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Ausgabe:

1934 Nr. 6

Spalte:

101-102

Titel/Untertitel:

Revue d'histoire ecclésiastique ; 28 1934

Rezensent:

Köhler, Walther

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101

Theologische Literaturzeitung 1934 Nr. 6.

102

z. B. S. 115 in einer Note heißt: „Auch Filo bezeichnet
die Beschneidung als „Symbol der Entfernung
der Lüste", sollte doch zugleich angegeben werden, wo
der alexandrinische Jude diesen Ausdruck benutzt. Auf
Einzelheiten der Erklärung einzugehen, würde hier zu
weit führen; und von den nicht ganz wenigen Druckfehlern
sei nur erwähnt der ganz sinnstörende auf
S. 28 Z. 4 v. u., wo „innskrifter" statt „under-
skrifter" zu lesen ist. Trotz der erwähnten Ausstellungen
wird doch die neue Römerbrieferklärung in Skandinavien
mit Freuden begrüßt werden; hier in Dänemark
ist bis jetzt von den Studenten oft eine ganz veraltete
von L. W. Schat Petersen (1900M919) benutzt worden
; hoffentlich wird man künftig den neuen Kommentar
von Moe vorziehen.
Kopenhagen. Holger M o s b e c h.

Revue d'histoire ecclesiastique. Tome XXVIII, 1932. Louvain:
Bureaux de la Revue 1932. (958 u. 601* S.) gr. 8°.
A. Dondeyne: la discipline des scrutins dans
l'eglise latine avant Charlemagne behandelt die der
ethischen Präparation des Taufkandidaten dienenden
sogen. Skrutinien; es gab ihrer ursprünglich drei, seit
Anfang des 7. Jahrh. aber sieben. Rom scheint bei
der Entwicklung führend gewesen zu sein; jedenfalls
hat sich die Siebenzahl rasch von dort nach England
und Gallien verbreitet. — H. Nelis: la collation des
benefices; ecclesiastiques en Belgique sous Clement VII
(1378—94) gibt, aufbauend auf vatikanischen Akten
und dem Buche von K. Hanquet: Documents relatifs
au grand schisme I (1924), ein sehr eindrucksvolles
Bild der Wirkung des Papstschismas: Aufzählung der adeligen
Parteigänger Clemens VII (die Diözese Lüttich fehlt
nahezu ganz), Spaltung im Regulär- und Säkularklerus,
Doppelbe Setzung der Bistümer, Pfründenbesetzung bezw.
-beraubung unmittelbar durch den Papst selbst, Streitigkeiten
infolge der päpstlichen Propaganda, der (nur
mäßige) Ertrag aus den Pfründen für Clemens VII. —.
A. de Poorter: Un catechisme du XIII e siecle =
Mscr. 372 der Bibliothek von Brügge, ein Katechismus
mit Merkversen. — R. de le Court: S. Robert Bellarmin
ä Louvain 1569—76 schildert die praktische und
wissenschaftliche Tätigkeit B.'s während dieser für ihn
nach eigenem Bekenntnis entscheidungsvollen Jahre. —
I. Cottiaux: La coneeption de la theologie chez
Abelard kommt in lebhafter Auseinandersetzung mit den
Fachgelehrten zu folgenden Ergebnissen: das Objekt
des Glaubens ist durch Offenbarung garantiert, der
Glaube ruht auf der göttlichen Autorität. Andererseits
vertritt Abälard une science rationnelle bien assise. Die
zwischen diesen Polen gesuchten Vermittlungen (Erleuchtung
der ratio durch Impiration, Vordringen der
Vernunft mir bis zur Wahrscheinlichkeit) werden an
den einzelnen Schriften erläutert und die maßgebenden
Begriffe wie autoritas und ratio eingehend analysiert.
Widersprüche in ihm werden nicht gefunden, Bernhard v.
Clairvaux hat ihn mißverstanden, Ketzer war er nicht. —
J. L e b o n : Encore le pseudo-Denys l'Areopagite et
Severe d'Antioche wendet sich noch einmal gegen J.
Stiglmayer, der in: Scholastik 7, 1932 seine These von
der Identität beider gegen Lebon aufrecht zu erhalten
versucht hatte. — R. M. M artin : Un texte interessant
de Robert de Melun teilt aus Codex 121 von St. Omer
aus den Sententiae Roberts Iib. II part. 2 die bisher
fehlenden cp. 197—213 über das Weilen von Christi
Gottheit während der drei Tage seines Todes mit und
vermag zugleich das literarische Problem der Textüberlieferung
zu lösen. — P. Lefevre: La valeur
historique d'une enquete episcopale sur le miracle eucha-
ristique de Bruxelles en 1370 prüft in Ergänzung der
Abhandlung von Browe: die Hostienschändungen der
Juden im Mittelalter (Rom. Quartalschr. 1927) die Quellen
für ein an eine solche Schändung sich angeblich
anschließendes Eucharistiemirakel. — G. Bardy: Les
ecoles romaines au seoond siecle stellt die Namen der

