichtliche Bedeutung aufzuhellen,,
wird noch auf lange Zeit hinaus die ikonographische
Bearbeitung einzelner Bildthemata bleiben müssen. Denn
trotz der mancherlei wertvollen Vorarbeiten, die bisher
gewiß geleistet worden sind, stehen wir heute doch
erst noch am Anfange einer über die bloße Material-
sammlung hinausgehenden ikonographischen Bewältigung
des Stoffes, was vor allem daraus deutlich werden
kann, daß eine grundsätzliche Klärung der Fragen nach
Aufgabe, Ziel und Weg noch fehlt und erst recht
nicht von einer systematischen Inangriffnahme der ikonographischen
Arbeit gesprochen werden kann. Immerhin
sind Anzeichen dafür vorhanden, daß wir vor einer
reicheren Entfaltung und intensiveren Ausbildung dieses
Forschungszweiges stehen, für dessen erfolgreiche Entwicklung
die Zusammenarbeit des Theologen und des
Kunsthistorikers wohl unerläßlich ist, notwendiger jedenfalls
, als man bisher zuzugeben geneigt scheint.

Davon zeugt auch die Arbeit von Alfred Hackel
über „Die Trinität in der Kunst", die das in der theologischen
Literatur unberücksichtigt gebliebene und von
der kunsthistorischen Forschung noch nie speziell erörterte
„künstlerische Problem" der Trinitätsdarstellun-
gen behandeln will. Nach einem Längsschnitt durch die
dogmengeschichtliche Entwicklung der Trinitätsidee vom
Urchristentum bis zum Athanasianischen Glaubenssymbol
, der auch in der gewollten Beschränkung absolut
unzureichend ist, will Hackel zunächst die verschiedenen
Anläufe aufdecken, „die zur Verbildlichung der
Trinitätsidee im Laufe der ersten 900 Jahre der abendländischen
Kunst gemacht worden sind". Da ihm vor
allem an der anthropomorphen Dreieinigkeitsdarstellung
gelegen ist, berücksichtigt er die Versuche geometrischsymbolischer
und figürlich-symbolischer Gestaltung der