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Ausgabe:

1934 Nr. 4

Spalte:

79

Titel/Untertitel:

Der evangelische Kirchenvertrag mit dem Freistaat Baden 1934

Rezensent:

Meyer, Philipp

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79

Theologische Literaturzeitung 1934 Nr. 4.

80

men, da ist ein selbständiges, kühnes, ungeheuer ernstes
Forschen und Ringen, das sich gerade auch für
den seelsorgerlichen Dienst am Studenten und im Dienst
an der Gemeinde unmittelbar fruchtbar machen läßt.
Besonders verheißungsvoll erscheint die Bemühung, die
kosmischen Auswirkungen der biblischen Urtatsachen
lebendig werden zu lassen. Hier ist ja Gebiet, das
von der evangelischen Theologie all zu lang zu Unrecht
vernachlässigt worden ist, und jeder verdient unseren
Dank, der einen mutigen Vorstoß in dieser Richtung
wagt.

Basel. Adolf Köberle.

Friedrich, Oberkirchenrat Dr. jur. Otto: Der evangelische
Kirchenvertrag mit dem Freistaat Baden mit einer Einführung
und Erläuterungen. Lahr: M. Schauenburg 1933. (148 S.) 8°.

geb. RM 5.80.

Der am 11. März 1933 in Kraft getretene Vertrag
des Freistaats Baden mit der Vereinigten Evangelischprotestantischen
Landeskirche Badens hat in Kürze eine
Kommentierung von berufener Hand erhalten. Der Verfasser
hat selbst die Verhandlungen auf Seiten der Kirche
geführt und als Bevollmächtigter den Vertrag mitunterzeichnet
. So war er nicht nur in der Lage, eine Einführung
und Erläuterung zu geben, die auf gewissenhafter j
Literaturbenutzung und weitgehender Aktenkenntnis ruht, )
sondern konnte auch all das, was aus dem Gang der |
mündlichen Verhandlungen für das Verständnis der ver- |
traglichen Bestimmungen wichtig war, bei der Aus- I
legung mitverwerten. Der die Einführung bietende j
1. Teil stellt die staatskirchenrechtliche Lage vor und I
nach Ende 1918 sowie den Gang der Vertragsverhand-
lungen dar und erörtert weiter die rechtliche Natur des j
Kirchenvertrages. Von besonderem Interesse ist dabei
die Untersuchung, die der Verfasser unter Heranziehung
der älteren Gesetzgebung der Eigenschaft der Badischen }
Landeskirche als Körperschaft des öffentlichen Rechts j
widmet. Sie führt zu dem Ergebnis, daß der Landes- j
kirche diese Eigenschaft nach ihrer Entstehung und j
Entwicklung zukommt. Sie ist eine „echte" Körperschaft
des öffentlichen Rechts im Unterschied von den Freikirchen
und Sekten, denen die Rechte einer Körperschaft j
des öffentlichen Rechts auf Antrag nach 1919 verliehen j
sind und die ihr rechtlich damit noch nicht gleichstehen.
Bezüglich der rechtlichen Natur vertritt Friedrich den
Standpunkt, daß, unter dem Gesichtspunkt des Rechts
betrachtet, der evangelische Kirchenvertrag dem katholischen
vollkommen gleichzustellen ist. Der 2. Teil I
erläutert eingehend die einzelnen Artikel des Vertrages, j
Auf Grund umfassender Kenntnis werden die Beziehungen
der Vertragsbestimmungen zu den geltenden gesetz- I
liehen Bestimmungen aufgezeigt. Soweit es zum Verständnis
nötig ist, wird auch die Geschichte herange- j
zogen. So gibt der Verfasser zu dem Artikel über die j
Staatsleistungen einen Überblick über die Schicksale des |
altbadischen Kirchenguts. Eine besonders ausführliche I
Behandlung findet die bei den Verhandlungen heiß um- j
strittene Regelung des Verfahrens bei der Besetzung S
der Lehrstühle der theologischen Fakultät. Im Anhang |
ist der deutsche Text des Konkordats zwischen dem '
Heiligen Stuhl und dem Freistaat Baden zum Abdruck
gebracht. Den Schluß macht ein sorgfältig gearbeitetes
Sachregister. Wird vor allem die Landeskirche
Badens dem Verfasser für sein Werk dankbar sein,
so darf es angesichts der Sorgfalt und Umsicht, mit j
der es gearbeitet ist, auch bei der Auslegung der an- j
deren evangelischen Kirchenverträge nicht übersehen
werden.

Hannover. Ph. Meyer.

EINE KIRCHENGESCHICHTE 1933/4

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3hn leitet keine hiftorifche ^bficht, eine ©efchichte bes
(Efjriftentums au aeidjnen, Jonbern burchaus bas gtunbfäfc*
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Mit einer Prospektbeilage des Verlages Trowitzsch&Sohn, Berlin.
Die nächste Nummer der ThLZ erscheint am 3. März 1934.

Verantwortlich: Prof. D.W.Bauer in Göttingen, Düstere Eichenweg 14; für den Anzeigenteil: C. Kunze, Leipzig.
Verlag der J. C. H i n r i c h s'schen Buchhandlung in Leipzig C 1, Scherlstraße 2. - Druckerei Bauer in Marburg.