j SiMay.oAoi in der römischen Kirche zusammen und kommentiert
die Nachrichten über sie; die dankenswerte Zu-
I sammenstellung leidet unter dem dogmatischen Blick-
i punkt, Hierarchie und „orthodoxe" bez. „haeretische"
I Schulen in einer Zeit zu sehen, die beides noch nicht
kannte. Auch die richtig beobachtete Animosität der
Bischöfe gegen die Lehrer wird nicht historisch, son-
i dem dogmatisch verstanden. — I. Geßler: Le droit
; d'arsin dans l'ancienne prineipaute de Liege gibt einen
! sehr interessanten Beitrag zum mittelalterlichen Straf-
j recht. Es handelt sich um das aus dem germanischen
Recht stammende ius prineipis Leodiensis, competens,
ut iussu eius ardeat domus homicidae. Dieses Recht
stand innerhalb der Diözese Lüttich nur dem Fürstbischof
zu, aber dieser konnte es „aecorder ä ceux de
ses seigneurs qui exercaient la haute justice dans leurs
terres." Wenn der Bischof bis zum Ende des 13. Jh.
sein Recht frei ausgeübt hatte, so wurde es 1316
durch den Frieden von Fexhe seitens der Bürger von
Lüttich beschränkt. Auch allerlei Einzelfälle ergaben
sich; die Frage z. B. 1, ob das Haus des Herren niedergebrannt
werden dürfe, wenn sein Knecht ein homicidium
I beging, wurde verneint. — L. Cerfaux: L'histoire de
| la tradition synoptique d'apres R. Bultmann erweitert
sein Referat zu einem Berichte über den derzeitigen
Stand der formgeschichtlichen Forschung. — I. M.
Froc hisse: A propos des origines du jeüne eucha-
ristique prüft die verschiedenen Zeugnisse und kommt
zu dem Ergebnis: die Tradition der Zurückführung
dieses Fastens ins 3. Jahrh. (Tertullian, ad uxorem II 5)
ist unhaltbar, in der zweiten Hälfte des 4. Jahrh. dringt
die Sitte aber vor, und zur Zeit Augustins ist sie in
der Kirche heimatberechtigt. — I. de Ghellimk: Les
„Opera dubia vel spuria" attribues ä Pierre Lombard
prüft die zeitgeschichtlichen und späteren Zeugnisse über
die schriftstellerische Tätigkeit des Lombarden, mit dem
Ergebnis, daß als echt nur in Betracht kommen die
vier Werke: Glossen über die Psalmen, über Paulus,
Sermone und die 4 Bücher Sentenzen; die von Langton
bezeugte literarische Produktivität auf biblischem Gebiete
wird nicht greifbar.

Der Bericht über diesen Jahrgang der belgischen
Zeitschrift wäre unvollkommen, wenn er nicht der rühmlichst
bekannten Bibliographie und der Berichterstattung
über kirchenhistorisch wichtige Ereignisse und Personalien
in den einzelnen Ländern gedächte.

Heidelberg. W. Köhler.

Baer, Fritz: Die Juden im christlichen Spanien, l. Teil: Urkunden
und Regesten. 1. Aragonien und Navarra. Berlin: Akademie-
Verl. 1929. (XXXIV, 1175 S.) gr. 8°. = Veröffentlichungen d. Akad.
f. d. Wiss. d. Judentums. Histor. Sektion, 4. Bd.

RM 30—; geb. 35—.

Die von Baer unternommene Urkundensammlung,
deren erster Band das nordöstliche Spanien umfaßt,
bedeutet für unsrer Kenntnis der Geschichte der Juden
im christlichen Spanien seit den Anfängen der Recon-
quista, insbesondere im späteren Mittelalter, eine Bereicherung
ersten Ranges. Wir können nun die Geschichte
an den Urkunden selbst studieren und sind
nicht mehr genötigt, uns auf die Darstellungen aus
zweiter und dritter Hand zu beschränken.

Die Urkunden sind auf zwei Archivreisen Baers
1925/26 gesammelt worden. Als die ergiebigste Quelle
erwies sich das Generalarchiv der Krone von Aragon
in Barcelona. Daneben wurden einige kleinere Archive,
besonders Kirchenarchive, auf jüdische Urkunden unter-
; sucht. Ein sehr großer Teil der Urkunden befindet sich
! noch in den zahlreichen Lokalarchiven, aber eine erschöpfende
Bearbeitung derselben wird wegen der
Kosten auf lange Jahre hinaus nicht möglich sein.

Aber selbst das aufgefundene Material konnte nicht
vollständig veröffentlicht werden, da sich die Wiederholungen
sonst stark gehäuft hätten. Die Auswahl,
die getroffen wurde, erstreckt sich in erster Linie auf
i die Sammlung der Privilegien der jüdischen Gemeinden.